| Grundgesetz für die
Bundesrepublik Deutschland seit 23.Mai 1949 mehrfach verwässert und entkräftet |
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| Art.8 | (1)
Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich
und ohne Waffen zu versammeln. (2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden. |
| Rechtsradikalen dürfen demonstrieren, Anti-NPD
Demonstrationen werden gerügt Berlins Innensenator Ehrhart Körting, SPD, rügte Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse wegen seiner Teilnahme an einer Anti-NPD-Sitzblockade am 1. Mai 2010 in Berlin. Die Berliner Staatsanwaltschaft rpüft sogar, ob sich Thierse strafbar gemacht hat. Körting rügt Thierse, SZ, 4. 5. 2010, S. 5 Merke. wer in Deutschland gegen Rechtsradikale aufmuckt kann belangt werden! |
| Die Verfassungsfeinde im
Bayerischen Landtag wurden vom Bundesverfassungsgericht
zurückgepfiffen Der Bayerische Landtag (noch unter absoluter CSU-Mehrheit) hat mit dem bayerischen Versammlungsgesetz eine grosse Anti-Grundgesetz-Energie bewiesen. Das Bundesverfassungsgericht entschied in einer Eilentscheidung, dass das seit 1. Oktober 2008 geltende Versammlungsgesetz in zentralen Teilen nicht mehr angewandt werden darf. Die CSU hatte das grundgesetzwidrige Gesetz gegen heftigen Widerstand (der die alleinregierende Staatspartei kaum juckte) durchgesetzt. Bis zur Entscheidung in der Hauptsache wurden von den Karlsruher Richtern wesentliche Teile außer Kraft gesetzt. Az.: 1 BvR 2492/08. SZ, 28.2.2009, S. 1, 4, 49 Das bayerische Versammlungserschwerungsgesetz bleibt weiterhin außer Kraft Das Bundesverfassungsgericht verlängerte die einstweilige Anordnung das bayerische Versammlungserschwerungsgesetz vorläufig außer Kraft zu setzen. Die endgültige Entscheidung soll noch 2009 getroffen werden. Die vorgesehenen Erschwernisse zum Grundrecht der Versammlungsfreiheit sind lange Voranmeldungsfristen (Anmeldung ein Grundrecht zu nutzen zahlreiche zusätzliche (!) Pflichten für die Veransatlter mehr Eingriffsrechte für die Polizei. "Paragraphen im Wartestand", SZ 18.8.2009, S. 33 |
| Arroganz
der Macht Mehr als 250 Verbände und Einzelpersonen hatten Einsprüche und Petitionen gegen das Versammlungsgesetz der CSU. Mehrere hundert Petitionen mit ca. 1000 Unterschriften bayerischer Bürger und Bürgerinnen lagen vor. Der Bürger ist der CSU bekanntlich so wichtig, wie ein Radl in Peking. Die Einwände der betroffenen Bürger wurden von der CSU ignoriert. |
| Versammlungsgrundrecht in
geschlossenen Räumen ist ebenfalls durchlöchert Obwohl nach Art. 8 GG nur das Versammlungsrecht unter freiem Himmel beschränkt werden kann, wird in Bayern auch Versammlungen in geschlossenen Räumen polizeilich überwacht. Im Juli 2006 wurde im Eine-Welt-Haus München eine friedliche Versammlung gegen den Rechtsradikalismus abgehalten. Es sollte über rechtsextreme Gewalt diskutiert werden. Entgegen den Lippenbekenntnissen der CSU Politiker gegen Rechtsradikalismus wurde diese Veranstaltung durch polizeiliche Observation gestört: zwei Polizisten/Staatsschützer schlichen sich in Zivil ein, angeblich um die Versammlung zu schützen (diese Argumentsweise ist nur zu bekannt!). Nachdem sie enttarnt wurden, verwies der Organisator die Überwacher des Saales. Die Beamten kamen mit Verstärkung zurück; darauf wurde die Versammlung abgebrochen (was wohl das politische Ziel war!). Rechtsextreme Demonstrationen werden mit erheblichen Aufwand geschützt; Veranstaltungen contra-Rechtsextremismus dagegen werden staatlicherseits gestört! Der Fall wird derzeit vor dem Verwaltungsgericht verhandelt. SZ, 16.7.2008, 38 Die zwei Polizisten sagten als Zeugen aus, dass Einsätze wie im Eine-Welt-Haus "nichts Außergewöhnliches" sind. Die Richter des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof VGH erklärten dagegen die Anwesenheit der Beamt als rechtswidrig. SZ, 17.7.2008, S. 5 Das nützt Urteil wenig:
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| Geldstrafen für Versammlung unter freiem Himmel vor dem
Landtag in München Am 5. November 2007 versammelten sich etwa dreißig Gegner der rigiden Anti-Rauchergesetze in Bayern vor dem Landtag. Für diese Ausübung des Grundrechts der Versammlungsfreiheit werden die Beteiligten mit je etwa 300 Euro bestraft: nicht angemeldete Versammlung die Ausübung von bestimmten Grundrechten muss beantragt werden) Versammlung innerhalb der sogenannten Bannmeile des Landtags: dort gelten bestimmte Grundrechte nicht. Gegen die 30 Versammlungsteilnehmer fuhren zehn Polizeiautos vor (die müssen viel Zeit haben |
Wie wenig es den Politikern beim geplanten Abbau des
Versammlungsrechts darum geht, den Rechtsextremismus zu treffen erkennt man
daran:
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| Das Grundrecht zu "Versammlungen
