![]() Akustischer und visueller Lauschangriff verletzt die Menschenwürde und die Unverletzlichkeit der Wohnung "Der Staat betrachtet seine[n] Bürger zunehmend weniger als Grundpfeiler der Gesellschaft denn als potentieller Straftäter", Alexander Weber, OVB, 24.9.2007, S. 2 |
||||||||||||
| Bundeskriminalamt BKA erhält erweiterte
Befugnisse Die BKA-Beamten dürfen Wohnungen mit Kameras und Mikrofonen überwachen und Computer online durchsuchen. Rechtsstaatliche Vorkehrungen wie das Zeugnisverweigerungsrecht bestimmter Berufsgruppen (z.B. Ärzte) wird stark eingeschränkt. SZ, 13.11.2008, S. 1 Noch vor einem Jahr hatte beispielsweise Dieter Wiefelspütz, SPD, die Anti-Terrorpläne von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble, CDU, scharf kritisiert (
|
||||||||||||
| Mal was
Positives auch Abgeordnete des Landtags werden abgehört. Das LKA Nordrhein-Westfalen hörte das Telefon von Johannes Remmel, Mdl, Nordrhein-Westfalen ab. Wuppertaler Staatsanwaltschaft: der grüne MdL sein "zufällig in die Abhöraktion geraten". Da sieht man wie schnell es geht. Auch Journalisten sollen im Zuge dieser Überwachungsmaßnahme abgehört worden sein. SZ, 12.8.2008, S. 5 |
||||||||||||
| Die Überwachungs- und Bespitzelungsorgane der
Bundesrepublik sind außer Kontrolle Der Überwachungswahn des Wolfgang Schäuble, CDU, und anderer C-Politiker greift auf die Organe über. Die Überwacher fragen fieberhaft: Wo gibt es noch Lücken? Die Saarbrücker Polizei soll einen deutschen Geheimdienstmann akustisch überwacht haben. Dabei sollen auch die Redaktion des Magazins Der Spiegel und Heiko Maas, SPD, ins Visier geraten sein. Die Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Anke Rehlinger rügt das gezielte Vorgehen gegen SPD und Journalisten. SZ, 28.6.2008, S. 8 |
||||||||||||
| Bundessicherheitshauptamt geplant Wolfgang Schäuble, CDU, plant die Bündelung der Überwachungsmassnahmen durch Polizei, BKA, Verfassungsschutz, Geheimdienste und sonstige Behörden in einer Abhörzentrale. Diese soll Anfang 2009 stehen. Derzeit sind etwa 75 Lauschanlagen (was immer das ist) in Betrieb. Burkhard Hirsch, FDP, äußerte sich schockiert über diese Pläne. Damit werden polizeiliche Daten, innerstaatliche Überwachungsinformationen und die Auslandskontakte der Bürger zusammengefasst. SZ, 19.5.2008, S. 6 |
||||||||||||
| Das CSU-Kabinett
Bayerns will die heimliche Online-Durchsuchung der PCs der Bürger
beschließen. Dazu legte die Justizministerin Beate Merk, CSU, einen Gesetzentwurf vor. Die
sogenannten Staatsschützer (der Bürger verbindet damit
eher: Staatsschnüffler) dürfen danach brisante Daten
verdächtiger Bürger erheben. Die Staatsschützer
befinden abgehakt von einem Richter darüber, wer
verdächtig ist (freundliche Begrüssung durch einen Araber?) und was
brisant ist (Zugangspasswort zum Konto). Der Landeschef René Wendland der Jungen Liberalen
kritisierte die "zahlreichen Grundrechtseinschnitte": Kfz-Scanning Online-Durchsuchung Ausgehverbot für Jugendliche akustische und visuelle Lauschangriffe weitere Einschränkung des Versammlungsrechts Bayern ist Vorreiter beim Überwachungsstaat. SZ, 19.5.2008, S. 49 |
||||||||||||
| Wolfgang
Schäuble, CDU, und Brigitte
Zypries, SPD, verständigten sich auf eine noch intensivere
