| Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
seit 23.Mai 1949 mehrfach verwässert und entkräftet |
| Art.2 (1) | Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung und das Sittengesetz verstößt. |
| (2) | Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden. |
| "Wer das absolute Folterverbot ernst nimmt, darf niemand in
Länder abschieben, wo Folter droht". Imke Dierßen, Europa-Expertin
der deutschen ai-Sektion, ai journal 1/06, S. 21.
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| Eineinhalb Jahre nach dem Mord an dem 11-jährigen Jakob von
Metzler erhob die Staatsanwaltschaft Anklage gegen den Frankfurter Polizei-Vize
Wolfgang Daschner und einen Kommissar. Dem
Entführer des Kindes war mit Folter gedroht worden. taz
21.2.2004 Ein breites Bündnis von Menschen- und Bürgerrechtsgruppen begrüßte die öffentliche Anklage: "Das Verfahren kann mit dazu beitragen, über die menschenrechtliche Bedeutung des absoluten Folterverbotes aufzuklären und verloren gegangenes Vertrauen in den freiheitlichen Rechtsstaat zurück zu gewinnen" Heiner Bielefeldt, Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte: "Die Anklageerhebung und die Durchführung einer öffentlichen Hauptverhandlung sind von großer Bedeutung. Denn es gilt deutlich zu machen, dass in Deutschland Folter auch in Ausnahmesituationen nicht erlaubt oder geduldet wird." Quelle: |
| In dubio pro reo, im Zweifel für den
Angeklagten soll ausgehebelt werden Die Bundesregierung beschloss einen Gesetzentwurf um Bürger ohne Verurteilung in "Sicherheitsverwahrung" nehmen zu können. Die Sicherungsverwahrung ist, anders als eine Haftstrafe, zeitlich nicht begrenzt. Sie wird ohne Gerichtsverhandlung verhängt. Der Täter bleibt wegen seiner Gefährlichkeit in Gewahrsam, obwohl er seine Schuld durch die Haft eigentlich verbüßt hat. Der Insasse, der seine Strafe abgesessen hat, wird im Zweifel weiter eingesperrt, auch dann, wenn diese Sicherungsverwahrung im Strafurteil nicht angeordnet worden ist. Nicht aufgrund von Schuld, sondern aufgrund prognostizierter Gefährlichkeit wird die Freiheit der Person verletzt. SZ, 11.3.2004, S.1, 4 |
| Bundeskabinett bereitet eine Lizenz zum
Töten vor Im November 2003 beschloß das Bundeskabinett das "Luftsicherheitsgesetz/LuftSiG" ( |
| Thilo
Weichert, Präsident der Deutschen Vereinigung für
Datenschutz DVD, sprach sich gegen eine Totalkontrolle der Autofahrer mit der
Einführung der Mautsysteme aus. An den Mautbrücken werden alle
Fahrzeuge fotografiert; es ist geplant die Kennzeichen aller Fahrzeuge zu
erfassen. Frankfurter Rundschau, 17.2.2004, S.4 |
| Immer öfter fordern Politiker, angeblich zum Schutz der
Menschen, deren Verdächtigung als Gesetzesbrecher und biometrische
Vermessung. Giorgio Agamben, Professor an
der Universität von Verona, sprach sich dagegen aus. Die elektronische
Erfassung der Fingerabdrücke und der Netzhaut, die
Unterhauttätowierung und andere Praktiken gehören zur progressiven
Vertierung des Menschen. Auf diese Art wird der Staatsbürger
paradoxerweise zum Verdächtigen schlechthin. SZ,
10.1.2004, S.11 |
| 3sat,
