![]() Akustischer und visueller Lauschangriff verletzt die Menschenwürde und die Unverletzlichkeit der Wohnung "Der Staat betrachtet seine[n] Bürger zunehmend weniger als Grundpfeiler der Gesellschaft denn als potentieller Straftäter", Alexander Weber, OVB, 24.9.2007, S. 2 |
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| Bundesverfassungsgericht hält die Telefonüberwachung mit dem Grundgesetz vereinbar Obwohl es im Art. 10, GG unmissverständlich lautet: “(1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.” darf wegen der nachfolgenden Einschränkung “(2) Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden.” Verfassungsbeschwerden von Bürgern dagegen wies das BVG Karlsruhe zurück. Das Abhören der Telefone stellt keine Verletzung des Fernmeldegeheimnisses statt! Nur das Abhören privatester Gespräche bleibt untersagt. Da aber niemand vorher sagen kann, ob jetzt ein "privatestes" Gespräch stattfindet, ist diese Einschränkung wirkungslos. So wie E-Mails mitgelsen werden, so muss sich auch jeder in Deutschland klarmachen, dass seine Gespräche möglicherweise mitgeschnitten werden. Die Risikogruppen Geistliche, Abgeordnete und Rechtsanwälte sind paradoxerweise ausgenommen. Karlsruhe billigt Überwachung - Auch private Telefonate dürfen aufgezeichnet werden, SZ 8.12.2011, S. 5 |
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| Bundeskriminalamt BKA erhält erweiterte
Befugnisse Die BKA-Beamten dürfen Wohnungen mit Kameras und Mikrofonen überwachen und Computer online durchsuchen. Rechtsstaatliche Vorkehrungen wie das Zeugnisverweigerungsrecht bestimmter Berufsgruppen (z.B. Ärzte) wird stark eingeschränkt. SZ, 13.11.2008, S. 1 Noch vor einem Jahr hatte beispielsweise Dieter Wiefelspütz, SPD, die Anti-Terrorpläne von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble, CDU, scharf kritisiert (
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| Mal was Positives auch Abgeordnete des Landtags werden abgehört. Das LKA Nordrhein-Westfalen hörte das Telefon von Johannes Remmel, Mdl, Nordrhein-Westfalen ab. Wuppertaler Staatsanwaltschaft: der grüne MdL sein "zufällig in die Abhöraktion geraten". Da sieht man wie schnell es geht. Auch Journalisten sollen im Zuge dieser Überwachungsmaßnahme abgehört worden sein. SZ, 12.8.2008, S. 5 |
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| Die Überwachungs- und Bespitzelungsorgane
der Bundesrepublik sind außer Kontrolle Der Überwachungswahn des Wolfgang Schäuble, CDU, und anderer C-Politiker greift auf die Organe über. Die Überwacher fragen fieberhaft: Wo gibt es noch Lücken? Die Saarbrücker Polizei soll einen deutschen Geheimdienstmann akustisch überwacht haben. Dabei sollen auch die Redaktion des Magazins Der Spiegel und Heiko Maas, SPD, ins Visier geraten sein. Die Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Anke Rehlinger rügt das gezielte Vorgehen gegen SPD und Journalisten. SZ, 28.6.2008, S. 8 |
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| Bundessicherheitshauptamt geplant Wolfgang Schäuble, CDU, plant die Bündelung der Überwachungsmassnahmen durch Polizei, BKA, Verfassungsschutz, Geheimdienste und sonstige Behörden in einer Abhörzentrale. Diese soll Anfang 2009 stehen. Derzeit sind etwa 75 Lauschanlagen (was immer das ist) in Betrieb. Burkhard Hirsch, FDP, äußerte sich schockiert über diese Pläne. Damit werden polizeiliche Daten, innerstaatliche Überwachungsinformationen und die Auslandskontakte der Bürger zusammengefasst. SZ, 19.5.2008, S. 6 |
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| Das
CSU-Kabinett Bayerns will die heimliche Online-Durchsuchung der PCs der
Bürger beschließen. Dazu legte die Justizministerin Beate Merk, CSU,
einen Gesetzentwurf vor. Die sogenannten “Staatsschützer” (der Bürger
verbindet damit eher: Staatsschnüffler) dürfen danach brisante Daten
verdächtiger Bürger erheben. Die “Staatsschützer” befinden – abgehakt
von einem Richter – darüber, wer verdächtig ist (freundliche Begrüssung
durch einen Araber?) und was brisant ist (Zugangspasswort zum Konto).