Überwachung verdächtiger Bundesbürger. Das Bundeskriminalamt BKA
soll künftig Wanzen und Kleinstkameras in den Wohnungen von
Terrorverdächtigten (und das sind nach Lesart unserer Regierung alle
Bürger) anbringen dürfen. So soll live das Treiben der Bürger
mitverfolgt werden: Ton und Bild. Die Überwachung soll bis zu einem Monat
dauern dürfen (dann beginnt eine neue Überwachungsperiode
|
||||||||||||
| Florian Ritter, SPD, Sicherheitspolitiker, lehnte
den Vorschlag der Staatsregierung zur Online-Durchsuchung der privaten Computer
bayerischer Bürger ab: "Die Befürworter der Online-Durchsuchung haben
es bisher immer noch nicht fertig gebracht, die Notwendigkeit nachzuweisen. Wer
Grundrechte - wie hier den Datenschutz und Persönlichkeitsrechte -
einschränken will, muss aber beweisen, dass dies für die
Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit unabdingbar ist". Christine Stahl, Grüne: "Wir sind strikt dagegen, dem Verfassungsschutz die Befugnis zu geben, heimlich private Computer auszuforschen". PM Grüne: Online-Durchsuchung 17.2.2008 |
||||||||||||
| Innenminister Joachim Herrmann, CSU, will im Alleingang
Online-Durchsuchungen der privaten Computer von unbescholtenen Bürgern
durchziehen. Franz Maget, SPD, lehnte die
Initiative für einen bayerischen Sonderweg ab. Das bayerische Kabinett billigte inzwischen die vorgesehenen heimlichen Online-Durchsuchungen auch von privaten Computern. Der Verfassungsschutz darf bei Terrorverdächtigen (und wer ist das nicht?) auf die Computer zugreifen. Die Begründung des Innenministers Joachim Herrmann, CSU, die Polizei dürfe nicht auf dem Stand vor zehn Jahren stehenbleiben, ist geradezu lächerlich: vor zehn Jahren gab es Internet und E-Mails schon lange niemand will der Polizei die Nutzung dieser Techniken verwehren. Der Innenminister hätte Polizei und Verfassungsschutz ohne gesetzliche Massnahme schon vor 15 Jahren technisch hochwertig und auf Augenhöhe mit den Verbrechern ausstatten können. SZ, 13.2.2008, S. 40 |
||||||||||||
| Die CSU lehnte es im
Innenausschuß des bayerischen Landtags ab, der Regierung einen Bericht
über erfolgte Lauschangriff abzufordern. Die Grünen wollten Auskunft
darüber, welche Bürger seit 2003 abgehört wurden, welche
Wohnungen wie überwacht wurden und welche Internet-Verbindungen angezapft
wurden. Doch die CSU weigerte sich. Der Bürger soll keinesfalls über
Lauschangriff und Online-Durchsuchungen informiert werden. SZ,
24.1.2008, S. 49 |
||||||||||||
| Terrorverdächtige dürfen abgehört
werden Das Bundesverwaltungsgericht urteilte, dass ein Lauschangriff auf den Jordanier Mohammed Abu Dhess (er wurde später zu einer Haftstrafe verurteilt) rechtmäßig war. Der Kläger Mohammed Abu Dhess hatte am Telefon seinem Gesprächspartner Abu Musab al-Zarkawi angeboten: "Bei Gott, Scheich, ich schwöre bei Gott, wenn du mir befehlen würdest, in den Tod zu gehen, würde ich es tun." SZ, 25.1.2008, S. 6 Ein biblisches Angebot! Abraham erhielt von seinem "Scheich" diesen Befehl: "Nimm deinen Sohn, deinen einzigen, den du liebst, Isaak, geh in das Land Morija und bring ihn dort auf einen Berg, den ich dir nenne, als Brandopfer". Gen 22,2 Abraham gehorchte und führte hinterhältig mit Mordabsichten den ahnungslosen Isaak zum Berg ... |
