| Geheimverfahren gegen die
NPD Beim Antrag auf Verbot der NPD streben die Antragsteller Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung ein Geheimverfahren an |
| Heribert Prantl in der SZ zum Geheimverfahren gegen
die NPD: "... nur dann, wenn das Gericht dies unbedingt für erforderlich
halte, werde man die Identität der V-Leute lüften allerdings
nur in einem so genannten In-camera-Verfahren. ... In camera bedeutet:
Nur die Richter und niemand sonst sollen die Informationen über die
V-Leute erhalten, schon gar nicht die NPD, die Prozesspartei also, um deren
Schicksal es geht. Es ist dies, mit Verlaub, ein närrischer Vorschlag: Wer eine Partei wie die NPD verbieten will, die den demokratischen Rechtsstaat mit Füßen tritt, der muss dabei die rechtsstaatlichen Prinzipien penibel einhalten. Man kann den Rechtsstaat nicht schützen, indem man seine Grundsätze selber nicht ernst nimmt." SZ, 1. August 2002, S.4 |
| Frankfurter Allgemeine Zeitung zum
Geheimverfahren gegen die NPD: Will man allen Ernstes hinter
verschlossenen Türen darüber befinden, inwieweit der Staat Einfluss
auf das Treiben einer extremen Partei nimmt? Sollten die Vernehmungen zum
Verbot der NPD führen, wäre deren Märtyrerrolle perfekt: eine
Partei mit radikalen Ansichten, in einem Geheimverfahren von gleich vier
Verfassungsorganen erledigt. Käme das Gericht dagegen zu dem Ergebnis, die
NPD sei nicht zu verbieten, setzte es sich in der Öffentlichkeit dem
ebenso schwerwiegenden Verdacht aus, es habe wohl mit den Behörden
gekungelt. Zitiert nach SZ, 30. Juli 2002,
S.4 |
| Entgegen dem rechtstaatlichen Grundsatz der
Öffentlichkeit der Gerichtsverfahren, will der bayerische Innenminister
Günther Beckstein (CSU) beim
NPD-Verbot ein Geheimverfahren: Wir werden selbstverständlich
gegenüber dem Gericht jede Offenheit wahren, solange die NPD und die
Öffentlichkeit die Namen nicht erfahren. SZ 15. Juli
2002, S.5 Die Antragssteller im NPD- Verbotsverfahren Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung boten dem Bundesverfassungsgericht die Namen der V-Leute (Personalunion von NPD und Geheimdienst) an. Sie ergänzten: diese Informationen dürften aber der NPD und der Öffentlichkeit nicht bekannt werden. SZ, 30. Juli 2002, S.5 |
| Fast 30 Spione sind in den
Vorständen der NPD. Von etwa 200 Vorstandmitgliedern sind fast 15 %
Mitarbeiter von Geheimdiensten. Der Spiegel meldete, dass 30 der 210 Mitglieder
der Landes- und Bundesvorstände der rechtsextremen Partei und ihrer
Nachwuchsorganisation Junge Nationaldemokraten für den Verfassungsschutz
arbeiteten (SZ, 15.7.2002, S.5). Entgegen allen
rechtsstaatlichem Usus schlagen die Antragsteller zum NPD Verbot, darunter der
Chef jener NPD Vorstandsmitglieder Otto
Schily, den Ausschluss der
Öffentlichkeit bei Vernehmungen vor. Bemerkenswert: ohne diese
V-Leute, wären die Voraussetzungen eines Parteiverbots kaum ermittelbar.
SZ, 30.7.2002, S.5 |