Der Landeschef René
Wendland der Jungen Liberalen kritisierte die
"zahlreichen Grundrechtseinschnitte": • Kfz-Scanning • Online-Durchsuchung • Ausgehverbot für Jugendliche • akustische und visuelle Lauschangriffe • weitere Einschränkung des Versammlungsrechts Bayern ist Vorreiter beim Überwachungsstaat. SZ, 19.5.2008, S. 49 |
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| Wolfgang Schäuble,
CDU, und Brigitte Zypries,
SPD, verständigten sich auf eine noch intensivere Überwachung
verdächtiger Bundesbürger. Das Bundeskriminalamt BKA soll künftig
Wanzen und Kleinstkameras in den Wohnungen von Terrorverdächtigten (und
das sind nach Lesart unserer Regierung alle Bürger) anbringen dürfen.
So soll live das Treiben der Bürger mitverfolgt werden: Ton und Bild.
Die Überwachung soll bis zu einem Monat dauern dürfen (dann beginnt
eine neue Überwachungsperiode |
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| Florian Ritter, SPD,
Sicherheitspolitiker, lehnte den Vorschlag der Staatsregierung zur
Online-Durchsuchung der privaten Computer bayerischer Bürger ab: "Die
Befürworter der Online-Durchsuchung haben es bisher immer noch nicht
fertig gebracht, die Notwendigkeit nachzuweisen. Wer Grundrechte - wie
hier den Datenschutz und Persönlichkeitsrechte - einschränken will,
muss aber beweisen, dass dies für die Aufrechterhaltung der inneren
Sicherheit unabdingbar ist". Christine Stahl, Grüne: "Wir sind strikt dagegen, dem Verfassungsschutz die Befugnis zu geben, heimlich private Computer auszuforschen". PM Grüne: Online-Durchsuchung 17.2.2008 |
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| Innenminister Joachim Herrmann,
CSU, will im Alleingang Online-Durchsuchungen der privaten Computer von
unbescholtenen Bürgern durchziehen. Franz
Maget, SPD, lehnte die Initiative für einen
bayerischen Sonderweg ab. Das bayerische Kabinett billigte inzwischen die vorgesehenen heimlichen Online-Durchsuchungen auch von privaten Computern. Der Verfassungsschutz darf bei Terrorverdächtigen (und wer ist das nicht?) auf die Computer zugreifen. Die Begründung des Innenministers Joachim Herrmann, CSU, die Polizei dürfe nicht auf dem Stand vor zehn Jahren stehenbleiben, ist geradezu lächerlich: • vor zehn Jahren gab es Internet und E-Mails schon lange • niemand will der Polizei die Nutzung dieser Techniken verwehren. Der Innenminister hätte Polizei und Verfassungsschutz ohne gesetzliche Massnahme schon vor 15 Jahren technisch hochwertig und auf Augenhöhe mit den Verbrechern ausstatten können. SZ, 13.2.2008, S. 40 |
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| Die
CSU lehnte es im Innenausschuß des bayerischen Landtags ab, der
Regierung einen Bericht über erfolgte Lauschangriff abzufordern. Die
Grünen wollten Auskunft darüber, welche Bürger seit 2003 abgehört
wurden, welche Wohnungen wie überwacht wurden und welche
Internet-Verbindungen angezapft wurden. Doch die CSU weigerte sich. Der
Bürger soll keinesfalls über Lauschangriff und Online-Durchsuchungen
informiert werden. SZ, 24.1.2008, S. 49
