| Die CSU nicht auf dem Boden des
Grundgesetzes Die CSU missachtet die deutsche und bayerische Verfassung "Der Irrsinn ist bei einzelnen etwas Seltenes aber bei Gruppen, Parteien, Völkern, Zeiten die Regel." Nietzsche Jenseits von Gut und Böse - Sprüche und Zwischenspiele 156 |
Zum |
| Für alle hier
genannten Verfassungsbrecher gilt, was Edmund Stoiber, CSU, nach einer
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts forderte. Er erwartete eine
eindeutige Erklärung, dass sich solche verfassungswidrige und
demokratieschädliche Durchsetzung reiner Machtinteressen nicht mehr
wiederholen wird. |
| Entgegen einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts will die CSU
an der Subventionierung privater TV-Sender festhalten:
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| Grüne klagen gegen die bayerische Staatsregierung
vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof. Die CSU und die bayerische Regierung ignoriert den Bürger, aber auch die Abgeordneten. Trotz der erfolgreichen Klage der Grünen vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof im Jahr 2001 wurden wiederholt Anfragen von Abgeordneten unvollständig, fehlerhaft oder lügnerisch beantwortet. Die Grünen wollen die Regierung zur Einhaltung des Rechts zwingen. PM Grüne: 29.6.2006 Vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof wurde das verfassungswidrige Verhalten der CSU-Regierung aufgedeckt. Die Staatsregierung hat bei der Beantwortung von Anfragen grüner Landtagsabgeordneter deren verfassungsmäßige Rechte verletzt. Bei parlamentarischen Anfragen zur
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| Edmund Stoiber, CSU, fordert, dass alle Ausländer, die einen
deutschen Pass beantragen, einen Eid auf das Grundgesetz ablegen müssen.
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| Die von der Staatsregierung
(ausschließlich CSU) beschlossene neue Bewährungsfrist für
Beamte ist verfassungswidrig. Dies
entschied der Bayerische Verfassungsgerichtshof am 26.10.2004. SZ, 27.10.2004, S.45 |
| Der Bayerische
Verfassungsgerichtshof mahnte 1999 eine Gesetz zur Durchführung
von Volksentscheiden an. Der Landtag schert sich darum nicht: er ignorierte den
Gerichtsauftrag bis jetzt. Zur Wahl am 21.9.2003
legte die CSU = die bay. Verwaltung ein Sammelsurium von Fragen in zwei
Volksentscheiden vor. Diese Koppelung sei unzulässig, meint Staatsrechtler
Dieter Blumenwitz. OVB, 15.9.2003, S.7 |
| Die CSU will den
Art. 10 GG: Briefgeheimnis, Post- und
Fernmeldegeheimnis weiter aushöhlen. Nach einem von der CSU-Fraktion
im Landtag eingebrachten Entwurf zur Änderung des Polizei-
aufgabengesetzes PAG soll es künftig erlaubt sein, Telefon- und Handy noch
einfacher abzuhören. Bisher war dies bereits im Rahmen der Strafverfolgung
möglich und daher wird schon jetzt reichlich abgehört. Künftig
soll es bereits zur Abwehr von Gefahren erlaubt sein. Darunter fällt so
ziemlich alles. Joachim Hermann, CSU: es
sei "sicherheitspolitisch unsinnig" der Polizei technische Möglichkeiten
vorzuenthalten. Herbert Kempfler, CSU,
meinte, daß der Datenschutz gewährleistet ist. Dagegen kritisierte
der eigene Datenschutzbeauftragte Reinhard Vetter
den CSU Entwurf. SZ, 25.4.2003, S.45 |
| Der von der CSU Regierung vorgelegte Gesetzentwurf zur
Bekämpfung des Terrorismus ist nach Meinung des bayerischen
Datenschutzbeauftragten Reinhard Vetter verfassungswidrig. SZ,
6.11.2002, S.55 |
| Entgegen einem Kruzifix-Entscheid des BVGs
Karlsruhe sagte Edmund Stoiber, CSU, am
23.9.1995 in München: "Grundsätzlich gilt für mich und gilt
für meine Regierung: die Kreuze bleiben." Im Namen des
Volkes. 50 Jahre BVG. WdR, 3sat 2001 |
| Die CSU Staatsregierung Bayerns
verletzte die verfassungsmäßigen Rechte der
Landtagsabgeordneten entschied der Bayerische Verfassungshof am 17.Juli 2001.
