| Informationen und Meinungen über die Zentrale verbraucherfeindliche Wettbewerbsverhüter mit der Hauptgeschäftsstelle in Bad Homburg gegründet 1912, also ein Relikt aus der Kaiserzeit; beruft sich oft auf ein Dies ist keine offizielle Homepage dieser Organisation |
Haben Sie schon einmal eine Abmahnung bekommen? Dann mitmachen beim Buchprojekt: |
| Gegen
die Abzockerei durch Abmahnungen Eine Informations- und Entscheidungshilfe bietet: "Die Wettbewerbs- und Abmahnvereine", 16 Seiten Presseagentur S. Tischler, Postfach 301770, 10747 Berlin |
| Verbraucherfreundliche lebenslange Garantie wurde abgemahnt
In Deutschland begibt man sich mit Kundenfreundlichkeit und praktiziertem Service schnell aufs kostenpflichtige Eis. Opel hat seinen Kunden lebenslange Garantie mit gewissen Beschränkungen gewährt. Das war der Zentrale zur Bekämpfung des Wettbewerbs ein Dorn im Auge: sie mahnte den Autohersteller ab: er darf die Werbung nicht wiederholen. Bis Freitag (20.8.2010) solle Opel eine entsprechende Unterlassungserklärung abgeben und droht mit einer Vertragsstrafe von 15.000 Euro. Jede Garantieübernahme enthält zahlreiche Einschränkungen. Das ist jedem Kunden sonnenklar. Nicht jedoch offensichtlich der Zentrale. Marketing-Geschäftsführer von Opel Alain Visser am Mittwoch, 18.8.2010: "Wir werben mit einer lebenslangen Garantie, weil die Garantie lebenslang ist." Es gebe keinen Grund, die Werbung zu ändern. "Opel bleibt bei lebenslang. Der Autokonzern ändert seine Werbung trotz der Kritik nicht", SZ 19.8.2010, S. 18 |
| Die Zentrale schlug wieder
zu: sie mahnte den bayerischen Hausärzteverband ab. Die
Hausärzte planen eine "Patienteninformation". Die Zentrale sieht darin
einen Missbrauch der Autorität der Ärzte. Preisnachlässe,
Wettbewerb oder Verbraucherinformationen sind für die Zentrale seit jeher
ein rotes Tuch: da wird abgemahnt und kassiert, da das deutsche Abmahnrecht es
zulässt, dass der Abgemahnte quasi sofort verurteilt wird. |
| Die Buchhandelskette Hugendubel
warb mit Kundenfreundlichkeit und einem großflächiges Plakat, das
unter einem fett gedruckten »%« verspricht: »Für jeden
mehr drin. Preise, die Spaß machen!« Die Zentrale zur Bekämpfung des Wettbewerbs will Hugendubel wegen dieser Werbung abmahnen. Spaß für Kunden, ein umfassendes Angebot (»mehr drin«) und herabgesetzte Bücher (»%«) gefallen der Zentrale nicht. Leider erlaubt es das nicht rechtsstaatliche deutsche Abmahnverfahren der Zentrale und anderen sofort hohe Strafen (ohne Gerichtsverfahren; getarnt als "Briefgebühr") zu verhängen. |
| Dem Verbraucher wird liberalerer Wettbewerb
vorgegaukelt, die Realität sieht anders aus. Die verbraucherfeindlichen
Bekämpfer des Wettbewerbs verzeichneten laut Dr.
Reiner Münker, Mitglied des Präsidiums, in 2004 mit
insgesamt 20.376 Fällen eine Steigerung des Beschwerdeaufkommens um 9 % im
Vergleich zum Vorjahr. Dahinter stehen Tausende von angemahnten und
verurteilten Unternehmer. Bei Werbung, Gewinnspielen und günstigen Preisen
greift die Zentrale oft ein. Sie erledigte 80 % der Fälle durch
aussergerichtliche Drohung und Einschüchterung und führte 946
Gerichtsprozesse. Quelle: Tätigkeitsbericht 2004 der
Zentrale |
| Sieg der
Zentrale zur Bekämpfung des Wettbewerbs gegen niedrige Preise.
