Sehr geehrter Herr Klaus Brähmig, von
Mitstreitern gegen die Zwangsmitgliedschaft bei der IHK erhielt ich Ihre
Antwort vom 19.2.2008 an Herrn [Name entfernt; H.H] (mir
persönlich nicht bekannt). Seit Jahren kämpfe
ich gegen die Zwangsmitgliedschaft und warte immer noch auf ein gutes Argument
für diesen Zwang. Eines würde mir schon genügen: bis jetzt
vernahm ich nicht mal ein halbwegs gutes. Auch in Ihrer
Antwort ist keines zu finden, wie ich gleich zeigen werde. Ich nehme an, Sie
haben sich, trotzdem Ihnen die Interessen kleiner und
mittelständischer Unternehmen ein besonderes Anliegen sind, damit
noch nicht ausreichend beschäftigt.
- Als erstes führen Sie für den Zwang an, zu
bedenken, dass es diesen Zwang in Deutschland kraft
Gesetz gibt.
Das ist natürlich nicht mal ein schlechtes
Argument, sondern keines. Man kann einen gesetzlichen Zwang, der von Herrn
[Name entfernt; H.H] und vielen anderen Unternehmern
moniert wird, nicht damit begründen, dass es ihn gibt. Wenn diese
Argumentationsweise zulässig wäre, könnte man nie etwas
ändern. Jeden Änderungswunsch für den gesetzlichen Sachverhalt S
könnte man abblocken mit: Bitte bedenken Sie, dass es S kraft Gesetz
gibt. Die Abgeordneten wären auf einen Schlag überflüssig.
(Könnte man mal andenken, kommt mir jetzt so in den Sinn).
- Sie führen richtig an: Diese Pflichtmitgliedschaft ist vom
Bundesverfassungsgericht zu Recht für verfassungskonform erklärt
worden.
Auch dies ist kein gutes Argument für die
Zwangsmitgliedschaft. Vieles ist verfassungskonform und trotzdem abzulehnen, ja
sogar verachtenswert. Nur ein Beispiel: wenn ich meine Frau betrüge und
belüge, ist dies verfassungskonform. Ich finde es trotzdem ethisch
verwerflich.
- Die angeführten Begründungen zum Urteil des
Bundesverfassungsgericht treffen nicht, da all dies sogar besser
ohne Zwang zu erreichen wäre. Ich widerlege alle drei:
3.1) Chance zur Beteiligung und Mitwirkung an staatlichen
Entscheidungsprozessen eröffnet. Genau diese
Chance hätte auch jedes Unternehmen, wenn es freiwillig wie bei
fast allen anderen Interessenverbänden beitreten kann. Im
Gegenteil: gäbe es eine IHK-ähnliche Organisation auf freiwilliger
Basis, könnten sich verschiedene Interessengruppierungen bilden und der
Unternehmer könnte wählen. Man sehe sich den sehr viel wichtigeren
allgemeinpolitischen Bereich an. Niemand wird gezwungen der Partei der Linken
oder der NPD beizutreten, nur damit er die Chance zur Beteiligung und
Mitwirkung an staatlichen Entscheidungsprozessen habe. 3.2) legitimatorische Funktion. Diese
ist ein großer Nachteil der Zwangsmitgliedschaft. Heute tritt die IHK als
Vertreter aller Unternehmer auf, obwohl mein Interesse nicht vertreten wird. Im
Gegenteil: die IHK handelt oft gegen meine unternehmerischen Interessen. Sie
ist aber durch die Zwangsmitgliedschaft legitimiert, öffentlich im Namen
aller Zwangsmitglieder zu sprechen. Ein schwerer Nachteil, der mich als
Unternehmer unzulässig benachteiligt. 3.3) ... wo das Allgemeininteresse einen gesetzlichen Zwang
verlangen würde .... Das hat das
Bundesverfassungsgericht nicht ohne Grund im Konjunktiv formuliert. Das
Allgemeininteresse verlangt keinen gesetzlichen Zwang. Dieser Begründung
kann man zustimmen, doch nirgends verlangt das Allgemeininteresse den Zwang zur
Mitgliedschaft.
- Kleine und
mittelständische Betriebe profitieren von einer Mitgliedschaft bei den
Industrie- und Handelskammern.
Gegenargument 1 Das mag
zutreffen oder nicht. Mir als Kleinunternehmer schadet die Mitgliedschaft bei
der Industrie- und Handelskammern oft. Doch darum geht es nicht. Es geht um die
Ablehnung des Zwangs. Selbst wenn mir eine Organisation ohne jegliche
Gegenleistung monatlich einen fixen hohen Geldbetrag zukommen ließe,
möchte ich dort nicht zwangsweise Mitglied sein. Gegenargument 2
Diese Begründung träfe genauso und noch besser zu, wenn wir
Unternehmer freiwillig Mitglied der IHK sind.
Weitere Argumente kann ich Ihrem Schreiben
vom 19.2.2008 an Herrn [Name entfernt; H.H] nicht
entnehmen. Ich fasse zusammen: es gibt keine einziges
gutes Argument dafür, dass Unternehmer zwangsweise einer Organisation
beitreten. Auch die Postbenutzer (die Post übt hoheitrechtliche Funktionen
aus!) werden nicht in den Verband der Postbenutzer gezwungen oder gezwungen,
eine Postaktie zu kaufen. Ich möchte nicht einmal zwangsweise
Postaktionär werden, selbst wenn ich zu jeder 55 cent-Marke eine
Gratisaktie bekäme. (Freiwillig bin ich übrigens
Postaktionär). Ich kann nicht verstehen warum gerade die CDU so
auf dem sozialistisch-kommunistisch-marxistischen Zwang besteht,
statt für Freiwilligkeit einzutreten, auf einer sozialistischen
Gleichmacherei besteht, statt der Vielfalt eine Chance zu geben. All das
von Ihnen angeführte wäre durch eine freiwillige Mitgliedschaft
besser erreichbar. Mit freundlichen Grüßen Herbert Huber
Am Fröschlanger 15 83512 Wasserburg |