| Grundgesetz für die Bundesrepublik
Deutschland seit 23.Mai 1949 mehrfach verwässert und entkräftet |
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| Art.16 | (2) Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden. Durch Gesetz kann eine abweichende Regelung für Auslieferungen an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder an einen internationalen Gerichtshof getroffen werden, soweit rechtsstaatliche Grundsätze gewahrt sind. |
| Deutsche Umsetzung des EU-Haftbefehls
verfassungswidrig Das Bundesverfassungsgericht verkündete am Montag, 18. Juli 2005: Deutsche dürfen zur Verfolgung von Straftaten nicht mehr ins Ausland ausgeliefert werden. Das deutsche Gesetz der SPD/Grüne Koalition vom 23. August 2004 ist verfassungswidrig. Es hat erhebliche handwerkliche Mängel. Eine Auslieferung muss verweigert werden, wenn vorgeworfene Straftaten maßgeblich im Inland und nicht im Ausland begangen wurden. AZ: 2 BvR 2236/04 - Urteil vom 18. Juli 2005; FAZ.NET 18.7.2005 |
| Hans-Christian Ströbele, Grüne, der den EU-Haftbefehl vor dem Zweiten Senat noch mit vertrat (und dort dafür plädierte, dass der Bundestag in normativer Unfreiheit beschlossen habe!; F.A.Z., 19.07.2005, Nr. 165 / S. 1), wandelte sich und sprach von einer "Ohrfeige für den gesamten Bundestag". Die Welt 20. Juli 2005, Offener Brief von Thomas Dendorfer, ÖDP |
| Bundesjustizministerin Brigitte
Zypries, SPD, mitverantwortlich für das verfassungswidrige
Gesetz, zeigte sich uneinsichtig und reagierte mit scharfen Worten auf das
Karlsruher Urteil zum Europäischen Haftbefehl. |
| Verfassungsbeschwerde des in Hamburg in Haft
sitzenden Deutsch-Syrers Mamoun Darkazanli,
der mittels des Europäischen Haftbefehls nach Spanien ausgeliefert werden
soll. Dessen Anwalt Michael Rosenthal
beruft sich auf: Art. 103 (2) |
| Wen wundert es, dass auch dieser Artikel des Grundgesetzes
ausgehöhlt wurde? Beschluß des Bundestags am 23. August 2004: ausgeliefert werden dürfen Deutsche, denen in einem anderen EU-Staat der Prozeß gemacht werden soll oder die bereits verurteilt wurden. Seitdem wurden 19 Personen mit deutschem Paß an EU-Staaten ausgeliefert. Über diesen Verfassungsbruch befragt zeigten sich die deutschen Parlamentierer (wen wundert es?) uninformiert. Hans-Christian Ströbele, Grüne, MdB, meinte, es sei nach dem Motto entschieden worden: "Europa sagt, das ist bindend, die Bundesregierung sagt, das ist bindend", da habe der Bundestag keine Wahl. Die Welt 16. Juli 2005 |