| Grundgesetz für die
Bundesrepublik Deutschland: Kreditbeschaffung seit 23.Mai 1949 mehrfach verwässert und entkräftet |
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| Art.115 | (1) ... Die Einnahmen aus Krediten dürfen die Summe der Haushaltsplan veranschlagten Ausgaben für Investitionen nicht überschreiten; Ausnahmen sind nur zulässig zur Abwehr einer Stürung des gesamtwirtschaftliche Gleichgewichts. Das Nähere wird durch Bundesgesetz geregelt. |
| Ein
typischer Grundgesetzartikal, der nachträglich eingeführt wurde. Eine
extrem klare Aussage im ersten Satz wird durch einen Nebensatz völlig
verwässert. Eine weitere Verdünnung erfolgt im Bundesgesetz.
Gegen diesen Artikel des Grundgesetzes verstossen die deutschen Politiker
nahezu jedes Jahr. Selbstverständlich, wie bei Grundgesetzbrechern in der
Regierung üblich, ohne Konsequenz. |
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Die Neuverschuldung des Bundes ist 2006
noch größer als zuvor. Hermann Otto Solms, FDP, bezeichnete den Etat
als verfassungswidrig.
Verantwortlich für die Grundgesetzverletzung sind hauptsächlich Frau Angela Merkel, CDU, Bundeskanzlerin, und Peer Steinbrück, SPD, Finanzminister. Dieser bekannte sich ausdrücklich zur Steuerverschwendung, sie leige vor allem am Wachstumsprogramm und Hartz IV; zwei Programme und Gesetzeserlässe der Regierung unter CDU, CSU, SPD. |
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