| Ich habe nichts zu verbergen -
Wer nichts zu verbergen hat, hat nichts zu befürchten
Zwei Schlagsätze mit Schlagseite im Zusammenhang mit der Ausspionierung der Privatsphäre |
| Wer so argumentiert: Ich habe nichts zu verbergen und Wer nichts zu verbergen hat, hat nichts zu befürchten müsste auch für die Abschaffung der geheimen Wahl sein. Damit erweist derjenige sich nochmals (schon die Beeinträchtigung oder gar Abschaffung der Privatspäre ist grundgesetzwidrig) als Grundgesetzgegner (Art. 38 Abs. 1 GG). |
| Wer den zahlreichen Argumenten gegen die geheime Schnüffelei durch den Staat in der Privatspäre seiner Bürger nicht folgen kann, lese die beiden nachfolgenden Beispiele: Es gäbe zahlreiche andere Beispiele, in der jetzt schon Bürger Opfer der Willkür und Ausspionierung der staatlichen Gewalt wurden. |
| Beispiel 1
Nordrhein-Westfalen Der Kölner Josef Hoss wurde brutal überfallen und wollte die Polizei rufen. Doch die war schon da |
| Am 14. August 2008 findet eine
Revisionsverhandlung zum Fall in Köln statt. |
| Beispiel 2 Berlin Der Berliner Soziologe A.H. traf sich zweimal mit später kriminell Verdächtigen. Die Bundesanwaltschaft verdächtigte ihn der Zugehörigkeit zu einer terroristischen Vereinigung und ermittelte gegen den Wissenschaftler. In einer Arbeit von ihm aus 1998 fand man mehrfach den Begriff "Gentrification". Das allein als Begründung ist lächerlich, aber auch furchteinflößend: jeder Bürger, der irgendwann mal einen Araber oder Muslim kurz grüßte, fällt bei der derzeitigen Terroristenjagd unter Verdacht. Die Bundesanwaltschaft begründete ihren Verdacht weiters und hanebüchen damit, dass H. als Mitarbeiter eines Forschungszentrums Zugang zu Bibliotheken habe, die er unauffällig nutzen kann. Und er verfüge "über die intellektuellen und sachlichen Voraussetzungen, die für das Verfassen der vergleichsweise anspruchsvollen Texte der militanten Gruppe erforderlich sind." Zahlreiche Wissenschaftler, die über intellektuelle und sachliche Voraussetzungen verfügen, befürchten eine weitergehende Kriminalisierung. SZ, 13.8.2007, S. 9 Das Bundeskriminalamt BKA ermittelte fast ein Jahr (die haben Zeit!) gegen den Stadtsoziologen der Berliner Humboldt Universität. Der sogenannte Anti-Terror-Paragraph 129a erlaubte der Polizei das Telefon und Handy von A.H. abzuhören, die Familie zu beobachten, die Wohnung zu durchsuchen. August 2007 erging Haftbefehl. A.H. wurde zusammen mit 3 anderen Verdächtigen per Hubschrauber (die haben Geld!) nach Karlsruhe und zurück nach Berlin geflogen. Er kam unter verschärften Haftbedingungen ins Gefängnis Moabit: 23 Stunden am Tag isoliert Anwaltspost wurde kontrolliert Gespräche mit dem Anwalt nur druch eine Glasscheibe. Der unter Terrorismusverdacht verhaftete Wissenschaftler A.H. wurde gegen Kaution freigelassen. Mehr als 100 Wissenschaftler forderten die Freilassung des Soziologen. SZ, 23.8.2007, S. 13; 1.10.2007, S. 13 |
| Am Sonntag den 30.
September berichtete die Anwältin des Wissenschaftlers A.H.
öffentlich über den Fall. Am 5. Oktober 2007 entscheidet der
Bundesgerichtshof auf Antrag der Bundesanwaltschaft erneut über den
Haftbefehl. |
| Will sich
Wolfgang Schäuble selbst in Haft nehmen? "Wir nehmen unsere Verantwortung ernst und wir stehen zusammen um diese Freiheitsordnung gegen diejenigen, die sie abschaffen wollen, zu verteidigen." Wolfgang Schäuble, CDU, Sendung Maischberger, 3sat 15.9.2007 Wolfgang Schäuble ist Gegener zahlreicher Artikel des Grundgesetzes: Gerhart Baum, FDP, tadelte: In einer konzertierten Aktion wollen die Minister Schäuble und Jung auf das Kriegsrecht hinaus ( |
| Aus dem Netz:
"Wer nichts zu verbergen hat, hat auch nix gegen
tägliche Analkontrollen." |
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