| Beratung von Einwanderern Nürnberger Richter verurteilt einen Integrationshelfer, weil er jüdische Flüchtlinge juristisch beraten hat |
| Im November 2007 wurde ein etwas
humaneres Rechtsberatungsgesetz gebilligt. Damit wurde ein Gesetz aus dem Jahre
1935 mit antisemitischer NS-Ideologie aufgehoben. Das Monopol der Anwälte
auf alleinige Rechtsberatung wird etwas gelockert und auch Nicht-Juristen in
begrenztem Umfang Rechtsberatung erlaubt. Die unentgeltliche Rechtsberatung
wird grundsätzlich freigegeben. Ich kann beispielsweise nun ohne
Rechtsnachteile befürchten zu müssen, der mexikanischen Studentin
raten, sich an die Ausländerbehörde Pocci-Strasse, München zu
wenden. Für den Kernbereich rechtlicher Dienstleistungen bleibt es aber
beim Anwaltsmonopol.
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| Gegen das ungeheuere Vorgehen der Nürnberger Staatsanwälte und die absurde Verurteilung durch das Amtsgericht Nürnberg, Beschluß des Bayerischen Obersten Landesgerichts und Beschluß des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe (siehe gleich darunter) wurde Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingereicht. | |
| Götz
Bockmann wollte als Geschäftsführer eines Nürnberger
Integrationshilfevereins im Sommer 2000 jüdischen Flüchtlingen, die
im Nürnberger Sozialamt unwürdig behandelt wurden, helfen.
Jüdische Flüchtlingen aus Tschetschenien hatten ihm von Schikanen
berichtet. "Eine jüdische Universitätsdozentin aus Grosny erinnert
sich an die Bemerkung eines Sachbearbeiters, sie solle ihren schwer
asthmakranken Sohn doch sterben lassen, dann verursache er keine Kosten mehr."
Der stellvertretende Sozialamtsleiter Bodo
Neeck bestritt diesen Satz. Bockmann erstattete Anzeige gegen die
Stadt und setzte sich in die Nesseln. Integration auf franko-bayrisch Die Justiz schlug zurück. Die Nürnberger Staatsanwälte gingen gegen Bockmann (ja, kein Schreibfehler!) vor. Im November 2001 wurde Bockmann wegen unerlaubter geschäftsmäßiger Rechtshilfe zu Geldbußen von insgesamt 900 Mark verurteilt. Das zugrunde liegende Rechtsberatungsgesetz pflegt die Rechtstradition des NS-Staats; es wurde im Dezember 1935 im Rahmen der Nürnberger Rassegesetze erlassen. Ausführungsbestimmungen sorgten dafür, dass jüdischen Anwälten und Richtern, die aus rassischen Gründen aus dem Amt gejagt worden waren, der juristische Beistand für bedrängte Leidensgenossen unmöglich gemacht wurde. Die Bestimmungen wurden 1945 gestrichen. Das Gesetz blieb. Jetzt drohen Götz Bockmann zwei Wochen Erzwingungshaft wegen der nicht bezahlten Geldbuße. SZ, 14.5.2003, S.55 |
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| Nach einem Nazi-Rabattgesetz aus dem Jahre 1933 gehen auch
Das |