| Grundgesetz für die
Bundesrepublik Deutschland seit 23.Mai 1949 mehrfach verwässert und entkräftet |
| Art.11
Freizügigkeit (1) Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet. (2) Dieses Recht darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes und nur für die Fälle eingeschränkt werden, in denen eine ausreichende Lebensgrundlage nicht vorhanden ist und der Allgemeinheit daraus besondere Lasten entstehen würden oder in denen es zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes, zur Bekämpfung von Seuchengefahr, Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen, zum Schutze der Jugend vor Verwahrlosung oder um strafbaren Handlungen vorzubeugen, erforderlich ist. |
| Die
Ausreiseverweigerung für einen deutschen Staatsbürger durch deutsche
Behörden wurde vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg für
illegal erklärt. "Einem deutschen Staatsangehörigen kann nur dann die
Ausreise ins Ausland wegen Gefährdung erheblicher Belange der
Bundesrepublik Deutschland versagt werden, wenn eine konkrete
Gefährdungslage vorliegt. Dies setzt im Regelfall voraus, dass die
Vorfälle, aus denen die Prognose der Gefährlichkeit des Betroffenen
abgeleitet wird, nicht zu lange zurückliegen." Aktenzeichen: 1 S 2218/03,
|
| Vielfältige Überwachung der Bürger:
"Hinweisen der Deutschen Bahn auf größere Gruppen, die Anfang August
nach München reisen wollten, geht das Ministerium nach." SZ, 28.5.2002, S.38 Die Deutsche Bahn meldet also
Fahrgäste an das bayerische Innenministerium. |
| Zum
Treffen der G-8 Staaten in Genua wurden vielen Bundesbürgern die Ausreise
verweigert. Man erinntert sich: das gab's auch in der DDR. Berlins Innensenator
Ehrhart Körting, SPD: "Es gibt kein Grundrecht auf Ausreise."
Der Spiegel, 31/2001, S.23 |
| Einschränkung der Freizügigkeit. An
deutsche Staatsbürger werden derzeit Briefe versandt, die so beginnen:
"Sehr geehrter Herr, der Geltungsbereich Ihres Reisepasses wird
gemäß §7 Abs. 1 Nr. 1 Passgesetz räumlich
beschränkt". Der Sprecher des brandenburgischen CDU-Innenministers
begründet dies so: "Die Maßnahmen dienen doch dem Schutz des
Demonstartionsrechts - dem Schutz vor Gewalttätern." SZ,
19.7.2001, S.10 |
| Ausreiseverweigerung: Wie einst bei Erich Honecker
in der DDR gibt es nun auch in Deutschland massive Reisebeschränkungen.
Beispiel: An der zur Schweiz wird Deutschen die Ausreise verweigert.
SZ, 20.7.2001, S.2 |
| Keine Freizügigkeit für
Globalisierungsgegner: ihnen wurden Reisepass und Personalausweis abgenommen,
sie müssen sich zweimal täglich bei der Polizei melden. So werden die
Grundrechte Freizügigkeit, Meinungsfreiheit und Demonstrationsrecht
unterlaufen. SZ, 30.6.2001, S.53 |
|
Keine Freizügigkeit innerhalb der EU:
"Vom 25. Juni 2001 wird ab 00.00 Uhr bis 03.07.2001 Mitternacht an den
Landesgrenzen zwischen Deutschland und Österreich, zwischen
Österreich und Italien sowie im Flughafen Salzburg wieder die Grenze
kontrolliert." |
| Keine Freizügigkeit innerhalb der EU: es gibt
regelmäßige Polizeikontrollen im grenzüberschreitenden
Zugverkehr zwischen Deutschland, Österreich und Italien. Damit sollen die
Schengener Verträge von 1995 unterlaufen werden. Münchner Merkur, 13.12.2000, S.3 |
| Wir Bayern kamen anlässlich der
Europäischen Union vom Regen
(Kontrollen an den Grenzen ins Ausland) in die
Traufe (Kontrollen jederzeit im 30 Kilometer breiten Gebietsstreifen
entlang der bayerischen Außengrenzen, die sogenannte Schleierfahndung).
Da prahlt Günther Beckstein: "Ein Verzicht auf die Schleierfahndung, die
eine unverzichtbare Ausgleichsmaßnahme für den Wegfall der
Grenzkontrollen ist, würde ein gravierendes Sicherheitsdefizit mit sich
bringen." 1999 wurden 40.000 Kontrollmaßnahmen durchgeführt.
Bayerisches Staatsministerium des Inneren Pressestelle, Namen
und Fakten der 31. Kalenderwoche 2000 |
Süddeutsche Zeitung, 29.4.2000, Seite 5 |