| Grundgesetz
für die Bundesrepublik Deutschland seit 23.Mai 1949 mehrfach verwässert und entkräftet "Quod licet Iovi, non licet bovi." Was Jupiter erlaubt ist, ist dem Ochsen nicht erlaubt. |
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| Art.3 | (1) Alle Menschen sind
vor dem Gesetz gleich. (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin. (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. |
| Keine Konsequenzen
für den adeligen Karl-Theodor zu Guttenberg,
CSU Karl-Theodor zu Guttenberg, CSU, soll den Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages missbraucht haben. Doch der ehemalige Minister und Dissertationsplagiator muss mit keinen Konsequenzen rechnen. Parteifreund und Bundestagspräsident Norbert Lammert, CDU, wird in der Plagiatsaffäre um Karl-Theodor zu Guttenberg keinen Strafantrag stellen. Eine nähere Begründung dafür gab es nicht. |
| Richter- und Staatsanwaltstag in Weimar
2011 Auf dem Richter- und Staatsanwaltstag in Weimar 2011 diskutieren Experten über Recht und Rechtsempfinden. Einer Studie des Instituts für Demoskopie Allensbach zufolge gibt es grundsätzliche Zweifel an der Gleichheit der Bürger vor dem Gesetz. Demnach glauben nur 27 Prozent der Befragten, dass jeder vor Gericht gleich ist. 60 Prozent sehen Unterschiede in der Behandlung, die auf einen prominenten Anwalt oder auf persönliche Einstellungen des Richters zurückgeführt werden. |
| Rasen für
Prominente straffrei: Oliver Kahn, Ex-Torwart des FC Bayern
wurde am Nachmittag des 21. Oktober 2009 auf der Autobahn A 8 (bei Bergen) mit seinem weißen AMG- Mercedes mit 650 PS mit 163 km/Std. geblitzt. Es war ein Abschnitt mit erlaubten 80 km/Std. Der prominente Millionär wurde vom Amtsgericht Traunstein freigesprochen. Er muss weder zahlen und noch erhält er Punkte in Flensburg. Oliver Kahn war wegen zahlreicher Verkehrsdelikte bereits früher auffällig geworden und erhielt schon Fahrverbot und Geldbuße. Oliver Kahn kann es sich leisten wegen so einer Messung vor Gericht zu ziehen, nimmt sich einen cleveren Anwalt und beschäftigt Polizei, Gutachter, Staatsanwaltschaft und Richter um eine für ihn geringfügige Strafe abzuwehren. Und er bekommt auch noch recht. Beim Blitzen wurde nachträglich ein vorauseilenden Lichtreflexe festgestellt. Du, liebe Leserin, lieber Leser, und ich müssen natürlich unsere Verkehrsdelikte immer berappen. Und wir tun es auch, weil wir unsere Fehler einsehen. Promi-Bonus gibt es für uns nicht. |
| Bayern besteht auf Diskriminierung und
lehnt die neue EU-Antidiskriminierungsrichtlinie ab Bayerns
Bundesratsminister Dr. Markus Söder,
CSU, forderte die Bundesregierung auf, im Europäischen Rat ihr Veto gegen
die Richtlinie einzulegen. Söder: "Die Richtlinie ist
überflüssig, bürokratisch und lebensfern. Das ist für
Bayern nicht akzeptabel." [...] "Der beste Diskriminierungsschutz liegt in
einer toleranten, vorurteilsfreien Gesellschaft, nicht aber in einem Maximum an
Verboten." Nach Söders Ansicht bestehen auf nationaler Ebene bereits
ausreichende Regelungen zur Verhinderung von Diskriminierungen. Die tolerante, vorurteilsfreie Gesellschaft gibt es noch nicht. Deshalb wird weiter diskriminiert. |
