| Grundgesetz für die
Bundesrepublik Deutschland seit 23.Mai 1949 mehrfach verwässert und entkräftet. |
| Art.1 (1) | Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. |
UN-Anti-Folter-Konvention vom 10. 12. 1984 ist
für Deutschland seit dem 31. 10. 1990
gültig.
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| Wolfgang Schäuble, CDU, plant die Regeln des
Kriegsvölkerrechts für Deutschland Obwohl das Bundesverfassungsgericht die von der Regierung unter Schröder, SPD, geplante Erlaubnis zum Abschuß von Flugzeugen als gegen die Menschenwürde verstoßend und damit verfassungswidrig zurückwies plant Bundesinnenminster Wolfgang Schäuble, CDU, erneut eine |
| Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble, CDU, zur Nutzung von
Geständnissen, die erfoltert wurden: "Wir werden auch in Zukunft jeden
Hinweis nutzen, den wir bekommen können". OVB, 2.1.2006,
S. 2 |
| Wohin die inzwischen
in Deutschland von vielen befürwortete Folter führen kann, zeigt
eindrucksvoll (kein Beispiel aus dem "finsteren" Mittelalter, sondern aus
2002): |
| SZ: Es gibt Polizisten und Politiker,
die neuerdings von Ultima Ratio sprechen, wenn sie Folter meinen: Ist Gewalt
erlaubt, um ein entführtes Kind zu finden oder einen Terroranschlag zu
verhindern? Jörg Ziercke, Präsident des Bundeskriminalamtes: "Nein. Es darf vom Folterverbot nicht die geringste Ausnahme geben. Weicht man dies auf, ist der Rechtsstaat kein Rechtsstaat mehr. Ein bisschen Folter gibt es nicht." Interview: Joachim Käppner und Annette Ramelsberger, Süddeutsche Zeitung, 3.7.2004 , S. 10 |
| Zusatzprotokoll zur UN-Anti-Folter-Konvention wurde von
Deutschland bisher nicht unterzeichnet Dr. Gesine Lötzsch (fraktionslos): "Wird die Bundesregierung das Zusatzprotokoll zur UN-Anti-Folter-Konvention ... unterzeichnen und, wenn nein, warum nicht? Alfred Hartenbach, Parlamentarischer Staatssekretär BMJ : blablabla "Die Bundesrepublik Deutschland hat das UN-Zusatzprotokoll bislang noch nicht gezeichnet. Die Bundesregierung kann derzeit auch keine Aussage darüber treffen, wann die Zeichnung erfolgen wird." blablabla Plenarprotokoll 15/116 Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 116. Sitzung Berlin, Mittwoch, den 30. Juni 2004 |
| Der
Vizepräsident der Frankfurter Polizei, Wolfgang
Daschner, kommt wegen der Folter-Androhung im Entführungsfall
Jakob von Metzler vor Gericht. Das
Landgericht Frankfurt hat die Anklage gegen Daschner (Verleitung zur
Nötigung) sowie einen Kriminalhauptkommissar (Nötigung) zugelassen.
Auf Anweisung Daschners hatte der Hauptkommissar am 1. Oktober 2002 Magnus Gäfgen, Entführer und Mörder
des elfjährigen Jakob, Folter angedroht, falls er nicht mitteile, wo der
Junge zu finden sei. Beide hofften noch, Jakob lebend zu finden; dieser war
aber zum Zeitpunkt der Folterandrohung bereits tot. Daschner wurde von der
hessischen Landesregierung vor einigen Monaten nach Wiesbaden ins
Innenministerium abgezogen. Er erledigt dort Verwaltungsaufgaben. Der
Hauptkommissar wurde innerhalb der Frankfurter Polizei versetzt.
