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Abmahnung
Hinweise für Opfer von Abmahnungen, Abmahnanwälten oder Abmahnvereinen
Für alle zungenlechzenden Abmahner: dies ist keine offizielle Seite eines Abmahn- oder Zockervereins
Gegen die Abzockerei durch Abmahnungenabmahnung Links
Eine Informations- und Entscheidungshilfe bietet:
"Die Wettbewerbs- und Abmahnvereine", 16 Seiten, Presseagentur S. Tischler, Postfach 301770, 10747 Berlin
und weitere Werke unter abmahnung Literatur
abmahnung Deutschland als Schlaraffenland für Abmahner
abmahnung Hundert Euro Abmahnungabmahnung Neben den "Abmahnanwälten" gibt es auch seriöse Anwälte
Drei Positionen zur Abmahnung
  • Die Abmahnung ist eine Mitteilung des Abmahners, dass (eine) bestimmte Handlung(en) des Abgemahnten nicht gesetzeskonform ist/sind. Mit der Abmahnung verbunden ist die Aufforderung das beanstandete Verhalten in Zukunft zu unterlassen und eine sog. strafbewehrte Unterlassungserklärung bzw. Unterwerfungserklärung abzugeben. Die Abmahnung ist ein kostengünstiges, außergerichtliches Hilfsmittel zur Streitbeilegung und soll vor allem der Entlastung der Gerichte dienen. Darüber hinaus verfolgt die Abmahnung auch die Funktion, den Abgemahnten auf seinen Gesetzesverstoß hinzuweisen und ihn zu warnen. Die Abmahnung wird vor allem in Streitigkeiten mit wettbewerbsrechtlichem, markenrechtlichem oder urheberrechtlichen Inhalt eingesetzt, sie findet aber auch bei anderen zivilrechtlichen Ansprüchen Anwendung. – abmahnungDie Abmahnung (Rechtsanwaltskanzlei)
  • Meine Stellungnahme:
    1) Die Abmahnung ist kostengünstig für den Abmahner.
    Wenn der Abgemahnte nicht reagiert – weil er z.B. der Überzeugung ist, der Vorwurf sei unberechtigt – muss er zahlen.
    Wenn er sich mit Hilfe eines Rechtsanwalts wehrt bleibt er meist auf seinen eigenen Kosten sitzen. Zur Abwehr z.B. einer 750 Euro Abmahnung muss man z.B. 360 Euro für den eigenen Anwalt berappen. Die Rechtsschutzversicherung springt nicht ein.
    2) Der Abmahner muss auch nichts belegen oder gar beweisen. Er behauptet einfach nur.
    Wenn er es geschickt macht, zahlen 9 von 10 Abgemahnten. Das lohnt die Aktion.
    3) Wenn die Abmahnung so ein günstiges, außergerichtliches Hilfsmittel zur Streitbeilegung wäre, könnte man sie wohl auch auf andere Bereiche übertragen: jemand fährt zu schnell: ich mahne ihn ab; jemand parkt falsch: ich mahne ihn ab; jemand klaut (angeblich) mein Fahrrad: ich mahne ihn ab. Das ist nicht der Fall. (Oder doch? Hoffentlich habe ich jetzt die Juristen nicht auf “gute” Ideen gebracht).
  • Die Abmahnung erlaubt es Verbraucherschützern, Behörden und anderen etwas öffentlichkeitswirksam zu unternehmen ohne gegen die Betrüger, Verbrecher, Abzocker usw. wirksam vorzugehen.
    Ein Beispiel: Von März bis Juli 2010 beschwerten sich 40.000 Bürger bei den Verbraucherzentralen über dubiose Telefonwerbung und Abzockerei. Anstatt das wirksam zu unterbinden (Betrüger gehören hinter Gittern) rät eine Verbraucherschützerin: Anrufe der Bundesnetzagentur melden, damit der Anbieter abgemahnt wird.
    "Die Täter sind bestens geschult. Verbraucherschützerin Heike Heidemann-Peuser erklärt, warum der Betrug am Telefon schwer einzudämmen ist – und wie man sich am besten wappnet", SZ, 31.8.2010, S. 2
    Für den Bürger ist eine Abmahnung finanziell schmerzhaft, nicht jedoch für Abzocker, die schon Millionen auf ihr Konto gebracht haben. Gäbe es die Abmahnung nicht, müßten diese Betrüger – wie es nötig wäre – vor Gericht gebracht werden. So begnügt man sich mit einem Schreiben, der Betrüger zahlt – sagen wir – 760 Euro Abmahnstrafe und betrügt an anderer Stelle weiter.
    Kurzum: die Abmahnung ist ein inakzeptables, unrechtsstaatliches Verfahren, da sie sofort – zumindest zunächst – dem Abmahner recht gibt. Der Abgemahnte muss sich auf eigene Kosten wehren.

Es scheint zu gelten: wer zuerst abmahnt, kassiert zuerst
• Abmahnungen sind weiterhin zulässig.
• Wer sich dagegen mit einer Gegenabmahnung wehrt schaut meist in die Röhre.