||||||||||||
| Seit ein paar Monaten
darf in Deutschland noch intensiver abgehört werden als zuvor. Gerade die
Risikogruppen der Abgeordneten, Geistliche und Strafverteidiger waren aber
ausgeschlossen. Diese "Lücke" will Innenminister Wolfgang Schäuble, CDU, mit einer Novelle des
Gesetzes für das Bundeskriminalamt schliessen. Auf den ersten Blick ist es
unverständlich, warum die Berufsgruppe vor wenigen Monaten noch
ausgeklammert wurden. Auf den zweiten Blick wird klar: hier wird in der
bekannten Salamitechnik vorgegangen. Man führt harte, die Rechte
einschneidende Massnahmen zunächst für ganz seltene Verbrechen und
wenige Leute ein. Mit den Jahren wird daraus eine allseitige
Rundumüberwachung unabhängig vom Personenkreis oder Verdacht. Am Ende
können dann alle Bürger 24-Stunden überwacht werden und keiner
protestiert. Doch irgendwo hat Schäubel Recht: die Fälle, in denen
der Terrorist vor der Tat seinen Beichtvater um Rat fragt, müssen
unterbunden werden. SZ, 17.1.2008, S. 5 |
||||||||||||
| Heimliche
Telefonüberwachung in ganz Deutschland Nach Abschluss der Überwachung müssen die Betroffenen benachrichtigt werden. OVB, 2.1.2008, S. 2 Das wird voraussichtlich so gehandhabt wie Nachfragen beim Geheimdienst: nur auf Anforderung und nur wenn berechtigte Interessen nachgewiesen werden. Oder noch einfacher: Die Überwachung wird nicht beendet. |
||||||||||||
| 80 Millionen Handy-Benutzer unter
Pauschalverdacht Nachrichtendienste (und wir in Deutschland haben traditionell viele und mächtig: Geheimdienste) dürfen auf die gehorteten Daten der unbescholtenen Bürger ohne weiteres zugreifen. Die Staatsanwaltschaft darf bei schweren Straftaten und Straftaten im Bereich der Telekommunikation zugreifen (ein falsches Posting im Internet, eine Beleidigung am Telefon reichen) zugreifen (mit Richterbeschluss). Die Polizei darf in Gefahrenabwehr ohen Richterbeschluss zugreifen. Dagegen klagen 30.000 Bürger, u.a. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und Herbert Huber |
||||||||||||
| Die Kommunikation von
Ärzten, Anwälten und Journalisten mit ihren Patienten, Mandanten und
Informanten darf weiterhin überwacht werden. Groteskerweise gibt es
dagegen gerade bei den größten Gefährdern der Kinder
(Geistliche) und der Bürger (Abgeordnete) ein Abhör-Tabu! SZ, 30.10.2007, S. 1 + 5 Der frühere Verfassungsrichter Jürgen Kühling stellte schon vor Jahren zum Brief- und Fernmeldegeheimnis fest: "Das Letztere darf man getrost als Totalverlust abschreiben, nachdem inzwischen buchstäblich jedes Telefonat abgehört wird, sei es - in geringerem Maße - durch legale Maßnahmen staatlicher Behörden, sei es - umfassend - durch fremde Geheimdienste." "Das Ende der Privatheit", in: Grundrechte-Reort 2003, S. 15 ( |
||||||||||||
| Florian
Ritter, SPD, MdL, forderte von der Regierung Aufklärung
darüber, ob die durch das Nachrichtenmagazin Spiegel bekannt
gewordenen Abhörfälle des Bayerischen Landeskriminalamts (LKA) legal
sind oder ob es illegale Durchsuchungen waren. Dazu Christine Stahl, Grüne: Die bayerischen Behörden arbeiten hier in einer juristischen Grauzone, die wir angesichts des noch ausstehenden Verfassungsgerichtsurteils zur online-Durchsuchung unter keinen Umständen hinnehmen können. PM Grüne: online-Durchsuchung, 11.10.2007 Das liest sich gut, wird aber die CSU kaum jucken. |
