| Aus der Pressemitteilung Republikanischer Anwältinnen und
Anwälteverein ( Hannover, 14.7.1999 ( |
Wir halten trotz der heutigen Entscheidung des BVerfG fest: Das Verbrechensbekämpfungsgesetz verletzt unserer Auffassung nach mit seiner Kompetenzausweitung in besonderer Weise die Pressefreiheit und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Auch die Eingrenzung der Weitergabe der Daten aus der strategischen Überwachung an die Strafverfolgungsbehörden ist noch eine Verletzung des Trennungsgebotes zwischen Polizei und Geheimdiensten. Der Nachrichtendienst wird auf diese Weise zum verlängerten Arm der Strafverfolgungsbehörden, zu einer Super-Polizeibehörde mit der Fähigkeit zur unkontrollierbaren verdachtsunabhängigen Überwachung vieler Kommunikationswege. |