| Hinweise
für Opfer von Abmahnungen, Abmahnanwälten oder Abmahnvereinen Für alle zungenlechzenden Abmahner: dies ist keine offizielle Seite eines Abmahn- oder Zockervereins
"Die Wettbewerbs- und Abmahnvereine", 16 Seiten, Presseagentur S. Tischler, Postfach 301770, 10747 Berlin und weitere Werke unter |
| Verbreiteter
Irrtum: zahlen muss nur, wer gegen Gesetze oder Verordnungen verstößt Falsch ! Zitat daraus: "Was aber geschieht, wenn eine Abmahnung tatsächlich allen denkbaren Gesichtspunkten rechtlich unbegründet ist? Als Betroffener kann man diese Frage aufgrund der oft komplexen Rechtsprechung kaum ohne anwaltliche Hilfe beurteilen. Den eigenen Anwalt muss man natürlich bezahlen, auch wenn sich am Ende herausstellt, dass die Abmahnung unberechtigt war." Hervorhebung von mir. Den verbreiteten Irrtum erkläre ich mir damit, dass viele Menschen glauben, Deutschland wäre ein Rechtsstaat. Das ist nicht der Fall: |
| Abmahnmasche
Filmdownload Eine Renternerin ohne Computer muss für den angeblichen Download einer Film-Raubkopie bezahlen. Einen Internetanschluss hat sie zwar, aber nur, weil sie den zweijährigen Vertrag nicht vorzeitig loswurde. Ein Überwachungsprogramm hat den Anschluss identifiziert und auch die Abmahnungen sind oftmals automatisiert. Das Gericht erkannte den Programm-Output als Beweis an und wies die gegenteilige Aussage der Rentnerin zurück. Maschinen gelten mehr als Menschen. Die Frau muss die Abmahnkosten von ca. 650 € bezahlen. Die Beweislast liegt bei der Rentnerin. Das Gegenteil zu beweisen gelang der Frau nicht. Wie sollte das auch gehen? Az.: 142 C 2564/11 – Die Anwältin der Abgemahnten will Berufung gegen das Urteil einlegen. |
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| Neue (?)
Abmahnmasche Wegen Urheberrechtsverletzungen kann man in Deutschland locker abmahnen und kassieren. Die Süddeutsche Zeitung berichtete über einen angeblichen Spieledownload. Statt die Anbieter illegaler Tauschbörsen hinter Gittern zu bringen, werden Leute bgemahnt. (Würde man die Anbieter illegalen Downloads hinter Gittern bringen, würden die Abmahngebühren wegfallen.) Über IP-Adresse und Uhrzeit holt man sich beim Provider die Adresse (Datenschutz gibt es kaum) und schon flattert jemanden eine Abmahnung ins Haus. Kosten in dem geschilderten Fall: 600 €. Obwohl der Abgemahnte es nicht gewesen sein konnte, verurteilten ihn die technikgläubigen Richter. Berufung ist nicht möglich. Der Abgemahnte hatte die naive Vorstellung, dass wir in einem Rechtsstaat lebten, in dem es unmöglich ist, dass man grundlos verurteilt wird. Das ist nicht der Fall: |
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| Neue
Abmahnmasche: fehlendes Impressum bei Facebook Die Juristen fanden wieder eine neue Abmahnmasche: fehlendes Impressum bei Facebook. Nachdem ich diese Information erhielt, habe ich mich bei Facebook sofort deaktiviert. Die Verstöße gegen die Impressumspflicht wurden in den letzten Jahren tausendfach abgemahnt. Und immer verdienten Juristen zweifach: die Abmahner werden über Nacht reich, die Rechtsanwälte des Abgemahnten helfen zwar, arbeiten ber verständlicherweise auch nicht umsonst. Der Gelackmeierte ist der weltoffene Bürger. Aber der ist in Deutschland offensichtlich unerwünscht oder er blecht. Quelle: Newsletter zum Internetrecht, 22.11.2011 – |
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| Endlich
reagiert das Justizministerium: von