unter freiem Himmel" gibt es bekanntlich nur auf Antrag. Hinzu kommt ein hohes finanzielles Risiko. Die Gemeinde
Offingen, Schwaben, stellte der Bürgerinitiative gegen Atomkraft für
ein angemeldete und friedliche Demonstration 948 Euro Kosten für den
Einsatz der Feuerwehr in Rechnung. Die Gemeinde hatte zum Schutz der
Versammlung von etwa 200 Atomkraftgegner und zur Regelung des Verkehrs die
Feurwehr bestellt. SZ, 11.6.2008, 43 |
| Die bayerische CSU Regierung will das Grundrecht auf
Versammlungsfreiheit weiter einschränken. Der Entwurf von Innenminister
Joachim Herrmann, CSU, sieht vor, dass die
Behörden die Eignung der Ordner überprüfen und gegebenfalls den
Antrag auf Ausübung des Grundrechts ablehnen. Es dürfe künftig
keine gleichförmige Kleidung getragen werden. Zwei mit Blue Jeans und
schon ... Leutheusser-Schnarrenberger, FDP: "Im Wettlauf der Bundesländer um das grundrechtsfeindlichste Versammlungsrecht liegt Bayern ganz vorn.", OVB 31.5.2008, S. 2 Gegen die geplanten massiven Grundrechtseinschränkungen protestierten am 31.Mai 2008 zahlreiche Bürger in München. |
Gegen das geplante bayerische
Versammlungserschwernisgesetz! weil
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| Um Nutzer der angeblichen Demonstrationsfreiheit einzuschüchtern werden sie immer wieder angeklagt. Die Versammlungsleiterin einer Demonstration gegen die Kriegsvorbereitungen auf der Münchner Kriegskonferenz aka "Sicherheitskonferenz" wurde angeklagt, weil sie Hetzreden gegen die Polizei nicht verhindert habe. Die Staatsanwaltschaft forderte 50 mal 40 Euro; das Gericht wollte Unabhängigkeit zeigen und urteilte: 40 mal 40 Euro. Hauptsache: Kritiker werden eingeschüchtert. Die Anwältin der Angeklagten kündigte Berufung an. "Wie ein Schwerverbrecher", SZ 13.2.2008, S. 48 | ||
| Demonstration und Kundgebung gegen die Kriegskonferenz aka "Sicherheitskonferenz" wurden auf Kosten der Steuerzahler von einem starken Polizeiaufgebot begleitet. Demonstranten wurden festgenommen; teils wegen Tragen eines Fahrradhelms = "passive Bewaffnung"; teils wegen Beleidigung. Die Konferenzteilnehmer, Herren über Atombomben, Napalmbomben, Luftwaffengeschwader, Landminen, usw. wurden am Samstag, 9. Februar 2008, von Ministerpräsident Beckstein, CSU, in den Kaisersaal der Residenz eingeladen. Auf Kosten der Steuerzahler sind die Teilnehmer der privaten (!) Sicherheitskonferenz zu einem festlichen Abendessen eingeladen. PM Nr. 58 der Staatskanzlei 10.2.2008 | ||
| Das Kreisverwaltungsreferat
München verbot den vorgesehenen Weg einer Demonstration gegen die Kriegskonferenz aka "Sicherheitskonferenz",
9.-10.2.2008 in München. Grund: ein Baugerüst in der Residenzstrasse |
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| Kriegskonferenz aka "Sicherheitskonferenz" wird amtlich als
"Katastrophe" eingestuft Die Absicherung der zahlreich erwarteten Kriegsminister und Generäle im Tagungsbereich Promenadenplatz, München, geschieht durch bewaffnete Truppen der Bundeswehr. Da die Bundeswehr im Innern nur im Katastropenfall eingesetz werden darf, handelt es sich bei der privaten Konferenz im "Bayerischen Hof" um eine Katastrophe. Petra Pau, Linke: "Die Bundeswehr finanziert einen privaten Opernball des Militärs". SZ, 8.2.2008, S. 49 |
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| Die CSU will das Grundrecht
auf Versammlung unter freien Himmel weiter
einschränken Joachim Herrmann, CSU, Innenminister Bayern, kündigte an: Die Staatsregierung will die neue Landeskompetenz im Versammlungsrecht vor allem dazu nutzen, den Druck gegen Versammlungen zu verstärken. Er plant dazu: Demonstrationen sollen nicht mehr erlaubt sein an bestimmten Tagen, wie 27. Januar, 9. November, Führers Geburtstag etc., an bestimmten Orten, wie Dachau, Flossenbürg, Gräfenberg etc. SZ, 30.1.2008, 37; PM Nr. 42 der Staatskanzlei Bericht aus der Kabinettssitzung 29. Januar 2008 Die innenpolitische Sprecherin der Grünen Christine Kamm widersprach: Seit Jahren wird das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit systematisch eingeschränkt.... Faktisch muss künftig jeder, der auf eine Demonstration geht, mit erheblichen Auflagen und Einschränkungen rechnen. ... Es kann nicht angehen, dass wir demokratiefeindliche Gesinnungen damit bekämpfen wollen, dass wir unsere eigene demokratische Freiheit beschneiden. PM: Grüne gegen Beschneidung des Versammlungsrechts 30.1.2008 |
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| Das
Grundrecht zur Demonstration gibt es (wenn nichts dagegen spricht) nur auf