Das Oberlandesgericht in Hamm entschied: Kostenerstattungen für Gegenabmahnungen können nur in Ausnahmefällen verlangt werden; sie müssen im Allgemeinen nicht erstattet werden. Die Kosten müssen auch nicht erstattet werden, wenn die Abmahnung, die zur Gegenabmahnung führt, unberechtigt ist. Kostenersatz für eine Gegenabmahnung ist nur denkbar, wenn der Abmahnende den Gegner gezielt behindert und der Abmahnende von der Unrechtmäßigkeit seiner Abmahnung weiß. Das kann man wohl in den wenigsten Fällen nachweisen.
AbmahnungLink zum Urteil – Quelle: "Newsletter abmahnwelle.de"
Auflistung gängiger Abmahngründe (Update Febr. 2010: 406 Abmahngründe!) von Rechtsanwalt Max-Lion Keller, betrifft hauptsächlich eBay, Amazon und Online-Shops, siehe abmahnung Links. Doch abgemahnt kann man wegen allem Möglichen werden; eine sekundäre Frage ist dann: zurecht?
Das derzeitige Abmahnverfahren ist zutiefst unrechtstaatlich
  • Der Abgemahnte wird praktisch sofort-verurteilt.
  • Wenn er nach einer Abmahnung nichts macht (und evtl. auch zuvor nichts machte) muss er sofort zahlen.
  • Wenn er sich anwaltlich wehrt, bleibt er meist auf seinen eigenen Kosten sitzen; ganz abgesehen vom Zeitaufwand und Ärger.
  • Die Gerichte urteilen extrem abmahner-freundlich, wohl weil sowohl die Abmahner als die Richter Juristen sind. Eine Krähe ...
Im Internet geht es bei Abmahnung meist um Fehler im Impressum, Verstöße gegen Wettbewerbsrichtlinien, Urheberrecht, nicht genehme Links, angebliche Herabsetzung, ... Praktisch kann wegen allem abgemahnt werden; ob die Abmahnung zurecht erfolgt ist eine sekundäre Frage. Wenn der Abmahner täglich 100 Abmahnungen ausdruckt (mein Laser schafft das spielend) und nur 10 % der Empfänger zahlen die geforderten – sind wir bescheiden – 320 Euro, macht er einen guten Reibach.
Man vergleiche das mit – wie ich meine sehr viel schwerwiegenderen Vergehen – unbezahlte Rechnung, Betrug, Ladendiebstahl, Unfall unter Alkoholeinfluss, Körperverletzung etc. Es gibt keine Vorverurteilung, sondern Klage und rechtsstaatliche Verfahren mit einem Richterspruch.
Im Internet läuft es für den Abmahner einfacher, weil sie/er sich die Adressen schnell, wenn sie/er clever ist sogar automatisiert, besorgen kann.
“... so lässt sich festhalten, dass der Abmahnende grundsätzlich alles abmahnen kann, was er möchte. Auch die Unterlassungserklärung kann er nach seinen Vorstellungen frei gestalten.”
abmahnungLG Berlin: Abgemahnte müssen Abmahnung und Unterlassungsklärung auf deren Richtigkeit prüfen.16.07.2009
Ein zahlender Tölpel pro Massenabmahnung und man ist schon in der Gewinnzone!
Das ist kein Rechtsrat zur Zahlung oder Nichtzahlung: Rechtsrat ist in Deutschland für Laien verboten.
Werbung mit Selbstverständlichkeiten
ist in Deutschland abmahnfähig: werbungWerbung mit Selbstverständlichkeiten
Geschäftsmodell Abmahnen
Wie die Abmahnmaschinerie automatisch und höchst lukrativ abläuft kann man aus der Meldung "Nachrichten aus dem Netz", Süddeutsche Zeitung 23. November 2009, S. 11, erahnen. Anwaltskanzleien sprechen sich ab um den Kuchen, halt: die Torte, unter sich aufzuteilen.
abmahnungThomas Stadler Standort: Freising, Bayern, Germany Fachanwalt für IT- Recht und für Gewerblichen Rechtsschutz
Wer nicht gerne abgemahnt wird und dies öffentlich kundtut – z.B. mit „Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt“ – kann abgemahnt werden. Die Zentrale zur Bekämpfung des Wettbewerbs mahnt diese freundlichen Zeitgenossen kostenpflichtig ab.
abmahnungAbmahnung wegen Verwendung von Anti-Abmahn-Klausel 01.05.2009
Wahrscheinlich wäre den Juristen – um noch mehr Abmahnkosten einzuheimsen – am liebsten die Klausel: "Bitte abmahnen. Ich freue mich darauf!"
Neuer Abmahngrund
Das Landgericht Bochum (Urteil vom 10.02.2009, Az.: 12 O 12/09) hat entschieden, dass wettbewerbsrechtlich unlauteres Verhalten vorliegt, wenn man sowohl den versicherten als auch unversicherten Versand, zu jeweils abweichenden Preisen, anbietet. Nach Auffassung der Richter besteht zum einen das wettbewerbsrechtlich unlautere Verhalten darin, dass die Kunden durch unterschiedliche Versandkostenangaben in die Irre geführt werden. Der Kunde geht durch den höheren Betrag des versicherten Versands davon aus, dass dies Vorteile mit sich bringt.