Quelle: Süddeutsche Zeitung Nr.142, 23. Juni 2004, Seite
12 |
| Der Prozeß
gegen den Ex-Polizei-Vizepräsidenten Wolfgang
Daschner wegen Folterdrohungen im Mordfall Jakob von Metzler "verzögert" sich. Daschner
hatte dem Entführer des Bankierssohns im Oktober 2002 unerträgliche
Schmerzen angedroht, um das Versteck des Jungen zu erfahren. Der
Elfjährige war zu diesem Zeitpunkt aber bereits tot. Das Frankfurter
Landgericht entscheidet erst im Juni (2004 ?), ob die Anklage gegen Wolfgang
Daschner zugelassen wird. Wiesbadener Kurier
29.05.2004 |
| "Daher die Kernfrage: Darf ein auf die
Menschenwürde gegründetes Gemeinwesen sich oder einzelne seiner
Glieder dadurch verteidigen, dass es Feinden oder Kriminellen die Würde
streitig macht? ... Die Antwort lautet: Wenn man zu den selben Mitteln greift, die die Aggressoren und Terroristen anwenden, gibt man den grundlegenden Unterschied zu ihnen auf. Es ist dieser Widerspruch mit den eigenen obersten Prinzipien, der es verbietet, sie gegenüber anderen zu missachten." Dieter Grimm, Ex-Bundesverfassungsrichter, Professor an der Humboldt-Universität Berlin, Rektor des Wissenschaftskollegs Berlin. Quelle: Süddeutsche Zeitung 26. Mai 2004, Seite 13 |
| Informationen zum
Lauschangriff, der unter anderem die Würde des Menschen und die
Unverletzlichkeit der Wohnung aushebelt, habe ich ab 1. März 2004 hier
zusammen gefasst: |
| Die Ausreisezentren verstossen gegen die
Menschenwürde: sie sollen die Flüchtlinge zur Ausreise
zwingen, schränken die Bewegungsfreiheit inhuman ein und die Insassen
werden wöchentlich verhört. Deutschkurse sind dort verboten (wo
bleibt die von der CSU geforderte Integration?), ebenso ist Erwerbsarbeit
verboten. |
| "Ich halte die Idee
für naiv und gefährlich. Für naiv, weil wir mehr Daten erheben,
als wir bearbeiten können wie die Stasi: Man weiß alles,
weiß aber eigentlich nichts. Das hat auch der 11. September gezeigt.
Mohammed Atta wurde vor dem Anschlag zweimal gefilmt. Selbst in Diktaturen hat
die Idee, der Staat könne die Gesellschaft durch Beobachtung steuern, nie
funktioniert. Es steckt aber durchaus ein totalitärer Gedanke dahinter.
Und das ist die Gefahr. Das bürgerliche Privileg, in Ruhe gelassen zu
werden, verschwindet. Dabei wird niemand, der etwas Schlimmes vorhat, das auf
dem Marienplatz planen." Armin Nassehi,
Soziologe und Referent im Arbeitskreis Kriminologie an der LMU München zur
Videoüberwachung durch den Staat. SZ, 13.12.2001,
S.46 |
| Bundeskanzler
Gerhard Schröder, SPD, in China: "Die Würde des Menschen
steht nicht in der Verfügungsgewalt des Staates." SZ,
2.11.2001, S.1. Bundestagsvizepräsident a.D. Burkhard Hirsch, FDP,
meint, daß Otto Schily, SPD,
Innenminster unter eben jenem Schröder, das anders als sein Chef sieht |
"Unsere Verfassung definiert die Freiheit von der Würde des
Menschen her. »Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller
staatlichen Gewalt.« Der Gesetzentwurf des Bundesinnenministers
erfüllt diese Aufgabe nicht." Bundestagsvizepräsident a.D. Burkhard Hirsch, FDP, in der SZ, 2.11.2001, S.17 Gemeint ist der Gesetzentwurf von Otto Schily, SPD zur Aufhebung verschiedener Bürgerrechte. |
| Sachsen-Anhalts Innenminister
Manfred Püchel, SPD, fordert, die
Gendatei zu erweitern. Münchner Merkur, 14.8.2001,
S.4 Kein Mensch soll vor staatlichem Zugriff sicher sein. |
| Die CSU Mehrheit im Landtag genehmigte
Überwachung der Bürger auf öffentlichen Plätzen. Die Bild-
und Tonbandaufnahmen dürfen 2 Monate lang gespeichert werden (Kopieren
nicht ausgeschlossen). Susanna Tausendfreund,
Grüne: "Normalerweise bedienen sich nur Diktaturen solcher
Mittel." Günther Beckstein, CSU: "Das
ist internationaler Standard." SZ, 11.7.2001,
S.54 |
| Videoüberwachung in
Regensburg war völlig wirkungslos: "An den dort überwachten 9
Bereichen haben sich seit Einführung der Videoüberwachung keine
schwerwiegenden Straftaten mehr ereignet." Keine einzige Straftat konnte also
per Video entdeckt werden. Das bayerische Innenministerium sieht das anders:
"Die Erfahrungen aus der seit dem 01.06.200 in Regensburg laufenden
Videoüberwachung bestätigen die Auffassung der Bayerischen
Staatsregierung, dass mit Hilfe dieser Technik die Sicherheit der Bürger
an besonderen, kriminalitätsbelasteten Orten verbessert werden kann."