9.3.2003, Moderation: Helmut Markwort Thema: Gute Folter, böse Folter? Teilnehmer: Barbara Lochbihler: Generalsekretärin amnesty international Sektion Deutschland Wolfgang Schild: Strafrecht, Strafrechtsgeschichte, Rechtsphilosophie David Schiller: Israelischer Anti-Terror-Experte Manfred Schreiber: Polizeipräsident München 1963 - 1983. Nur der Ex-Polizist sprach sich für Ausnahmen vom Folterverbot aus. Schreiber war als Sicherheitschef der XX. Olympiade 1972 in München "Leiter des gemeinsamen Einsatzes" und für die Sicherheit der Spiele verantwortlich. Wie bekannt, scheiterte er leider kläglich: Terror beherrschte die Spiele. |
| Der mutmaßliche Mörder des
Bankierssohn Jakob von Metzler soll unter
Gewaltandrohung zu Aussagen gezwungen worden sein. Die Staatsanwaltschaft
Frankfurt leitete am Montag wegen des Anfangsverdachts der Aussage-Erpressung
Ermittlungen gegen den Vize-Polizeipräsident der Mainmetropole, Wolfgang Daschner, und einen Kriminalhauptkommissar
ein. focus online Daschner soll angeordnet haben, einem (formal immer noch mutmaßlichen, obgleich inzwischen längst geständigen) Entführer und Mörder während des Verhörs Gewalt, also Folter, anzudrohen. Das wäre der klassische Fall einer Aussageerpressung, für die in Deutschland bis zu zehn Jahre Haft drohen. Stuttgarter Zeitung, 18.02.2003 Zurück ins Mittelalter? "Es sind Fälle vorstellbar, in denen auch Folter oder ihre Androhung erlaubt sein kann, nämlich dann, wenn dadurch ein Rechtsgut verletzt wird, um ein höherwertiges Rechtsgut zu retten", sagte der Vorsitzende des Richterbundes Geert Mackenroth dem Tagesspiegel. heise online Juristen und Politiker sprachen sich für eine Beibehaltung des Folterverbots aus. OVB, 24.2.2003, S.1 Dagegen hat Roland Koch, CDU, Verständnis für den Rückfall ins Mittelalter. OVB, 24.2.2003, S.4 Allerdings war Roland Koch am anderen Tag wieder anderer Meinung. Er lehnte es ab, der Polizei bei Verhören Sonderrechte zur Rettung von Menschenrechten einzuräumen. OVB, 25.2.2003, S.4 |
| In der Humboldt-Universität Berlin sind die
Überwachungskameras im Betrieb. Mehrere Hörsäle werden mit 12
Kameras beobachtet. Als ein Juraprofessor 1996 mit einem Kaffeebecher das
Podium bestieg, tönte der "große Bruder", daß Essen und
Trinken im Hörsaal verboten sei. Mit rotem Kopf unterbrach der Prof seinen
Vortrag. Ein Jurastudent will nun die Universität verklagen.
SZ, 26.11.2002, S.11 |
Verfassungswidrig und
zwar in erster Linie gegen Art. 2 GG verstoßend ist
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| Die Lehrerin Sophia
Deeg setzt sich für den Frieden ein und ist Mitglied von
"Attac", einer Organisation gegen die neoliberale Globalisierung. Der
Regierung von
Oberbayern ist Einsatz für den Frieden suspekt. Sie forderte die
Angestellte im öffentlichen Dienst auf ihre Gesinnung und Aktivitäten
zu erläutern. SZ, 23.5.2002, S.38 Meine Anfrage an die Regierung von
Oberbayern. |
| Amnesty International startete eine weltweite Kampagne gegen
Folter. Es gibt keine folterfreien Zonen. In
Deutschland deportiert man Ausländer eben dorthin, wo gefoltert
wird. AI forderte ein Abschiebeverbot bei drohender Folter, was fast
jeden vierten Asylsuchenden betrifft. Süddeutsche Zeitung,
19.10.2000, S.8 |
| "Im Zusammenhang unserer Lebens- und Produktionswirklichkeit ist der Satz ein Witz; er müsste in aller Ehrlichkeit etwa lauten: Jedermann hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, soweit es die Interessen des Standorts Deutschland zulassen". Carl Amery, Süddeutsche Zeitung, 6.6.2000, S.17 (Hervorhebung durch H.H.) |