Das Gericht berücksichtigte nicht, dass versicherter Versand selbstverständlich Vorteile bringt: die Post hat auf versicherte Sendungen naturgemäss ein besonderes Auge. Wahrscheinlich war das aber nicht so wichtig: Hauptsache, die Juristen haben wieder einen Abmahngrund mehr abmahngrund!
Bei unberechtigten P2P-Abmahnung besteht kein Schadensersatzanspruch des Abgemahnten
erecht24eRecht24, 28.1.2009 Das bedeutet, in Deutschland kann man ohne etwas zu tun mit einer Sofort-Abmahnstrafe belegt werden und hat selbst, wenn man sich dagegen wehrt und nachweist, dass die Abmahnung unberechtigt war, keinen Schadensanspruch. abmahnung Deutschland ist kein Rechtsstaat
Die Veröffentlichung von Abmahnschreiben im Internet kann in Deutschland bestraft werden
Wer abgemahnt wird, will andere davor bewahren und sie von Rechteverletzungen abbringen. Dazu ist eine Veröffentlichung des verletzten Rechts und damit des Abmahnschreibens dienlich. Doch das kann in Deutschland wiederum abgemahnt werden. Durch die Veröffentlichung werden nicht nur andere vom Unrecht abgehalten, es wird auch den Abmahnanwalten die Grundlage für weitere Abmahnungen und damit eine hervorragende und extrem einfache Verdienstmöglichkeit entzogen.
Amtsgericht München, 7.9.2007, Az. 161 C 1840/07 – abmahnungVeröffentlichung von Abmahnschreiben im Internet 14.12.2008
Nicht nur Erdinger Vereine und Privatpersonen werden Abmahnungsopfer, auch soziale Vereine gehen untereinander (!) per Abmahnung vor.
Der "Bundesverband Deutsche Tafel e.V.", vertreten durch die Patentanwaltskanzlei Müller-Boré, mahnte eine Münchner Tafel ab.
tafelNamenskrieg: Kindertafel Glockenbach - Müchen, 29.05.2008 – tafelTafel (Organisation)tafelTisch (auch: Tafel)
Katja Günther, Rechtsanwältin in München, treibt für dubiose Firmen per Mahnung und Drohung fragwürdige Ansprüche ein. Bester Tipp an alle Geschädigten Angemahnten und Belästigten:
SPAM der Rechtsanwältin nicht beachten; bloß nicht zahlen! "Nicht einschüchtern lassen!" raten die Verbraucherzentralen. Bernd Kastner: "Abgemahnt und abgezockt", SZ 9.10.2008, S. 57
Massenabmahnungen sind im sogenannten Rechtsstaat Deutschland zulässig
siehe abmahnungMassenabmahnungen sind nicht zwangsweise unzulässig.
Rechtsanwälte verdienen super, sowohl mit massenhaften Abmahnungen als auch mit der Abwehr der massenhaften Abmahnungen. Die Beweislast liegt immer beim Abgemahnten: zunächst ist er mal schuldig: ohne Anklage, ohne Vergehen, ohne Schuldspruch.
Falschparker in Augsburg müssen mit Abmahnungen (475 Euro) rechnen. Ein findiger Bürger nutzt den Wahn-/Unsinn des deutschen Abmahnwesens gehörig aus. Er schleppt Falschparker ab und mahnt sie ab: Unterlassungserklärung und sofortige Bestrafung per Abmahnung gewähren ihm ein lukratives Einkommen. "Ein Parkplatz als Goldesel", Süddeutsche Zeitung, 23.9.2008, S. 38
Viele Rechtsanwälte und ihre Partner erwerben ihren Lebensunterhalt durch Serienabmahnungen. Den Abgeordneten und dem justizministerium ist das Abzocken von Kleinbürgern offensichtlich egal. In einzelnen Fällen wurden Serienabmahnungen von Gerichten zurückgewiesen. Laut mancher Rechtsprechung begründen solche Serienabmahnungen keinen Anspruch auf die teilweise horrende, sogenannte "Kostenerstattung" (über 700 Euro für 1 Massenbrief). Leider bleiben die zu unrecht Abgemahnten oft auf ihren eigenen Kosten sitzen. Jetzt verlegen sich etliche Rechtsanwälte und ihre Partner auf Streuabmahnungen.
abmahnungNach Serienabmahnung jetzt Streuabmahnung: alte Unsitte reaktiviert, 22.2.2008
Amazon-Händler geraten immer öfter ins Visier der Abmahner. Beim Verkauf von Artikeln über Amazon Marketplace stellt es eine Wissenschaft für sich dar, ein abmahnsicheres Impressum sowie eine Widerrufsbelehrung in voller Länge zu veröffentlichen. Und selbst man beides hat: abgemahnt kann trotzdem werden. Auf den eigenen Kosten bleibt der Abgemahnte oft sitzen.