||||||||||||
| Anlässlich der
jüngsten Fahndungserfolge gegen den Terrorismus ohne Online Durchsuchung
hat die bayerische Justizministerin Dr. Beate
Merk, CSU, gefordert: "Die derzeit vieldiskutierte Frage, ob im
BKA-Gesetz die Online-Durchsuchung zur Gefahrenabwehr ermöglicht werden
soll, ist klar zu bejahen. Die Debatte greift aber zu kurz: Auch zur
Strafverfolgung ist diese Maßnahme in bestimmten Fällen
unverzichtbar. Deshalb brauchen wir auch eine entsprechende Rechtsgrundlage
auch in der Strafprozessordnung!" |
||||||||||||
| Frau Angela Merkel unterstützt die
Online Durchsuchungen von privaten PCs Ihr Argument ist geradezu hanebüchen:
mit dieser Begründung müßte der Staat Zugriff auf alle PCs erhalten; Richterzustimmung unnötig. auch alle anderen privaten Räumen müßten dem staatlichen Zugriff geöffnet werden. rechtsfreie Räume gibt es zuhauf, meist im Umfeld der führenden Politiker, siehe |
||||||||||||
| Online Durchsuchungen von privaten PCs Die Online-Durchsuchung privater PCs ist eine noch schwerwiegendere Einschränkung der Freiheit als der große Lauschangriff. Dies ist mit dem Grundgesetz unvereinbar, und deshalb hat Gerhart Baum, FDP, Ex-Innenminister, dagegen Verfassungsbeschwerde eingelegt. Von den Befürwortern der Online-Durchsuchung wird argumentiert, es bestünden Sicherheitslücken durch eine Verlagerung der Kommunikation auf das Internet, das nun das führende Medium für Terroristen sei. Dieses Argument ist nach Gerhart Baum zweifach falsch: es suggeriert, die Online-Durchsuchung habe etwas mit der Kontrolle des Internets zu tun, es vermittelt den Eindruck, die Sicherheitsbehörden hätte keine ausreichenden gesetzlichen Befugnisse zur Kontrolle und Überwachung des Internets. Es ist zu unterscheiden zwischen
Gerhart Baum: "Der große Hacker: Der Staat schränkt mit Online- Durchsuchungen die Freiheit ein". SZ 6.8.2007 S. 2 |
||||||||||||
| Als Konsequenz aus dem Versagen des
G8-Gipfels ( |
||||||||||||
| Schnüffelstaat Deutschland 12 Kilometer Metallzaun und Stacheldraht und Mauer in Heiligendamm erinnern an den Mauerbau am 13. August 1961 und die Grenzanlagen der DDR. Die "Stasi-Methoden" wurden inzwischen aber verfeinert. Die bundesdeutsche Polizei nahm von vermutlichen G8- und Globalisierungs-Gegnern Geruchsproben. Das Ministerium für Staatssicherheit der DDR hatte von tausenden Regimegegnern ebenfalls - meist unbemerkt - Körpergeruchsproben genommen und in Einmachgläsern konserviert, um später Suchhunde auf die Gegener hetzen zu können. Gunter Weißgerber, SPD, Leipziger Bürgerrechtler: die deutsche Polizei arbeite mit "Methoden, wie ich sie in der DDR kennengelernt habe". Auch Wolfgang Thierse, SPD, Bundestagsvizepräsident sah sich "an Stasi-Methoden erinnert". Eine Sprecherin der Bundesjustizministeriums bestätigte die sammlung von Geruchsproben. OVB, 24.5.2007, S. 2 |
||||||||||||
| Das Bundesverfassungsgericht Karlsruhe
billigte die Neuregelung des Großen Lauschangriffs auf Wohnungen und
Geschäftsräume. Die Verfassungsbeschwerde von Till Müller-Heidelberg, Ex-Vorsitzender der