Die Richterin der 6. Großen Strafkammer
des Landgerichts Braunschweig, Gerstin
Dreyer, verurteilte am 25. 1. 2007 Peter
Hartz wegen Untreue und wegen Begünstigung in elf (!) Fällen zur abgesprochenen Haft auf
Bewährung und zahmen 576.000 Euro Geldstrafe. Den Schaden für VW
bemaß das Gericht auf ca. 2,6 Mio Euro; Hartz gewährte einem VW
Betriebsrat Sonderboni von ca. 1,9 Mio Euro (beides bitte mit Geldstrafe
vergleichen!). Millionär Peter Hartz kann das locker hinnehmen: seine
monatlichen Renten betragen: 7.649 + 16.207 + 1.862 = 25.718 Euro; sein Depot
hat einen Wert von 2,7 Mio Euro. SZ, 26.1.2007, S. 5 Man
vergleiche das mit
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| Sommer 2005: Peter
Hartz nannte alle Vorwürfe der Korruption und Rotlicht-Partys
von VW-Betriebsräten "absurd". Ende Juli 2005: Peter Hartz trat er zurück. Oktober 2005: die Staatsanwaltschaft Braunschweig leitete Ermittlungen gegen ihn ein. Oktober 2006: Peter Hartz gestand die "strafrechtliche Verantwortlichkeit für Begünstigungen des ehemaligen Betriebsratsvorsitzenden" Klaus Volkert. Januar 2007:
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| Edmund
Stoiber, CSU, wurde zur
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| Gleichheit vor dem Gesetz in der Praxis. Quelle: u.a. SZ 11.10.2002, S.45 | ||
| wer? | was? | wieviel? |
| Werkzeugmacher Kurt-Peter Kleffel | nicht erlaubte Lautsprecherbenützung bei einer angemeldeten Demonstration | Strafbefehl über 400 Euro SZ, 27.1.2007, S. 5 |
| Peter Hartz, VW Vorstandsmitglied | Betrug und Korruption in Millionenhöhe:
wegen "Untreue und Begünstigung"; siehe |
2 Jahre auf Bewährung (!) und 576.000 Euro (Jan. 2007); bei dem Vermögen und Einkommen von Hartz ist dies praktisch keine Strafe. Seine Pensionsansprüche und Rentenbezüge bleiben voll erhalten. |
| Münchner Müllmann Hans-Peter K. | dreimal hatte er bei einem Obsthändler Kisten geladen und insgesamt 19 Euro Trinkgeld genommen | 450 Euro Geldstrafe; fristlose Kündigung |
| Gefängniskoch, 52 Jahre |
schnappte aus der Küche 13,7 kg Wurstwaren | 2.500 Euro Geldstrafe; nach 25 Jahren verlor er seinen Job beim Staat |
| Helmut Kohl, CDU |
Die Stasi-Akten über Helmut Kohl bleiben geheim. Dem Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts zufolge dürfen Tonbänder und Protokolle der Stasi über Helmut Kohl sowie anderer Personen der Zeitgeschichte nicht veröffentlicht werden. SZ, 24. 6.2004 , S. 1 | Kein "normaler" Bundesbürger genießt dieses Vorrecht. Für privilegierte Personen gilt dagegen das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung. |
| Millionen Spenden nicht deklariert; Millionen nicht angemeldet in die Schweiz gebracht = Devisenvergehen; mehrfach den Amtseid verletzt; Verstoß gegen Parteiengesetz usw | keine Strafe; konnte sich durch Geld freikaufen | |
| Wolfgang Hermann, Präsident der TU München, CSU nahe | massive Steuerhinterziehung | 22.500 Euro |
| Der Inhalt eines rechtswidrig belauschten Telefongesprächs
kann als gerichtliches Beweismittel verwertet werden. Oberlandesgericht Koblenz
Az 8 U 1967/99. Münchner Merkur, 10.8.2002, S.1.