"Dies ist Amazon auch seit langem bekannt und schafft dennoch keine Abhilfe", meint die IT-Recht Kanzlei. Eigentlich wäre es eine Aufgabe der Juristen anzuhelfen: sie haben die Suppe "Wissenschaft für sich" eingebrockt. AbmahnungAbmahnsicher: Ihr Amazon-Shop
Die Angabe von versichertem Versand in Online-Auktionen kann wettbewerbswidrig sein, wenn sie von einem "gewerbsmäßigen Händler" gemacht wird. Es kann zur Sofort-Vorab-Verurteilung per Abmahnung kommen. LG Hamburg, 6.11.2007 Az.: 315 O 888/07
So wie unser "Recht" kenne, kann es auch zu Abmahnungen kommen, wenn der versicherte Versand ausgeschlossen wird. – AbmahnungAbmahnung bei eBay wegen Angabe "versicherter Versand"?
Wer Semmelknödel mit einem Binnen-"n" schreibt, begibt sich auf Glatteis. Es ist ein Zitat aus einem Sketch eines bekannten bayerischen Autors, Philosophen, Komiker und Humoristen (wegen erzwungener Unterlassungserklärung hier keine Namensnennung).
zitateZitate-Webauftritt fällt Abmahn-Wahn zum Opfer, Literatur-Cafe
Kritik an Druckkostenzuschussverlage kann zur Abmahnung führen
In einem Autorenforum kritisierte eine Betroffener die Praxis der Druckkostenzuschussverlage. Er wurde mit einem Streitwert von 50.000 Euro sofort-verurteilt = abgemahnt.
KritikWas man über Zuschussverlage sagen darf, Literatur-Cafe
Der Spiele-Hersteller Atari mahnte das Online-Spielemagazin 4players.de ab, weil die Rezension des Spiels »Alone in the Dark« nur die Wertung »befriedigend« erhalten hatte.
atariAllein im Dunkeln: Abmahnung wegen schlechter Kritik, Literatur-Cafe
Abmahnungen wegen unverlangt zugesandter Email-Newsletter
Der Adressat einer unverlangt zugesandten Werbe-Email kann vom Absender nach §§ 1004, 823 I BGB Unterlassung verlangen. Soweit so gut. Doch in Deutschland darf aus diesem Anlass auch sofort eine Vorverurteilung ausgesprochen und hoch kostenpflichtig abgemahnt werden. Damit werden weitere Tore für die professionellen Abmahner geöffnet.
emailAbmahnungen wegen unverlangt zugesandter Email-Newsletter nehmen zu, 6. Juli 2008
Das Amtsgericht Bonn traf nun ein teilweise bürgerfreundliches Urteil gegen die Abmahnhaie. Es entschied am 29. April 2008, dass ein unberechtigt Abgemahnter im Rahmen eines Ersatzanspruchs gegen den Abmahnenden auch die Kosten für eine notwendige Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts verlangen kann. Az. 2 C 525/07 Ob er sie erhält, ist eine offene Folgefrage abmahnung. Es bleibt aber dabei:
  • der Abgemahnte hat via Abmahnung sofort den "Schwarzen Peter"
  • er muss wählen zwischen: zahlen und kostenintensiver Verteidigung
  • die Kosten für seinen Rechtsanwalt muss er immer vorstrecken (wer kann das immer?)
  • in Ausnahmefällen gestattet nun das Amtsgericht Bonn einen Schadensersatzanspruch gegen den Abmahnenden, von dem der Abgemahnte wieder nicht weiß, ob er etwas bringt
Also: volles Risiko für den Abgemahnten, während der Abmahnende relativ risikolos Abmahnungen versenden kann und nur in Ausnahmefällen (man beachte das "u.U." im verlinkten Artikel) auch mal den gegnerischen Rechtsanwalt erstatten muß.
nagelArndt Joachim Nagel: Amtsgericht Bonn: Unberechtigt Abgemahnter kann u. U. Kosten für seine Rechtsverteidigung verlangen, 26. Mai 2008
In Deutschland kann sogar die Verwendung einer Kombination aus zwei (in Ziffern: 2) Buchstaben strafbar sein
Die Webauftritt StudiVZ ließ zahlreiche Webauftrittbetreiber abmahnen, die ebenfalls die Buchstaben „VZ“ im Namen führen. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen mahnte nun die StudiVZ ab. Ganz Deutschland im Abmahnirrsinn und das Bundesjustizministerium hält das Abmahnen für ein prima Sache. Dass das Verfahren Rechtsanwälten gefällt, kann man sich denken (und den Rechtsanwälten nicht verdenken): sie verdienen reichlich: 1 Brief für 750 Euro oder mehr, da muß selbst Madonna kuschen (fast hätte ich geschrieben: den Schwanz einziehen madonna). – abmahnungSören Siebert: "StudiVZ mahnt „VZ“-Seiten ab"
"Die Verbraucherzentrale warnt zum weltweiten Aktionstag vor Internet-Abzockern ...",
SZ, 15.3.2008, S. 54
Statt Internet-Abzocker, Abmahnerer und Betrüger zu verhaften, zu verurteilen und einzusperren, wird der Verbraucher vor ihnen gewarnt. Namen der Betrüger werden und dürfen nicht genannt werden.
Die Betrüger haben Vertrauensschutz und jede Nennung wäre strafbare Geschäftsschädigung abzocker.
abmahnung Deutschland ist kein Rechtsstaat
In Deutschland ist vieles abmahnbar und strafbar, sogar die Verwendung deutscher Wörter ...
