| Grundgesetz für die Bundesrepublik
Deutschland seit 23.Mai 1949 mehrfach verwässert und entkräftet |
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| Art.12 | Freiheit der Berufswahl |
| Art.12a | Wehrpflicht (1968
ins GG eingefügt) Frauen: (4) Sie dürfen auf keinen Fall Dienst mit der Waffe leisten. Im Jahre 2000 erzwungen abgeändert. |
| Das
Arbeitsverbot = Berufsverbot für
Asylsuchende wurde gemildert: ab 1.1.2001 dürfen sie nach einem Jahr
Wartezeit in Deutschland arbeiten. Lediglich Dirk Niebel, FDP, fordert
eine Aufhebung des Arbeitsverbots für Asylsuchende. Süddeutsche Zeitung, 7.12.2000, S.6 |
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| Inzwischen bekam die Frau vor einem EU-Gericht Recht. Nun hat
der Bundestag und -rat (nach über dreißig Jahren bekannter
Diskriminierung!) nachgezogen: Frauen dürfen künftig auch Dienst mit
der Waffe leisten. Süddeutsche Zeitung, 2.12.2000,
S.2 |
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