War das nicht vor einiger Zeit in Bezug auf Politiker (z.B. |
| Die Geheimdienstakten Helmut Kohls, CDU, vom
Geheimdienst Stasi der DDR bleiben unter Verschluß. Dies entschied in
letzter Instanz das Bundesverwaltungsgericht in Berlin. Münchner Merkur, 9.3.2002, S.2. Weit gefehlt, wer jetzt
denkt: "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich". Dieter Wiefelspütz,
SPD, Innenexperte: "Ich kann mir aber sehr wohl vorstellen, dass wir den
Aktenbestand von Funktionsträgern der DDR uneingeschränkt der
Öffentlichkeit zugänglich machen". SZ, 9.3.2002,
S.11 |
Beim Sohn des Münchner Medienhändlers Leo
Kirch, Thomas Kirch, fand man 1999 bei
einer Wohnungsdurchsuchung136,9 Gramm Haschisch. Es gab mehrfache
Vorzugsbehandlung:
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| Bundesinnenminister
Otto Schily, SPD, forderte die Stasi-Akten-Beauftragte Marianne
Birthler auf, ab sofort alle Geheimdienstunterlagen über Prominente zu
sperren. Das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts zu den Stasi-Akten des
Ex-Kanzler Helmut Kohl, CDU, müsse
auch für andere Prominente gelten. Münchner Merkur,
6.7.2001, S.4 Merke: alle sind vor dem Gesetz gleich, ausgenommen Prominente. |
| Die Entscheidung für die Öffnung der Stasi-Akten im
deutschen Einigungsvertrag (Unterschrift: Helmut Kohl,
CDU) war ein Akt gegen das Vertuschen, für Aufklärung.
Zehn Jahre lang wurden diese Akten verwendet um Leute als
Geheimdienstmitarbeiter zu erkennen und zu verurteilen. Zum Teil wanderten sie
deshalb ins Gefängnis. Jetzt entschied ein Verwaltungsgericht: die Akten
von Helmut Kohl dürfen nicht herausgegeben werden. SZ,
5.7.2001, S.4 |
| "Alle Menschen sind
gleich, Kohl ist gleicher." Die
Strafverfahren
gegen Helmut Kohl, CDU, werden eingestellt. Süddeutsche Zeitung, 9.2.2001, S.4 |
| Helmut Kohl, CDU, fordert
für sich eine Neuinterpretation des Stasi-Unterlagensetzes. Dazu Rezzo Schlauch, Fraktionschef der Grünen. "Ich
habe keine Verständnis dafür, dass das was acht Jahre unangezweifelte
Rechtspraxis war, nun anders gehandhabt werden soll, nur weil ein ehemaliger
Bundeskanzler davon betroffen ist." Süddeutsche Zeitung,
18.12.2000, S.6 |
| Anzeige gegen Edmund Stoiber und Hans Zehetmair, beide CSU:
"Beihilfe zur Untreue sowie eventuell andere relevante Tatbestände.
Verdacht der Beihilfe zur Konkursverschleppung, Betruges, Steuerhinterziehung
etc." Manfred Wick, Leitender Oberstaatsanwalt, kontert: Stoiber
und Zehetmair genießen als Abgeordnete Immunität. Süddeutsche Zeitung, 7.12.2000, S.L9 |
Edgar Baeger. "Staat und Kirche" In: Edgar Dahl, Hg. Die Lehre des Unheils. Hamburg. Carlsen, 1993. 204-225. Baeger ist Professor an der FH Aalen. |
Gegen den Lügner und Rechenschaftsberichtsfälscher Roland Koch trotz allem laut CDU bestens geeignet für den Ministerpräsidentenposten in Hessen ermittelt die Staatsanwaltschaft nicht. Die Wohnung Helmut Kohls Geldwäscher, Meineidler, Steuerhinterzieher traut sich die Staatsanwaltschaft Bonn nicht zu durchsuchen. Süddeutsche Zeitung, 22.2.2000, Seite 5 |