hinten durch den Rücken in die Brust Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, FDP, sagt dem Geschäftsmodell der massenhaften Abmahnungen von Internetnutzern und Kleinunternehmern jetzt den Kampf an. Statt sie zu verbieten wurstelt sie – ähnlich wie die Vorgängerinnen im Ministerium – herum. Mit niedrigeren Abmahnkosten und einem Anspruch auf Kostenersatz für zu Unrecht Abgemahnte will die Ministerin den Missbrauch verhindern. Das wird kaum gelingen. Verhindern kann man die massenhaften Abmahnungen durch Abschaffung dieses unrechtsstaatlichen Prozedere. Mir kommt das vor, wie der Vorschlag in einer texanischen Zeitschrift. Die weggeworfenen Plastikhalterungen der Sixpacks wurden mancher Kuh zur Fussfessel. In der Zeitschrift wurde deshalb angeregt, die Plastikhalterungen vor dem Wegwerfen zu Zerschneiden. Mein Gegenvorschlag, das Zeug erst nicht auf die Wiese zu werfen, wurde abgedruckt. Ob er befolgt wurde, weiß ich nicht. – |
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Drei Positionen zur Abmahnung
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| Es scheint zu gelten: wer zuerst abmahnt,
kassiert zuerst • Abmahnungen sind weiterhin zulässig. • Wer sich dagegen mit einer Gegenabmahnung wehrt schaut meist in die Röhre. Das Oberlandesgericht in Hamm entschied: Kostenerstattungen für Gegenabmahnungen können nur in Ausnahmefällen verlangt werden; sie müssen im Allgemeinen nicht erstattet werden. Die Kosten müssen auch nicht erstattet werden, wenn die Abmahnung, die zur Gegenabmahnung führt, unberechtigt ist. Kostenersatz für eine Gegenabmahnung ist nur denkbar, wenn der Abmahnende den Gegner gezielt behindert und der Abmahnende von der Unrechtmäßigkeit seiner Abmahnung weiß. Das kann man wohl in den wenigsten Fällen nachweisen. |
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| Auflistung
gängiger Abmahngründe (Update Febr. 2010: 406 Abmahngründe!) von
Rechtsanwalt Max-Lion
Keller, betrifft hauptsächlich eBay, Amazon und
Online-Shops, siehe |
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Das derzeitige Abmahnverfahren ist zutiefst
unrechtstaatlich
Man vergleiche das mit – wie ich meine sehr viel schwerwiegenderen Vergehen – unbezahlte Rechnung, Betrug, Ladendiebstahl, Unfall unter Alkoholeinfluss, Körperverletzung etc. Es gibt keine Vorverurteilung, sondern Klage und rechtsstaatliche Verfahren mit einem Richterspruch. Im Internet läuft es für den Abmahner einfacher, weil sie/er sich die Adressen schnell, wenn sie/er clever ist sogar automatisiert, besorgen kann. |
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| “... so
lässt sich festhalten, dass der Abmahnende grundsätzlich alles abmahnen
kann, was er möchte. Auch die Unterlassungserklärung kann er nach
seinen Vorstellungen frei gestalten.” Ein zahlender Tölpel pro Massenabmahnung und man ist schon in der Gewinnzone! Das ist kein Rechtsrat zur Zahlung oder Nichtzahlung: Rechtsrat ist in Deutschland für Laien verboten. |
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| Werbung mit Selbstverständlichkeiten ist in Deutschland abmahnfähig: |
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| Geschäftsmodell Abmahnen Wie die Abmahnmaschinerie automatisch und höchst lukrativ abläuft kann man aus der Meldung "Nachrichten aus dem Netz", Süddeutsche Zeitung 23. November 2009, S. 11, erahnen. Anwaltskanzleien sprechen sich ab um den Kuchen, halt: die Torte, unter sich aufzuteilen. |
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| Wer nicht gerne
abgemahnt wird und dies öffentlich kundtut – z.B. mit „Keine Abmahnung
ohne vorherigen Kontakt“ – kann abgemahnt werden. Die Zentrale zur
Bekämpfung des Wettbewerbs mahnt diese freundlichen Zeitgenossen