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| Terrorverdächtige dürfen abgehört werden Das Bundesverwaltungsgericht urteilte, dass ein Lauschangriff auf den Jordanier Mohammed Abu Dhess (er wurde später zu einer Haftstrafe verurteilt) rechtmäßig war. Der Kläger Mohammed Abu Dhess hatte am Telefon seinem Gesprächspartner Abu Musab al-Zarkawi angeboten: "Bei Gott, Scheich, ich schwöre bei Gott, wenn du mir befehlen würdest, in den Tod zu gehen, würde ich es tun." SZ, 25.1.2008, S. 6 Ein biblisches Angebot! Abraham erhielt von seinem "Scheich" diesen Befehl: "Nimm deinen Sohn, deinen einzigen, den du liebst, Isaak, geh in das Land Morija und bring ihn dort auf einen Berg, den ich dir nenne, als Brandopfer". Gen 22,2 Abraham gehorchte und führte hinterhältig mit Mordabsichten den ahnungslosen Isaak zum Berg ... |
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| Seit
ein paar Monaten darf in Deutschland noch intensiver abgehört werden
als zuvor. Gerade die Risikogruppen der Abgeordneten, Geistliche und
Strafverteidiger waren aber ausgeschlossen. Diese "Lücke" will
Innenminister Wolfgang
Schäuble, CDU, mit einer Novelle des Gesetzes
für das Bundeskriminalamt schliessen. Auf den ersten Blick ist es
unverständlich, warum die Berufsgruppe vor wenigen Monaten noch
ausgeklammert wurden. Auf den zweiten Blick wird klar: hier wird in der
bekannten Salamitechnik vorgegangen. Man führt harte, die Rechte
einschneidende Massnahmen zunächst für ganz seltene Verbrechen und
wenige Leute ein. Mit den Jahren wird daraus eine allseitige
Rundumüberwachung unabhängig vom Personenkreis oder Verdacht. Am Ende
können dann alle Bürger 24-Stunden überwacht werden und keiner
protestiert. Doch irgendwo hat Schäubel Recht: die Fälle, in denen der
Terrorist vor der Tat seinen Beichtvater um Rat fragt, müssen
unterbunden werden. SZ, 17.1.2008, S. 5 |
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| Heimliche Telefonüberwachung in ganz
Deutschland Nach Abschluss der Überwachung müssen die Betroffenen benachrichtigt werden. OVB, 2.1.2008, S. 2 Das wird voraussichtlich so gehandhabt wie Nachfragen beim Geheimdienst: nur auf Anforderung und nur wenn berechtigte Interessen nachgewiesen werden. Oder noch einfacher: Die Überwachung wird nicht beendet. |
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| 80 Millionen Handy-Benutzer unter
Pauschalverdacht Nachrichtendienste (und wir in Deutschland haben traditionell viele und mächtig: Geheimdienste) dürfen auf die gehorteten Daten der unbescholtenen Bürger ohne weiteres zugreifen. Die Staatsanwaltschaft darf bei schweren Straftaten und Straftaten im Bereich der Telekommunikation zugreifen (ein falsches Posting im Internet, eine Beleidigung am Telefon reichen) zugreifen (mit Richterbeschluss). Die Polizei darf in Gefahrenabwehr ohen Richterbeschluss zugreifen. Dagegen klagen 30.000 Bürger, u.a. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und Herbert Huber |
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| Die
Kommunikation von Ärzten, Anwälten und Journalisten mit ihren
Patienten, Mandanten und Informanten darf weiterhin überwacht werden.
