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Art.21 Parteien
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
seit 23.Mai 1949 mehrfach verwässert und entkräftet
Art.21   (1) Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muß demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft abgeben.
Literatur
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Seils Seils Christoph Seils: Parteiendämmerung oder: Was kommt nach den Volksparteien? Wjs, 2011. Broschiert, 195 Seiten
Kugel Dieser Artikel des Grundgesetzes wurde von der CDU mehrfach gebrochen.
Siehe dazu Kohl Spendenaffäre Nr.2 der CDU Amigos und Kohl Die Untaten Helmut Kohls.
"Bei der Aufdeckung der Kohlschen Spendenaffäre wurde offenkundig und durch Kohls Geständnis bestätigt, dass der damalige CDU-Vorsitzende und spätere Bundeskanzler Jahrezehnte hindurch illegale Parteifinazierungen in Multimillionenhöhe unter eindeutiger Missachtung des Parteiengesetzes und unter eklatanter Verletzung der Verfassung verübt hat. ... Mithin hat sich Kohl fortgesetzt als Verfassungsbrecher bestätigt: Die gesamte Phase seiner Kanzlerschaft, aber auch seine Amtszeit als CDU-Vorsitzender und rheinland-pfälzischer Ministerpräsident wird durch das Machtkonstituens verfassungswidriger Parteifinanzierung diskreditiert." Prof. Dr. Helmut Saake, Hamburg, SZ, 27.11.2001, S.13
Statt dass die Parteien bei der politischen Willensbildung des Volkes mitwirken, gibt es in Deutschland eine Parteiendiktatur.
"Eines der Hauptprobleme in Deutschland sind aber die übermächtigen Parteien. Es gibt keine Demokratie in der Welt, wo der Bürger so wenig zu sagen hat. Es gibt eine regelrechte Parteiendiktatur." Hans-Olaf Henkel, Ex-IBM-Manager; Ex-Vorsitzender des Bundesverbandes des Deutschen Industrie BDI – Henkel Hans-Olaf Henkel: Die Ethik des Erfolgs. Spielregeln für die globalisierte GesellschaftHenkel Zitate von Hans-Olaf Henkel
 

Art.21 Parteien
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© by Herbert Huber, Am Fröschlanger 15, 83512 Wasserburg, Germany, 12.7.2011