Auf eine Anfrage von zwei Grünen-Abgeordneten erteilte die CSU-Regierung
nur eine unvollständige Antwort. Auch die CSU-Regierung muß sich an
die Verfassung halten. SZ, 18.7.2001, S.47 |
| Das Bundesverfassungsgericht hat die
Speicherung der genetischen Fingerabdrücke von Straftätern weiter
eingeschränkt (Az: 2 BvR 1841/00 u.a.). Dabei wird die informationelle
Selbstbestimmung verletzt. Trotzdem hält Bayern daran fest, alle
Strafgefangenen und verurteilten Sexualtäter genetisch zu speichern.
SZ, 7.4.2001, S.1 |
| Die bayerische Praxis der DNA-Datensammlung ist weitgehend
ungesetzlich. Das Bundesver- fassungsgericht (BVG): die Speicherung von
DNA-Daten darf nur auf Anordnung eines Richters erfolgen. Die "Bayern" nehmen
es mit diesem Richtervorbehalt nicht so genau. Ein Viertel aller beim
Bundeskriminalamt gespeicherten DNA-Datensätze stammt aus Bayern, da die
Betroffenen dort zur "freiwilligen" Speichelprobe angehalten werden. Nur wenn
sie sich weigern, kommt der Richter zum Zuge. Wenn man die Maßstäbe
des BVGs zugrunde legt, "kann man davon ausgehen, dass die große Mehrzahl
der in Bayern gespeicherten Datensätze auf ungesetzliche Art und Weise
erhoben worden sind". Süddeutsche Zeitung, 22.1.2001, S.
L7 |
| CSU hält am Schlagwort "Leitkultur" fest. Während sich
Michael Glos, CSU, distanzierte unterstützten Alois Glück und Thomas
Goppel, beide CSU, den Aufruf von Friedrich
Merz, CDU, dass Ausländer sich an die deutsche Leitkultur
anpassen müssen. Im 20.Jahrhundert waren die herausragendsten deutschen
Taten zwei Weltkriege und der Holokaust. Die CSU faselte bereits 1999: wer sich einbürgern lassen wolle, müsse "die Werteordnung der christlich-abendländischen Kultur akzeptieren". Zugegeben: das ist etwas völlig anderes als die deutsche Leitkultur, aber nicht viel besser, brachte die christlich-abendländische Werteordnung doch zweitausend Jahre lang Leid, Krieg und Not über weite Teile der Erde. Süddeutsche Zeitung, 27.10.2000, S.L9 |
| "Die Union [CDU, CSU] will, dass die
Ausländer sich ans Grundgesetz und an die Verfassung halten, dass sie sich
wie gute Staatsbürger benehmen. Das ist ihr gutes Recht, aber vielleicht
sollte sie diese Leute dann auch wie Staatsbürger behandeln oder dazu
machen (wobei ja keineswegs sicher ist, ob die Ausländer das
überhaupt alle wollen). Wäre es nicht so schäbig, könnte
man es als schöne Ironie betrachten, dass ausgerechnet die CDU/CSU Treue
zu einem Grundgesetz verlangt, dessen Veränderung sie im vergangegen
Jahrzehnt eifrig betrieben hat, und zwar zu Ungunsten der Ausländer,
genauer: der Asylbewerber." Edo Reents, Süddeutsche
Zeitung, 27.10.2000, S.17 |
| Seehofer, CSU,
Ex-Gesundheitsminister, führte 1992 eine verfassungswidrige Benachteiligung freiwillig
Krankenversicherter ein: Gesundheitsstrukturgesetz. Süddeutsche Zeitung, 28.7.2000, S.1 |
| Der Bundesrat entschied sich für die
Steuerreform. Dabei stimmten auch CDU-Landesregierungen für den Entwurf
der Bundesregierung. Alois Glück, CSU,
kommentiert: "es sei erbärmlich, dass sich Unionspolitiker auf ein solches
Verfahren eingelassen hätten." Glück lehnt offensichtlich
demokratische Abstimmungen ab. Sonderbar. Süddeutsche
Zeitung, 15.7.2000, S.63 |
