| Hinweise für Opfer von Abmahnungen,
Abmahnanwälten oder Abmahnvereinen Für alle zungenlechzenden Abmahner: dies ist keine offizielle Seite eines Abmahn- oder Zockervereins
"Die Wettbewerbs- und Abmahnvereine", 16 Seiten, Presseagentur S. Tischler, Postfach 301770, 10747 Berlin und weitere Werke unter |
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Drei
Positionen zur Abmahnung
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| Es scheint zu
gelten: wer zuerst abmahnt, kassiert zuerst Abmahnungen sind weiterhin zulässig. Wer sich dagegen mit einer Gegenabmahnung wehrt schaut meist in die Röhre. Das Oberlandesgericht in Hamm entschied: Kostenerstattungen für Gegenabmahnungen können nur in Ausnahmefällen verlangt werden; sie müssen im Allgemeinen nicht erstattet werden. Die Kosten müssen auch nicht erstattet werden, wenn die Abmahnung, die zur Gegenabmahnung führt, unberechtigt ist. Kostenersatz für eine Gegenabmahnung ist nur denkbar, wenn der Abmahnende den Gegner gezielt behindert und der Abmahnende von der Unrechtmäßigkeit seiner Abmahnung weiß. Das kann man wohl in den wenigsten Fällen nachweisen. |
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| Auflistung gängiger
Abmahngründe (Update Febr. 2010: 406 Abmahngründe!) von Rechtsanwalt
Max-Lion Keller, betrifft
hauptsächlich eBay, Amazon und Online-Shops, siehe |
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Das derzeitige
Abmahnverfahren ist zutiefst unrechtstaatlich
Man vergleiche das mit wie ich meine sehr viel schwerwiegenderen Vergehen unbezahlte Rechnung, Betrug, Ladendiebstahl, Unfall unter Alkoholeinfluss, Körperverletzung etc. Es gibt keine Vorverurteilung, sondern Klage und rechtsstaatliche Verfahren mit einem Richterspruch. Im Internet läuft es für den Abmahner einfacher, weil sie/er sich die Adressen schnell, wenn sie/er clever ist sogar automatisiert, besorgen kann. |
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| ... so lässt sich
festhalten, dass der Abmahnende grundsätzlich alles abmahnen kann, was er
möchte. Auch die Unterlassungserklärung kann er nach seinen
Vorstellungen frei gestalten. Ein zahlender Tölpel pro Massenabmahnung und man ist schon in der Gewinnzone! Das ist kein Rechtsrat zur Zahlung oder Nichtzahlung: Rechtsrat ist in Deutschland für Laien verboten. |
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| Werbung mit
Selbstverständlichkeiten ist in Deutschland abmahnfähig: |
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| Geschäftsmodell Abmahnen Wie die Abmahnmaschinerie automatisch und höchst lukrativ abläuft kann man aus der Meldung "Nachrichten aus dem Netz", Süddeutsche Zeitung 23. November 2009, S. 11, erahnen. Anwaltskanzleien sprechen sich ab um den Kuchen, halt: die Torte, unter sich aufzuteilen. |
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| Wer nicht gerne abgemahnt wird und dies
öffentlich kundtut z.B. mit Keine Abmahnung ohne vorherigen
Kontakt kann abgemahnt werden. Die Zentrale zur Bekämpfung
des Wettbewerbs mahnt diese freundlichen Zeitgenossen kostenpflichtig
ab. Wahrscheinlich wäre den Juristen um noch mehr Abmahnkosten einzuheimsen am liebsten die Klausel: "Bitte abmahnen. Ich freue mich darauf!" |
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| Neuer
Abmahngrund Das Landgericht Bochum (Urteil vom 10.02.2009, Az.: 12 O 12/09) hat entschieden, dass wettbewerbsrechtlich unlauteres Verhalten vorliegt, wenn man sowohl den versicherten als auch unversicherten Versand, zu jeweils abweichenden Preisen, anbietet. Nach Auffassung der Richter besteht zum einen das wettbewerbsrechtlich unlautere Verhalten darin, dass die Kunden durch unterschiedliche Versandkostenangaben in die Irre geführt werden. Der Kunde geht durch den höheren Betrag des versicherten Versands davon aus, dass dies Vorteile mit sich bringt. Das Gericht berücksichtigte nicht, dass versicherter Versand selbstverständlich Vorteile bringt: die Post hat auf versicherte Sendungen naturgemäss ein besonderes Auge. Wahrscheinlich war das aber nicht so wichtig: Hauptsache, die Juristen haben wieder einen Abmahngrund mehr |
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| Bei unberechtigten P2P-Abmahnung
besteht kein Schadensersatzanspruch des
Abgemahnten |
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| Die
Veröffentlichung von Abmahnschreiben im Internet kann in Deutschland
bestraft werden Wer abgemahnt wird, will andere davor bewahren und sie von Rechteverletzungen abbringen. Dazu ist eine Veröffentlichung des verletzten Rechts und damit des Abmahnschreibens dienlich. Doch das kann in Deutschland wiederum abgemahnt werden. Durch die Veröffentlichung werden nicht nur andere vom Unrecht abgehalten, es wird auch den Abmahnanwalten die Grundlage für weitere Abmahnungen und damit eine hervorragende und extrem einfache Verdienstmöglichkeit entzogen. Amtsgericht München, 7.9.2007, Az. 161 C 1840/07 |
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| Nicht nur Erdinger Vereine und
Privatpersonen werden Abmahnungsopfer, auch soziale Vereine gehen untereinander
(!) per Abmahnung vor. Der "Bundesverband Deutsche Tafel e.V.", vertreten durch die Patentanwaltskanzlei Müller-Boré, mahnte eine Münchner Tafel ab. |
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| Katja
Günther, Rechtsanwältin in München, treibt für
dubiose Firmen per Mahnung und Drohung fragwürdige Ansprüche ein.
