| Deutschland als Schlaraffenland für
Abmahner wird ständig weiter ausgebaut |
Immer mehr ausländische
Unternehmen merken, dass man via Abmahnungen in Deutschland ganz einfach Kohle
machen kann. Vorgehen:
Dies ist keine Aufforderung zur Straftat (Abzocke, Wucher, Betrug) via Abmahnung: alles ist völlig legal. |
| Das LG Stuttgart
entschied mit Beschluss vom 11.02.2009 (Az. 31 O 24/09 KfH), dass die Aussage
"2 Jahre Gewährleistung" oder der Hinweis "Rechnung mit ausgewiesener
Mwst. auf ihren Namen" eine unzulässige Werbung mit
Selbstverständlichkeiten sei. |
| Deutschland
als Schlaraffenland für Abmahner wird weiter ausgebaut Die juristische Hexenküche wartet mit neuen Höchstleistungen auf. Wer jetzt noch seinen guten Kundenservice anpreist, ist fällig: unzulässige Werbung mit einer Selbstverständlichkeit. Bei amazon.de heißt es z.B. Derzeit nicht auf Lager. Bestellen Sie jetzt und wir liefern, sobald der Artikel verfügbar ist. Das ist wohl eine Selbstverständlichkeit. Abmahner vor! Bei jpc.de wird geworben mit: Artikel noch nicht erschienen, voraussichtlicher Liefertermin ist der 01.10.2009. Sie können den Titel schon jetzt bestellen. Versand an Sie erfolgt gleich nach Verfügbarkeit. Einwandfrei mehrfache Werbung mit Selbstverständlichkeiten. Auch der Hinweis: Hier werden Ihnen alle Preise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer angezeigt bei memo.de ist für Privatkunden eine glatte Selbstverständlichkeit und damit unzulässige Werbung. Über Lieferfristen schweige man künftig besser, da schon das vorsichtige Deutschland in der Regel innerhalb 24 Stunden" verboten ist. Otto-Office.com wirbt gar mit Bestellen Sie montags bis freitags bis spätestens 17:00 Uhr und Sie erhalten Ihre Ware bereits am nächsten Werktag. Dieser 24-Stunden-Lieferservice kostet Sie keinen Cent extra. Samstags erfolgen keine Auslieferungen. Da ist wohl jeder Satz abmahnfähig. Der erste Satz ist unwirksam, weil die Lieferfrist unbestimmt ist (Begründung des Gerichts, Az. 31 O 24/09 KfH). Der zweite Satz ist eine unzulässige Werbung mit einer Selbstverständlichkeit. Für den dritten Satz finden clevere Juristen sicher auch etwas. |
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