| Grundgesetz für die Bundesrepublik
Deutschland seit 23.Mai 1949 mehrfach verwässert und entkräftet |
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| Art.115a | (1) Die Feststellung, daß das Bundesgebiet mit Waffengewalt angegriffen wird oder ein solcher Angriff unmittelbar droht (Verteidigungsfall), trifft der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates. Die Feststellung erfolgt auf Antrag der Bundesregierung und bedarf einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen, mindestens der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages. |
| Freitag, 5. Oktober 2001 SZ Die Nato hat erstmals in ihrer Geschichte den Bündnisfall ausgerufen, und die USA haben ihre 18 Bündnispartner um Hilfestellung gebeten, etwa die Öffnung ihrer Lufträume und logistische Hilfe. Die Nato-Verbündeten sagten den USA am Donnerstag nach Angaben aus Allianzkreisen die erbetene Unterstützung zu. Es lag weder die Zustimmung des Bundestags noch -rats vor. "Auch die Bündnisklausel des Art. 80a Abs. 3GG gestattet keinen Streitkräfteeinsatz in alleiniger Kompetenz der Exekutive" Bundesverfassungsgericht, 12.7.1994 |
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| Ab dem
2.10.2001 sagte Bundeskanzler Gerhard Schröder,
SPD, mehrfach der US-Regierung militärische Unterstützung
zu, obwohl er nicht wie von der Verfassung vorgeschrieben (siehe obigen
GG-Auszug) vorher die Zustimmung des Bundestags und Bunddesrats
eingeholt hat. Wie peinlich Gerhard Schröders Anbiederung, ja Hechelei
nach Kriegsbeteiligung war, entnehme man der knappen, unvollständigen
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| Am 12.9.2001 begründete die NATO ihren erstmaligen
Bündnisfall. Entgegen der vom Bundesverfassungsgericht 1994 im
"out-of-area-Urteil" vorgeschriebenen Reihenfolge, bestätigte der Deutsche
Bundestag diesen NATO-Beschluß erst hinterher. Verfassungswidrig. |
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