| Überwachung durch Schleier- und Rasterfahndung und
Ähnlichem in Bayern Vom Regen in die Traufe. Auflistung der vielfältigen Massnahmen zur polizeilichen Kontrolle, Überwachung und Bespitzelung bayerischer Bürger |
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| Nach einem Jahr der weggefallenen sichtbaren
Grenzkontrollen im Schengenland Europa hat die Kriminalität
entgegen starker Befürchtung rechter Politiker nicht zugenommen.
Die deutschen Behörden unterlaufen das Prinzip auf freie Bewegung
innerhalb der Schengenstaaten durch die Schleierfahndung. Die Kontrollen wurden
von einem bestimmmten Punkt zwischen den Staaten auf einen breiten Streifen
hinter der Grenze ausgedehnt. Der Zugang von Menschen, die im Sinne der Genfer
Flüchtlingskonvention als Asyl- und Schutzsuchende gelten, zum EU-Raum
wurde dagegen massiv erschwert, so Marc
Speer, Sprecher des Bayerischen Flüchtlingsrats.
SZ, 19.12.2008, S. 6 |
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| Rasterfahndung gegenüber Tätern erfolglos, dagegen
werden unbescholtene Bürger erfasst Nur ca. 13 % der Rasterfahndungen führen zur Ermittlung des Täters. Dagegen werden viele Unschuldige erfasst und geraten in die Mühlen der Justiz: Zeugenvorladung ohne Recht zur Akteneinsicht; Sammeln zahlreicher personenbezogener Daten; keine Information an Betroffene, obwohl dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Birgit Fenzel: "Rasterfahnder machen mageren Fang". MaxPlanckForschung 4 (2007). S. 68-72. |
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| Das
Bundesverfassungsgericht erklärte die automatische Erfassung von
Autokennzeichen in Hessen und Schleswig-Holstein für
verfassungswidrig "Am 11. März [2008] stoppte das Bundesverfassungsgericht die Kennzeichenfahndung in Hessen und Schleswig-Holstein. In seiner Entscheidung betonte das Gericht, dass sowohl der Anlass der Fahrzeugkontrollen, der Verwendungszweck der erhobenen Daten und der Umfang der zu speichernden Informationen unzureichend bestimmt und die Regelungen deshalb verfassungswidrig sind." Sven Lüders: "Kennzeichenfahndung vorerst gestoppt". HU Mitteilungen 200 (2008). S. 4-5. Die Vorschriften zum KFZ-Kennzeichenscanning im Polizeiaufgabengesetz Bayern (BayPAG) sind damit ebenfalls verfassungswidrigverdächtig. Wieder einmal kann also die Staatsregierung ihre Regelungen, die demokratische Grundrechte verletzen, in den Papierkorb werfen. Der quillt angesichts des mangelnden Demokratieverständnisses schon über, meinte Christine Stahl, Landtagsgrüne in Bayern. Beim Erfassen werden die Kennzeichen gespeichert. Bis zum Vergleich müssen die Kennzeichen gespeichert bleiben, sonst ist der Vergleich sinnlos. |
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| Rasterfahndung als nur vorbeugende Massnahme
verfassungswidrig Das Bundesverfassungsgericht urteilte, dass die vorbeugende Rasterfahndung nur aufgrund einer allgemeinen schwammigen Bedrohungslage unzulässig ist. Az: 1 BvR 518/02 Bayerns Innenminster Günther Beckstein, CSU, der die Rasterfahdnung verfassungswidrig einsetzte, sprach von einem "schwarzen Tag für die wirksame Terrorismusbekämpfung". SZ, 24.5.2006, S. 1 Mit "schwarz" meinte er vielleicht die übliche Bezeichnung für CDU/CSU. Mit diesem Urteil wird den Verfassungsbrechern in den Innenministerien ein Riegel vorgeschoben. |
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| Bayern ist weiterhin strikt gegen einen voreiligen
Wegfall der systematischen Polizeikontrollen an Schengen-Binnengrenzen. Dr.