Antrag In Greding bestehen starke Unklarheiten an der Amtsführung des Bürgermeisters Franz Josef Lerzer, CSU. Der zweite Bürgermeister Josef Schneider, CSU, deckte fragwürdige Aktionen auf. Am 28. Dezember 2007 protestierten Bürger gegen die weitere Amtsführung durch Lerzer, darunter auch Ludwig L. So viel Zivilcourage müsse sein, meinte dieser zum Protestzug. Nun ermittelt die Kriminalpolizei gegen ... L. (!!! ja, in Bayern gehen die Uhren anders), weil der Aufzug möglicherweise den Tatbestand "einer nicht ordnungsgemäß angemeldeten Demonstration" erfülle. SZ, 25.1.2008, S. 38 |
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| Pax
Europa plante für den 11. September 2007 zwei
Großdemonstrationen "gegen die schleichende Islamisierung Europas". Vor
genau 6 Jahren schlugen islamistische Terroristen in den USA zu. Udo Ulfkotte, Organisator und Autor politischer Sachbücher über brisante Themen (siehe nachfolgende Links) mußte beide Demonstrationen in Brüssel und Köln absagen. Die Polizei, soe der Organisator Ulfkotte, konnte nicht für die Sicherheit garantieren, da sie den Gegenaufmarsch rechter und muslimischer Extremisten befürchtete. Ulfkotte: "Wir wollen aber mit dem braunen Gesindel nichts zu tun haben." Ärgerlich bis skandalös: wenn der braune Mob demonstriert werden massive Polizeiaufgebote zusammen gezogen, damit das Gesindel ungestört sein Grundrecht ausüber kann. Ralph Giordano war in Köln als Hauptredner vorgesehen. Er war von der Absage entsetzt: "Wo sind wir denn, dass wir uns den Drohungen von Radikalen beugen müssen?" Giordano weiter: Dies appelliere an seinen "Fluchtinstinkt, der mir durch die Verfolgung der Nazis injiziert wurde. Es ist nicht leicht, in diesem Deutschland zu bleiben." SZ, 6.9.2007, S. 13 |
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| Für die Gebirgsjäger (im
2. Weltkrieg beteiligt u.a. an den
Wäre Deutschland ein Rechtsstaat hätte dieses Urteil entspechende Folgen. Nicht so bei uns. Auch 2007 gab es wieder Versammlungsverbote: Art. 8 GG wurde wieder außer Kraft gesetzt. Magnus Bosch: "Heldengedenken im Zeichen des Edelweiß. Gebirgsjäger und Oberländer zelebrierten in Mittenwald und Schliersee lange unbehelligt ihre gespenstischen Rituale. Das hat sich mittlerweile geändert". Hinterland 5 (2007), |
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| Welch ein Staat, indem die
Polizei und der Geheimdienst gegen die Verfassung agiert! Der Einsatz von Polizei und Geheimagenten bei einer Podiumsdiskussion zum Thema Rechtsextreme Gewalt (
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| Der Berg kreißt und gebiert eine Maus ( Wie von vielen erwartet: das Spektakel in Heiligendamm, das den deutschen Steuerzahler ca. 100 Millionen Euros kostete, brachte nichts. Die Staats- und Regierungschefs beschlossen, eine Halbierung ihrer Kohlendioxid-Emissionen bis zum Jahr 2050 anzustreben. 1) Bis dahin wird man Wladimir Putin, George W. Bush, Angela Merkel etc. kaum noch kennen. 2) "anzustreben", bedeutet lediglich ein inneres Streben, das niemand überprüfen kann. Die Absichtserklärung der Staats- und Regierungschefs verpflichtet niemand zu irgendetwas. NGOs bezeichneten sie als Augenwischerei und Betrug. Das bekräftigte selbst Angela Merkel, CDU (vielleicht ohne es zu merken Bärbel Höhn, Grüne, sagt's mit anderen Worten: "Das ist eine Wischiwaschi-Erklärung. Heiligendamm ist ein Scheinheiligendamm." Deutlicher sagte es Max Lawson, Hilfsorganisation Oxfam: "Allein heute, wenn die G8 den Sonnenschein und Champagner genießen, werden 4000 Kinder an Durchfall und 1400 Frauen während der Schwangerschaft oder Geburt sterben." SZ, 8.6.2007, S. 1 und 6 |
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| Vermummungsverbot Das Vermummungsverbot wurde 1985 ins Versammlungsrecht eingeführt und 1989 verschärft um den Artikel 8 weiter zu untergraben und die Ausübung des Grundrechts zu erschweren. Es verbietet die Teilnahme an Versammlungen "in einer Aufmachung, die geeignet und den Umständen nach darauf gerichtet ist, die Feststellung der Identität zu verhindern". Das ist so schwammig, dass alles mögliche darunter fallen kann. Davon ausgenommen wurden (und damit die vielen Privilegien der großen Kirchen erweitert) Gottesdienste und Prozessionen. |
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| Der
G8-Gipfel in Heiligendamm dient der Globalisierung des staatlichen
Chaotentums (Absprachen über Kriegseinsätze, Klimawandel,
Ausbeutung rohstoffreicher Länder, Barrieren gegen Flüchtlinge, ...).
8 Superpolitiker, 16.000 Polizisten, 1.100 Bundeswehrsoldaten, 1 deutsche Fregatte, 1 US-Kreuzer, 1 US- Zerstörer, 12 Küstenboote der Wasserschutzpolizei, ein 12 Kilometer langer, 2,50 hoher, 5000 Tonnen schwerer Zaun, ein 280 Quadratkilometer großes Seesperrgebiet, eine Flugverbotszone mit einem Radius von 55 Kilometern, 38 Köche, 2400 Delegationsmitglieder, 5000 akkreditierte Journalisten, 92 Millionen Euro Kosten, monatelange Vorbereitung von Hunderten Regierungsbeamten.