Groteskerweise gibt es dagegen gerade bei den größten Gefährdern der
Kinder (Geistliche) und der Bürger (Abgeordnete) ein Abhör-Tabu! SZ, 30.10.2007, S. 1 + 5 Der frühere Verfassungsrichter Jürgen Kühling stellte schon vor Jahren zum Brief- und Fernmeldegeheimnis fest: "Das Letztere darf man getrost als Totalverlust abschreiben, nachdem inzwischen buchstäblich jedes Telefonat abgehört wird, sei es - in geringerem Maße - durch legale Maßnahmen staatlicher Behörden, sei es - umfassend - durch fremde Geheimdienste." "Das Ende der Privatheit", in: Grundrechte-Reort 2003, S. 15 ( |
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| Florian Ritter, SPD,
MdL, forderte von der Regierung Aufklärung darüber, ob die durch das
Nachrichtenmagazin Spiegel bekannt gewordenen
Abhörfälle des Bayerischen Landeskriminalamts (LKA) legal sind oder ob
es illegale Durchsuchungen waren. Dazu Christine Stahl, Grüne: „Die bayerischen Behörden arbeiten hier in einer juristischen Grauzone, die wir angesichts des noch ausstehenden Verfassungsgerichtsurteils zur online-Durchsuchung unter keinen Umständen hinnehmen können“. PM Grüne: online-Durchsuchung, 11.10.2007 Das liest sich gut, wird aber die CSU kaum jucken. |
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| Anlässlich
der jüngsten Fahndungserfolge gegen den Terrorismus ohne Online
Durchsuchung hat die bayerische Justizministerin Dr. Beate Merk, CSU,
gefordert: "Die derzeit vieldiskutierte Frage, ob im BKA-Gesetz die
Online-Durchsuchung zur Gefahrenabwehr ermöglicht werden soll, ist klar
zu bejahen. Die Debatte greift aber zu kurz: Auch zur Strafverfolgung
ist diese Maßnahme in bestimmten Fällen unverzichtbar. Deshalb brauchen
wir auch eine entsprechende Rechtsgrundlage auch in der
Strafprozessordnung!" |
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| Frau Angela
Merkel unterstützt die Online Durchsuchungen von privaten PCs Ihr Argument ist geradezu hanebüchen:
• mit dieser Begründung müßte der Staat Zugriff auf alle PCs erhalten; Richterzustimmung unnötig. • auch alle anderen privaten Räumen müßten dem staatlichen Zugriff geöffnet werden. • rechtsfreie Räume gibt es zuhauf, meist im Umfeld der führenden Politiker, siehe |
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| Online Durchsuchungen von privaten PCs Die Online-Durchsuchung privater PCs ist eine noch schwerwiegendere Einschränkung der Freiheit als der große Lauschangriff. Dies ist mit dem Grundgesetz unvereinbar, und deshalb hat Gerhart Baum, FDP, Ex-Innenminister, dagegen Verfassungsbeschwerde eingelegt. Von den Befürwortern der Online-Durchsuchung wird argumentiert, es bestünden Sicherheitslücken durch eine Verlagerung der Kommunikation auf das Internet, das nun das führende Medium für Terroristen sei. Dieses Argument ist nach Gerhart Baum zweifach falsch: • es suggeriert, die Online-Durchsuchung habe etwas mit der Kontrolle des Internets zu tun, • es vermittelt den Eindruck, die Sicherheitsbehörden hätte keine ausreichenden gesetzlichen Befugnisse zur Kontrolle und Überwachung des Internets. Es ist zu unterscheiden zwischen
Gerhart Baum: "Der große Hacker: Der Staat schränkt mit Online- Durchsuchungen die Freiheit ein". SZ 6.8.2007 S. 2 |
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| Als Konsequenz
aus dem Versagen des G8-Gipfels ( |