Keine schwerwiegende Straftat =
kriminalitätsbelasteter Ort ? |
| Entgegen den Politikerbehauptungen, dass die
Videoüberwachung nur bei zu erwartenden Straftaten erfolgt, titel die SZ:
"Die Videotruppe der Ordnungshüter lichtet
Demonstranten ebenso ab wie Autofahrer" (15.5.2001,
S.48). Oder ist der Ausüber eines Grundrechts bzw. jeder Autofahrer
gleich mal verdächtig? |
| Innenstaatssekretär Hermann Regensburger
bestätigte die Wirkungslosigkeit der Videoüberwachung: "Seit
Einführung der Videoüberwachung haben sich in Regensburg in den
überwachten Bereichen keine schwerwiegenden Straftaten mehr ereignet." Das
bayerische Innenministerium legt diese Tatsache als Erfolg aus. Bayerisches Staatsministerium des Inneren Pressestelle, Wocheninfo
Namen und Fakten der 19. Kalenderwoche 2001 |
| SZ: Verhindert Videoüberwachung Straftaten
auf der Strasse? Gerhard Keller, Landesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei: "Videoüberwachung verhindert Straftaten sicherlich dort, wo Kameras hängen. Allerdings besteht die Gefahr, dass die Straftäter an andere Orte ausweichen." SZ, 8.5.2001, S.49 |
| Die CSU
Landtagsfraktion will ein Gesetz durchsetzen, dass künftig noch
mehr Leute per Video auf Plätzen und Straßen überwacht werden.
Innenminister Günther Beckstein, CSU,
erklärte flugs den Regensburger Modellversuch, durch den kein einziger
Verbrecher überführt wurde (nicht einmal ein winziger Taschendieb),
eben deshalb zum Erfolg. Sogar der von der CSU gestellte Landesbeauftragte für Datenschutz Reinhard
Vetter kritisierte den Gesetzentwurf "ungewöhnlich scharf".
SZ, 2.5.2001,S.57
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| "Wenn die Hautevolle der Politikerkasten,
Ärzteverbände und Steuerzahler noch nicht verstanden hat, dass ein
irregeleiteter Idealismus wesentlich mit verantwortlich ist für die
Missstände im Pflege- und Sterbealltag, muss der Vorwurf aufrecht erhalten
bleiben, dass in Deutschland verfassungswidrig gegen Artikel 1 Grundgesetz,
wonach die Würde des Menschen unantastbar sein sollte, regiert wird und
wonach die Verfassungsfeinde auf Ministerposten viele Zuträger,
Helfershelfer und antidemokratische Günstlinge haben." Dr.Kurt Schober, Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben e.V.,
Augsburg. Leserbrief an die Süddeutsche Zeitung, 20.3.2001,
S.52 |
| Big Brother Beckstein, CSU, will
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| "Die Würde des Menschen aller Menschen
ist unantastbar, nicht nur die des mitteleuropäischen Christen! ... Dann
aber möchte ich alle Politiker in die Pflicht nehmen, sie auffordern, ihre
populistische Sprache zu zügeln und zunächst einmal dafür zu
sorgen, dass dieser Artikel 1 des Grundgesetzes auch umgesetzt und ernst
genommen wird." Paul Spiegel, Vorstitzender des Zentralrats der
Juden in Deutschland, 9.11.2000, Berlin |
Intime, getrennt geführte Befragungen; Gebühren von 1500 DM; nach der Heirat jahrelange Kontrolle durch Beamte. Süddeutsche Zeitung, 29.Mai 1999, Seite 53 |
Süddeutsche Zeitung, 25.5.2000, Seite L16 |