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| Beim Treffen der
Gebirgsjäger am Kriegerdenkmal am Hohen Brendten, nahe Mittenwald, im Mai
2007 wurde, wie fast jedes Jahr, das Grundrecht der Versammlungsfreiheit
aufgehoben: eine geplante Demonstration am Denkmal wurde verboten; die
Gebirgsjäger dürfen sich versammeln, die Kriegsgegner nicht oder nur
sehr weit entfernt. SZ, 26.5.2007, S. 49 |
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| 1961 Berliner Mauer 2007 Zaun von Heiligendamm | ||
| Während die Behörden
beim G8-Gipfel in Heiligendamm das
Versammlungsrecht praktisch aushebeln wollten, entschied das Verwaltungsgericht
Schwerin, dass immerhin bis 200 Meter zum Sicherheitszaun das Grundgesetz in
Kraft bleibt. SZ, 26.5.2007, S. 6 Allerdings ist das ein
schwacher "Sieg": der Sicherheitszaun verhindert natürlich schon eine
ortsnahe Demonstration. Zudem wurde diese bürgerfreundliche Auslegung von
der nächsten Gerichtsinstanz wieder ausgehebelt. |
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| Bundeskanzlerin Angela
Merkel erklärt sich selbst für
dialogunfähig «Wer zu Gewalt greift, der macht den Dialog unmöglich», sagte die Kanzlerin am 24. Mai 2007 in ihrer Regierungserklärung zum Treffen der führenden Industrienationen und Russlands vom 6. bis 8. Juni in Heiligendamm. Die 8 teilnehmenden Staaten greifen ständig und andauernd zur Gewalt. |
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| Globalisierungs- und Gewaltgegner
planten einen Sternmarsch am 7. Juni 2007 von 5 Nachbargemeinden nach Heiligendamm, dem Treffpunkt für den
sogenannten G8-Gipfel. Vom 6.-8. Juni 2007
tagen dort die Staats- und Regierungschefs der sieben wichtigsten
Industrienatioen und Rußlands um neue Gewalttaten zu planen. Die
Polizeidirektion Rostock verhängt jedoch ein Versammlungsverbot:
Grundgesetz außer Kraft gesetzt. Begründung: drohende Gewaltaten.
Das passt zwar zur Thematik und den Teilnehmern des G8-Gipfels, die
Protestierer stellten aber einen Eilantrag, damit das Versammlungsverbot
aufgehoben wird. Wenn drohende Gewaltaten verhindert werden sollen,
müßte der G8-Gipfel abgesetzt werden. SZ, 21.5.2007,
S. 6 |
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| Politische Kritik mittels
Versammlung unter freiem Himmel und Protest gegen die Globalisierungist
unerwünscht. Flugs wird das Grundgesetz ausser Kraft gesetzt
und ein Versammlungsverbot ausgesprochen. Am 18.5.2007 erließ die
Polizeidirektion Rostock (Ex-DDR; gewohnt an Unterdrückung der
Grundrechte) eine "Allgemeinverfügung". Sie verbietet Proteste gegen dem
G8-Gipfel vom 6.-8. Juni 2007 in Heiligendamm und einem weiten Bereich um das
Tagungshotel Kempinski. Die "Beliebtheit" und "Legitimität"
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| Das extrem eingeschränkte
Recht zur Versammlung unter freiem Himmel mit
obligatorischer Anmeldung wird ständig weiter ausgehöhlt;
ordentlich angemeldete Versammlungen werden gestört und die
Versammlungsleiter angeklagt und
verurteilt. Das Bündnis "Montagsdemonstration" hält seit August 2004 Protestversammlungen gegen Hartz-IV in Hannover ab. Um die Kommunikation der Versammlungsteilnehmer zu erschweren wurde die Benützung einer Lautsprecheranlage verboten (erst ab 50 Personen sei es erlaubt). Obwohl es nach jedem Fußballsieg Deutschlands gegen Malta oder einem Unentschieden gegen die Faröer-Inseln erlaubt ist oder geduldet wird, dass hupende Autokolonnen die Leopold-Ludwigsstrasse in München auf- und abfahren die Ampelschaltungen grossenteils ignorierend ist ein Mikrofoneinsatz für Versammlungen nach Art.8 GG für existentielle Belange verboten. Das Amtsgericht Hannover ordnete die Beschlagnahme der Lautsprecheranlage samt Mikrofon an; gegen den Versammlungsleiter Kurt Peter Kleffel wurden Ermittlungs- und Strafverfahren eingeleitet. SZ, 10.2.2007, S. 8 |
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| Nicht nur, dass man vor
Ausübung des Grundrechts der Versammlungsfreiheit diese beantragen
muß, sondern man muß auch in Kauf nehmen, bei der amtlich
genehmigten Versammlung unter freiem Himmel von getarnten Polizisten gefilmt zu
werden. "Im Rahmen der Protestaktionen gegen das Kameradschaftstreffen der Gebirgsjäger in Mittenwald im letzten Maiwochenende 27/28.05.06 am Wohnort des bayerischen Ministerpräsidenten Edmund Stoiber wurde die genehmigte Kundgebung in Wolfratshausen von einem Kamerateam gefilmt. Das Team war mit einer fernsehteamüblichen Kamera ausgerüstet. Mitarbeiter des Teams waren zwar mit der Überwurfweste Polizei gekennzeichnet, trugen dies aber auf einer Jacke mit einem großen und deutlich sichtbaren Logo des Bayerischen Rundfunks und der Aufschrift Bayerischer Rundfunk Team." Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Christine Kamm Bündnis 90/Die Grünen vom 16.06.2006 Antwort des Staatsministeriums des Innern vom 31.07.2006 (Auszüge): "Aus datenschutzrechtlicher Sicht bestehen demzufolge u. a. keine Bedenken, gegen jegliche Videoaufzeichnung nach Maßgabe der Strafprozessordnung." "Im Rahmen der Protestaktion gegen das Kameradschaftstreffen der Gebirgsjäger aus Mittenwald am Freitag den 26. Mai 2006 in Wolfratshausen waren Polizeibeamte des Polizeipräsidiums Oberbayern zur Dokumentation des Einsatzgeschehens und der Maßnahmen der Polizei vor Ort sowie bei auftretenden Straftaten zur gerichtsverwertbaren Beweissicherung im Strafverfahren durch Fertigen von Filmaufnahmen eingesetzt." Kurzum: in einem Überwachungsstaat wie Deutschland ist das polizeiliche Filmen von Bürgern zwecks Überwachung auf evenuelle Straftaten durchaus üblich und erlaubt. |
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Nach
§12 Versammlungsgesetz müssen Veranstalter einer öffentlichen
Versammlung Polizeibeamte zulassen und für sie Plätze reservieren.