kostenpflichtig ab. Wahrscheinlich wäre den Juristen – um noch mehr Abmahnkosten einzuheimsen – am liebsten die Klausel: "Bitte abmahnen. Ich freue mich darauf!" |
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| Neuer Abmahngrund Das Landgericht Bochum (Urteil vom 10.02.2009, Az.: 12 O 12/09) hat entschieden, dass wettbewerbsrechtlich unlauteres Verhalten vorliegt, wenn man sowohl den versicherten als auch unversicherten Versand, zu jeweils abweichenden Preisen, anbietet. Nach Auffassung der Richter besteht zum einen das wettbewerbsrechtlich unlautere Verhalten darin, dass die Kunden durch unterschiedliche Versandkostenangaben in die Irre geführt werden. Der Kunde geht durch den höheren Betrag des versicherten Versands davon aus, dass dies Vorteile mit sich bringt. Das Gericht berücksichtigte nicht, dass versicherter Versand selbstverständlich Vorteile bringt: die Post hat auf versicherte Sendungen naturgemäss ein besonderes Auge. Wahrscheinlich war das aber nicht so wichtig: Hauptsache, die Juristen haben wieder einen Abmahngrund mehr |
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| Bei
unberechtigten P2P-Abmahnung besteht kein
Schadensersatzanspruch des Abgemahnten |
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| Die Veröffentlichung von Abmahnschreiben im
Internet kann in Deutschland bestraft werden Wer abgemahnt wird, will andere davor bewahren und sie von Rechteverletzungen abbringen. Dazu ist eine Veröffentlichung des verletzten Rechts und damit des Abmahnschreibens dienlich. Doch das kann in Deutschland wiederum abgemahnt werden. Durch die Veröffentlichung werden nicht nur andere vom Unrecht abgehalten, es wird auch den Abmahnanwalten die Grundlage für weitere Abmahnungen und damit eine hervorragende und extrem einfache Verdienstmöglichkeit entzogen. Amtsgericht München, 7.9.2007, Az. 161 C 1840/07 – |
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| Nicht nur
Erdinger Vereine und Privatpersonen werden Abmahnungsopfer, auch
soziale Vereine gehen untereinander (!) per Abmahnung vor. Der "Bundesverband Deutsche Tafel e.V.", vertreten durch die Patentanwaltskanzlei Müller-Boré, mahnte eine Münchner Tafel ab. |
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| Katja Günther,
Rechtsanwältin in München, treibt für dubiose Firmen per Mahnung und
Drohung fragwürdige Ansprüche ein. Bester Tipp an alle Geschädigten
Angemahnten und Belästigten: SPAM der Rechtsanwältin nicht beachten; bloß nicht zahlen! "Nicht einschüchtern lassen!" raten die Verbraucherzentralen. Bernd Kastner: "Abgemahnt und abgezockt", SZ 9.10.2008, S. 57 |
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| Massenabmahnungen sind im sogenannten
Rechtsstaat Deutschland zulässig siehe Rechtsanwälte verdienen super, sowohl mit massenhaften Abmahnungen als auch mit der Abwehr der massenhaften Abmahnungen. Die Beweislast liegt immer beim Abgemahnten: zunächst ist er mal schuldig: ohne Anklage, ohne Vergehen, ohne Schuldspruch. |
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| Falschparker in Augsburg
müssen mit Abmahnungen (475 Euro) rechnen. Ein findiger Bürger nutzt
den Wahn-/Unsinn des deutschen Abmahnwesens gehörig aus. Er schleppt
Falschparker ab und mahnt sie ab: Unterlassungserklärung und sofortige
Bestrafung per Abmahnung gewähren ihm ein lukratives Einkommen. "Ein Parkplatz als Goldesel", Süddeutsche
Zeitung, 23.9.2008, S. 38
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| Viele
Rechtsanwälte und ihre Partner erwerben ihren Lebensunterhalt durch Serienabmahnungen.