Humanistischen Union ( Am 3.3.2004 hatte das Verfassungsgericht die alte Wohnraumüberwachung teilweise für verfassungswidrig erklärt. Die Bundesregierung varierte daraufhin das geplante Gesetz zur Aushebelung des Grundrechts Art.13 (1) "Die Wohnung ist unverletzlich" und setzte es zum 1. 7. 2005 in Kraft. Müller-Heidelberg klagte dagegen, weil Rundumwachung erlaubt ist und keine unabhängige Stelle die Belauschung der Bürger überprüft. Das Bundesverfassungsgericht meinte dagegen: passt schon! SZ, 26.5.2007, S. 7 |
||||||||||||
| Im Abhören und Ausspionieren seiner Bürger ist
Deutschland Spitze Die Telekommunikation wird in Deutschland stark überwacht. Sehr viele Handys werden im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen abgehört. Im Jahr 2005 wurden in Deutschland 35.000 mobile Anschlüsse abgehört (SZ, 18.8.2006, S. 16). Von der EU wurde die Vorratsdatenspeicherung beschlossen und voraussichtlich bald in nationales Recht umgesetzt: Sie wird dafür sorgen, dass jeder unbescholtene Bürger staatlicher Totalüberwachung ausgesetzt ist. |
||||||||||||
| Neben Journalisten
(und "Normalbürger") werden in Deutschland auch Rechtsanwälte
abgehört. Mindestens fünf Monate lang wurden die Telefone des
Rechtsanwalts Manfred Gnjidic
abgehört; genehmigt vom Amtsgericht München. Hartmut Kilger, Präsident des Deutschen
Anwaltvereins: Es ist ein Skandal, dass ein Anwalt, der mit zahlreichen
Mandanten Kontakt hat, abgehört wird ... Das Vertrauen in den
Rechtsstaat ist tief erschüttert. Kilger hängt anscheinend Illusionen vom Rechtsstaat nach: |
||||||||||||
| In Deutschland werden
immer mehr Telefongespräche abgehört. Nach der "Statistik der
strafprozessualen TK-Überwachungsmaßnahmen veröffentlicht" der
Bundesnetzagentur für das Jahr 2005 vom 27.4.2006 wurden 34.855 Rufnummern
von Mobilfunkanschlüssen und 5.398 Rufnummern von Festnetzanschlüssen
überwacht. |
||||||||||||
| Hinter dem Begriff "Vorratsdatenspeicherung" verbirgt sich die
präventive Komplettüberwachung im Telekommunikationsbereich aller
Bürger. Die Grundsätze der Unschuldsvermutung und
Verhältnismässigkeit werden in Deutschland nicht mehr eingehalten.
Süddeutsche Zeitung, 24.3.2006, S.
13 |
||||||||||||
| Am 3. März 2004
erklärte das Bundesverfassungsgericht auf Antrag u.a. von Burkhard Hirsch und Sabine
Leutheusser-Schnarrenberger, beide Mitglieder des Beirates der
Bürgerrechtsorganisation HU ( |
||||||||||||
| Auch ohne Verdacht auf eine Straftat
darf die bayerische Polizei seit 1.1.2006 Telefone und Internetverkehr
kontrollieren. Bisher mußte der Verdacht auf eine bereits begangene Straftat vorliegen. Das neue
Polizeiaufgabengesetz (PAG) erlaubt das Abhören von Telefonaten und
Abfangen von E-Mails schon, wenn die Polizei die
Planung einer schweren Straftat nur
vermutet. Vermuten kann man immer mal. Die bisher mitentscheidende
Staatsanwaltschaft entfällt. Jetzt kontrolliert ein Richter oder
bei Gefahr im Verzug zunächst die Polizei allein die
Abhörmaßnahme. Wieder einmal haben sich die Abgeordneten (wie bei
vielen Gesetzen; |
||||||||||||
| Die Große
Koalition verlängerte mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD die umstrittene
präventive Telekommunikationsüberwachung durch das Zollkriminalamt.
