| Grundgesetz für die
Bundesrepublik Deutschland seit 23.Mai 1949 mehrfach verwässert und entkräftet |
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| Art.7 | (1) Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates. |
| Im Landkreis Donau-Ries gibt es Kinder, die noch
keine einzige Stunde in der staatlichen Schule verbrachten. Die Mutter
unterrichtet anhand des Lehrmaterials »Freies christliches
Heimschulwerk« aus Siegen in Nordrhein-Westfalen. Schulverweigerern wird in anderen Bundesländern das Sorgerecht aberkannt, da es ein "Missbrauch der elterlichen Sorge" sei, wenn die Kinder nicht umfassend unterrichtet werden. Das gilt auch für Biologie, Turnen, Sexualunterricht, Naturkundeunterricht. In Bayern unterrichten die "Zwölf Stämme" und "Universelles Leben", beides christliche Gemeinschaften, zuhause. SZ, 10.12.2007 |
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