| Gerhard Czermak: Religion und
Weltanschauung in Gesellschaft und Recht. Ein Lexikon für Praxis und
Wissenschaft Aschaffenburg: Alibri, 2009. Gebunden, 400 Seiten |
| Bei der Beurteilung dieses Lexikons
wollte ich mit ähnlichen Lexika aus dem religiösen Lager vergleichen.
Doch es gibt nichts Vergleichbares. Das Biographisch-Bibliographisches Kirchenlexikon ist nur Biografien gewidmet, Die Religion in Geschichte und Gegenwart ist grossenteils veraltet, obwohl es vor wenigen Jahren modernisiert wurde, einzig das Metzler Lexikon Religion 1-4 käme als Vergleich in Frage, aber es steht mir nicht zur Verfügung. Die folgende Besprechung verzichtet daher auf Vergleiche. Zweite Vorbemerkung: ich bin weder Religionswissenschaftler, noch Jurist. Meine Ausführungen zielen daher einzig auf das "Praxis" im Untertitel ab. Dazu kann vorweg gesagt werden: dieses Lexikon erfüllt die Erwartungen voll. |
| In der Einführung bekennt sich derAutor zu einem wissenschaftlich-agnostischen Standpunkt (S. 10). Das merkt man im gesamten Lexikon. Und dem Leser fällt ein Stein vom Herzen: endlich eine fundierte Heranführung an diese schwierigen Themen, die nicht aus der Feder eines Theologen oder Kleriker stammt. Diskussionen mit kirchlich engagierten Leuten zeigten mir oft, dass ihnen gar nicht bewusst ist, was Czermak in seinen Artikeln zeigen wollte: Verfassungsrecht und Verfassungswirklichkeit klaffen sehr oft auseinander. Protestanten und Katholiken werden vielfältig bevorzugt. Von einer Neutralität des Staats gegenüber den Religionen und Weltanschauungen kann man auch im 21. Jahrhundert in Deutschland nur träumen. |
| Nach der kurzen Einführung liegt
der Schwerpunkt des 400 seitigen, eng bedruckten Lexikons auf dem
Stichwortverzeichnis von Abendland, christliches bis
Zivilreligion. Die Lektüre einiger ausgewählten Artikel zeigt, dass der Autor seine Absicht für ein breites Publikum zu schreiben mehr als erfüllt hat. Alles war verständlich. Das heißt jedoch nicht, dass ich jede einzelne Einschätzung oder Folgerung des Autors teile. |
| Ein Lexikon dient
natürlich zu allererst der kompetenten, verlässlichen Information.
Soweit ich dies beurteilen kann wird das voll eingelöst. Dazu ergeben sich auch neue Einsichten. Ein Detail: durch die steuerliche Absetzbarkeit der Kirchensteuer (gibt es noch andere Steuern, die man von der Steuer absetzen kann?) finanzieren auch Nicht-Kirchenmitglieder die Grosskirchen (S. 183). Ein weiterer, nicht zu unterschätzender Vorteil ist die Begriffsklärung. Beispielsweise grenzen die drei Artikel zu Säkularisation, Säkularisierung, und Säkularität des Staates diese leicht verwechselbaren Begriffe gut von einander ab. Auch aktuelle Bezüge kommen nicht zu kurz, im Gegenteil, Gerhard Czermak diskutiert sie ausführlich: Ethikunterricht, Konkordat, Kopftuch, Kreationismus, Leitkultur, Opus Dei, Scientology, Suizid, ... und zahlreiche Einträge zum Islam. |
| Beim Eintrag zum Kreationismus erkennt man klar, dass der Autor nicht
einseitig Position bezieht. Er schreibt: Auch die Verneinung der
Evolutionslehre muss daher möglich sein und insofern geschützt
werden. Im staatlichen Unterricht haben aber solche
wissenschaftsfeindlichen Lehren nichts zu suchen (S. 216). So ist es. Heikle Punkte werden nicht verschwiegen. Der Eintrag zur Sektenproblematik weist darauf hin, dass gegenüber religiösen Randgruppen oft Vorwürfe erhoben werden, die bei den etablierten Kirchen geflissentlich übersehen werden (S. 335). Ein Beispiel von mir: was sich Scientology durch hohe Kursgebühren oder Buchpreise an Geld hereinholt, wird für die etablierten Kirchen vom Staat eingezogen und überwiesen. |
| Zum Kopftuch vermochte ich nicht alle Folgerungen des Autors nachvollziehen. Im Stichwort Islamisches Kopftuch (S. 139) lese ich, dass zwei Drittel der Menschen mit islamischen Kulturkeis aus der Türkei stammen und dort das Kopftuch keine Tradition als Glaubenssymbol hat. Dann wäre es ein ganz normales Kleidungsstück, wie es auch meine katholische Grossmutter alltäglich trug. Wozu dann verbieten? Ein zweites Argument blieb mir ebenfalls dunkel. Wenn Zwangsheiraten und Ehrenmorde, dann kann das Tragen des Kopftuchs nicht gut geheißen werden (S. 139).Wieso das Tragen eines Kopftuchs diese Straftaten unterstützen soll, entgeht mir. |
| Jedes Stichwort wird mit Literaturhinweisen beendet. Dies betreffen nur zum Teil die juristische Fachliteratur, zum großen Teil handelt es sich um auch für den Laien leicht zugängliche, weiterführende Werke. |
| Ein hoch willkommenes und sehr wichtiges Lexikon. Menschenrechte, Schule, Ethik, Religion, ... betreffen wirklich jeden Bürger. Für die tägliche Diskussion und die eigene politische Überzeugungsbildung hat man damit eine gut lesbare und verständliche Grundlage. |
| Links |
| Rezension |
| Literatur |
| Gerhard Czermak (2007): "Islam und
Menschenrechte Klarstellungen zur interkulturellen Verständigung".
Aufklärung und Kritik Sonderheft 13. S. 136-143
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| Gerhard Czermak
(2007): "Geschichte und Kernfragen des Islamismus und seine Bedeutung für
Deutschland, insbesondere die Kopftuchproblematik Eine Skizze".
Aufklärung und Kritik Sonderheft 13. S. 144-152
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| Stefan Huster (2001): "Bioethik im säkularen Staat. Ein Beitrag zum Verhältnis von Rechts- und Moralphilosophie im pluralistischen Gemeinwesen". Zeitschrift für philosophische Forschung 55:2. S. 258-276 |
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| Gerhard Czermak: Religions- und
Weltanschauungsrecht: Eine Einführung. Berlin: Springer, 2008.
Taschenbuch, 327 Seiten
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| Hans Gerhard Kippenberg,Gunnar
Folke Schuppert: Die verrechtlichte Religion. Der Öffentlichkeitsstatus
von Religionsgemeinschaften. Stuttgart: Mohr Siebeck, 2005. Taschenbuch,
350 Seiten
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