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| Schnüffelstaat Deutschland 12 Kilometer Metallzaun und Stacheldraht und Mauer in Heiligendamm erinnern an den Mauerbau am 13. August 1961 und die Grenzanlagen der DDR. Die "Stasi-Methoden" wurden inzwischen aber verfeinert. Die bundesdeutsche Polizei nahm von vermutlichen G8- und Globalisierungs-Gegnern Geruchsproben. Das Ministerium für Staatssicherheit der DDR hatte von tausenden Regimegegnern ebenfalls - meist unbemerkt - Körpergeruchsproben genommen und in Einmachgläsern konserviert, um später Suchhunde auf die Gegener hetzen zu können. Gunter Weißgerber, SPD, Leipziger Bürgerrechtler: die deutsche Polizei arbeite mit "Methoden, wie ich sie in der DDR kennengelernt habe". Auch Wolfgang Thierse, SPD, Bundestagsvizepräsident sah sich "an Stasi-Methoden erinnert". Eine Sprecherin der Bundesjustizministeriums bestätigte die sammlung von Geruchsproben. OVB, 24.5.2007, S. 2 |
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| Das
Bundesverfassungsgericht Karlsruhe billigte die Neuregelung des Großen
Lauschangriffs auf Wohnungen und Geschäftsräume. Die
Verfassungsbeschwerde von Till
Müller-Heidelberg, Ex-Vorsitzender der
Humanistischen Union ( Am 3.3.2004 hatte das Verfassungsgericht die alte Wohnraumüberwachung teilweise für verfassungswidrig erklärt. Die Bundesregierung varierte daraufhin das geplante Gesetz zur Aushebelung des Grundrechts Art.13 (1) "Die Wohnung ist unverletzlich" und setzte es zum 1. 7. 2005 in Kraft. Müller-Heidelberg klagte dagegen, weil Rundumwachung erlaubt ist und keine unabhängige Stelle die Belauschung der Bürger überprüft. Das Bundesverfassungsgericht meinte dagegen: passt schon! SZ, 26.5.2007, S. 7 |
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Im Abhören und
Ausspionieren seiner Bürger ist Deutschland Spitze Die Telekommunikation wird in Deutschland stark überwacht. Sehr viele Handys werden im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen abgehört. Im Jahr 2005 wurden in Deutschland 35.000 mobile Anschlüsse abgehört (SZ, 18.8.2006, S. 16). Von der EU wurde die Vorratsdatenspeicherung beschlossen und voraussichtlich bald in nationales Recht umgesetzt: Sie wird dafür sorgen, dass jeder unbescholtene Bürger staatlicher Totalüberwachung ausgesetzt ist. |
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| Neben Journalisten (und
"Normalbürger") werden in Deutschland auch Rechtsanwälte abgehört.
Mindestens fünf Monate lang wurden die Telefone des Rechtsanwalts Manfred Gnjidic
abgehört; genehmigt vom Amtsgericht München. Hartmut Kilger,
Präsident des Deutschen Anwaltvereins: „Es ist ein Skandal, dass ein
Anwalt, der mit zahlreichen Mandanten Kontakt hat, abgehört wird“ ...
„Das Vertrauen in den Rechtsstaat ist tief erschüttert“. Kilger hängt anscheinend Illusionen vom Rechtsstaat nach: |
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| In
Deutschland werden immer mehr Telefongespräche abgehört. Nach der
"Statistik der strafprozessualen TK-Überwachungsmaßnahmen
veröffentlicht" der Bundesnetzagentur für das Jahr 2005 vom 27.4.2006
wurden 34.855 Rufnummern von Mobilfunkanschlüssen und 5.398 Rufnummern
von Festnetzanschlüssen überwacht. |
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| Hinter dem
Begriff "Vorratsdatenspeicherung"
verbirgt sich die präventive Komplettüberwachung im
Telekommunikationsbereich aller Bürger. Die Grundsätze der
Unschuldsvermutung und Verhältnismässigkeit werden in Deutschland nicht
mehr eingehalten. Süddeutsche
Zeitung, 24.3.2006, S. 13
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| Am
3. März 2004 erklärte das Bundesverfassungsgericht auf Antrag u.a. von Burkhard Hirsch und Sabine Leutheusser-Schnarrenberger,
beide Mitglieder des Beirates der Bürgerrechtsorganisation HU ( |
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| Auch ohne
Verdacht auf eine Straftat darf die bayerische Polizei seit 1.1.2006
Telefone und Internetverkehr kontrollieren. Bisher mußte der Verdacht
auf eine bereits begangene
Straftat vorliegen. Das neue Polizeiaufgabengesetz (PAG) erlaubt das
Abhören von Telefonaten und Abfangen von E-Mails schon, wenn die
Polizei die Planung
