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Informationen und Meinungen über die Zentrale gegen Wettbewerb
Informationen und Meinungen über die Zentrale
verbraucherfeindliche Wettbewerbsverhüter mit der Hauptgeschäftsstelle in Bad Homburg
gegründet 1912, also ein Relikt aus der Kaiserzeit; beruft sich oft auf ein Gesetz gegen den unlauteren WettbewerbGesetz von 1909!
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Zentrale Wettbewerb unlauterenDiese Seite ist zensiert. zentrale Weitere Information; vergleiche: zentrale Art.5 GG, 1.3 "Eine Zensur findet nicht statt."
Gesetz gegen den unlauteren WettbewerbGesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
Kinderarbeit KinderarbeitKinderprostitution KinderprostitutionKindersoldaten Kindersoldaten
zentrale Mitglieder der Zentralezentrale "Buyer Beware" The Wall Street Journal Europe, 21.1.2002
Verbraucherzentrale Email an die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
zentrale "Wettbewerbshüter"
zentrale Anprangerung von Kinderarbeit in der Benetton-Werbung ist zulässig

zentrale Beschwerden, Skandale, Foren
WettbewerbshüterDas ABC der Wettbewerbshüter

Haben Sie schon einmal eine Abmahnung bekommen?
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Gegen die Abzockerei durch Abmahnungen
Eine Informations- und Entscheidungshilfe bietet: "Die Wettbewerbs- und Abmahnvereine", 16 Seiten
Presseagentur S. Tischler, Postfach 301770, 10747 Berlin
zentrale Hinweise für Opfer von Abmahnungen oder Abmahnvereinen
Verbraucherfreundliche lebenslange Garantie wurde abgemahnt
In Deutschland begibt man sich mit Kundenfreundlichkeit und praktiziertem Service schnell aufs kostenpflichtige Eis. Opel hat seinen Kunden lebenslange Garantie – mit gewissen Beschränkungen – gewährt. Das war der Zentrale zur Bekämpfung des Wettbewerbs ein Dorn im Auge: sie mahnte den Autohersteller ab: er darf die Werbung nicht wiederholen. Bis Freitag (20.8.2010) solle Opel eine entsprechende Unterlassungserklärung abgeben und droht mit einer Vertragsstrafe von 15.000 Euro.
OpelOpel kassiert Abmahnung für Garantiewerbung, auto motor sport 17. August 2010
Jede Garantieübernahme enthält zahlreiche Einschränkungen. Das ist jedem Kunden sonnenklar. Nicht jedoch offensichtlich der Zentrale. Marketing-Geschäftsführer von Opel Alain Visser am Mittwoch, 18.8.2010: "Wir werben mit einer lebenslangen Garantie, weil die Garantie lebenslang ist." Es gebe keinen Grund, die Werbung zu ändern.
OpelNach Abmahnung: Opel hält an Garantie-Werbung fest 18.08.2010
"Opel bleibt bei lebenslang. Der Autokonzern ändert seine Werbung trotz der Kritik nicht", SZ 19.8.2010, S. 18
Die Zentrale schlug wieder zu: sie mahnte den bayerischen Hausärzteverband ab. Die Hausärzte planen eine "Patienteninformation". Die Zentrale sieht darin einen Missbrauch der Autorität der Ärzte. Preisnachlässe, Wettbewerb oder Verbraucherinformationen sind für die Zentrale seit jeher ein rotes Tuch: da wird abgemahnt und kassiert, da das deutsche Abmahnrecht es zulässt, dass der Abgemahnte quasi sofort verurteilt wird. ZentraleAbmahnung für bayerische Hausärzte, SZ, 28.3.2009, S. 49
Die Buchhandelskette Hugendubel warb mit Kundenfreundlichkeit und einem großflächiges Plakat, das unter einem fett gedruckten »%« verspricht: »Für jeden mehr drin. Preise, die Spaß machen!«
Die Zentrale zur Bekämpfung des Wettbewerbs will Hugendubel wegen dieser Werbung abmahnen.
zentraleBörsenblatt 18.10.2007
Spaß für Kunden, ein umfassendes Angebot (»mehr drin«) und herabgesetzte Bücher (»%«) gefallen der Zentrale nicht. Leider erlaubt es das nicht rechtsstaatliche deutsche Abmahnverfahren der Zentrale und anderen sofort hohe Strafen (ohne Gerichtsverfahren; getarnt als "Briefgebühr") zu verhängen.
