Email zurück zur Homepage eine Stufe zurück Vereinigungsfreiheit
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
seit 23.Mai 1949 mehrfach verwässert und entkräftet
Art.9   (1) Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden.
(2) Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten.
(3) Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig.
Selbstverständlich wird auch dieser Artikel des Grundgesetzes nicht eingehalten. Viele Menschen werden in Deutschland zwangsweise in Vereinigungen gepfercht, mit denen sie sich teilweise selbst schaden. Siehe als Beispiel: ihk IHK – Zwangsinstrument und einen juristischen Kommentar dazu:
ihkDie Mär von der negativen Vereinigungsfreiheit (Artikel 9 Grundgesetz)
Auf Bundesebene wurden seit 1980 viele rechtsextreme Organisationen verboten, darunter
  • 1992 Nationale Sammlung; Deutsche Alternative
  • 1993 Nationale Offensive
  • 1994 Wiking Jugend
  • 1995 Freiheitliche Deutsche Arbeiterpartei (ihr wurde vorher der Parteistatus aberkannt; dann wurde sie als Verein verboten)
  • 1995 Nationale Liste
  • 2000 Blood & Honour; Quelle: taz 15.9.2000, S.4
Auch mißliebige Relgionsgemeinschaften werden zumindest verfolgt. Von Versammlungsfreiheit kann bei ständiger geheimdienstlicher Überwachung keine rede sein: religion Viele Religionen oder Glaubensgemeinschaften werden benachteiligt und verfolgt.
 

Vereinigungsfreiheit
Email zurück zur Homepage eine Stufe zurück
© by Herbert Huber, Am Fröschlanger 15, 83512 Wasserburg, Germany, 1.3.2008