Damit behält die verfassungswidrige Abhörbefugnis des Zolls für
weitere 18 Monate ihre Gültigkeit. > > Dr. Fredrik Roggan, stellvertretender Bundesvorsitzender der Humanistischen Union: "Die Mehrheit des Bundestages hat heute das Bundesverfassungsgericht erneut düpiert, indem sie dessen Vorgaben für eine Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung durch das Zollkriminalamt schlicht ignoriert hat. Die Parlamentarierinnen und Parlamentarier haben absichtlich und wissentlich ein verfassungswidriges Gesetz verlängert." Die Humanistische Union kündigt Verfassungsbeschwerde an. |
||||||||||||
| Staatsminister Dr.
Günther Beckstein: "Einsatz modernster technischer
Überwachungsinstrumente zur Verhinderung von Straftaten unerlässlich"
Landtag beschließt Novellierung des Polizeiaufgabengesetzes mit erheblich
mehr Möglichkeiten, die Bevölkerung zu überwachen. Ab 1.1.2006
ist es bayerischen Polizisten erlaubt, noch umfassender den
Telekommunikationsverkehr zu überwachen und Verbindungsdaten anzufordern.
|
||||||||||||
| Die deutschen
Datenschutzbeauftragten warnen vor der Entwicklung zum digitalen
Überwachungsstaat. Die Justizminister der EU einigten sich darauf Handy-
und Internetverbindungen und Email-Kontakte für 6 Monate zu speichern.
Thilo Weichert, Leiter des
Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein: "Es
ist erschreckend, welche grundrechtliche Verrohung bei den europäischen
Justizministern festzustellen ist". OVB, 6.12.2005, S. 4
|
||||||||||||
| Das umstrittene Polizeiaufgabengesetz,
mit dem die CSU (Staatsregierung und Landtagspartei) die präventive (!) Überwachung von Telefonen,
Handys und e-mails in Bayern einführen wollen, bleibt nach Ansicht der
Grünen auch nach einer weiteren Überarbeitung verfassungswidrig.
PM Die Grünen im Bayerischen Landtag 8. November 2005 |
||||||||||||
| Die Chemnitzer
Staatsanwaltschaft versuchte die Telefonzentrale des Dresdner Pressehaus
Dresdner Morgenpost, Sächsische Zeitung anzuzapfen. Die
Telefonkontakte des Journalisten Ronny
Klein (dienstlich und privat) wurden registriert. Michael Konken, Bundesvorsitzender des Deutschen
Journalistenverbands, sprach von einer massiven Verletzung der Pressefreiheit.