Dem Verbraucher wird liberalerer Wettbewerb vorgegaukelt, die Realität sieht anders aus. Die verbraucherfeindlichen Bekämpfer des Wettbewerbs verzeichneten laut Dr. Reiner Münker, Mitglied des Präsidiums, in 2004 mit insgesamt 20.376 Fällen eine Steigerung des Beschwerdeaufkommens um 9 % im Vergleich zum Vorjahr. Dahinter stehen Tausende von angemahnten und verurteilten Unternehmer. Bei Werbung, Gewinnspielen und günstigen Preisen greift die Zentrale oft ein. Sie erledigte 80 % der Fälle durch aussergerichtliche Drohung und Einschüchterung und führte 946 Gerichtsprozesse. Quelle: Tätigkeitsbericht 2004 der Zentrale
Sieg der Zentrale zur Bekämpfung des Wettbewerbs gegen niedrige Preise. Auf Antrag der Wettbewerbszentrale verbot das Oberlandesgericht Stuttgart am 30.6.2005 (2 U 7/05) dem Discounter Lidl für preiswerte Computerbildschirme und Tastaturen "in hervorgehobener Weise zu werben". Es müsse ein Vorrat von 2 Tagen bei Lidl vorhanden sein. SZ, 12.7.2005, S. 17
Der Discounter Lidl verkaufte Billig-Tickets der Bahn. Prompt wurde Lidl von der Zentrale zur Bekämpfung des Wettbewerbs abgemahnt. lz-netLZ Net. Die Lebensmittel Zeitung online 20. Mai 2005
Die Media-Märkte warben für den 3.1.2005 mit dem Slogan. keine Mehrwertsteuer zahlen zu müssen. Preisnachlässe werden von der Zentrale zur Bekämpfung des Wettbewerbs oft bekämpft. Die vom Media-Markt gewährten Vorteile für den Kunden führten zu einer Abmahnung des Media-Markts Oldenburg durch die Zentrale. Hans-Frieder Schönheit, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der Zentrale, wurde durch die Werbung verwirrt. Er war sich unsicher, ob es nun 13,79 % oder 16 % Rabatt gäbe. Man kann allen deutschen Unternehmen nur raten: keine Preisnachlässe! Preise lieber erhöhen! Ansonsten muß mit der Zentrale in Bad Homburg und beträchtlichen Strafen gerechnet werden. SZ, 7.1.2005, S. 18, Webauftritt der Zentrale, auf die ich nicht verlinken darf.
Wer eine Webauftritt oder auch nur eine einzelne Webpage ins Netz stellt, riskiert kostenpflichtige Abmahnung. Schon ein fehlendes oder fehlerhaftes Impressum (impressum Impressum dieser Webauftritt) kann eine Abmahnung durch die Zentrale zur Folge haben. "Es gibt fünf verschiedene Gesetze mit eigenen Vorschriften zum Impressum", erklärt Josef Mehrings. Der ehemalige Richter betreute an der Fachhochschule Münster eine Diplomarbeit über Web-Auftritte von Unternehmen. Weil die gesetzlichen Regelungen so kompliziert sind, dass selbst große Unternehmen keine wasserdichte Homepage zustande bringen, scheitert auch der einfache Nutzer. Schnell stellt beispielsweise die Zentrale zur Bekämpfung des Wettbewerbs eine saftige Rechnung aus. Hilfe bietet die Web-Dienstleisterin Jutta Rosenbach mit der AbmahnwelleForschungsstelle Abmahnwelle e.V. Michael Lang, SZ 22.10.2003
Jetzt schlägt die Zentrale zur Bekämpfung des Wettbewerbs aus ihren Abmahnungen zusätzliches Kapital. Pressemitteilung vom 18. August 2003: "Werbemöglichkeiten ausschöpfen und Abmahnungen vermeiden: Informationsseminare der Wettbewerbszentrale". Sie bietet Unternehmern Seminare zur Gestaltung der Werbung an. Die Zentrale kann Unternehmen und Gewerbetreibende generell abmahnen. Und sie tut es auch kräftig. Ob man nach dem Seminarbesuch die Abmahnungen der Abzocker aus Bad Homburg vermeiden kann bezweifle ich. Zu ihrem Hauptaufgabengebiet gehört: "Gerichtliche Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen durch einstweilige Verfügung oder Klageverfahren im eigenen Namen", kurz, wie ihr Name sagt, Bekämpfung des Wettbewerbs.
