| Grundgesetz für die
Bundesrepublik Deutschland seit 23.Mai 1949 mehrfach verwässert und entkräftet |
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| Art.21 | (1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft abgeben. |
| Literatur | |
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Siehe dazu "Bei der Aufdeckung der Kohlschen Spendenaffäre wurde offenkundig und durch Kohls Geständnis bestätigt, dass der damalige CDU-Vorsitzende und spätere Bundeskanzler Jahrezehnte hindurch illegale Parteifinazierungen in Multimillionenhöhe unter eindeutiger Missachtung des Parteiengesetzes und unter eklatanter Verletzung der Verfassung verübt hat. ... Mithin hat sich Kohl fortgesetzt als Verfassungsbrecher bestätigt: Die gesamte Phase seiner Kanzlerschaft, aber auch seine Amtszeit als CDU-Vorsitzender und rheinland-pfälzischer Ministerpräsident wird durch das Machtkonstituens verfassungswidriger Parteifinanzierung diskreditiert." Prof. Dr. Helmut Saake, Hamburg, SZ, 27.11.2001, S.13 |
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| Statt dass die Parteien bei der politischen Willensbildung
des Volkes mitwirken, gibt es in Deutschland eine
Parteiendiktatur. "Eines der Hauptprobleme in Deutschland sind aber die übermächtigen Parteien. Es gibt keine Demokratie in der Welt, wo der Bürger so wenig zu sagen hat. Es gibt eine regelrechte Parteiendiktatur." Hans-Olaf Henkel, Ex-IBM-Manager; Ex-Vorsitzender des Bundesverbandes des Deutschen Industrie BDI |
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