Bei Verwendung von geschützten Worten als Schlüsselwort auf Webseiten muß man mit Abmahnungen und einstweiligen Verfügungen rechnen. Im Februar 2008 sind dazu verschiedene Verfahren beim Bundesgerichtshof (BGH) noch offen. In Deutschland bejahten Gerichte aber oft eine Markenrechtsverletzung wenn man Worte wie "Turnschuhe" oder "Most" (von irgendwelchen Firmen offensichtlich als geschützt eingetragen) als Schlüsselwort verwendet. Erstmals hat nun auch das LG Braunschweig (Urteil vom 30. 1. 2008 – Az.: 9 O 2958/07 (445)) eine Markenrechtsverletzung bei Verwendung solch geschützter Wörter verneint.
abmahnungLG Braunschweig: Keine Markenrechtsverletzung durch Google AdWords, 7.2.2008
abmahnungWDR – die story: Die Abmahner, 25. Februar 2008
»die story zeigt die Praxis der Abmahnanwälte und verfolgt den Weg von den Angeboten bis in deutsche Gerichtssäle«.
Der TV-Beitrag beschränkte sich auf den gewerblichen Handel. Mir ist unbekannt, ob bewußt oder aus der irrigen Annahme, Privatpersonen werden nicht durch Abmahnungen unterjocht und geschröpft.
Beschämend war im TV-Beitrag des WDR
• wie Abgemahnte vor Gericht in wenigen Minuten abgekanzelt wurden,
• dass ein wörtlich vom Bundesjustizministerium übernommenes Impressum zur Abmahnung führte,
• dass den Abmahnanwälten vor Gericht nicht Einhalt geboten wird,
• wie in Anwaltskammern Beschwerden gegen Abmahnanwälte unsäglich lang nicht beschieden werden.
Dies zeigt: Deutschland ist kein Rechtsstaat; der Zwangsbeitritt zu den Kammern geht gegen die Menschenwürde. abmahner Deutschland ist kein Rechtsstaatabmahner IHK-Zwangsinstrumentabmahner Die Würde des Menschen wird per Kammerzwang beschädigt
Der Abgemahnte ist fast wehrlos; blechen muss er meist: "Den eigenen Anwalt muss man natürlich bezahlen, auch wenn sich am Ende herausstellt, dass die Abmahnung unberechtigt war", meint eRecht24, siehe abmahnungKostenerstattung bei unbegründeter Abmahnung.
Der Abmahnwahn geht weiter: das Justizministerium findet das in Ordnung
schließlich sitzen dort viele Juristen und genau die profitieren von den Abmahngebühren abmahnung.
Leider hat der deutsche Bürger keine Vertretung in den Parlamenten (die Abgeordneten denken meist nur an sich, allenfalls noch an die jeweilige Partei), von einer Lobby ganz zu schweigen.
zentrale Deutschland ist kein Rechtsstaat
Die Verbraucherzentralen mahnen munter selbst ab:
13.12.2007 Verbraucherschützer mahnen Portal my-Adventskalender ab
15.02.2008 Verbraucherzentrale mahnt StudiVZ ab usw.usw. der Wahn geht weiter: HutchinsonAbmahn-News.

Initiative zum Schutz der Antiquare gegen Abmahnwellen
Da die Politiker (zu einem hohen Anteil Juristen abmahnung) die lukrative Einkommensmöglichkeit für Rechtsanwälte durch Abmahnungen nicht abschaffen oder den Abmahnwahn auch nicht zumindest mildern wollen, schlossen sich Verbände zu einer Schutz-Initiative zusammen:
Gründungsmitglieder sind der Unternehmensverband Antiquarischer Buchhandel Online e.V. HutchinsonABOEV, der HutchinsonBörsenverein des Deutschen Buchhandels, HutchinsonBooklooker und das Zentrale Verzeichnis Antiquarischer Bücher HutchinsonZVAB
Sie bieten (in Kürze) eine Internet-Plattform mit juristischen Ratschlägen und konkreten Hinweisen.
Hutchinsonboersenblatt.net, 25.1.2008
Abmahnwelle im Januar 2008. Es geht dabei um den Online-Vertrieb von Alice L. Hutchison: Kenneth Anger. Die abmahnende Kanzlei stellt pro Abmahnung mehr als 1.000 Euro in Rechnung!
HutchinsonBörsenblatt Online, 17.01.2008 Als Anwalt kann man in Deutschland über Nacht reich werden: Tausende Abmahnungen ins Land werfen und den Geldeingang abwarten. abmahnung
Abmahnwelle im Dezember 2007
Deutschlands Online-Antiquare und andere Buchanbieter werden von einer Abmahnwelle heimgesucht. Bücher, die seit vielen Jahren zensiert sind, darunter harmlose Werke wie die Josefine Mutzenbacher und Kochen mit Cannabis, werden beanstandet. Von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien zensierte Medien dürfen öffentlich nicht angeboten werden. Findige Rechtsanwälte machen Reibach, die Händler fühlen sich abgezockt.