Ohne richterlichen Einspruch durch die Zentrale wie bei der Benetton-Werbung konnte am 15.9.2003 Arte den Bericht über Kinderarbeit in Indien von Henno Osberghaus senden. Die instruktive Reportage über den Exporthandel von Grabsteinen aus Indien – gefertigt aus Kinderhand – entging wohl den Argusaugen der Zentrale.
Zuckerbrot (Lichtblick gegen die Zwangswirtschaft in Deutschland) ... ... und Peitsche (Abmahnvereine wird es weiter geben)
"Erst vor wenigen Tagen hat das Europäische Parlament einen Vorschlag gebilligt, mit dem nationale Vorschriften zur Begrenzung von Rabatten weitgehend verboten werden. Mit der Umsetzung dürfen sich die Mitgliedsstatten bis 2004 Zeit lassen." SZ, 18.9.2002, S.25 Criticón: Kann man davon ausgehen, dass die Abmahnvereine irgendwann arbeitslos werden?
Horst Mirbach: Nein, die Abmahnvereine werden natürlich versuchen, sich so viele Lücken zu erhalten, wie sie können. Sie werden das Feld meines Erachtens auch nicht kampflos preis geben. Dahinter steckt auch eine gewisse Prozesskraft, eine gewisse Wirtschaftskraft. Und der gegenüber steht mancher einzelne mit schwachen Nerven und schwachem Budget etwas ungünstig da.
Criticón-Gespräch mit dem Juristen und Kammerrechtsexperten Horst Mirbach

Inzwischen sehen es einige Politiker ein: die Bestimmungen des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) wurden zum Bumerang. Sie schützen heute mehr den Wettbewerber als den Wettbewerb. SZ, 26.7.2002, S. 1. Die Zentrale schützt die Hochpreisanbieter gegen unliebsame Billiganbieter.
Der Kaufhof verbilligte 25 Artikel seines Sortiments um 20 Prozent.Die Zentrale zur Bekämpfung des Wettbewerbs klagte sofort dagegen. Am Nachmittag des 21. Juni 2002 wurde eine einstweilige Verfügung erwirkt und um 16 Uhr zugestellt. Der Spuk mit niedrigeren Preisen wurde unterbunden. Der Landesverband des bayerischen Einzelhandels LBE empfiehlt: "Rufen Sie deswegen die Rechtsexperten an, wenn Sie eine Rabattaktion planen." Oberbayerisches Volksblatt, 25.7.2002, S.3
Die Zentrale zur Bekämpfung des Wettbewerbs "beobachtet die Rabatte mit Argusaugen". Dabei geht es für die Zentrale um die Verhinderung von Wettbewerb gegenüber ihren (Zwangs)Mitgliedern. Hans-Frieder Schönheit von der Zentrale: "Wenn ein Kaufhaus mit Rabatten wirbt, sind die Beschwerden der Wettbewerber innerhalb weniger Minuten auf dem Tisch". Karstadt startete eine Werbeaktion für drei Artikel. Hans-Frieder Schönheit: "Das haben wir nicht beanstandet". Wenn der Kaufhof allerdings 25 Artikel verbilligt, ist das zuviel Wettbewerb. Münchner Merkur, 4.7.2002, S.36
Mit Angeboten exklusiver "Bild"-Leser Rabatte veranlaßte die Bild-Zeitung Unternehmen ihre Preise zu senken. Die Zentrale zur Bekämpfung des Wettbewerbs in Bad Homburg will dagegen klagen. Wehe, wer in Deutschland es wagt, die Preise zu senken! Die Zentrale wird es verhindern. Durch Rabatte würden die Kunden "übertrieben angelockt und unter zeitlichen Druck gesetzt", sagt Peter Goerke, Rechtsanwalt bei der Zentrale. SPIEGEL ONLINE 2002
Wer meint, die Wettbewerbsverhüter in Bad Homburg sind "nur" gegen niedrige Preise, der lese: sie kämpfen auch gegen verbraucherfreundliche Garantien (siehe Lands End gleich anschließend) und gegen Domain-Namen. Sonntagszeitung 12. März 2000: Schweizer www-Adresse attackiert. Deutsche Wettbewerbszentrale will Domain-Name eines Zuger Sprachreisenveranstalters verbieten.