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| Regierung von Oberbayern und die Staatsanwaltschaft
München frönen dem Beamten-Mikado ("Wer sich zuerst bewegt hat
verloren!"). Daher sind sie froh, geringste Formverletzungen zur Auflockerung
des langweiligen Dienstalltags nutzen zu können. Ein ordnungsgemässer Antrag auf Ausübung des Grundrechts der Versammlungsfreiheit wurde für bestimmte Orte genehmigt. Der Lautsprecherwagen der Demo gegen aufgezwungene Essenspakete stand zu Beginn der Versammlung auf dem Gelände der Asylantenunterkunft. Dafür lag freilich keine Genehmigung vor. Daher: Straftantrag durch die Staatsanwaltschaft wegen Hausfriedensbruch gegen mehrere Demonstrationsteilnehmer. Dadurch werden endlich wieder beschäftigt: Polizei, Staatsanwaltschaft, Regierung von Oberbayern und das Jugendgericht. Es endet mit einem Freispruch. Die Kosten der Verfahren und die Auslagen des Angeklagten trägt die Staatskasse = Steuerzahler. Verschwendung von Steuergeldern als Beschäftigungstherapie von Beamten. SZ, 1.4.2006, S. 53 |
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| Stoibers
Wohnsitz mit demonstrationsfreier Bannmeile Wie schon im Jahr 2000 (Demonstrationsverbot am Wohnsitz von Edmund Stoiber) wurde auch 2005 eine demonstrationsfreie Bannmeile um Stoibers Haus in Wolfratshausen gezogen. Es gibt ein Recht der Familie des Ministerpräsidenten auf "Freihaltung ihrer Wohnung und Wohnumgebung von Einwirkungen von Demonstrationen" (Landratsamt Bad Tölz, SZ, 13.5.2005, S. 39). |
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| Die Traditionspflege des
Kameradenkreises der Gebirgstruppe (das Gebirgskorps
führte 1943 das |
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| Bei Demonstrationen müssen
die Teilnehmer damit rechnen, dass sie gefilmt werden, dass ihre Personaldaten
aufgenommen und im Polizeicomputer gespeichert werden. Dies bemängelte der
bayerische Datenschutzbeauftragte Reinhard
Vetter. Selbst 12-jährige Kinder wurden so zu Linksextremisten
gestempelt. Das Innenministerium sieht das unerlaubte Erfassen und Speichern
der Bürger bei der Ausübung ihrer Grundrechte als unerlässlich
an. SZ, 8.4.2005, S. 38 Die SPD-Landtagsabgeordneten Bärbel Narnhammer, Adelheid Rupp und Florian Ritter forderten trotzdem das
Innenministerium auf, nicht willkürlich Personen bei Demonstrationen durch
Polizeibeamte zu filmen. |
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| Die feinsinnige Sprachverwendung der
Grundrechtverhinderer ( Verboten wurden |
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| In ganz Deutschland besteht
Antragspflicht für dieses Grundrecht, in Hessen ist es sogar
kostenpflichtig. Anmelder von Demonstrationen werden in Hessen seit Anfang 2004
zur Kasse gebeten. Nach einer Verwaltungskostenordnung des Innenministeriums
dürfen die Behörden zwischen 15 und 200 Euro verlangen. Die
Rechtsgrundlage dafür ist aber durchaus zweifelhaft, wie das
Verwaltungsgericht in Gießen Ende Februar feststellte. Niels Holger Schmidt, Junge Welt 16.03.2005 |
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| Das verkümmerte Recht, sich ohne Anmeldung oder
Erlaubnis friedlich und ohne Waffen unter freiem Himmel zu versammeln, wird
weiter eingeschränkt. Mit den Stimmen von SPD, Grüne, CDU und CSU hat
sich der Innenausschuss am 9.3.2005 gegen das Votum der FDP für weitere
Einschränkungen der Versammlungsfreiheit ausgesprochen (Drucksache
15/4832). Danach kann eine Versammlung (Antragspflicht gibt es seit langem)
insbesondere dann verboten werden, wenn diese an einem Ort mit "historisch
herausragender überregionaler Bedeutung" geplant ist. |
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| Statt bürgerfreundlicher
Politik ( |
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Das Grundrecht von Versammlungen unter freiem Himmel
ist gebührenpflichtig. Das hat drei angenehme Wirkungen:
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| Rund 10 000 Demonstranten
protestierten am Samstag, 6.11.2004 in Nürnberg unter dem Motto
»Gemeinsam gegen Sozialraub, Agenda 2010 und Hartz IV«. Allerdings
durfte man nicht vorm Hauptportal der Bundesanstalt für Arbeit
protestieren. Die Zentrale war weiträumig abgesperrt und von mehreren
Hundertschaften Bereitschaftspolizei und schwer bewaffneter
Unterstützungskommandos bewacht. Die Polizei kontrollierte anreisende
Busse um damit die Demonstranten am rechtzeitigen Erscheinen zu hindern.