SZ, 31.8.2005, S. 15 |
||||||||||||
| Der Bundesgerichtshof BGH untersagte am
10.8.2005 die Verwertung abgehörter Selbstgespräche in
Strafprozessen: der Kernbereich privater Lebensführung ist absolut
geschützt. SZ, 11.8.2005 |
||||||||||||
| Deutschland ist Weltmeister im
Abhören Nach einer Studie des Max-Planck-Instituts wurden in 2004 rund 42 Millionen Gespräche abgehört. Nur 38 % der überwachten Anschlüsse gehören den Beschuldigten oder Verdächtigen. Nur in 15 % der Fälle wurden die Betroffenen über die Abhörung benachrichtig, obwohl das Gesetz dies für alle Beteiligten fordert. OVB, Münchner Merkur, 28.7.2005, S. 4 |
||||||||||||
| Am 12. Mai 2005 wurde der Große
Lauschangriff auf die Bürger im Bundestag neu geregelt. Das Gesetz wurde
gegen die Stimmen der Opposition angenommen. Während die Union die von
Rot- Grün vorgenommenen Einschränkungen ablehnte, also sogar eine
Ausweitung der Abhörung der Bürger forderte, verlangte die FDP noch
stärkere Beschränkungen. Das Bundesverfassungsgericht hatte in 2004
die bisherige Abhörpraxis bemängelt. Manche meinen, das neue Gesetz
erfüllt die Auflagen des Bundesverfassungsgerichts. Die Humanistische
Union dagegen: "Bei der heutigen Verabschiedung des Gesetzes zur akustischen
Wohnraumüberwachung wurde wieder einmal deutlich, wie wenig sich die
parlamentarische Mehrheit um die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts
schert." Der Deutsche Anwaltverein (DAV) den Großen Lauschangriff kategorisch ab. |
||||||||||||
Seit Juni 2000 wird
die Bevölkerung in Regensburg mit Videokameras überwacht. Trotzdem
oder deshalb ist Regensburg in der bayerischen Kriminalstatistik Spitzenreiter.
|
||||||||||||
| In 2002 wurden in Deutschland bei 1,5
Millionen Menschen über 20 Millionen Telefongespräche abgehört:
nur zur Strafverfolgung. Nun soll jede Kommunikation abgehört oder
aufgezeichnet werden, wenn es die Behörden für erforderlich halten.
Heribert Prantl, SZ, 17.3.2005, S. 4 |
||||||||||||
| "Der bayerische
Kabinettsbeschluß zur Ausweitung der präventiven Telefon- und
Wohnungsüberwachung verstößt gegen den Geist dreier
großer Entscheidungen dieses Jahres: Das bundesverfassungsgericht hatte
den Großen Lauschangriff bei der Verfolgung von Straftaten sowie die
Telefon-Überwachung zur Verhütung von Straftaten eingeschränkt,
der Bundesgerichtshof das Land Baden-Württemberg zur Zahlung von
Schmerzensgeld wegen exzessiven Abhörens verurteilt." SZ, 24.11.2004. Doch die CSU schert sich um die
Verfassung wenig. |
||||||||||||
| Die Polizei
soll künftig bei bloßem Verdacht Telefon, Email und Wohnräume
überwachen dürfen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf zur
Änderung des Bayerischen Polizeiaufgabengesetzes hat der Ministerrat nach
Anhörung der betroffenen Verbände (? Die Bürger sind betroffen!)
am 23.11.2004 auf Vorschlag von Innenminister Dr. Günther Beckstein
beschlossen. |
||||||||||||
Die
Telefonüberwachung TÜ wurde inzwischen zur Standardmaßnahme in
Deutschland:
|
||||||||||||
| In Deutschland wurden
2003 laut dem Bundesdatenschutzbeauftragten 24.441 Telefone abgehört. Das
ist ein Zuwachs von +12 % zu 2002. OVB, 30.6.2004, S.1
Zu bedenken ist: das sind nur die bekannten
Fälle; die Geheimdienste ( |
||||||||||||
| Der Erste Senat des
Bundesverfassungsgerichts erklärte Regelungen des
Außenwirtschaftsgesetzes nach denen Zollfahnder zur Verhütung von
Straftaten die Telekommunikation überwachen und die Post öffnen
dürfen für verfassungswidrig. Az: 1 BvF 3/92; SZ,
13.3.2004, S.7 |
||||||||||||
| Die