Den Abgeordneten und dem justizministerium ist das Abzocken von
Kleinbürgern offensichtlich egal. In einzelnen Fällen wurden
Serienabmahnungen von Gerichten zurückgewiesen. Laut mancher
Rechtsprechung begründen solche Serienabmahnungen keinen Anspruch auf
die teilweise horrende, sogenannte "Kostenerstattung" (über 700 Euro
für 1 Massenbrief). Leider bleiben die zu unrecht Abgemahnten oft auf
ihren eigenen Kosten sitzen. Jetzt verlegen sich etliche Rechtsanwälte
und ihre Partner auf Streuabmahnungen.
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| Amazon-Händler geraten immer
öfter ins Visier der Abmahner. Beim Verkauf von Artikeln über Amazon
Marketplace stellt es eine Wissenschaft für sich dar, ein
abmahnsicheres Impressum sowie eine Widerrufsbelehrung in voller Länge
zu veröffentlichen. Und selbst man beides hat: abgemahnt kann trotzdem
werden. Auf den eigenen Kosten bleibt der Abgemahnte oft sitzen. "Dies ist Amazon auch seit langem bekannt und schafft dennoch keine Abhilfe", meint die IT-Recht Kanzlei. Eigentlich wäre es eine Aufgabe der Juristen anzuhelfen: sie haben die Suppe "Wissenschaft für sich" eingebrockt. |
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| Die Angabe von
versichertem Versand in Online-Auktionen kann wettbewerbswidrig sein,
wenn sie von einem "gewerbsmäßigen Händler" gemacht wird. Es kann zur
Sofort-Vorab-Verurteilung per Abmahnung kommen. LG Hamburg, 6.11.2007
Az.: 315 O 888/07 So wie unser "Recht" kenne, kann es auch zu Abmahnungen kommen, wenn der versicherte Versand ausgeschlossen wird. – |
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| Wer Semmelknödel mit einem
Binnen-"n" schreibt, begibt sich auf Glatteis. Es ist ein Zitat aus
einem Sketch eines bekannten bayerischen Autors, Philosophen, Komiker
und Humoristen (wegen erzwungener Unterlassungserklärung hier keine
Namensnennung). |
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| Kritik an Druckkostenzuschussverlage kann
zur Abmahnung führen In einem Autorenforum kritisierte eine Betroffener die Praxis der Druckkostenzuschussverlage. Er wurde mit einem Streitwert von 50.000 Euro sofort-verurteilt = abgemahnt. |
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| Der Spiele-Hersteller Atari mahnte das
Online-Spielemagazin 4players.de ab, weil die
Rezension des Spiels »Alone in the Dark« nur die Wertung »befriedigend«
erhalten hatte. |
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| Abmahnungen wegen unverlangt zugesandter
Email-Newsletter Der Adressat einer unverlangt zugesandten Werbe-Email kann vom Absender nach §§ 1004, 823 I BGB Unterlassung verlangen. Soweit so gut. Doch in Deutschland darf aus diesem Anlass auch sofort eine Vorverurteilung ausgesprochen und hoch kostenpflichtig abgemahnt werden. Damit werden weitere Tore für die professionellen Abmahner geöffnet. |
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Das Amtsgericht Bonn traf nun
ein teilweise bürgerfreundliches Urteil gegen die Abmahnhaie.