CDU und CSU fordern weitere Aufweichung
der Grundrechte:
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| Grüne stellen
Strafantrag gegen den bayerischen
Generalstaatsanwalt Hermann Froschauer. Entgegen
jeder Rechtsstaatlichkeit ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen
sich selbst! Susanna Tausendfreund, Grüne, MdL: "Es ist eine absurde
Situation, wenn von einer weisungsgebundenen Staatsanwaltschaft Ermittlungen
gegen sich selbst geführt werden." Süddeutsche
Zeitung, 7.6.2000, S.L8 |
| Auf die staatsanwaltlichen Ermittlungen gegen CDU und CSU Leute
(Waffenhandel, Bestechung, Devisenvergehen, usw.) wurde durch hohe CSU Stellen
immer wieder Einfluss genommen. 1) die Verfahren gegen Walther Leisler Kiep, CDU, Karlheinz Schreiber, CSU, Holger Pfahls, CSU, Max Strauß, CSU, sollten zwecks Verzögerung und Verschleppung auf mehrere Staatsanwaltenschaften verteilt werden. 2) Die Augsburger Staatsanwaltschaft plante im November 1999 eine Hausdurchsuchung bei Helmut Kohl, CDU. Der Antrag wurde abgelehnt. Von wem läßt sich nicht mehr ermitteln. Süddeutsche Zeitung, 5.5.2000, Seite 1. Wieder einmal wird klar: von Gewaltenteilung als Basis eines Rechtsstaates kann keine Rede sein. |
| Alois Glück,
CSU-Landtagsfraktionschef, lehnt direkte
Demokratie im Grundgesetz ab.
Steuer-, Gesundheits- oder Rentenpolitik sind für Volksgesetzgebung nicht
geeignet. Die CSU läßt sich nicht gerne vom Volk ins Handwerk
pfuschen. Mitbestimmung durch das Volk:
abgelehnt. Münchner Merkur, 5.4.2000, Seite
4 |
| Mehr Demokratie ist für Günther Beckstein, CSU, ein rotes Tuch. Er
läßt deshalb Volksbegehren vom CSU-dominierten Bayerischen
Verfassungsgerichtshof prüfen. Die Seilschaften funktionierten. Obwohl in
einer Demokratie alle Staatsgewalt vom Volk ausgeht und in der Demokratie die
Mehrheit entscheidet, will dies der BVG nicht zulassen. Ein Volksbegehren zur
Einführung dieser demokratischen Grundsätze lehnte er ab.
Süddeutsche Zeitung, 1.April 2000, Seite 2, 4 und
64. |
| Peter Gauweiler und Günther
Beckstein, beide CSU, sprechen sich offen für die Diskriminierung anderer Religionen
aus: es dürfe in Deutschland für den Muezzin kein Recht
geben, "dass er in gleichen Lautstärke ruft, wie bei uns die Glocken
läuten." Süddeutsche Zeitung, 2.3.2000, Seite
L2 |
| Die CSU-Landesgruppe im Bundestag ist empört
über eine geplante Kunstaktion des in New York lebenden Hans Haacke.
Besonders die Neonschrift "Der Bevölkerung" erregte ihr Missfallen.
Süddeutsche Zeitung, 27.Januar 2000, Seite
17. |
| Proteste gegen das Grundgesetz
(Einhaltung der Relgionsfreiheit und der staatlichen
Religionsneutralität, GG Art.4 und 140) haben eingelegt:
Thomas Goppel, CSU-Generalsekretär - Gaby Bauer,
CSU-Kreisvorsitzende Rosenheim Stadt, (OVB,
20.11.1999, Seite 18) CSU Kreistagsfraktion
Rosenheim (OVB, 19.11.1999, Seite 9) |
| Die CSU plant eigene Regeln zum
Staatsbürgerschaftsrecht. Dabei wird vom Ausländer ein Bekenntnis zum
Grundgesetz verlangt, zu jenem Grundgesetz, dem die
CSU seit 1949 die Zustimmung verweigert. Süddeutsche Zeitung, 10.Oktober 1999, Seite 1 |
| "Stoiber hat ihm
(Sauter) ... keine Aufgabe mehr zugewiesen. Das ist zwar
verfassungsrechtlich problematisch, stört aber niemanden in der CSU."