einer schweren Straftat nur
vermutet. Vermuten kann man immer mal. Die
bisher mitentscheidende Staatsanwaltschaft entfällt. Jetzt kontrolliert
ein Richter oder – bei Gefahr im Verzug – zunächst die Polizei allein
die Abhörmaßnahme. Wieder einmal haben sich die Abgeordneten (wie bei
vielen Gesetzen; |
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| Die
Große Koalition verlängerte mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD die
umstrittene präventive Telekommunikationsüberwachung durch das
Zollkriminalamt. Damit behält die verfassungswidrige Abhörbefugnis des
Zolls für weitere 18 Monate ihre Gültigkeit. > > Dr. Fredrik Roggan, stellvertretender Bundesvorsitzender der Humanistischen Union: "Die Mehrheit des Bundestages hat heute das Bundesverfassungsgericht erneut düpiert, indem sie dessen Vorgaben für eine Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung durch das Zollkriminalamt schlicht ignoriert hat. Die Parlamentarierinnen und Parlamentarier haben absichtlich und wissentlich ein verfassungswidriges Gesetz verlängert." Die Humanistische Union kündigt Verfassungsbeschwerde an. |
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| Staatsminister
Dr. Günther Beckstein: "Einsatz modernster technischer
Überwachungsinstrumente zur Verhinderung von Straftaten unerlässlich"
Landtag beschließt Novellierung des Polizeiaufgabengesetzes mit
erheblich mehr Möglichkeiten, die Bevölkerung zu überwachen. Ab
1.1.2006 ist es bayerischen Polizisten erlaubt, noch umfassender den
Telekommunikationsverkehr zu überwachen und Verbindungsdaten
anzufordern. |
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| Die
deutschen Datenschutzbeauftragten warnen vor der Entwicklung zum
digitalen Überwachungsstaat. Die Justizminister der EU einigten sich
darauf Handy- und Internetverbindungen und Email-Kontakte für 6 Monate
zu speichern. Thilo
Weichert, Leiter des Unabhängigen Landeszentrum
für Datenschutz Schleswig-Holstein: "Es ist erschreckend, welche
grundrechtliche Verrohung bei den europäischen Justizministern
festzustellen ist". OVB, 6.12.2005, S. 4 |
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| Das umstrittene
Polizeiaufgabengesetz, mit dem die CSU (Staatsregierung und
Landtagspartei) die präventive
(!) Überwachung von Telefonen, Handys und e-mails in Bayern einführen
wollen, bleibt nach Ansicht der Grünen auch nach einer weiteren
Überarbeitung verfassungswidrig. PM Die Grünen im Bayerischen Landtag 8. November 2005 |
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| Die
Chemnitzer Staatsanwaltschaft versuchte die Telefonzentrale des
Dresdner Pressehaus – Dresdner Morgenpost, Sächsische Zeitung –
anzuzapfen. Die Telefonkontakte des Journalisten Ronny Klein
(dienstlich und privat) wurden registriert. Michael Konken,
Bundesvorsitzender des Deutschen Journalistenverbands, sprach von einer
massiven Verletzung der Pressefreiheit. SZ,
31.8.2005, S. 15
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| Der
Bundesgerichtshof BGH untersagte am 10.8.2005 die Verwertung abgehörter
Selbstgespräche in Strafprozessen: der Kernbereich privater
Lebensführung ist absolut geschützt. SZ,
11.8.2005
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| Deutschland
ist Weltmeister im Abhören Nach einer Studie des Max-Planck-Instituts wurden in 2004 rund 42 Millionen Gespräche abgehört. Nur 38 % der überwachten Anschlüsse gehören den Beschuldigten oder Verdächtigen. Nur in 15 % der Fälle wurden die Betroffenen über die Abhörung benachrichtig, obwohl das Gesetz dies für alle Beteiligten fordert. OVB, Münchner Merkur, 28.7.2005, S. 4 |
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| Am 12. Mai 2005
wurde der Große Lauschangriff auf die Bürger im Bundestag neu geregelt.