Die Firma Lands' End war besonders verbraucherfreundlich und erteilte lebenslange Garantie. Verbraucherfreundlich? Das läßt die Wettbewerbsverhüter nicht ruhen. 21. Oktober 1998, Oberlandesgericht Saarbrücken: Die Wettbewerbszentrale in Bad Homburg hatte Lands' End verklagt und gewonnen. Dazu SWR - Saldo: Garantieverbot - Wie in Deutschland Verbraucherschutz gebremst wird.
Die IHK Frankfurt warnt: "In der Vergangenheit sind im großen Umfang Abmahnvereine in Erscheinung getreten, denen es weniger um den Erhalt des lauteren Wettbewerbs als um das Interesse ging, Kosten in Rechnung zu stellen." Soll man lachen, soll man weinen? Die IHKs sind Mitglied der Zentrale in Bad Homburg, die für ihre Abmahnungen berüchtigt ist. Unter "Reaktion auf Abmahnung" schreibt die IHK Frankfurt: "... Wettbewerbsvereine (oft auch Abmahnvereine genannt) .... Es ging diesen Organisationen oder Personen meistens allein darum, die Abmahnpauschale zu kassieren".
Spiegel online 04. Januar 2002: "Die Richter folgten der Argumentation der Wettbewerbs-Zentrale." "20 Prozent Rabatt für Kartenzahler, befristet bis Samstag, das sei eine unerlaubte Sonderveranstaltung". "Dem Kunden hat die Wettbewerbszentrale keinen Dienst erwiesen", resümiert denn auch die "FAZ" . Merke: Preisnachlaß ist für die Verhüter des Wettbewerbs ein rotes Tuch.
Die Süddeutsche Zeitung urteilte am Freitag, 4.1.2002 über die Wettbewerbsverhüter in Bad Homburg: "Zum Nachteil für die Kunden - Wettbewerb kann teuer sein". „Befristete Rabatte quer durch das ganze Sortiment sind unzulässig“, begründete Hans-Jürgen Schönheit, Vizechef der Wettbewerbszentrale, die Beschwerde gegen C&A zu Beginn des Jahres 2002. Da nichts ewig ist , ist jeder Rabatt befristet und für die Kämpfer für hohe Preise aus Bad Homburg unzulässig.
Enttäuschung: die Abmahner aus Bad Homburg sind wieder online und treiben weiter ihr preistreibendes Unwesen. 9.5.2002
Jubel! Heute erscheint auf der Webauftritt der Zentrale zur Bekämpfung des Wettbewerbs (Name, URL und Link wurden mir verboten) endlich der Hinweis: "Diese Domain ist zur Zeit nicht erreichbar." Der Titel der Webauftritt heißt: "Diese Domain ist zur Zeit gesperrt". 7.5.2002
Die Zentrale in Bad Homburg kämpft weiterhin massiv gegen den Wettbewerb. Trotzdem gibt es manchmal kluge Richterentscheide gegen derartige Wettbewerbsbekämpfer und Abmahnvereine. Ein Verein gegen unlauteren Wettbewerb klagte gegen die Internationale Ludwigs-Apotheke in München. [Aus der SZ-Meldung geht nicht klar hervor, ob dies die Zentrale in Bad Homburg war.] Das Landgericht München wies die Klage ab. Die Apotheke darf sich weiterhin "international" nennen. AZ: 17HK O 20514/01. SZ, 3.5.2002, S.42. Der Verein muß sich ein neues Abzockopfer suchen.