Transparentstangen wurden eingezogen.
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| Gegen die Arbeitsmarktreformen und gegen die
Maßnahmen des sogenannten Reformpakets Hartz II finden derzeit
Montagsdemonstrationen vor allem in Ostdeutschland statt. Am Montag, 9.8.2004
demonstrierten mehrere tausend Menschen in Magdeburg und Dessau. Die Demos
finden, ähnlich wie die Demonstrationen vor 15 Jahren, immer montags
statt. Bundeswirtschaftsminister Clement, SPD, sprach von einer Beleidigung der
damaligen Demonstranten, da die politische Lage in keiner Weise vergleichbar
sei. Clement meint wohl, GG Art.8 ist am Montag nicht mehr anwendbar.
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| Claus
Schreer, Friedensaktivist vom "Bündnis gegen die
Sicherheitskonferenz", steht erneut in 2. Instanz vorm Landgericht. Vorwurf:
Verstoß gegen das Versammlungsgesetz.. Schreer hatte im Jahr 2002 laut
der Staatsanwaltschaft eine nicht genehmigte "Versammlung" gegen die
Nato-Sicherheitstagung in München veranstaltet. Zwei von Schreer
angemeldete Versammlungen waren verboten worden. Artikel 8 GG gilt nur nach
Genehmigung. Am 1.-2.2.2002 lud Scheer daraufhin zu zwei
"Pressekonferenzen" am Marienplatz ein. "Für mich sind das keine
Versammlungen", sagt Schreer. SZ, 14.7.2004, S. 38
Schreer wurde nunmehr in der Berufungsverhandlung vom Landgericht zu einer
Geldstrafe von 1200 Euro verurteilt. SZ, 22.7.2004,
S.33 Auch das Bayerische Oberste Landesgericht in letzter Instanz verurteilte Claus Scheer zu 1200 Euro Strafe. Er hatte zwei Versammlungen gegen die NATO-Kriegskonferenz (sog. Sicherheitskonferenz) angekündigt. Diese wurden verboten: Art.8 des GG gilt nur gelegentlich. Daraufhin berief Scheer eine Pressekonferenz am Marienplatz ein. Das Oberste Landesgericht sah darin eine Versammlung und die sind in Deutschland nur gelegentlich erlaubt. Die ca. 50 bis 100 Personen haben sich außerdem kritisch zum Versammlungsverbot geäußert. Auch Meinungsäußerung ist in Deutschland gelegentlich erlaubt, hier war sie es nicht ( |
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| Proteste auf Veranstaltung Stoibers in Regensburg beseitigt:
Demonstranten festgenommen Bei einer Wahlkampfkundgebung des bayerischen Ministerpräsidenten Edmund Stoiber, CSU, wurden in Regensburg zwölf Demonstranten festgenommen. Grund: Verstöße gegen das Versammlungsgesetz und Beleidigung Stoibers. dpa Quelle: Süddeutsche Zeitung Nr.118, Montag, 24. Mai 2004 , Seite 48 Wer in Bayern gegen die CSU demonstriert, ist nahe an einer Beleidigung: die CSU macht alles hundertprozentig korrekt; wozu also demonstrieren? |
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| Die Chiemgauer Aktionsgruppe
"Mittelständige Unternehmen" wollte auf der Autobahn A8 demonstrieren. Der
Antrag auf Ausübung des Grundrechts wurde vom Landratsamt und dem
Verwaltungsgericht Traunstein abgelehnt. Das Grundrecht auf
Versammlungsfreiheit wurde gegen das Recht auf Leichtigkeit des Verkehrs
abgewogen. Das Grundrecht verlor. OVB, 10.4.2004,
S.17 |
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| Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat
zwei im März in Bochum geplante Demonstrationen der NPD verboten. Das
Motto der Demonstration ¸¸Stoppt den Synagogenbau - 4 Millionen
fürs Volk" gegen den Neubau einer Synagoge in Bochum erfülle den
Tatbestand der Volksverhetzung. SZ, 3.3.2004, S.9 Das
Bundesverfassungsgericht bestätigte das Verbot der Demonstration.
SZ, 13.3.2004, S.6 |
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| Ganz wagte man die Demonstrationen
in Kreuth nicht zu verbieten. Ein Alibi-Rest an Rechtsstaatlichkeit soll
verbleibe. Obwohl vor der CSU Tagungsstätte in Wildbad Kreuth eine riesige
Freifläche ist, wurde die Demonstration dort verboten; auch eine
einheitliche Demonstration der Bauern, Beamten und Studenten wurde verboten.
SZ, 14.1.2004, S.41 |
||
| Am 13. Januar 2004 sollten drei Demonstrationen zur
Klausurtagung der CSU in Wildbad Kreuth stattfinden. Da in Bayern scheinbar nur
Demonstrationen gegen die Opposition oder gegen die
SPD/Grüne-Bundesregierung zulässig sind, versuchen die Behörden
die geplante Versammlung unter freiem Himmel zu verhindern.Verena Regner,
Psychologie Studentin: "Es soll mit allen Mitteln verhindert werden, dass wir
demonstrieren." Die Kreisbehörde in Miesbach will die
Studentendemonstration nicht erlauben und berief sich daraus, man dürfe
kein Spalier bilden, durch das Politiker hindurch müssten. Ein derartiges
Gesetz gibt es aber nicht. "Wenn die Versammlung der Studenten verboten werde,
so das Landratsamt, erfolge das zu deren Schutz und Sicherheit."