Das Gesetz wurde gegen die Stimmen der Opposition angenommen. Während
die Union die von Rot- Grün vorgenommenen Einschränkungen ablehnte,
also sogar eine Ausweitung der Abhörung der Bürger forderte, verlangte
die FDP noch stärkere Beschränkungen. Das Bundesverfassungsgericht
hatte in 2004 die bisherige Abhörpraxis bemängelt. Manche meinen, das
neue Gesetz erfüllt die Auflagen des Bundesverfassungsgerichts. Die
Humanistische Union dagegen: "Bei der heutigen Verabschiedung des
Gesetzes zur akustischen Wohnraumüberwachung wurde wieder einmal
deutlich, wie wenig sich die parlamentarische Mehrheit um die Vorgaben
des Bundesverfassungsgerichts schert." Der Deutsche Anwaltverein (DAV) den Großen Lauschangriff kategorisch ab. |
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Seit
Juni 2000 wird die Bevölkerung in Regensburg mit Videokameras
überwacht. Trotzdem oder deshalb ist Regensburg in der bayerischen
Kriminalstatistik Spitzenreiter.
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| In 2002 wurden
in Deutschland bei 1,5 Millionen Menschen über 20 Millionen
Telefongespräche abgehört: nur zur Strafverfolgung. Nun soll jede
Kommunikation abgehört oder aufgezeichnet werden, wenn es die Behörden
für erforderlich halten. Heribert Prantl,
SZ, 17.3.2005, S. 4
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| "Der
bayerische Kabinettsbeschluß zur Ausweitung der präventiven Telefon-
und Wohnungsüberwachung verstößt gegen den Geist dreier großer
Entscheidungen dieses Jahres: Das bundesverfassungsgericht hatte den
Großen Lauschangriff bei der Verfolgung von Straftaten sowie die
Telefon-Überwachung zur Verhütung von Straftaten eingeschränkt, der
Bundesgerichtshof das Land Baden-Württemberg zur Zahlung von
Schmerzensgeld wegen exzessiven Abhörens verurteilt." SZ, 24.11.2004.
Doch die CSU schert sich um die Verfassung wenig. |
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| Die Polizei soll künftig bei
bloßem Verdacht Telefon, Email und Wohnräume überwachen dürfen. Einen
entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen
Polizeiaufgabengesetzes hat der Ministerrat nach Anhörung der
betroffenen Verbände (? Die Bürger sind betroffen!) am 23.11.2004 auf
Vorschlag von Innenminister Dr. Günther Beckstein beschlossen. |
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Die Telefonüberwachung TÜ wurde inzwischen
zur Standardmaßnahme in Deutschland:
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| In
Deutschland wurden 2003 laut dem Bundesdatenschutzbeauftragten 24.441
Telefone abgehört. Das ist ein Zuwachs von +12 % zu 2002. OVB, 30.6.2004, S.1 Zu bedenken ist:
das sind nur die bekannten
Fälle; die Geheimdienste ( |
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| Der Erste Senat
des Bundesverfassungsgerichts erklärte Regelungen des
Außenwirtschaftsgesetzes nach denen Zollfahnder zur Verhütung von
Straftaten die Telekommunikation überwachen und die Post öffnen dürfen
für verfassungswidrig. Az: 1 BvF 3/92; SZ,
13.3.2004, S.7
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| Die
Telefonüberwachung soll, Urteil des Bundesverfassungsgerichts hin oder
her, ausgedehnt werden. Bayerns Justizministerin Beate Merk, CSU,
bezeichnete den Lauschangriff als "unentbehrliches
Ermittlungsinstrument". SZ, 13.3.2004, S.7
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| Verfassungswidriger Lauschangriff ohne