Auf Antrag der Wettbewerbszentrale verbot das Oberlandesgericht Stuttgart am
30.6.2005 (2 U 7/05) dem Discounter Lidl
für preiswerte Computerbildschirme und Tastaturen "in hervorgehobener
Weise zu werben". Es müsse ein Vorrat von 2 Tagen bei Lidl vorhanden sein.
SZ, 12.7.2005, S. 17 |
| Der Discounter
Lidl verkaufte Billig-Tickets der Bahn. Prompt wurde Lidl von der
Zentrale zur Bekämpfung des Wettbewerbs abgemahnt. |
| Die Media-Märkte warben
für den 3.1.2005 mit dem Slogan. keine Mehrwertsteuer zahlen zu
müssen. Preisnachlässe werden von der Zentrale zur Bekämpfung
des Wettbewerbs oft bekämpft. Die vom Media-Markt gewährten Vorteile
für den Kunden führten zu einer Abmahnung des Media-Markts Oldenburg
durch die Zentrale. Hans-Frieder
Schönheit, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der
Zentrale, wurde durch die Werbung verwirrt. Er war sich unsicher, ob es nun
13,79 % oder 16 % Rabatt gäbe. Man kann allen deutschen Unternehmen nur
raten: keine Preisnachlässe! Preise lieber erhöhen! Ansonsten
muß mit der Zentrale in Bad Homburg und beträchtlichen Strafen
gerechnet werden. SZ, 7.1.2005, S. 18, Webauftritt der
Zentrale, auf die ich nicht verlinken darf. |
| Wer eine Webauftritt oder auch nur eine einzelne
Webpage ins Netz stellt, riskiert kostenpflichtige Abmahnung. Schon ein
fehlendes oder fehlerhaftes Impressum ( |
| Jetzt schlägt die Zentrale
zur Bekämpfung des Wettbewerbs aus ihren Abmahnungen zusätzliches
Kapital. Pressemitteilung vom 18. August 2003: "Werbemöglichkeiten
ausschöpfen und Abmahnungen vermeiden: Informationsseminare der
Wettbewerbszentrale". Sie bietet Unternehmern Seminare zur Gestaltung der
Werbung an. Die Zentrale kann Unternehmen und Gewerbetreibende generell
abmahnen. Und sie tut es auch kräftig. Ob man nach dem Seminarbesuch die
Abmahnungen der Abzocker aus Bad Homburg vermeiden kann bezweifle ich. Zu ihrem
Hauptaufgabengebiet gehört: "Gerichtliche Durchsetzung von
Unterlassungsansprüchen durch einstweilige Verfügung oder
Klageverfahren im eigenen Namen", kurz, wie ihr Name sagt, Bekämpfung des Wettbewerbs. |
| Ohne richterlichen Einspruch durch die Zentrale wie
bei der Benetton-Werbung konnte am 15.9.2003
Arte den Bericht über Kinderarbeit in Indien von Henno Osberghaus
senden. Die instruktive Reportage über den Exporthandel von Grabsteinen
aus Indien gefertigt aus Kinderhand entging wohl den Argusaugen
der Zentrale. |
| Zuckerbrot (Lichtblick gegen die Zwangswirtschaft in Deutschland) ... | ... und Peitsche (Abmahnvereine wird es weiter geben) |
| "Erst vor wenigen Tagen hat das Europäische Parlament einen Vorschlag gebilligt, mit dem nationale Vorschriften zur Begrenzung von Rabatten weitgehend verboten werden. Mit der Umsetzung dürfen sich die Mitgliedsstatten bis 2004 Zeit lassen." SZ, 18.9.2002, S.25 | Criticón: Kann
man davon ausgehen, dass die Abmahnvereine irgendwann arbeitslos werden?
Horst Mirbach: Nein, die Abmahnvereine werden natürlich versuchen, sich so viele Lücken zu erhalten, wie sie können. Sie werden das Feld meines Erachtens auch nicht kampflos preis geben. Dahinter steckt auch eine gewisse Prozesskraft, eine gewisse Wirtschaftskraft. Und der gegenüber steht mancher einzelne mit schwachen Nerven und schwachem Budget etwas ungünstig da. Criticón-Gespräch mit dem Juristen und Kammerrechtsexperten Horst Mirbach |
| Inzwischen sehen es einige Politiker ein: die
Bestimmungen des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) wurden zum
Bumerang. Sie schützen heute mehr den Wettbewerber als den Wettbewerb.