Bester Tipp an alle Geschädigten Angemahnten und Belästigten:
SPAM der Rechtsanwältin nicht beachten; bloß nicht zahlen! "Nicht einschüchtern lassen!" raten die Verbraucherzentralen. Bernd Kastner: "Abgemahnt und abgezockt", SZ 9.10.2008, S. 57 |
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| Massenabmahnungen sind im sogenannten Rechtsstaat Deutschland
zulässig siehe Rechtsanwälte verdienen super, sowohl mit massenhaften Abmahnungen als auch mit der Abwehr der massenhaften Abmahnungen. Die Beweislast liegt immer beim Abgemahnten: zunächst ist er mal schuldig: ohne Anklage, ohne Vergehen, ohne Schuldspruch. |
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| Falschparker in Augsburg müssen mit
Abmahnungen (475 Euro) rechnen. Ein findiger Bürger nutzt den Wahn-/Unsinn
des deutschen Abmahnwesens gehörig aus. Er schleppt Falschparker ab und
mahnt sie ab: Unterlassungserklärung und sofortige Bestrafung per
Abmahnung gewähren ihm ein lukratives Einkommen. "Ein
Parkplatz als Goldesel", Süddeutsche Zeitung, 23.9.2008, S.
38 |
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| Viele Rechtsanwälte und ihre
Partner erwerben ihren Lebensunterhalt durch Serienabmahnungen. Den Abgeordneten und dem
justizministerium ist das Abzocken von Kleinbürgern offensichtlich egal.
In einzelnen Fällen wurden Serienabmahnungen von Gerichten
zurückgewiesen. Laut mancher Rechtsprechung begründen solche
Serienabmahnungen keinen Anspruch auf die teilweise horrende, sogenannte
"Kostenerstattung" (über 700 Euro für 1 Massenbrief). Leider bleiben
die zu unrecht Abgemahnten oft auf ihren eigenen Kosten sitzen. Jetzt verlegen
sich etliche Rechtsanwälte und ihre Partner auf Streuabmahnungen. |
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| Amazon-Händler geraten immer öfter
ins Visier der Abmahner. Beim Verkauf von Artikeln über Amazon Marketplace
stellt es eine Wissenschaft für sich dar, ein abmahnsicheres Impressum
sowie eine Widerrufsbelehrung in voller Länge zu veröffentlichen. Und
selbst man beides hat: abgemahnt kann trotzdem werden. Auf den eigenen Kosten
bleibt der Abgemahnte oft sitzen. "Dies ist Amazon auch seit langem bekannt und schafft dennoch keine Abhilfe", meint die IT-Recht Kanzlei. Eigentlich wäre es eine Aufgabe der Juristen anzuhelfen: sie haben die Suppe "Wissenschaft für sich" eingebrockt. |
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| Die Angabe von versichertem Versand in
Online-Auktionen kann wettbewerbswidrig sein, wenn sie von einem
"gewerbsmäßigen Händler" gemacht wird. Es kann zur
Sofort-Vorab-Verurteilung per Abmahnung kommen. LG Hamburg, 6.11.2007 Az.: 315
O 888/07 So wie unser "Recht" kenne, kann es auch zu Abmahnungen kommen, wenn der versicherte Versand ausgeschlossen wird. |
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| Wer Semmelknödel mit einem Binnen-"n"
schreibt, begibt sich auf Glatteis. Es ist ein Zitat aus einem Sketch eines
bekannten bayerischen Autors, Philosophen, Komiker und Humoristen (wegen
erzwungener Unterlassungserklärung hier keine Namensnennung). |
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| Kritik an
Druckkostenzuschussverlage kann zur Abmahnung führen In einem Autorenforum kritisierte eine Betroffener die Praxis der Druckkostenzuschussverlage. Er wurde mit einem Streitwert von 50.000 Euro sofort-verurteilt = abgemahnt. |
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| Der Spiele-Hersteller Atari mahnte das Online-Spielemagazin
4players.de ab, weil die Rezension des Spiels »Alone in the
Dark« nur die Wertung »befriedigend« erhalten hatte.