Christian Solmecke, der Anwalt der Abgemahnten, über den Streitwert von 15.000 Euro: „Natürlich kann man über diesen Streitwert diskutieren. Letztlich muss darüber ein Gericht entscheiden. Nur: Die können den Streitwert relativ frei festlegen.“ Willkür also auch hier, wie schon beim Abmahnverfahren. Kommentar eines Lesers in Die Welt:
Ich werfe unserer Regierung eine grundsätzlich kriminelle Einstellung vor,
da sie Abmahnungen nicht von vornherein verbietet!
Da kann man fast zustimmen. Es ist wäre sogar einfacher: sie dürfte diese nicht erlauben. Doch unsere Abgeordneten – zum Teil sind es ja Rechtsanwälte – wollen die Abmahnung als bequeme Geldquelle nicht verbieten. So doof sind sie auch wieder nicht.
Rechtsanwälte, die für ihr ehrbares Gewerbe nicht geeignet sind, müssen sich ihr Brot anders verdienen.
zensur Eine Zensur findet stattAbmahnungKaufe nie verbotene Dirnen-Prosa im Netz! Die Welt, 18.12.2007 – AbmahnungZusammenfassung neuer Informationen zu den Booklooker-Abmahnungen, Börsenblatt, 15.12.2007 – AbmahnungAbmahnungen von Verkäufern bei booklooker
Birgit Menche, Rechtsanwältin in Frankfurt am Main, meinte am 3.1.2008, dass Abmahnungen als Mittel der außergerichtlichen Streitbeilegung einen guten Zweck erfüllen. Ich hinterlegte als Kommentar die folgende Richtigstellung:
Dass eine Rechtsanwältin in Abmahnungen einen guten Zweck erkennt, kann ich gut verstehen. Abmahnungen werden nicht nur (wie sie schreibt) von Konkurrenten oder Wettbewerbsverbänden versandt, sondern vornehmlich von Rechtsanwälten. Diese verlangen dann für einen (Massen)-Brief bis zu 730 Euro. Mein Laserdrucker könnte in einer Nacht Hunderte dieser Briefe drucken. Wenn nur einer zum Erfolg führt, lohnt es sich.
Die Abmahnung gibt den "schwarzen Peter" sofort an den zu recht oder unrecht Abgemahnten. Wenn er nix tut und auch vorher nix getan hat, ist er fällig: er muss zahlen. Alternativ geht er zu einem Rechtsanwalt (2 Telefonate kosteten mich 300 Euro) und wehrt die 730 Euro ab. Nicht jeder hat Zeit und Muße jetzt wieder diese 300 Euro abzumahnen oder einzuklagen. Dazu braucht man wieder einen Anwalt ;-) Das alles ist mit einem Rechtsstaat nicht vereinbar.
abmahnungboersenblatt, 3.1.2008zentrale Deutschland ist kein Rechtsstaat
Um eine Verbesserung der derzeit unerträglichen Abmahnsituation zu erreichen, hat Abmahnwelle e.V. (zentrale Links) im Jahr 2007 eine Petition beim Deutschen Bundestag eingereicht, die eine Regelung der Abmahnung im UWG erreichen soll. abmahnungPetitionsformular als pdf
Neue Abmahnwelle füllt die Kassen der Rechtsanwälte und ihrer Auftraggeber
Mehrere Antiquariate und Privatverkäufer in Deutschland, die ihre Bücher über Booklooker.de, das Zentrale Verzeichnis antiquarischer Bücher oder abebooks.de anbieten, erhielten im Dezember 2007 eine Abmahnung. Streitwert: 15.000 Euro, entsprechend hoch ist die "Gebühr" für den Abmahnbrief. Die monierten Bücher sind in Deutschland zensiert und stehen auf dem Index der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften. Der Unternehmensverband Antiquarischer Buchhandel Online e. V. (ABOEV) hat einen "Solidarfonds zur Abwendung von unberechtigten Abmahnungen im Antiquariatswesen" eingerichtet. Justizministerin Brigitte Zypries, SPD, findet die Abmahnwellen OK.
abmahnungHeise 16.12.2007abmahnungAktivitäten der Rechtsabteilung des Börsenvereins gegen Massenabmahnungen
abmahnungAbebooksabmahnungABOEVabmahnungBörsenblatt 17.12.2007abmahnungBooklookerabmahnungZVAB
Vorsicht Abmahnung - AGB-Formulierung bei eBay: Das Kammergericht Berlin entschied über verschiedene Formulierungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bei Versandangaben in eBay-Angeboten (Az.: 5 W 73/07, 3.4.2007).
Siehe rechteRecht24rechtKammergerichtentscheidung (pdf) – rechtRechtsportal eBay
Ich empfehle statt Versteigerungen und Abmahnungsdruck ruhigen Kauf / Verkauf via rechtBooklooker oder anderen Links auf meiner Seite recht Der sichere Weg zu Buch.
Der Abmahn-Wahnsinn / die Abmahn-Abzockerei in Deutschland geht weiter
Rechtsanwälte verdienen daran massiv. Viele Bundestagsabgeordnete sind Juristen und haben selbst eine Rechtsanwaltspraxis oder sind mit einer "verbunden": deshalb sägen die MdB – ähnlich wie bei ihrer üppigen Versorgung – den Ast nicht ab, auf dem sie ruhen abmahnung. abmahnungAbmahnungen 1991-2006 (pdf)
Schuß vor den Bug der Abzocker per Abmahnung
"AGB, die das Vertragsverhältnis nach Vertragsschluss regeln können von Mitbewerbern nicht abgemahnt werden und betreffen nur das Verhältnis Verkäufer - Käufer."