Günther Beckstein, CSU, betonte, dass
die Kontrollen zu den neuen EU-Mitgliedstaaten erst wegfallen dürften,
wenn die strengen Sicherheitsstandards des Schengen-Abkommens
uneingeschränkt erfüllt sind. PM 106 der
Staatskanzlei 21. März 2006 Das heisst im Klartext: an den Schengen-Binnengrenzen Bayerns wird auch weiterhin streng kontrolliert. |
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| Die
Schleierfahndung ist nicht einfach willkürlich
möglich Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat am 7. Februar 2006 die Möglichkeiten der Polizei zu Durchsuchungsmaßnahmen im Rahmen der so genannten Schleierfahndung eingegrenzt. Az.: Vf. 69-VI-04 Das Kraftfahrzeug sowie mehrere Taschen des Beschwerdeführers wurden auf dem Parkplatz eines Schnellrestaurants von der Polizei durchsucht, nachdem er sich durch die Fahrzeugpapiere ausgewiesen hatte. Bei einer bloßen Identitätskontrolle sei es hinnehmbar, die Einschreitschwelle sehr niedrig anzusetzen, meinten die Richter. Dagegen sei eine Durchsuchung mitgeführter Sachen ein deutlich schwerwiegenderer Eingriff. Voraussetzung dafür sei das Vorliegen einer konkreten Gefahr. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hob das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts Augsburg daher auf und verwies die Angelegenheit zur erneuten Entscheidung zurück. |
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Die Schleierfahndung ersetzt seit 1995 die weggefallenen
Grenzkontrollen innerhalb der EU. Diese permanente Überwachung der
Bevölkerung in einem 30-km Korridor und Einschränkung der
Reisefreiheit wird von der EU-Kommission für unzulässig gehalten.
Abkommen über die Reisefreiheit, Artikel 19 fordert:
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| Entgegen den Verlautbarungen aus
dem bayerischen Innenministerium (siehe |
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| Der Bayerische Verfassungsgerichtshof entschied: Die
Schleierfahndung der Polizei in Bayern verstößt nicht gegen die
Verfassung. SZ, 29.3.2003, S.55 Die Schleierfahndung ist
der Ersatz für den Wegfall der Grenzkontrollen aufgrund des
Schengen-Abkommens 1995 innerhalb der EU. Nichts stört einen Politiker
mehr, als wenn die Bürger mehr Freiheit bekommen; als wenn durch die EU
Erleichterungen entstünden. Deshalb kann die Polizei in Bayern mittels der
Schleierfahndung jederzeit Personen kontrollieren. Der Bürger wird
generalverdächtigt und kam vom Regen in die Traufe. |
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| Bayern plant die elektronische
Überwachung der Bürger mit einem automatischen Kennzeichen-
Erkennungssystem. Um genau über die Bewegungen ihrer Bürger Bescheid
zu wissen, plant das Bayerische Innenministerium die Kennzeichen von Autos an
Verkehrswegen automatisch zu erfassen, abzugleichen und weiter zu melden. Der
von der Regierung Beauftragte für den Datenschutz Reinhard Vetter kritisiert das Vorhaben.
Münchner Merkur, 21.11.2002, S.1 |
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| Für den Präsidenten des bayerischen Geheimdienstes
Verfassungschutz Günter Gold ist auch
ein Flop ein Erfolg. [ Münchner Merkur: Ihre Kollegen vom Bund der Kriminalbeamten sprechen von einem Flop. Gold: Diese Einschätzung ist nicht richtig. Es wäre ein Fehler, eine Fahndungsmaßnahme in Frage zu stellen, nur weil sie keinen Verdachtsfall gebracht hat und deshalb vermeintlich erfolglos verlaufen ist. Auch eine Rasterfahdnung, bei der keine ptenzeillen Attentäter ermittelt werden, ist ein Erfolg, weil sie eine bessere Gefährdungseinschätzung ermöglicht." Münchner Merkur, 4. 4. 2002, S.3 |
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| Bruno
Jonas, Kabarettist: "Im »Scheibenwischer« greifen wir
aber etwa das Thema Rasterfahndung auf. Ich frage mich schon, welcher
Tätertyp da herausgefiltert wird. Die so genannten Schläfer sind alle
hochintelligent, überaus höflich und sehr gläubig es wird
spannend, wer nach der Rasterung übrig bleibt." SZ,
10.10.2001, S.53 |
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| Schengen-Raum.
"Hinzu kommen mehr Kontrollen in grenznahen Gebieten. Reisende müssen
daher weiterhin einen Ausweis mitführen. In Skandinavien wird gespottet,
die Grenzen seien der einzige Ort, wo die Bürger in Schengen-Land vor
Kontrollen sicher seien." SZ, 26.3.2001, S.2 |
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| Im Vorgriff auf die
Grenzöffnung in der EU im April 1998 hatte Bayern bereits Anfang 1995 die
Schleierfahdnung eingeführt: Kontrollen in einem 30-Kilometer-Streifen
entlang der Außengrenzen. Davon ist der Zugverkehr nicht ausgenommen.