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| Abmahnungen
wegen unverlangt zugesandter Email-Newsletter Der Adressat einer unverlangt zugesandten Werbe-Email kann vom Absender nach §§ 1004, 823 I BGB Unterlassung verlangen. Soweit so gut. Doch in Deutschland darf aus diesem Anlass auch sofort eine Vorverurteilung ausgesprochen und hoch kostenpflichtig abgemahnt werden. Damit werden weitere Tore für die professionellen Abmahner geöffnet. |
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Das Amtsgericht Bonn traf nun ein teilweise
bürgerfreundliches Urteil gegen die
Abmahnhaie. Es entschied am 29. April 2008, dass ein unberechtigt
Abgemahnter im Rahmen eines Ersatzanspruchs gegen den Abmahnenden auch die
Kosten für eine notwendige Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts verlangen
kann. Az. 2 C 525/07 Ob er sie erhält, ist eine
offene Folgefrage
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| In Deutschland
kann sogar die Verwendung einer Kombination aus zwei (in Ziffern: 2) Buchstaben
strafbar sein Die Webauftritt StudiVZ ließ zahlreiche Webauftrittbetreiber abmahnen, die ebenfalls die Buchstaben VZ im Namen führen. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen mahnte nun die StudiVZ ab. Ganz Deutschland im Abmahnirrsinn und das Bundesjustizministerium hält das Abmahnen für ein prima Sache. Dass das Verfahren Rechtsanwälten gefällt, kann man sich denken (und den Rechtsanwälten nicht verdenken): sie verdienen reichlich: 1 Brief für 750 Euro oder mehr, da muß selbst Madonna kuschen (fast hätte ich geschrieben: den Schwanz einziehen |
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| "Die
Verbraucherzentrale warnt zum weltweiten Aktionstag vor Internet-Abzockern
...", SZ, 15.3.2008, S. 54 Statt Internet-Abzocker, Abmahnerer und Betrüger zu verhaften, zu verurteilen und einzusperren, wird der Verbraucher vor ihnen gewarnt. Namen der Betrüger werden und dürfen nicht genannt werden. Die Betrüger haben Vertrauensschutz und jede Nennung wäre strafbare Geschäftsschädigung |
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| In Deutschland ist vieles abmahnbar und
strafbar, sogar die Verwendung deutscher Wörter ... Bei Verwendung von geschützten Worten als Schlüsselwort auf Webseiten muß man mit Abmahnungen und einstweiligen Verfügungen rechnen. Im Februar 2008 sind dazu verschiedene Verfahren beim Bundesgerichtshof (BGH) noch offen. In Deutschland bejahten Gerichte aber oft eine Markenrechtsverletzung wenn man Worte wie "Turnschuhe" oder "Most" (von irgendwelchen Firmen offensichtlich als geschützt eingetragen) als Schlüsselwort verwendet. Erstmals hat nun auch das LG Braunschweig (Urteil vom 30. 1. 2008 Az.: 9 O 2958/07 (445)) eine Markenrechtsverletzung bei Verwendung solch geschützter Wörter verneint. |
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»die story zeigt die Praxis der Abmahnanwälte und verfolgt den Weg von den Angeboten bis in deutsche Gerichtssäle«. Der TV-Beitrag beschränkte sich auf den gewerblichen Handel. Mir ist unbekannt, ob bewußt oder aus der irrigen Annahme, Privatpersonen werden nicht durch Abmahnungen unterjocht und geschröpft. Beschämend war im TV-Beitrag des WDR wie Abgemahnte vor Gericht in wenigen Minuten abgekanzelt wurden, dass ein wörtlich vom Bundesjustizministerium übernommenes Impressum zur Abmahnung führte, dass den Abmahnanwälten vor Gericht nicht Einhalt geboten wird, wie in Anwaltskammern Beschwerden gegen Abmahnanwälte unsäglich lang nicht beschieden werden. Dies zeigt: Deutschland ist kein Rechtsstaat; der Zwangsbeitritt zu den Kammern geht gegen die Menschenwürde. |
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| Der Abgemahnte ist fast wehrlos; blechen
muss er meist: "Den eigenen Anwalt muss man natürlich bezahlen,
auch wenn sich am Ende herausstellt, dass die Abmahnung unberechtigt war",
meint eRecht24, siehe |
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| Der Abmahnwahn geht
weiter: das Justizministerium findet das in
Ordnung schließlich sitzen dort viele Juristen und genau die profitieren von den Abmahngebühren Leider hat der deutsche Bürger keine Vertretung in den Parlamenten (die Abgeordneten denken meist nur an sich, allenfalls noch an die jeweilige Partei), von einer Lobby ganz zu schweigen. 13.12.2007 Verbraucherschützer mahnen Portal my-Adventskalender ab 15.02.2008 Verbraucherzentrale mahnt StudiVZ ab usw.usw. der Wahn geht weiter: |