SZ, 26.7.2002, S. 1. Die Zentrale schützt die
Hochpreisanbieter gegen unliebsame Billiganbieter. |
| Der Kaufhof verbilligte 25 Artikel
seines Sortiments um 20 Prozent.Die Zentrale zur Bekämpfung des
Wettbewerbs klagte sofort dagegen. Am Nachmittag des 21. Juni 2002 wurde eine
einstweilige Verfügung erwirkt und um 16 Uhr zugestellt. Der Spuk mit
niedrigeren Preisen wurde unterbunden. Der Landesverband des bayerischen
Einzelhandels LBE empfiehlt: "Rufen Sie deswegen die Rechtsexperten an, wenn
Sie eine Rabattaktion planen." Oberbayerisches Volksblatt,
25.7.2002, S.3 |
| Die Zentrale zur Bekämpfung des Wettbewerbs
"beobachtet die Rabatte mit Argusaugen". Dabei geht es für die Zentrale um
die Verhinderung von Wettbewerb gegenüber ihren (Zwangs)Mitgliedern.
Hans-Frieder Schönheit von der
Zentrale: "Wenn ein Kaufhaus mit Rabatten wirbt, sind die Beschwerden der
Wettbewerber innerhalb weniger Minuten auf dem Tisch". Karstadt startete eine
Werbeaktion für drei Artikel. Hans-Frieder Schönheit: "Das haben wir
nicht beanstandet". Wenn der Kaufhof allerdings 25 Artikel verbilligt, ist das
zuviel Wettbewerb. Münchner Merkur, 4.7.2002,
S.36 |
| Mit Angeboten exklusiver
"Bild"-Leser Rabatte veranlaßte die Bild-Zeitung Unternehmen ihre Preise
zu senken. Die Zentrale zur Bekämpfung des Wettbewerbs in Bad Homburg will
dagegen klagen. Wehe, wer in Deutschland es wagt, die Preise zu senken! Die
Zentrale wird es verhindern. Durch Rabatte würden die Kunden
"übertrieben angelockt und unter zeitlichen Druck gesetzt", sagt Peter Goerke, Rechtsanwalt bei der Zentrale.
SPIEGEL ONLINE 2002 |
| Wer meint, die Wettbewerbsverhüter in Bad
Homburg sind "nur" gegen niedrige Preise, der lese: sie kämpfen auch gegen
verbraucherfreundliche Garantien (siehe Lands End gleich anschließend)
und gegen Domain-Namen. Sonntagszeitung 12. März 2000: Schweizer
www-Adresse attackiert. Deutsche Wettbewerbszentrale will Domain-Name eines
Zuger Sprachreisenveranstalters verbieten. |
| Die Firma
Lands' End war besonders
verbraucherfreundlich und erteilte lebenslange Garantie. Verbraucherfreundlich? Das läßt die
Wettbewerbsverhüter nicht ruhen. 21. Oktober 1998,
Oberlandesgericht Saarbrücken: Die Wettbewerbszentrale in Bad Homburg
hatte Lands' End verklagt und gewonnen. Dazu
SWR
- Saldo: Garantieverbot - Wie in Deutschland Verbraucherschutz gebremst
wird. |
| Die IHK
Frankfurt warnt: "In der Vergangenheit sind im großen Umfang
Abmahnvereine in Erscheinung getreten, denen es weniger um den Erhalt des
lauteren Wettbewerbs als um das Interesse ging, Kosten in Rechnung zu stellen."