Telefonüberwachung soll, Urteil des Bundesverfassungsgerichts hin oder
her, ausgedehnt werden. Bayerns Justizministerin Beate
Merk, CSU, bezeichnete den Lauschangriff als "unentbehrliches
Ermittlungsinstrument". SZ, 13.3.2004, S.7 |
||||||||||||
| Verfassungswidriger Lauschangriff ohne wirksame
Kontrolle "Wir von der Universität Bielefeld haben drei Jahre hindurch untersucht wie die Richtier ihre Kontrollaufgabe wahrnehmen. Dabei haben wir festgestellt: eine wirksame Kontrolle findet faktisch nicht statt. Das wichtigste Instrument zum Schutz der Bürger läuft nahezu völlig leer. Von über 500 Anträgen ist nur ein einziger abgelehnt worden. In einer großen Zahl von Fällen übernehmen die Richter einfach die Anträge von Staatsanwaltschaft und Polizei, zum Teil sogar wörtlich. Und sie entscheiden aussergewöhnlich schnell, nämlich in der Regel an einem einzigen Arbeitstag. Für eine wirksame Kontrolle bleibt da keine Zeit." Prof. Christoph Gusy, Universität Bielefeld, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staatslehre und Verfassungsgeschichte, in "Im Fadenkreuz des Staates", ARD 3. März 2004, 0.00 Uhr Das von der Stiftung Volkswagenwerk geförderte Projekt "Wirksamkeitsbedingungen von Richtervorbehalten" wurde im Jahr 2003 abgeschlossen. Backes, Otto, Christoph Gusy, Hg.: Wer kontrolliert die Telefonüberwachung? Eine empirische Untersuchung zum Richtervorbehalt bei der Telefonüberwachung. Unter Mitarbeit von Maik Begemann, Siiri Doka und Anja Finke. Berlin: Peter Lang, 2003. Reihe Bielefelder Rechtsstudien Schriftenreihe für Gesetzgebungswissenschaft, Rechtstatsachenforschung und Rechtspolitik Band 17 |
||||||||||||
| Wolfgang Gast, taz:
Wird das Urteil über den Lauschangriff hinaus eine Auswirkung haben - etwa
bei der Telefonüberwachung? Gerhart Baum, FDP, 1978 1982 Bundesminister des Innern: "Ja, das hoffe ich. Denn wir haben seit Jahren eine verheerende Entwicklung. Wir erleben einen permanenten Abbau der Bürgerrechte, wir erleben ein ausuferndes Sicherheitsdenken. Sehr viele gänzlich unverdächtige Personen werden in staatliche Überwachungsmaßnahmen einbezogen. Wir sind in der Tat auf dem Weg zu einem Überwachungsstaat. Ich sehe daher das Urteil als Aufruf zu einer Trendwende." |
||||||||||||
| Peter
Schaar, Bundesbeauftragter für den Datenschutz, ( |
||||||||||||
Dr. Günther
Beckstein, CSU, ist die Entscheidung für den Bürger durch das
Bundesverfassungsgericht äußerst unangenehm. Sein Projekt der
Totalüberwachung des Bürgers wankt.
|
||||||||||||
| Der große Lauschangriff verletzt in seiner geltenden Form seit 1998 die Menschenwürde. Nach den Worten des Bundesverfassungsgerichts am 3. März 2004 schützt die Garantie der Menschenwürde einen Kernbereich privater Lebensgestaltung, in den der Staat auch nicht im Interesse der Strafverfolgung eingreifen darf. Der Erste Senat ließ allerdings die Grundgesetzänderung unbeanstandet, mit der eine Partei übergreifende Mehrheit 1998 dem Lauschangriff den Weg geebnet hatte. Die Richterinnen Renate Jaeger und Christine Hohmann-Dennhardt halten in ihrem abweichenden Votum jedoch auch die Grundgesetzänderung für verfassungswidrig. Die Umsetzung in der Strafprozessordnung ist zum großen Teil verfassungswidrig. Gegen den großen Lauschangriff hatten Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Gerhart Baum und Burkhard Hirsch, alle FDP, geklagt. dpa/AP/AFP, 3.3.2004 | ||||||||||||
| Links | ||||||||||||
Fünf gute Gründe gegen eine Legalisierung der Online-Durchsuchung von Computern. Sven Lüders, HU, 21.02.08 |
||||||||||||