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Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland seit 23.Mai 1949 mehrfach verwässert und entkräftet |
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| Art. 46 | (2) Wegen einer mit Strafe bedrohten Handlung darf ein Abgeordneter nur mit Genehmigung des Bundestages zur Verantwortung gezogen oder verhaftet werden, es sei denn, daß er bei Begehung der Tat oder im Laufe des folgenden Tages festgenommen wird. |
| Wie nicht anders zu erwarten wird auch dieser Artikel des Grundgesetzes nicht eingehalten. | |
| Februar 2001 | Polizei und Staatsanwälte marschieren in die Diensträume des MdB Frank Hofmann in der Driedrichstraße 83, Berlin, ein. Es wurden Unterlagen des parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur CDU Spendenaffäre beschlagnahmt. SZ 30.7.2003, S.9 |
| Mai 2000 | 3 Tage vor der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen werden die Wohnung und das Büro des Justizministers in spe Roland Pofalla, CDU, durchsucht. Vorwurf: Steuerhinterziehung. Dieser Verdacht wurde bald widerlegt; die Landtagswahl war für den CDU Politiker verpatzt worden. SZ 30.7.2003, S.9 |