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| Initiative zum Schutz der Antiquare
gegen Abmahnwellen Da die Politiker (zu einem hohen Anteil Juristen Gründungsmitglieder sind der Unternehmensverband Antiquarischer Buchhandel Online e.V. Sie bieten (in Kürze) eine Internet-Plattform mit juristischen Ratschlägen und konkreten Hinweisen. |
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| Abmahnwelle im Januar
2008. Es geht dabei um den Online-Vertrieb von Alice L. Hutchison: Kenneth Anger. Die
abmahnende Kanzlei stellt pro Abmahnung mehr als 1.000 Euro in Rechnung! |
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| Abmahnwelle im Dezember
2007 Deutschlands Online-Antiquare und andere Buchanbieter werden von einer Abmahnwelle heimgesucht. Bücher, die seit vielen Jahren zensiert sind, darunter harmlose Werke wie die Josefine Mutzenbacher und Kochen mit Cannabis, werden beanstandet. Von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien zensierte Medien dürfen öffentlich nicht angeboten werden. Findige Rechtsanwälte machen Reibach, die Händler fühlen sich abgezockt. Christian Solmecke, der Anwalt der Abgemahnten, über den Streitwert von 15.000 Euro: Natürlich kann man über diesen Streitwert diskutieren. Letztlich muss darüber ein Gericht entscheiden. Nur: Die können den Streitwert relativ frei festlegen. Willkür also auch hier, wie schon beim Abmahnverfahren. Kommentar eines Lesers in Die Welt:
Rechtsanwälte, die für ihr ehrbares Gewerbe nicht geeignet sind, müssen sich ihr Brot anders verdienen. |
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Birgit
Menche, Rechtsanwältin in Frankfurt am Main, meinte am
3.1.2008, dass Abmahnungen als Mittel der außergerichtlichen
Streitbeilegung einen guten Zweck erfüllen. Ich hinterlegte als Kommentar
die folgende Richtigstellung:
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| Um eine Verbesserung der derzeit unerträglichen
Abmahnsituation zu erreichen, hat Abmahnwelle e.V. ( |
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| Neue Abmahnwelle
füllt die Kassen der Rechtsanwälte und ihrer
Auftraggeber Mehrere Antiquariate und Privatverkäufer in Deutschland, die ihre Bücher über Booklooker.de, das Zentrale Verzeichnis antiquarischer Bücher oder abebooks.de anbieten, erhielten im Dezember 2007 eine Abmahnung. Streitwert: 15.000 Euro, entsprechend hoch ist die "Gebühr" für den Abmahnbrief. Die monierten Bücher sind in Deutschland zensiert und stehen auf dem Index der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften. Der Unternehmensverband Antiquarischer Buchhandel Online e. V. (ABOEV) hat einen "Solidarfonds zur Abwendung von unberechtigten Abmahnungen im Antiquariatswesen" eingerichtet. Justizministerin Brigitte Zypries, SPD, findet die Abmahnwellen OK. |
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| Vorsicht Abmahnung - AGB-Formulierung
bei eBay: Das Kammergericht Berlin entschied über verschiedene
Formulierungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bei
Versandangaben in eBay-Angeboten (Az.: 5 W 73/07,
3.4.2007). Siehe Ich empfehle statt Versteigerungen und Abmahnungsdruck ruhigen Kauf / Verkauf via |
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| Der Abmahn-Wahnsinn /
die Abmahn-Abzockerei in Deutschland geht
weiter Rechtsanwälte verdienen daran massiv. Viele Bundestagsabgeordnete sind Juristen und haben selbst eine Rechtsanwaltspraxis oder sind mit einer "verbunden": deshalb sägen die MdB ähnlich wie bei ihrer üppigen Versorgung den Ast nicht ab, auf dem sie ruhen |
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| Schuß vor den Bug der Abzocker per
Abmahnung "AGB, die das Vertragsverhältnis nach Vertragsschluss regeln können von Mitbewerbern nicht abgemahnt werden und betreffen nur das Verhältnis Verkäufer - Käufer." OLG Hamburg (5 W 162/06) vom 13.11.2006 Sicher finden findige Juristen ein Schlupfloch: aus meiner Erfahrung mahnt ja selten ein Mitbewerber ab, sondern Zentralen oder Rechtsanwälte. |
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| Neben der Zentrale in Bad Homburg (bei der
Abmahnungen ein Dauerbrenner sind) überzieht derzeit der Media-Markt seine Konkurrenten mit Abmahnungen.