Es entschied am 29. April 2008, dass ein unberechtigt Abgemahnter im
Rahmen eines Ersatzanspruchs gegen den Abmahnenden auch die Kosten für
eine notwendige Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts verlangen kann. Az. 2 C 525/07 Ob er sie erhält, ist
eine offene Folgefrage
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| In Deutschland kann sogar die Verwendung
einer Kombination aus zwei (in Ziffern: 2) Buchstaben strafbar sein Die Webauftritt StudiVZ ließ zahlreiche Webauftrittbetreiber abmahnen, die ebenfalls die Buchstaben „VZ“ im Namen führen. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen mahnte nun die StudiVZ ab. Ganz Deutschland im Abmahnirrsinn und das Bundesjustizministerium hält das Abmahnen für ein prima Sache. Dass das Verfahren Rechtsanwälten gefällt, kann man sich denken (und den Rechtsanwälten nicht verdenken): sie verdienen reichlich: 1 Brief für 750 Euro oder mehr, da muß selbst Madonna kuschen (fast hätte ich geschrieben: den Schwanz einziehen |
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| "Die Verbraucherzentrale warnt zum
weltweiten Aktionstag vor Internet-Abzockern ...",
SZ, 15.3.2008, S. 54 Statt Internet-Abzocker, Abmahnerer und Betrüger zu verhaften, zu verurteilen und einzusperren, wird der Verbraucher vor ihnen gewarnt. Namen der Betrüger werden und dürfen nicht genannt werden. Die Betrüger haben Vertrauensschutz und jede Nennung wäre strafbare Geschäftsschädigung |
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| In
Deutschland ist vieles abmahnbar und strafbar, sogar die Verwendung
deutscher Wörter ... Bei Verwendung von geschützten Worten als Schlüsselwort auf Webseiten muß man mit Abmahnungen und einstweiligen Verfügungen rechnen. Im Februar 2008 sind dazu verschiedene Verfahren beim Bundesgerichtshof (BGH) noch offen. In Deutschland bejahten Gerichte aber oft eine Markenrechtsverletzung wenn man Worte wie "Turnschuhe" oder "Most" (von irgendwelchen Firmen offensichtlich als geschützt eingetragen) als Schlüsselwort verwendet. Erstmals hat nun auch das LG Braunschweig (Urteil vom 30. 1. 2008 – Az.: 9 O 2958/07 (445)) eine Markenrechtsverletzung bei Verwendung solch geschützter Wörter verneint. |
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»die story zeigt die Praxis der Abmahnanwälte und verfolgt den Weg von den Angeboten bis in deutsche Gerichtssäle«. Der TV-Beitrag beschränkte sich auf den gewerblichen Handel. Mir ist unbekannt, ob bewußt oder aus der irrigen Annahme, Privatpersonen werden nicht durch Abmahnungen unterjocht und geschröpft. Beschämend war im TV-Beitrag des WDR • wie Abgemahnte vor Gericht in wenigen Minuten abgekanzelt wurden, • dass ein wörtlich vom Bundesjustizministerium übernommenes Impressum zur Abmahnung führte, • dass den Abmahnanwälten vor Gericht nicht Einhalt geboten wird, • wie in Anwaltskammern Beschwerden gegen Abmahnanwälte unsäglich lang nicht beschieden werden. Dies zeigt: Deutschland ist kein Rechtsstaat; der Zwangsbeitritt zu den Kammern geht gegen die Menschenwürde. |
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| Der
Abgemahnte ist fast wehrlos; blechen muss er meist:
"Den eigenen Anwalt muss man natürlich bezahlen, auch wenn sich am Ende
herausstellt, dass die Abmahnung unberechtigt war", meint eRecht24,
siehe |
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| Der Abmahnwahn geht weiter: das
Justizministerium findet das in Ordnung schließlich sitzen dort viele Juristen und genau die profitieren von den Abmahngebühren Leider hat der deutsche Bürger keine Vertretung in den Parlamenten (die Abgeordneten denken meist nur an sich, allenfalls noch an die jeweilige Partei), von einer Lobby ganz zu schweigen. 13.12.2007 Verbraucherschützer mahnen Portal my-Adventskalender ab 15.02.2008 Verbraucherzentrale mahnt StudiVZ ab usw.usw. der Wahn geht weiter: |
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| Initiative
zum Schutz der Antiquare gegen Abmahnwellen Da die Politiker (zu einem hohen Anteil Juristen Gründungsmitglieder sind der Unternehmensverband Antiquarischer Buchhandel Online e.V. Sie bieten (in Kürze) eine Internet-Plattform mit juristischen Ratschlägen und konkreten Hinweisen. |
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| Abmahnwelle im Januar 2008.