SZ, 20.12.2003, S. 47 |
||
| Siegfried Benker,
Münchner Stadtrat der Grünen, rief gegen eine Neonazi-Demonstration
auf: "Wir rufen alle MünchnerInnen auf, sich den Nazis in den Weg zu
stellen". Die Polizei forderte er auf, den Nazis "nicht gewaltsam den Weg
freizuräumen". Der Richter sprach eine Verwarnung und eine Geldstrafe
(einjährige Bewährungsfrist) von 150 Euro aus. 17.10.2003 OVB, S.9; SZ, S. 39. |
||
| Der Nazi-Gegner Christian
Wunner wurde zur Zahlung von 200 Euro verurteilt. Er hatte gegen die
Nazi-Demonstration zur Wehrmachtausstellung demonstriert. Dabei trug er ein
Nikolauskostüm (Staatsanwaltschaft: Verstoß
gegen das Vermummungsverbots) und darunter Motorradkleidung an
(Staatsanwaltschaft: Passivbewaffnung),
dazu Handschuhe. Eine Gutachterin vom Deutschen Wetterdienst bestätigte
dem Gericht am Demonstrationstag nasskaltes Wetter. Die Kleidung war
völlig gerechtfertigt. Nazis dürfen unbehelligt demonstrieren (GG
Art.8 gilt auch für Nazis), werden Gegner der Nazis veruteilt, weil
Handschuhe als Schutzbewaffnung verboten sind. 14.10.2003 OVB,
S.7; SZ, S.42 |
||
| Weltweit fordern Hunderttausende
ein Ende der Angriffe auf den
Irak. Während China erstmals Proteste erlaubt, wurden in Deutschland
bei einer Blockade des US-Luftwaffenstützpunkts am Frankfurter Flughafen
rund 100 Kriegsgegner festgenommen. Weitere 300 Personen wurden vorläufig
in Gewahrsam genommen. SZ 31.3. S. 6 |
||
| Initiativen zum Sorgerecht für Väter aus
Passau, Deggendorf und Regensburg starteten einen Protestmarsch zur
Staatskanzlei in München. Die Polizei stoppte die 17 Demonstranten und
löste die nicht genehmigte Versammlung auf. Die Väter hatten
übersehen, daß die Grundrechte in Deutschland, wenn überhaupt,
nur auf Antrag gewährt werden. OVB, 14.12.2002, S.
5 |
||
| "Die Polizei kann
im Fall nicht angemeldeter Demonstrationen bereits kleinste Zusammenkünfte
unterbinden." SZ, 28.5.2002, S.38 Kleinste? Auch wenn
sich zwei unter freien Himmel treffen? |
||
| Wegen Gefährdung der öffentlichen
Sicherheit hat die Stadt München der "Bürgerbewegung gegen die
Wehrmachtssausstellung" die Demonstration am Marienplatz verboten.
Angekündigt waren 800 Demonstranten, die Polizei befürchtet
Störaktionen durch Gegner der Neonazi-Demonstration. SZ,
11.10.2002, S.37. Die Verwaltungsgerichte gaben allerdings dem
Grundgesetz Vorrang. Der Demontsrationszug der Neonazis wurde erlaubt.
SZ, 12.10.2002, S.41 |
||
| Der Staatsanwalt ermittelt, ob der
Düsseldorfer Oberbürgermeister Joachim
Erwin, CDU, Demonstrationen verhindert hat. Erwin soll durch diverse
Dienstanweisungen zwei angemeldete Roma-Demonstrationen blockiert und
verhindert haben. SZ, 4.9.2002, S.6 |
||
| Eine Anti-Bush-Demonstration in München am
22.5.2002 erhielt zur Auflage: Keine stark negativ zu wertenden
Missfallensäußerungen vor dem US-Konsulat! SZ,
23.5.2002, S.37 |
||
| Beim
alljährlichen Krieger- und Soldatentreffen in Mittenwald demonstrierten
Kriegsgegner. Die Polizei nahm alle 56 Demonstranten fest. Die Militärs
konnten unbehelligt weiterfeiern. SZ, 21.5.2002,
S.56 |
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| In
München waren vom 1. bis 3.2.2002 teilweise auch Versammlungen in geschlossenen Räumen verboten.
Kreisverwaltungsreferent Wilfried Blume-Beyerle: "Wir haben ja einige
Veranstaltungen in geschlossenen Räumen zugelassen." Demonstrationen und
Meinungsäußerungen
waren ebenfalls verboten. SZ, 4.2.2002, S.41 |
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| Die Stadt München verbot alle drei angemeldeten Demonstrationen gegen
die sogenannte Sicherheitskonferenz in München. Die Polizei durchsuchte
daraufhin einen Infoladen und beschlagnahmte Computer. Angeblich sollen 2500
bsi 3000 Gewaltbereite nach München kommen. SZ, 1.2.2001,
S.1, S.10, S.41 und S.42. Dem steht die Meldung der SZ entgegen: "Aus 43
Ländern kommen die 250 Teilnehmer in diesem Jahr, ..." SZ,
1.2.2002, S.10. Claus Schreer,
Bündnis gegen die NATO-Sicherheitskonferenz: Es kämen nicht 2000
Gewalttäter, wie die Polizei sage, "sondern 200, und die sitzen im
Bayerischen Hof". SZ, 1.2.2002, S.42 |
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| Johannes Singhammer,
CSU, forderte
Sanktionen gegen
Ausübung des Grundrechts Art.8. |
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| Im Vorfeld zur
Sicherheitskonferenz im Februar 2002 in München, ist noch offen "in
welchem Umfang die Behörden die Demonstrationen überhaupt zulassen."