Soll man lachen, soll man weinen? Die IHKs sind
Mitglied der Zentrale in Bad Homburg, die für ihre Abmahnungen
berüchtigt ist. Unter
"Reaktion
auf Abmahnung" schreibt die IHK Frankfurt: "... Wettbewerbsvereine (oft
auch Abmahnvereine genannt) .... Es ging diesen Organisationen oder Personen
meistens allein darum, die Abmahnpauschale zu kassieren". |
| Spiegel online 04. Januar 2002:
"Die Richter folgten der Argumentation der Wettbewerbs-Zentrale." "20 Prozent
Rabatt für Kartenzahler, befristet bis Samstag, das sei eine unerlaubte
Sonderveranstaltung". "Dem Kunden hat die Wettbewerbszentrale keinen Dienst
erwiesen", resümiert denn auch die "FAZ" . Merke: Preisnachlaß ist
für die Verhüter des Wettbewerbs ein rotes Tuch. |
| Die Süddeutsche Zeitung urteilte am Freitag,
4.1.2002 über die Wettbewerbsverhüter in Bad Homburg: "Zum Nachteil
für die Kunden - Wettbewerb kann teuer sein". Befristete Rabatte
quer durch das ganze Sortiment sind unzulässig, begründete
Hans-Jürgen Schönheit, Vizechef der
Wettbewerbszentrale, die Beschwerde gegen C&A zu Beginn des
Jahres 2002. Da nichts ewig ist , ist jeder Rabatt befristet und für die
Kämpfer für hohe Preise aus Bad Homburg unzulässig. |
| Enttäuschung: die Abmahner aus Bad Homburg sind wieder online und treiben weiter ihr preistreibendes Unwesen. 9.5.2002 |
| Jubel! Heute erscheint auf der Webauftritt der Zentrale zur Bekämpfung des
Wettbewerbs (Name, URL und Link wurden mir verboten) endlich der
Hinweis: "Diese Domain ist zur Zeit nicht erreichbar." Der Titel der
Webauftritt heißt: "Diese Domain ist zur Zeit gesperrt". 7.5.2002 |
| Die Zentrale in Bad
Homburg kämpft weiterhin massiv gegen den Wettbewerb. Trotzdem
gibt es manchmal kluge Richterentscheide gegen derartige
Wettbewerbsbekämpfer und Abmahnvereine. Ein Verein gegen unlauteren
Wettbewerb klagte gegen die Internationale
Ludwigs-Apotheke in München. [Aus der SZ-Meldung geht
nicht klar hervor, ob dies die Zentrale in Bad Homburg war.] Das
Landgericht München wies die Klage ab. Die Apotheke darf sich weiterhin
"international" nennen. AZ: 17HK O 20514/01. SZ, 3.5.2002,
S.42. Der Verein muß sich ein neues Abzockopfer suchen. |
| Wieder scheiterte "ein Verein von
Kämpfern gegen unlauteren Wettbewerb anlässlich einer
Personalrabatt-Aktion", die er vereiteln wollte. [Es geht aus
der SZ, 6.2.2002, S.42 nicht klar hervor, ob die Zentrale in Bad Homburg dieser
Verein ist oder nur ein cleverer Nachahmer.] Das Landgericht
München I ließ den klagenden Verein abblitzen. Az.: 7 HKO
22243/01. |
| Karstadt-Quelle und Kaufhof gaben Rabatte auf ihre
Waren. Unerhört, meinte die Zentrale, die darüber wacht, daß
der Verbraucher keine Preisvorteile erhält. Geschäftsführer
Hans-Frieder Schönheit von der Zentrale auf Bad Homburg tadelte den
Preisnachlass. Münchner Merkur, 29.1.2002,
S.1 |
| "Weil sich hinter dem schönen
Namen »Zentrale gegen unlauteren Wettbewerb« in Wirklichkeit
ein Abmahnverein verbirgt. Dessen
Anwälte leben nach meinem Eindruck nicht schlecht davon, Abmahnungen zu
versenden und sich dies ... vergüten zu lassen." Aus einem Leserbrief , R.F.S., Unterhaching, SZ, 18.1.2002, 11; Hervorhebung von mir |
Die Groteske bei der
Zentrale in Bad Homburg
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| Der
EU-Kommissar David Byrne will dem Treiben der Zentrale einen Riegel
vorschieben. Die Rabatte sollen in Europa weitgehend freigegeben werden.
Preisvorteile für den Kunden könnten dann gewährt werden.Der
Zentrale würde eine weitere Prozeßgrundlage entzogen.