Bayerische Polizei kontrollieren auf der Brenner-Route bis nach Bozen. Darin
sieht Beckstein, CSU, eine weitere Ausgleichsmaßnahme für den
Wegfall der Grenzkontrollen zu Österreich. Süddeutsche Zeitung, 28.12.2000, S.L9 |
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| Farbige Hervorhebungen
durch den Webmaster; schlechtes Deutsch (z.B. "...Regelungen zur
grenzüberschreitenden polizeilichen Nachteile...") durch das Bayerische
Ministerium des Inneren StMI |
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| Stimmen zur Schleierfahndung | |
| "institutionalisierter Rassismus", denn in der Praxis richteten sich die "verdachts- und ereignisunabhängigen Kontrollen" vor allem gegen Ausländer. Rechtsanwältin Brigitte Kiechle Bei der Fahndung nach "illegal Aufhältlichen" konzentriere er sich auf "ausländisch aussehende Personen zwischen 20 und 35 Jahren" BGS Beamter Beide Zitate vorm Amtsgericht Karlsruhe: Die Bezeichnung der Schleierfahndung als "rassistisch angehaucht" ist vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. Süddeutsche Zeitung, 14.10.2000, S.13 | |
Forderung nach der Abschaffung der "zur selektiven, rassistischen, schikanösen und diskriminierenden Kontrolle missbrauchten Schleierfahndung". Ausländerbeirat der Stadt München Süddeutsche Zeitung, 14.10.2000, S.1 |
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| "eine Facette des institutionalisierten Rassismus". Martin Herrnkind, Bundesarbeitsgemeinschaft Kritischer Polizisten Süddeutsche Zeitung, 14.10.2000, S.1 | |
| "Die vor wenigen Jahren
eingeführte Schleierfahndung gehört mittlerweile zum deutschen
Alltag. ...Die Kompetenz des BGS, seit dem Wegfall der Schlagbäume an den
EU-Binnengrenzen jederzeit Personen befragen zu können, wurden unmittelbar
vor der Bundestagswahl 1998 auf Zug- und Flugreisende erweitert." 1999: 751 611
Kontrollen, + hunderttausende Kontrollen durch die Länderpolizeien. Damit
wurde der BGS zu einer verfassungswidrigen Bundespolizei. Süddeutsche Zeitung, 14.10.2000, S.1 |
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Verstärkte Durchsuchung von Autos innerhalb Bayerns; Erinnerungen an den Eisernen Vorhang werden wach. Innenstaatssekretär Hermann Regensburger: "Bei Kontrollen der Verkehrspolizei geht es also künftig nicht mehr nur darum, festzustellen, ob ein Warndreieck vorhanden oder der TÜV noch gültig ist. Vielmehr wird der Beamte etwa auf einer Autobahn-Rastanlage künftig auch dem Verdacht nachgehen, ob etwa Drogen transportiert werden". Wochenrückblick 15. KW 2000 |
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| Regensburger: "Der Sicherheitsschleier entlang der Grenze hat sich
bestens bewährt." |
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| Innenstaatssekretär Hermann Regensburger hat
heute die neue Polizeiinspektion Fahndung Rosenheim an der A 8 bei Raubling
offiziell an die Bediensteten übergeben. Bayern hat die "Polizeiinspektion Fahndung" (PIF) nach dem Wegfall
der polizeilichen Kontrollen an der Grenze zu Österreich ins Leben
gerufen. StMI-Wocheninfo für die 14. KW
2000 |
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| Schengener
Durchführungsübereinkommen Vor 5 Jahren, nämlich am 26. März 1995, trat das Schengener Durchführungsübereinkommen in Kraft. Das ermöglicht kontrollfreies Reisen für hunderte Millionen Personen über die gemeinsamen Land-, Luft- und Seegrenzen zwischen Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg, Niederlanden und inzwischen auch zwischen Spanien , Portugal, Italien, Österreich sowie ab 26. März 2000 auch Griechenland. Um keine Sicherheitsdefizite entstehen zu lassen, wurden Ausgleichsmaßnahmen getroffen. Das ist etwa das gemeinsame Informations- und Fahndungssystem SIS, das die Bayerische Polizei jährlich hunderttausendfach nutzt. Ferner sind das Regelungen zur grenzüberschreitenden polizeilichen Nachteile und Zusammenarbeit. "Als eine der wichtigsten Ausgleichsmaßnahmen haben sich daneben verdachts- und ereignisunabhängige Kontrollen im Rahmen der Schleierfahndung erwiesen. Sie sind hoch wirksames Mittel, um international handelnden Kriminellen, illegaler Migration, Schleuserbanden und Menschenhandel oder gewaltbereitenden Hooligans zu begegnen. Die Freizügigkeit wurde also nicht mit mehr Kriminalität erkauft," bilanziert Bayerns Innenminister Dr. Günther Beckstein zum Schengen-Jahrestag. Für dringend notwendig hält er allerdings auch angesichts der Erweiterung des Schengen-Raums, dass die Schengen-Regelungen für die polizeiliche Zusammenarbeit im multilateralen und bilateralen Praxis tauglich ausgebaut werden. StMI-Wocheninfo vom 24.03.2000 |