| Grundgesetz
für die Bundesrepublik Deutschland seit 23.Mai 1949 mehrfach verwässert und entkräftet |
|
| Art.38 | (1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages ... sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen. |
| Die Spatzen pfeifen es von den Dächern: der Art. 38, GG
ist Makulatur Die gelebte Wirklichkeit entspricht leider nicht dem vom Verfassungsgericht beschworenen Leitbild des freien, nur seinem Gewissen verpflichteten Abgeordneten. Georg Anastasiadis, Journalist, in: "Das Karlsruher Euro-Urteil. Freie Bahn für die Retterin", OVB, 8.9.2011, S. 2 |
| Aus der E-Mail eines MdB vom 24. April
2008: "Dabei rangieren z. B. dringende Angelegenheiten von Bürgern meines Wahlkreises oder der Einsatz für folgenreiche Infrastruktur- und andere Projekte klar vor solchen Initiativen, die in meinem Büro als »Rundschreiben« oder »Massenschreiben« gewertet werden müssen." Priorität für Bürger eines Wahlkreises statt das ganze Volk zu vertreten? Siehe auch: |
| Die
SPD versprach vor dem Landtagswahlkampf in Hessen, 27.01.2008, mit der Partei
Die Linken nicht zu koalieren. Andrea
Ypsilanti, SPD-Spitzenkandidatin bei der Landtagswahl, wollte das
Versprechen nach der Wahl nicht halten. Dass Wahlzusagen nicht eingehalten
werden ist für viele Politiker eine Selbstverständlichkeit, fast
meint man, eine Pflicht. Dagmar Metzger,
hessische MdL der SPD, dachte darüber anders. Sie wollte das Versprechen
halten und teilte dies fairerweise Frau Ypsilanti vor der Wahl (in der
Ypsilanti mit den Stimmen der Linken zur Ministerpräsidentin gekürt
werden sollte) mit. Frau Metzger verhielt sich also
zweifach integer: gegenüber den Wählern und gegenüber
der Landes-SPD. Die Parteispitze der SPP legte daraufhin Frau Metzger nahe, auf
ihre Landtagsmandat zu verzichten. Wo kämen die etablierten Parteien hin,
wenn sich die Abgeordneten grundgesetzkonform verhielten
"Auch dieser jüngste Fall [Fall Dagmar Metzger] lässt erkennen, wie weit Verfassungstext und Verfassungsrealität auseinanderklaffen, wie meilen weit wir vom Verständnis für Buchstaben und Geist des Artikels 38 entfernt sind." Hildegard Hamm-Brücher, FPD, die 1982 eine ähnliche Entscheidung gegen ihre Partei traf (man erkennt die Lächerlichkeit: alle 25 Jahren traut sich eine MdB mal an den Art.38 GG zu halten!). Nach ihrer Gewissensentscheidung erhielt Frau Hamm-Brücher keinen Ausschuss-Sitz mehr, keine Redezeit, keine Beteiligung den sonstigen parlamentarischen Aufgaben. Hildegard Hamm-Brücher: "Das bestrafte Gewissen", SZ, 17.3.2008, S. 2 Vgl. |
| Gerhard
Schröder, SPD, drohte den sechs Abweichlern mit
«Rausschmiss» aus der SPD, weil sie die
Gesundheits-«Reform» als ungerechte, einseitige und damit unsoziale
Abschiebung der Lasten auf die Kleinen ansehen. - Fritz
Birkner, Rosenheimer Nachrichten, 05.10.2003 Franz Müntefering, SPD, berief sich beim Grundgesetzbruch auf das Gewohnheitsrecht. Da die Abgeordneten sich anscheinend schon jahrelang nicht an GG Art.38 halten, können sie sich jetzt nicht mehr darauf berufen. Montag, 6.10.2003. BR5 6:00 |
| "So sucht die Politik
nach einem System, das dem einzelnen Abgeordneten genügend Freiheit gibt,
aber gleichzeitig sichert, dass das ohne politische Bedeutung bleibt. Am Ende
wird immer der einzelne Abgeordnete entscheiden müssen, welchen Preis er
für seine Unabhängigkeit zu zahlen bereit ist. Gibt es einen
Fraktionszwang? Im Prinzip nein, aber man sollte wissen, auf was man sich
einlässt, wenn man es ausprobiert." Ende des Artikels von
|
| Bei der
SZ, 4.9.2001, 13 |
| Der Fraktionszwang -
heutzutage die Regel bei Abstimmungen im deutschen Bundestag - widerspricht
diesem GG-Artikel klar. Kaum jemand juckt's. |
| Links |