Es geht dabei um den Online-Vertrieb von Alice L. Hutchison: Kenneth Anger.
Die abmahnende Kanzlei stellt pro Abmahnung mehr als 1.000 Euro in
Rechnung! |
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| Abmahnwelle
im Dezember 2007 Deutschlands Online-Antiquare und andere Buchanbieter werden von einer Abmahnwelle heimgesucht. Bücher, die seit vielen Jahren zensiert sind, darunter harmlose Werke wie die Josefine Mutzenbacher und Kochen mit Cannabis, werden beanstandet. Von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien zensierte Medien dürfen öffentlich nicht angeboten werden. Findige Rechtsanwälte machen Reibach, die Händler fühlen sich abgezockt. Christian Solmecke, der Anwalt der Abgemahnten, über den Streitwert von 15.000 Euro: „Natürlich kann man über diesen Streitwert diskutieren. Letztlich muss darüber ein Gericht entscheiden. Nur: Die können den Streitwert relativ frei festlegen.“ Willkür also auch hier, wie schon beim Abmahnverfahren. Kommentar eines Lesers in Die Welt:
Rechtsanwälte, die für ihr ehrbares Gewerbe nicht geeignet sind, müssen sich ihr Brot anders verdienen. |
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Birgit Menche,
Rechtsanwältin in Frankfurt am Main, meinte am 3.1.2008, dass
Abmahnungen als Mittel der außergerichtlichen Streitbeilegung einen
guten Zweck erfüllen. Ich hinterlegte als Kommentar die folgende
Richtigstellung:
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| Um eine Verbesserung der derzeit unerträglichen
Abmahnsituation zu erreichen, hat Abmahnwelle
e.V. ( |
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| Neue Abmahnwelle füllt die Kassen der
Rechtsanwälte und ihrer Auftraggeber Mehrere Antiquariate und Privatverkäufer in Deutschland, die ihre Bücher über Booklooker.de, das Zentrale Verzeichnis antiquarischer Bücher oder abebooks.de anbieten, erhielten im Dezember 2007 eine Abmahnung. Streitwert: 15.000 Euro, entsprechend hoch ist die "Gebühr" für den Abmahnbrief. Die monierten Bücher sind in Deutschland zensiert und stehen auf dem Index der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften. Der Unternehmensverband Antiquarischer Buchhandel Online e. V. (ABOEV) hat einen "Solidarfonds zur Abwendung von unberechtigten Abmahnungen im Antiquariatswesen" eingerichtet. Justizministerin Brigitte Zypries, SPD, findet die Abmahnwellen OK. |
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| Vorsicht
Abmahnung - AGB-Formulierung bei eBay: Das
Kammergericht Berlin entschied über verschiedene Formulierungen in
Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bei Versandangaben in
eBay-Angeboten (Az.: 5 W 73/07, 3.4.2007).
Siehe Ich empfehle statt Versteigerungen und Abmahnungsdruck ruhigen Kauf / Verkauf via |
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| Der Abmahn-Wahnsinn / die Abmahn-Abzockerei
in Deutschland geht weiter Rechtsanwälte verdienen daran massiv. Viele Bundestagsabgeordnete sind Juristen und haben selbst eine Rechtsanwaltspraxis oder sind mit einer "verbunden": deshalb sägen die MdB – ähnlich wie bei ihrer üppigen Versorgung – den Ast nicht ab, auf dem sie ruhen |
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| Schuß vor
den Bug der Abzocker per Abmahnung "AGB, die das Vertragsverhältnis nach Vertragsschluss regeln können von Mitbewerbern nicht abgemahnt werden und betreffen nur das Verhältnis Verkäufer - Käufer." OLG Hamburg (5 W 162/06) vom 13.11.2006 – Sicher finden findige Juristen ein Schlupfloch: aus meiner Erfahrung mahnt ja selten ein Mitbewerber ab, sondern Zentralen oder Rechtsanwälte. |
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| Neben der Zentrale in Bad
Homburg (bei der Abmahnungen ein Dauerbrenner sind) überzieht derzeit
der Media-Markt
seine Konkurrenten mit Abmahnungen. Absender dieser Abmahnwelle: Anwalt Joachim Nikolaus Steinhöfel ( SZ, 14.11.2006, S. 38 Steinhöfel zeigte schon vorher, wie man trotz unvorteilhaften Aussehens Werbestar werden kann: |
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| Das Netz im Abmahn-Wahn: Abmahnungen und einstweilige
Verfügungen bringen den Rechtsanwälten, verschiedenen Vereinen und der
Zentrale zur Bekämpfung des Wettbewerbs ( Auch wer das Wort Semmelknödel in Karl-Valentin-Art mit einem Binnen-“n” schreibt, könnte kostenpflichtig belangt werden (siehe |
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| Das Wichtigste vorab: in
Deutschland darf ein Laie, wie z.B. ich, keinen Rechtsrat erteilen.