OLG Hamburg (5 W 162/06) vom 13.11.2006 – regneryKanzlei Regnery
Sicher finden findige Juristen ein Schlupfloch: aus meiner Erfahrung mahnt ja selten ein Mitbewerber ab, sondern Zentralen oder Rechtsanwälte.
Neben der Zentrale in Bad Homburg (bei der Abmahnungen ein Dauerbrenner sind) überzieht derzeit der Media-Markt seine Konkurrenten mit Abmahnungen.
Absender dieser Abmahnwelle: Anwalt Joachim Nikolaus Steinhöfel (steinhöfelSteinhöfel). Aus winzigen Unregelmässigkeiten bei Media-Markt-Konkurrenten lässt sich so schnell (automatisierte Briefe sind im SPAM-Zeitalter ein Kinderspiel) ein Vermögen erzielen. Das deutsche Recht deckt die Abzockerei.
SZ, 14.11.2006, S. 38
Steinhöfel zeigte schon vorher, wie man trotz unvorteilhaften Aussehens Werbestar werden kann:
steinhöfelALS WERBE-FIESLING für den Media Markt wurde Joachim Steinhöfel zum TV-Star
Das Netz im Abmahn-Wahn: Abmahnungen und einstweilige Verfügungen bringen den Rechtsanwälten, verschiedenen Vereinen und der Zentrale zur Bekämpfung des Wettbewerbs (zentrale Informationen und Meinungen über die Zentrale) satte Einnahmen. Beispiele:
abmahnung250.000 Euro-Maulkorb für die netzwelt Landgericht Hamburg erlässt Einstweilige Verfügungen
abmahnungWikipedia: Einstweilige Verfügung legt Lexikon lahm, 19. Januar 2006
Auch wer das Wort Semmelknödel in Karl-Valentin-Art mit einem Binnen-“n” schreibt, könnte kostenpflichtig belangt werden (siehe valentin Karl Valentin; dies ist kein Link zu einer offiziellen Karl Valentin Seite).
Das Wichtigste vorab: in Deutschland darf ein Laie, wie z.B. ich, keinen Rechtsrat erteilen. (Darf ich jemand abraten, einen Ladendiebstahl zu begehen?). Ich erteile hier also keinen Rechtsrat, sondern plaudere nur so für mich hin. Zufällig fallen meine Finger dabei auf die Tastatur. Eine weitere Lachnummer der deutschen Justiz: ich muß mich von den Inhalten der nachfolgenden Links ausdrücklich distanzieren. Siehe daher meinen Abmahnung Rechtshinweis.
Weiters: In Deutschland ist es legal, wahllos Adressen zu ermitteln (einfache Programme erledigen das im Internet für die Serienabmahner) und per Abmahnung mit Strafanzeigen zu drohen. Mit der Abmahnung wird dann gleich eine "Verwaltungsgebühr" von 300 DM (früher) oder über 700 Euro fällig und ein hoher Streitwert festgesetzt. Der Bürger muß entscheiden: zahlen oder das Risiko eines Strafprozesses eingehen. Die Serienabmahner haben den Trumpf selbst in der Hand: zahlt der Bürger haben sie über 700 Euro (abzüglich 55 cent Briefporto Abmahnung) abgezockt, zahlt er nicht: OK, irgendein Trottel wird schon zahlen. Hier und in vielen anderen zeigt sich: Abmahnung Deutschland ist kein Rechtsstaat.

Schon mal darüber nachgedacht, warum Abmahnungen in Deutschland völlig legal sind? Schauen Sie sich mal an, wieviele Abgeordnete auch Rechtsanwälte (= Hauptversender und Nutzniesser von Abmahnungen) sind! Vergleiche Abmahnung Cui bono?
zentrale Anfang
Links
abmahnung“Abmahner und Absahner: Anwälte packen aus – Das Internet als Geldmaschine für Juristen”, Wolf-Dieter Roth 15.10.2003
abmahnungAbmahnungen IT-Recht Kanzlei
abmahnungAbmahnungen bei eBay, Amazon und Online-Shops: Die IT-Recht-Kanzlei veröffentlichte eine Liste, die mehr als 200 gängige Abmahngründe auflistet.
abmahnungAbmahnung wegen unwirksamer AGB - Falsch aber nicht wettbewerbswidrig! 17.01.07
AbmahnungAbmahnung. Rechtliche Hinweise für Betroffene von RA Prof. Dr. Klaus Sakowski
AbmahnungDie Abmahnung. Rechtsanwalt Ralf Möbius, Hannover
AbmahnungDie wettbewerbsrechtliche Abmahnung
Abmahnung"Die Abmahnung im Internet" von Rechtsanwalt Sören Siebert
AbmahnungAbmahnungen: Neues
AbmahnungAbmahnwarner ein Newsletter, der über die neusten Fälle im Abmahn(Un-)wesen informiert
AbmahnungAbmahnwelle
AbmahnungInformationsangebot der Abmahnwelle e.V.
