![]() Vorratsdatenspeicherung VDS Die präventiven Komplettüberwachung des Telekommunikationsverhaltens aller Bürger Deutschlands Das Ziel unserer Politiker, jeden Bürger Deutschlands total zu überwachen, ist bald erreicht Das Ende der freien Rede im Internet Nicht die BürgerInnen bedrohen den Staat, der Staat bedroht massiv die Privatsphäre und damit unserer Freiheit. PM Grüne, Bayern, 12.11.2007 |
| Die Justiz-
und InnenministerInnen Deutschlands verabschieden am laufenden Band
verfassungswidrige Gesetze, d.h. die Verfassungsfeinde sitzen in der
Regierung Die große Koalition aus CDU / CSU / SPD hatte ein Gesetz zur sechsmonatigen Speicherung aller Telekommunikations-Verbindungsdaten beschlossenen. In einer Eil-Entscheidung läßt das Bundesverfassungsgericht die Nutzung der Daten zur Strafverfolgung nur unter strengen Auflagen zu. |
| Ab 1. Januar 2008
tritt ein weiterer Baustein der anvisierten präventiven
Komplettüberwachung aller deutschen Bürger in Kraft: die Neuregelung
der Telekommunikationsüberwachung inklusive der Vorratsdatenspeicherung.
Für das umstrittene Gesetz stimmten Anfang November 2007 366 Abgeordnete,
156 votierten dagegen. Siehe
Das bestätigt: der Abgeordnete misstraut dem Bürger und entwickelt sich immer mehr zum Feind des Bürgers. Alle Internet-Provider, E-Mail-Anbieter etc. müssen die IP-Adresse und Uhrzeit jedes Kunden speichern. Telefonfirmen speichern, wer mit wem wie lange telefoniert hat. Bei Handygesprächen wird zusätzlich der Ort des Anrufers protokolliert. Das alleine ist ein Überwachungshammer. Die größte Frechheit ist jedoch, dass sich die Abgeordneten wieder einaml vom Gesetz ausgenommen haben! Zudem sind Strafverteidiger und Seelsorger ausgenommen. Klage gegen Komplettüberwachung aller Unbescholtenen haben erhoben: Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung Massenklage von 25.000 Bürgern via Rechtsanwalt Meinhard Starostik, der auch meinen Auftrag hat |
| Mit fast allen Stimmen der Großen
Koalition beschloss der Bundestag am 16. Februar 2006 einen Antrag (siehe |
| Der Rechtsausschuss
des Bundestags empfahl gegen die Stimmen der Opposition am 15. 2.
2006: Überwachung der Bürger erheblich
ausweiten! Dem Antrag der Koalitionsfraktionen (siehe Noch im Jahre 2004 vertrat der Bundestag einstimmig die Auffassung, dass diese extreme und umfassende Vorratsdatenspeicherung verfassungswidrig sei. Nun wird es noch gefährlicher die Haarfarbe eines Politikers zu nennen oder gar vor bestimmten Politikern zu warnen. Zu leicht verstößt amn dabei gegen § 186 Üble Nachrede (siehe |
| Die Drucksache 16/545 mit dem Votum für eine extreme Datenspeicherung und
Überwachung der Telekommunikationsdaten der Bürger
stellten die folgenden Abgeordneten: Dr.Jürgen Gehb, Dr.Günter Krings, Günter Baumann, Clemens Binninger, Wolfgang Bosbach, Helmut Brandt, Norbert Geis, Ralf Göbel, Ute Granold, Reinhard Grindel, Michael Grosse-Brömer, Hans-Werner Kammer, Alois Karl, Siegfried Kauder (Villingen-Schwenningen), Kristina Köhler (Wiesbaden), Hartmut Koschyk, Dr.Martina Krogmann, Stephan Mayer (Altötting), Friedrich Merz, Beatrix Philipp, Daniela Raab, Klaus Riegert, Dr.Norbert Röttgen, Andreas Schmidt (Mühlheim), Dr.Hans-Peter Uhl, Andrea Astrid Voßhoff, Marco Wanderwitz, Ingo Wellenreuther,Volker Kauder, Dr.Peter Ramsauer, alle aus der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Joachim Stünker, Dr.Peter Danckert, Klaus Uwe Benneter, Bernhard Brinkmann (Hildesheim), Martin Dörmann, Dr.Carl-Christian Dressel, Fritz Rudolf Körper, Volker Kröning, Ute Kumpf, Christine Lambrecht, Dirk Manzewski, Dr.Matthias Miersch, Marianne Schieder, Olaf Scholz, Christoph Strässer, Jörg Tauss, Dr.Peter Struck, alle aus der Fraktion der SPD Anmerkung: viele dieser Abgeordneten fielen schon durch ihren Kampf gegen den Bürger unangenehm auf. Wer mehr wissen will: einfach auf die |
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