| Hundert Euro Abmahnung Statt den Abmahnwahn zu beenden wird ab 1.9.2008 das Abmahnopfer schlechter gestellt |
| Wie so oft zeigt
sich, dass die Bundestagsabgeordneten vom echten Alltagsleben (mit dem sie kaum
in Berührung kommen) keine Ahnung haben. Im April 2008 verabschiedete der Bundestag ein Gesetz zur Deckelung der Sofortstrafe bei Urheberrechtsverstöße von Privatpersonen, wenn es sich um "einfach gelagerte Fälle mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung" handelt. Die Grenze liegt jetzt bei 100 Euro." Günter Krings, CDU, Urheberrechtsexperte der Unionsfraktion |
| Die Begrenzung der
Abmahnstrafe geschah durch Umsetzung der sog. Enforcement-Richtlinie in das
deutsche Recht. Der neue § 97a Abs. 2 UrhG trat zum 1. September 2008 in
Kraft. Die 100 EUR-Abmahnung (UrhG), 8. Januar 2009 |
| Wie die
Neuregelung noch mehr Geld in die Kassen der Abmahnanwälte
spült Wenn ich bisher wegen irgendetwas abgemahnt wurde, berechnete der Anwalt 730 DM oder 450 Euro etc. nach dem festgesetzten Streitwert für seinen 2-Seiten-Brief. Ich konnte einen eigenen Anwalt einschalten, widersprach der Abmahnung und kam mit 300 Euro plus Mwst. (für die 2 Telefonate mit meinem Anwalt) "davon". Wenn jetzt 100 Euro berechnet werden, rechnet sich die Einschaltung eines eigenen Anwalts nicht: man bezahlt besser zähneknirschend. Außer man ist juristisch so beschlagen oder extrem risikofreudig oder streitlustig, dass man darauf hofft, am Ende die 100 Euro nicht zahlen zu müssen und auch noch die eigenen Kosten zurückzuerhalten (wie man weiß, bleibt man auf den eigenen Kosten meist sitzen, egal ob ein Verstoß nachweisbar ist oder nicht). Das bedeutet, dass jetzt die Abmahnwellen noch anschwellen, da der Abgemahnte sich hüten wird, wegen 100 Euro das Mehrfache an seinen eigenen Anwalt zu zahlen. Die Rechtsschutzversicherung (zumindest meine) greift ja nicht. Es hilft nichts, außer dass das unrechtsstaatliche Abmahnwesen, bei dem der Beschuldigte per Abmahnbrief sofort "verurteilt" wird, endlich abgeschafft wird. Wer mir einen Link, eine Namensnennung oder was auch immer vorwirft soll mich verklagen, so wie es auch bei allen anderen (vermuteten) Straftaten der Fall ist. Leider stößt man mit solchen Vorschlägen im Justizministerium auf taube Ohren: zu lukrativ ist dieses Goldeselverfahren für die Anwälte. |
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