SZ, 14.1.2002, S.24 |
| Die Zentrale hat eine weitere Klage gegen eine
verbraucherfreundliche Preissenkung eingereicht. Der Kaufhof gab Gutscheine mit Rabattgewährung auf
seine Artikel aus. Preisnachlässe sind für die Mitglieder der
Zentrale unangenehm und unlauterer Wettbewerb. Münchner
Merkur, 11.1.2002, S.30 |
| Wieder hat die Zentrale zur
Bekämpfung des Wettbewerbs gegen die Verbraucher zugeschlagen: per Gerichtsbeschluß ließ sie Nachlässe von 20 % beim Bekleidungsunternehmen C&A verbieten. Dieses verbraucherfeindliche und wettbewerbsfeindliche Verbot löste eine Diskussion um das Rabattgesetz aus. Wettbewerbsexperten, Verbraucherschützer und Politiker forderten eine Liberalisierung des Wettbewerbsrechts. SZ, 7.1.2002, S.21 |
| Das Nazi-Rabattgesetz aus dem Jahre 1933, das den
Wettbewerb stark einschränkte und deshalb natürlich für die
Zentrale, die sich die Bekämpfung des Wettbewerbs auf die Fahne
geschrieben hat, eine wichtige Geschäftsgrundlage darstellte, wurde mit
Wirkung vom 25.Juli 2001 abgeschafft (BGBI I S. 1663). Gleichzeitig wurde
die Zugabeverordnung aufgehoben (BGBI I S. 1661). Freude bei den
Vertretern der freien Marktwirtschaft und den Verbrauchern, Zähneknirschen in Bad Homburg. Deshalb:
|
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| Zu den Aufgaben der Zentrale zählt "Rechtsfortbildung durch:
Musterprozesse"; "Der Verein dient der Förderung gewerblicher Interessen"
(Zitate von der Webauftritt der Zentrale, Stand 12.1.2001; ein
Link mit Button ist mir aufgrund einer Unterlassungserklärung
verwehrt). Damit ist klar: Zentrale für
die gewerblichen Interessen, meist also gegen die Verbraucher. Oft
klagt die Zentrale aufgrund des Rabattgesetzes von anno dazumal. Daß
dieses Rabattgesetz verbraucherunfreundlich
ist, haben endlich auch einige Parteien erkannt. |
| "Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren
Wettbewerbs e.V. in Bad Homburg hat 1250 Mitglieder, darunter alle Industrie-
und Handelskammern, zirka 400 Organisationen und Verbände aus allen
Wirtschaftsbereichen sowie selbständige Unternehmen. Der Verein soll
gewerbliche Interessen schützen, den lauteren Geschäftsverkehr
fördern und zusammen mit den zuständigen Stellen der Rechtspflege den
unlauteren Wettbewerb bekämpfen." |
| 1998 suchte ich eine Homepage dieser Zentrale im Web. Über das Ergebnis der Suche darf ich aufgrund einer
Unterlassungserklärung nicht berichten. Ruft mich an:
08071-2107. Die Webauftritt darf ich aufgrund derselben
Unterlassungserklärung "im Internet oder sonst für Dritte
zugänglich" nicht verlinken, da ich keinen "Button" mit dem Namen der
Zentrale "unterhalten" darf. Die Zentrale tritt oft
dann auf, wenn es um Vorteile für den Verbaucher geht. Diese sind ihr ein
Dorn im Auge. Beispiel: |
| Die Zentrale in Bad Homburg wurde 1912 gegründet,
soll die gewerblichen Interessen wahren (also nicht die der Verbaucher!) und
dient zur Bekämpfung des
Wettbewerbs. Mitglieder der Zentrale sind: sämtliche Quelle: Münchner Merkur, 11.1.2002, S.28 |
| Die Zentrale zur Bekämpfung des Wettbewerbs in Bad Homburg wollte der Deutschen Bahn AG verbieten, für die Ausgabe einer Bahncard mit Kreditkartenfunktion (Bahncard-Visa) zu werben, wenn der Preis der Bahncard mit Kreditkartenfunktion dem Preis der Bahncard ohne Kreditkartenfunktion (Bahncard pur) entspricht. Die kostenlose Zugabe der Kreditkartenfunktion ist den Bekämpfern des Wettbewerbs zuwider. Das Landgericht und der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts haben dies zurückgewiesen. Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 20.11.1995 - 6 U 140/95 |