Absender dieser Abmahnwelle: Anwalt Joachim Nikolaus Steinhöfel ( SZ, 14.11.2006, S. 38 Steinhöfel zeigte schon vorher, wie man trotz unvorteilhaften Aussehens Werbestar werden kann: |
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| Das Netz im Abmahn-Wahn: Abmahnungen und einstweilige
Verfügungen bringen den Rechtsanwälten, verschiedenen Vereinen und
der Zentrale zur Bekämpfung des Wettbewerbs ( Auch wer das Wort Semmelknödel in Karl-Valentin-Art mit einem Binnen-n schreibt, könnte kostenpflichtig belangt werden (siehe |
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| Das Wichtigste vorab: in Deutschland darf ein
Laie, wie z.B. ich, keinen Rechtsrat erteilen. (Darf ich jemand abraten, einen
Ladendiebstahl zu begehen?). Ich erteile hier also
keinen Rechtsrat, sondern plaudere nur so für mich hin.
Zufällig fallen meine Finger dabei auf die Tastatur. Eine weitere
Lachnummer der deutschen Justiz: ich muß mich von den Inhalten der
nachfolgenden Links ausdrücklich distanzieren. Siehe daher meinen
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| Weiters: In Deutschland ist es legal, wahllos Adressen zu
ermitteln (einfache Programme erledigen das im Internet für die
Serienabmahner) und per Abmahnung mit Strafanzeigen zu drohen. Mit der
Abmahnung wird dann gleich eine "Verwaltungsgebühr" von 300 DM
(früher) oder über 700 Euro fällig und ein hoher Streitwert
festgesetzt. Der Bürger muß entscheiden: zahlen oder das Risiko
eines Strafprozesses eingehen. Die Serienabmahner haben den Trumpf selbst in
der Hand: zahlt der Bürger haben sie über 700 Euro (abzüglich 55
cent Briefporto
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Schon mal darüber nachgedacht, warum Abmahnungen in Deutschland völlig legal sind? Schauen Sie sich mal an, wieviele Abgeordnete auch Rechtsanwälte (= Hauptversender und Nutzniesser von Abmahnungen) sind! Vergleiche |
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| Links | |
| Gedichte-Datenbank:
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Gegen Monopolisierung und
Kommerzialisierung des Internets |
| Musterbriefe gegen Internetabzocke |
| Die Verbraucherzentrale
Rheinland-Pfalz bietet zwei Musterbriefe ( Musterbrief zur Abwehr unberechtigter Forderungen gegenüber Minderjährigen Musterbrief zur Abwehr unberechtigter Forderungen (Volljährige) |
| Die Verbraucherzentrale
Bayern bietet drei Musterbriefe ( Angebot nicht genutzt Kein Vertragsabschluss Für Minderjährige |
| Wirksamer wäre es natürlich Abmahnungen und sonstige Abzocke im Internet und sonstwo nicht erst zu legalisieren. Doch das will sich das Justizministerium nicht: zuviele Juristen verdienen daran. |
| Hier einiges zum Thema
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| Neben den
"Abmahnanwälten" gibt es auch seriöse Rechtsanwälte. Die nachfolgende Liste ist möglicherweise nicht vollständig |
30916 Hannover-Isernhagen |
| Bei Amazon nachschauen | Bei Amazon nachschauen | |
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Auszugsweise auch online unter |
![]() |
| Christina Klein: Die
rechtssichere Homepage. Was Sie beachten müssen, bevor Sie Ihre Homepage
online stellen. Interna Aktuell 2005. Broschiert, 35 Seiten
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