SZ, 17.1.2002, S.37 Das Grundrecht zur Versammlungsfreiheit wird nur auf Antrag zugelassen. |
| Kuno Böse,
CDU, fordert weitere Einschränkung des Grundrechts auf
Versammlungsfreiheit. "Ich möchte striktere Auflagen, klare Richtlinien
und Rechtskonformität für ganz Deutschland erreichen."
SZ, 12.1.2002, S.5 |
| Die Stadt
Nürnberg verbot die für Samstag, 13.Oktober 2001 geplante
Demonstration "Stoppt Berlusconi" gegen den Besuch des italienischen
Ministerpräsidenten Silvio Berlusconi
am Parteitag der CSU.
Münchner Merkur, 11.10.2001, S.1 |
| Zivilbeamte nahmen
Friedensdemonstranten ohne bekannten Grund fest. Etwa 1500
Kriegsgegner demonstrierten am 23.9.2001 gegen drohenden Krieg. SZ, 24.9.2001, S.46 |
| Der Dresdner
Oberbürgermeister Ingolf Roßberg will das Grundrecht auf
Demonstration weiter einschränken. Er will eine Bannmeile in
"publikumswirksamen Bereichen" der Innenstädte. Münchner Merkur, 14.8.2001, S.4 |
| Das Berliner Verwaltungsgerichts verbot eine
Demonstration gegen das öffentliche Gelöbnis von 530
Rekruten. Demo für Militär: ja, dagegen:
nein! SZ, 20.7.2001, S.10 |
| Innensenator Eckart Werthebach,
CDU, fordert die weitere Einschränkung dieses Grundrechts. Er will die
Bannmeile erweitern und andere Beschränkungen einführen. Das
Versammlungsrecht soll nach einem CDU-Entwurf "den Staat davor schützen,
daß Bürger legal auf die Straßen gehen, um gegen ihn zu
protestieren." antimilitarismus information 6/2001,
S.9 |
| Beamte des Staatsschutzes (Stasi?) stellten am
Sonntag den 17.Juni 2001 bei einer Demonstration in München gegen rechte
Gewalt (Proteste gegen Rectsextremismus sind den Behörden in Bayern immer
ein Dorn im Auge) Buttons mit den Aufschriften "München bewegt sich" und "Stoppt Rassismus" wegen fehlendem Impressum sicher.
SZ, 19.6.2001, S.49 |
| Jan T. wurde bei einer
Demonstration gegen die NPD am 7.10.2000 um 9:20 festgenommen. Um die
Mittagszeit kam er wieder frei. In dem von ihm angetrengten Verfahren wegen
Freiheitsberaubung wurde ihm zum Vorwurf gemacht, daß er Mitglied einer
Partei (PDS) sei. Am 11.10.2000 wurde ein 52-jähriger Gilchinger ebenfalls
bei einer Demo gegen die NPD festgenommen. Ein Polizeivideo zeigte, dass der
Mann nichts getan hatte. SZ, 16.5.2001, S. 49. Aus
eigener Erfahrung: am 3.10.2000 wurde eine Anti-Rassismus-Demo in
Wolfratshausen, Bayern, untersagt! |
| Die Stadt Augsburg hat eine für den 1. Mai
geplante NPD Demonstration verboten. SZ,
25.4.2001 Berlins Innensenator Eckart Werthebach, CDU, hat die 1. Mai-Demonstration linker Gruppen und die Demonstration der NPD verboten. SZ, 24.4.2001, S.10 |
| Da sich ein Mitarbeiter der Stadt
Bad Tölz an der Demonstration gegen die Gelöbnisfeier von ca. 150
Rekruten beteiligte, wurde ihm nun der Job gekündigt. Als
"Repräsentant der Stadt" hätte er sich nicht so benehmen dürfen.
Süddeutsche Zeitung, 11.4.2001, S.52 |
| Zu den Demonstrationen gegen die
Atommülltransporte zwischen Frankreich und Deutschland (und zurück)
forderte Heinrich Oberreuter, Direktor der Akademie für politische Bildung
in Tutzing, Bayern: "... zur Verhältnismäßigkeit der Mittel
bleiben auch die verpflichtet, die dagegen sind" (Münchner
Merkur, 10.4.2001, S.4). Meint Oberreuter mit
"Verhältnismäßigkeit" eine Gleichheit der Mittel und fordert
damit die Demonstranten zur Atombewaffnung auf? |
| In der Bundestagsdebatte vom 28.9.2000 forderte
Wolfgang Bosbach, CDU, eine weitere
Demonatge des Grundgesetzes. Er plädierte für eine weitere
Einschränkung des Demonstrationsrechts. taz, 29.9.2000,
S.8 |
| Mit Artikel 26 des
Versammlungsgesetz ist das Grundrecht Artikel 8 quasi
abgeschafft: "Wer eine öffentliche Versammlung unter freiem
Himmel oder Aufzug ohne Anmeldung durchführt, wird mit einer
Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft." Völliger
Widerspruch zu Artikel 8 (1)! |
| Eine achtköpfige spontane Demonstration am
Marienplatz München am 1.Oktober 1999 (Anlaß: Atomunfall in
Tokai-Mura, Japan) wurde verfolgt. Strafe in zweiter Instanz: 600 Mark je
Teilnehmer. Süddeutsche Zeitung, 20.9.2000,
S.L2 |
[1] Bayerisches Staatsministerium des Inneren Pressestelle Newsletter Namen und Fakten der 31. KW 2000 |
Mayers. Das Hochschulmagazin für München. Juli 1999, Seite 4 |
Süddeutsche Zeitung, 12.April 1999, Seite L1 |
150 Schilder wurden beschlagnahmt, viele Demonstranten wurden festgenommen. Süddeutsche Zeitung, 15.März 1999, Seite L1 |