Michael Stiller, Süddeutsche Zeitung, 7.September
1999, Seite 1 |
| "Der entlassene bayerische Justizminister
Alfred Sauter hat Ministerpräsident
Edmund Stoiber (beide CSU) Verfassungsbruch
vorgeworfen. Nur der Landtag sei berechtigt, Minister zu entlassen,
erklärte Sauter." Süddeutsche Zeitung,
7.September 1999, Seite 1 |
| "Nach der Wahl zum Bundespräsidenten zitierte Johannes Rau
in seiner Antrittsrede Artikel 1 des Grundgesetzes. Aus der CSU kommt heftige
Kritik. Von der 'schwächsten Rede eines Bundespräsidenten
überhaupt' spricht CSU-Chef Edmund Stoiber.
Staatskanzleichef Erwin Huber meint, Raus Hinweis auf die Würde
des Menschen sei eine 'provozierende Spitze gegen das Unionslager' gewesen."
Münchner Merkur, 25.Mai 1999, Seite 2 Der Rechtsexperte der Bündnisgrünen, Volker Beck: Raus Bekenntnis zur ungeteilten Menschenwürde , dem ethischen Ausgangspunkt des Grundgesetzes, "war eine Provokation für Rassisten". Süddeutsche Zeitung, 26.Mai 1999, Seite 1 |
| Bayern ist
Grundgesetzgegner #1 in Deutschland. Der Freistaat Bayern hat 1949 dem Grundgesetz nicht zugestimmt. Reinhold Bocklet, Bayerns Staatsminster für Bundes- und Europagelegenheiten in der Staatskanzlei (schon an diesem Titel entlarvt sich Stoibers schlanker Staat als Farce), hält diese Ablehnung weiterhin aufrecht. Münchner Merkur 6.Mai 1999, Seite 2 Die Bayerische Staatsregierung hat "im Laufe dieser 50 Jahre immer wieder einmal zu erkennen gegeben, daß es ihr im Zweifelsfall auch nicht auf das Grundgesetz ankommt - unvergessen ist die Einlassung Edmund Stoibers zum Kruzifix-Urteil des Bundesverfassungsgerichts: 'Wir respektieren das Urteil, aber wir werden es inhaltlich nicht akzeptieren.' " Süddeutsche Zeitung, 21.Mai 1999, Seite 4 |
| Kultusministerin Monika Hohlmeier
bedauerte, "daß sich der Kläger mit sehr polemischen
Argumenten gegen die Gemeinschaft durchgesetzt habe." Münchner Merkur
22.April 1999, Seite 1. Sie weiß anscheinend nicht, daß GG
§1-19 Individualrechte garantieren, die von der Mehrheit nicht angetastet
werden dürfen. |
| Das Bundesverfassungsgericht hat mehrere
gesetzliche Kürzungen von DDR-Sonderrenten für verfassungswidrig
erklärt. Süddeutsche Zeitung, 29.April 1999, Seite 1.
Verantwortlich für diese Verfassungswidrigkeit: ehemalige CDU/CSU/FDP-Regierung. |
| Die Münchner CSU forderte
Demonstrationsverbot.Dies ist eindeutig grundgesetzwidrig.