(Darf ich jemand abraten, einen Ladendiebstahl zu begehen?). Ich
erteile hier also keinen
Rechtsrat, sondern plaudere nur so für mich hin.
Zufällig fallen meine Finger dabei auf die Tastatur. Eine weitere
Lachnummer der deutschen Justiz: ich muß mich von den Inhalten der
nachfolgenden Links ausdrücklich distanzieren. Siehe daher meinen |
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| Weiters: In Deutschland ist es legal, wahllos Adressen
zu ermitteln (einfache Programme erledigen das im Internet für die
Serienabmahner) und per Abmahnung mit Strafanzeigen zu drohen. Mit der
Abmahnung wird dann gleich eine "Verwaltungsgebühr" von 300 DM (früher)
oder über 700 Euro fällig und ein hoher Streitwert festgesetzt. Der
Bürger muß entscheiden: zahlen oder das Risiko eines Strafprozesses
eingehen. Die Serienabmahner haben den Trumpf selbst in der Hand: zahlt
der Bürger haben sie über 700 Euro (abzüglich 55 cent Briefporto |
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Schon mal darüber nachgedacht, warum Abmahnungen in Deutschland völlig legal sind? Schauen Sie sich mal an, wieviele Abgeordnete auch Rechtsanwälte (= Hauptversender und Nutzniesser von Abmahnungen) sind! Vergleiche |
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| Links | |
| Gedichte-Datenbank:
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Gegen Monopolisierung und Kommerzialisierung des
Internets |
| Musterbriefe gegen Internetabzocke |
| Die Verbraucherzentrale
Rheinland-Pfalz bietet zwei Musterbriefe ( • Musterbrief zur Abwehr unberechtigter Forderungen gegenüber Minderjährigen • Musterbrief zur Abwehr unberechtigter Forderungen (Volljährige) |
| Die Verbraucherzentrale
Bayern bietet drei Musterbriefe ( • Angebot nicht genutzt • Kein Vertragsabschluss • Für Minderjährige |
| Wirksamer wäre es natürlich Abmahnungen und sonstige Abzocke im Internet und sonstwo nicht erst zu legalisieren. Doch das will sich das Justizministerium nicht: zuviele Juristen verdienen daran. |
| Hier einiges zum Thema |
| Neben
den "Abmahnanwälten" (ein deutschlandweit bekannter hat sich inzwischen
selbst gerichtet; Näheres nur per E-Mail. Nicht dass ich eine Abmahnung
aus dem Jenseits befürchte, aber irgendein Jurist würde sich aus der
Veröffentlichung von Einzelheiten zum Tod von G. schon einen
Abmahngrund konstruieren und ich würde weider blechen) gibt es auch
seriöse Rechtsanwälte. Die nachfolgende Liste ist möglicherweise nicht vollständig |
– 30916 Hannover-Isernhagen |
| Bei Amazon nachschauen | Bei Amazon nachschauen | |
|
|
Auszugsweise auch online unter |
![]() |
| Christina
Klein: Die rechtssichere Homepage. Was Sie beachten müssen,
bevor Sie Ihre Homepage online stellen. Interna Aktuell 2005.
Broschiert, 35 Seiten |
||
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