abmahngründeAuflistung gängiger Abmahngründe, veröffentlicht von Rechtsanwalt Max-Lion Keller
AbmahnungeRecht24 Recht und IT
abmahnung Fehlende Rechtssicherheit in Deutschland
abmahnwelleForum der Abmahnwelle
links
Gedichte-Datenbank: abzockerAbzocker-Webauftritt: Wenn ein Goethe-Gedicht plötzlich 60 Euro kostet
abzockerAchtung Homepagebesitzer!abzockerWas können wir tun?
abmahngründeListe von mehr als 140 gängigen Abmahngründen, IT-Recht-Kanzlei
Abmahnung"Missbrauch der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung im Bereich des Internet" - Diss. Universität Göttingen
Internet Gegen Monopolisierung und Kommerzialisierung des Internets
Musterbriefe gegen Internetabzocke
Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz bietet zwei Musterbriefe (AbzockeInternetabzocke) an, die in den örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale erhältlich ist oder herunter geladen werden können:
• Musterbrief zur Abwehr unberechtigter Forderungen gegenüber Minderjährigen AbzockeRTF
• Musterbrief zur Abwehr unberechtigter Forderungen (Volljährige) AbzockeRTF
Die Verbraucherzentrale Bayern bietet drei Musterbriefe (AbzockeAbzocke im Internet) an:
• Angebot nicht genutzt AbzockePDF
• Kein Vertragsabschluss AbzockePDF
• Für Minderjährige AbzockePDF
Wirksamer wäre es natürlich Abmahnungen und sonstige Abzocke im Internet und sonstwo nicht erst zu legalisieren. Doch das will sich das Justizministerium nicht: zuviele Juristen verdienen daran.
Hier einiges zum Thema AbmahnungNutzungsbedingungen auf deutschsprachigen Webseiten
Neben den "Abmahnanwälten" gibt es auch seriöse Rechtsanwälte.
Die nachfolgende Liste ist möglicherweise nicht vollständig abmahnung:
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bahrKanzlei Dr. Martin Bahr - Tätigkeitsschwerpunkte im Recht der Neuen Medien, Gewerblichen Rechtsschutz und Gewinnspiel-Recht / Glücksspiel-Recht – 20148 Hamburg
AbmahnungIT-Recht-Kanzlei München
moebiusRechtsanwalt Ralf Möbius - Fachanwalt für IT-Recht - Informationstechnologierecht
– 30916 Hannover-Isernhagen
SakowskiRechtsanwälte Sakowski – 89518 Heidenheim
StadlerThomas Stadler – Standort: Freising, Bayern, Fachanwalt für IT- Recht und für Gewerblichen Rechtsschutz
storrDominik Storr - Ein Rechtsanwalt für Buerger. Mutig. Engagiert. Kraftvoll – 97845 Neustadt am Main
Buttonnetzwerk für ein freies Internet
rechtRoth, Wolf-Dieter: "100 Euro sind genug", 12.5.2005
AbmahnungSerienabmahnung wegen mangelhaften Impressums
AbmahnungTDG Gesetz über die Nutzung von Telediensten
Vermischte Links zu einschlägigen Themen
AbmahnungAbmahnung gegen das Internet-Forum www.supernature-forum.de wegen angeblich rechtsverletzender Äußerungen in Forenbeiträgen
AbmahnungStadtplan gratis für Webauftritts wird schnell teuer
AbmahnungEnde der Internetforen? Der Betrieb eines Forums wird zur Haftungsfalle für den Betreiber
AbmahnungHaftung für Foren-Einträge Rechtsanwalt Dr. Bahr plädiert dafür das Urteil AbmahnungLG Hamburg, Urt. v. 02.12.2005 - Az.: 324 O 721/05 nicht undifferenziert als blanken Wahnsinn zu bezeichnen; meint aber am Ende seines Essays, dass die aktuelle Entscheidung ein absolutes Fehlurteil sei.
Also doch blanker Unsinn.
zentrale Anfang
Literatur
"Die Wettbewerbs- und Abmahnvereine", 16 Seiten
Presseagentur S. Tischler, Postfach 301770, 10747 Berlin
Rechtsanwalt Sören Siebert:
abmahnungInsidepaper "Die Abmahnung im Internet"
abmahnung"Die rechtssichere Webauftritt" - Praxisleitfaden für die eigene Webpräsenz
Weitere Literatur auf zentrale Fehlende Rechtssicherheit in Deutschland
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bahr   abmahnungMartin Bahr: Missbrauch der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung im Bereich des Internet. Frankfurt: Peter Lang, 2003. Taschenbuch, 327 Seiten
Auszugsweise auch online unter
abmahnung"Missbrauch der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung im Bereich des Internet" - Diss. Universität Göttingen
klein
Christina Klein: Die rechtssichere Homepage. Was Sie beachten müssen, bevor Sie Ihre Homepage online stellen. Interna Aktuell 2005. Broschiert, 35 Seiten abmahnung
roth abmahnungWolf-Dieter Roth: Internet, Recht und Abzocke. Rainer Bloch Verlag, 2007. Broschiert, 250 Seiten
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© by Herbert Huber, Am Fröschlanger 15, 83512 Wasserburg, Germany, 21.5.2010