Johannes Singhammer, CSU, forderte
darüber hinaus, daß Demonstranten gegen den Krieg in Serbien sofort
ausgewiesen werden. Süddeutsche Zeitung, 30.März
1999, Seite L1 |
| Entgegen Art.33, Abs.5
GG wurde für Beamtenkinder jahrzehntelang zu wenig Besoldung
bezahlt. Entscheidung des 2.Senats des Bundesverfassungsgerichts Karlsruhe,
Münchner Merkur 6.Februar 1999, Seite 3 |
| "Die Steuerfreiheit der von Bund und Ländern jahrelang
gezahlten sogenannten Buschzulage (Zulage-Ost) ist laut Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts grundgesetzwidrig
gewesen." (Hervorhebung H.H.) Süddeutsche Zeitung,
29.Januar 1999, Seite 5. Verantwortlich für diese Verfassungswidrigkeit: ehemalige CDU/CSU/FDP-Regierung. |
| Ein wunderbares Beispiel wie geschickt die CSU
von ihren Verfassungsbrüchen ablenkt ist Theo Waigels Kommentar zum
Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 19.1.1999. Waigel sagte der SZ zu Kanzler
Schröders Planung es zu realisieren "ein höchst
merkwürdiges Verfassungsverständnis." Zur Zeit des Verfassungsbruchs war Waigel
Finanzminister. Süddeutsche Zeitung, 29.Januar
1999, S.1 |
| Das Bundesverfasssungsgericht entschied am 19.1.1999: Der
Kinderfreibetrag war jahrelang verfassungswidrig niedrig. "Die Richter
hielten es darüber hinaus für verfassungswidrig, daß nur
unverheiratete oder dauernd getrennt lebende Eltern Kinderbetreuungskosten
steuerlich abziehen können. Auch der nur für sie geltende
Haushaltsfreibetrag sei nicht mit dem Grundgesetz vereinbar."
Münchner Merkur, 20.Januar 1999, Seite 1. "In drei weiteren Beschlüssen erklärte das Gericht die in den achtziger Jahren gewährten Kinderfreibeträge teilweise für verfassungswidrig." Süddeutsche Zeitung, 20.Januar 1999, Seite 1 Alle diese Grundgesetzwidrigkeiten gehen auf das Konto der CDU/CSU Regierung. |
| amnesty
international demonstrierte im Juli 1995 gegen das chinesische Massaker auf
dem Tian-anmen-Platz. Doch die Staatspartei CSU
verhinderte diese Grundrechtsausübung. Das Verwaltungsgericht
entschied: der Freistaat Bayern handelte
verfassungswidrig. Süddeutsche Zeitung,
22.1.1999, S. L1 und 23.1.1999, S. 46 |
| Der bayerische Staat schuldet den Kommunen seit 1987 Schulgeld.
Das Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) entschied 1997
höchstrichterlich zugunsten der Kommunen. Das ist der CSU-Regierung egal.
Gerichtsurteile zählen für die Monopolpartei nicht. Süddeutsche Zeitung 21.Januar 1999 |
| Die CSU ist keine
demokratische Partei. 1997 wollte Anton Euba, CSU, als Gegenkandidat
zum CSU-Vorsitzenden Theo Waigel antreten. "Und Schrobenhauser CSU-Freunde
waren bereit gewesen, Euba als Gegenkandidat in den Ring zu schicken. Auf Druck
von oben mußten sie den Kandidatenvorschlag aber vor dem Parteitag wieder
zurückziehen." Süddeutsche Zeitung, 14.Januar
1999, Seite L7 |
| CSU will Grenze für Nachzug von
Ausländer-Angehörigen, Süddeutsche Zeitung,
2./3.Januar 1999 "Es ist ja schon dreist, wenn eine Partei, die ständig an der Verfassung herumschraubt und sie nach und nach demontiert, von anderen einen Treueeid auf eben diese Verfassung einfordern will. Wie ist das eigentlich: Muß man dann nach jeder Änderung schwören oder schwört man gleich auf alle zukünftigen Änderungen mit?" Leserbrief Christoph Zindel-Kostelecky, München, SZ 5./6.Januar 1999 |
| Die CSU erläßt Gesetze, die gegen
das Grundgesetz verstoßen. Das Bundesverfassungsgericht Karlsruhe
erklärte Bayerns Abtreibungsrecht nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.
Wieder einmal wurde die CSU als grundgesetzfeindlich demaskiert. Süddeutsche Zeitung, Münchner Merkur, beide 28.10.1998 |