wirksame Kontrolle "Wir von der Universität Bielefeld haben drei Jahre hindurch untersucht wie die Richtier ihre Kontrollaufgabe wahrnehmen. Dabei haben wir festgestellt: eine wirksame Kontrolle findet faktisch nicht statt. Das wichtigste Instrument zum Schutz der Bürger läuft nahezu völlig leer. Von über 500 Anträgen ist nur ein einziger abgelehnt worden. In einer großen Zahl von Fällen übernehmen die Richter einfach die Anträge von Staatsanwaltschaft und Polizei, zum Teil sogar wörtlich. Und sie entscheiden aussergewöhnlich schnell, nämlich in der Regel an einem einzigen Arbeitstag. Für eine wirksame Kontrolle bleibt da keine Zeit." Prof. Christoph Gusy, Universität Bielefeld, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Staatslehre und Verfassungsgeschichte, in "Im Fadenkreuz des Staates", ARD 3. März 2004, 0.00 Uhr Das von der Stiftung Volkswagenwerk geförderte Projekt "Wirksamkeitsbedingungen von Richtervorbehalten" wurde im Jahr 2003 abgeschlossen. Backes, Otto, Christoph Gusy, Hg.: Wer kontrolliert die Telefonüberwachung? Eine empirische Untersuchung zum Richtervorbehalt bei der Telefonüberwachung. Unter Mitarbeit von Maik Begemann, Siiri Doka und Anja Finke. Berlin: Peter Lang, 2003. Reihe Bielefelder Rechtsstudien Schriftenreihe für Gesetzgebungswissenschaft, Rechtstatsachenforschung und Rechtspolitik Band 17 |
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| Wolfgang
Gast, taz: Wird das Urteil über den Lauschangriff hinaus eine
Auswirkung haben - etwa bei der Telefonüberwachung? Gerhart Baum, FDP, 1978 – 1982 Bundesminister des Innern: "Ja, das hoffe ich. Denn wir haben seit Jahren eine verheerende Entwicklung. Wir erleben einen permanenten Abbau der Bürgerrechte, wir erleben ein ausuferndes Sicherheitsdenken. Sehr viele gänzlich unverdächtige Personen werden in staatliche Überwachungsmaßnahmen einbezogen. Wir sind in der Tat auf dem Weg zu einem Überwachungsstaat. Ich sehe daher das Urteil als Aufruf zu einer Trendwende." |
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| Peter Schaar,
Bundesbeauftragter für den Datenschutz, ( |
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Dr.
Günther Beckstein, CSU, ist die Entscheidung für den Bürger durch das
Bundesverfassungsgericht äußerst unangenehm. Sein Projekt der
Totalüberwachung des Bürgers wankt.
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| Der große Lauschangriff verletzt in seiner geltenden Form seit 1998 die Menschenwürde. Nach den Worten des Bundesverfassungsgerichts am 3. März 2004 schützt die Garantie der Menschenwürde einen „Kernbereich privater Lebensgestaltung“, in den der Staat auch nicht im Interesse der Strafverfolgung eingreifen darf. Der Erste Senat ließ allerdings die Grundgesetzänderung unbeanstandet, mit der eine Partei übergreifende Mehrheit 1998 dem Lauschangriff den Weg geebnet hatte. Die Richterinnen Renate Jaeger und Christine Hohmann-Dennhardt halten in ihrem abweichenden Votum jedoch auch die Grundgesetzänderung für verfassungswidrig. Die Umsetzung in der Strafprozessordnung ist zum großen Teil verfassungswidrig. Gegen den großen Lauschangriff hatten Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Gerhart Baum und Burkhard Hirsch, alle FDP, geklagt. dpa/AP/AFP, 3.3.2004 | ||||||||||||
| Links | ||||||||||||
Fünf gute Gründe gegen eine Legalisierung der Online-Durchsuchung von Computern. Sven Lüders, HU, 21.02.08 |
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