Wieder scheiterte "ein Verein von Kämpfern gegen unlauteren Wettbewerb anlässlich einer Personalrabatt-Aktion", die er vereiteln wollte. [Es geht aus der SZ, 6.2.2002, S.42 nicht klar hervor, ob die Zentrale in Bad Homburg dieser Verein ist oder nur ein cleverer Nachahmer.] Das Landgericht München I ließ den klagenden Verein abblitzen. Az.: 7 HKO 22243/01.
Karstadt-Quelle und Kaufhof gaben Rabatte auf ihre Waren. Unerhört, meinte die Zentrale, die darüber wacht, daß der Verbraucher keine Preisvorteile erhält. Geschäftsführer Hans-Frieder Schönheit von der Zentrale auf Bad Homburg tadelte den Preisnachlass. Münchner Merkur, 29.1.2002, S.1
"Weil sich hinter dem schönen Namen »Zentrale gegen unlauteren Wettbewerb« in Wirklichkeit ein Abmahnverein verbirgt. Dessen Anwälte leben nach meinem Eindruck nicht schlecht davon, Abmahnungen zu versenden und sich dies ... vergüten zu lassen."
Aus einem Leserbrief , R.F.S., Unterhaching, SZ, 18.1.2002, 11; Hervorhebung von mir
Die Groteske bei der Zentrale in Bad Homburg
  • die emsigen Kämpfer gegen den Wettbewerb verhindern Rabatte, wo es geht; zahlreiche Beispiele auf dieser Seite
  • Hauptgeschäftsführer Reiner Münker meint nun: "Eine deutliche Liberalisierung des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) ist auch in puncto Sonderverkäufe vorstellbar."
Münchner Merkur, 16.1.2002, S.27
Der EU-Kommissar David Byrne will dem Treiben der Zentrale einen Riegel vorschieben. Die Rabatte sollen in Europa weitgehend freigegeben werden. Preisvorteile für den Kunden könnten dann gewährt werden.Der Zentrale würde eine weitere Prozeßgrundlage entzogen. SZ, 14.1.2002, S.24
Die Zentrale hat eine weitere Klage gegen eine verbraucherfreundliche Preissenkung eingereicht. Der Kaufhof gab Gutscheine mit Rabattgewährung auf seine Artikel aus. Preisnachlässe sind für die Mitglieder der Zentrale unangenehm und unlauterer Wettbewerb. Münchner Merkur, 11.1.2002, S.30
Wieder hat die Zentrale zur Bekämpfung des Wettbewerbs gegen die Verbraucher zugeschlagen:
per Gerichtsbeschluß ließ sie Nachlässe von 20 % beim Bekleidungsunternehmen C&A verbieten. Dieses verbraucherfeindliche und wettbewerbsfeindliche Verbot löste eine Diskussion um das Rabattgesetz aus. Wettbewerbsexperten, Verbraucherschützer und Politiker forderten eine Liberalisierung des Wettbewerbsrechts. SZ, 7.1.2002, S.21
Das Nazi-Rabattgesetz aus dem Jahre 1933, das den Wettbewerb stark einschränkte und deshalb natürlich für die Zentrale, die sich die Bekämpfung des Wettbewerbs auf die Fahne geschrieben hat, eine wichtige Geschäftsgrundlage darstellte, wurde mit Wirkung vom 25.Juli 2001 abgeschafft (BGBI  I S. 1663). Gleichzeitig wurde die Zugabeverordnung aufgehoben (BGBI  I S. 1661). Freude bei den Vertretern der freien Marktwirtschaft und den Verbrauchern, Zähneknirschen in Bad Homburg. Deshalb: Verbraucherzentrale Auflösung der Zentrale!
  • Für freie Marktwirtschaft = für die Auflösung der verbraucherunfreundlichen Zentrale. (Sie untersagte es mir, einen Link auf ihre Webauftritt zu "unterhalten".)
  • Für die betroffenen Mitarbeiter ist ein von den Mitgliedern der Zentrale finanzierter großzügiger Sozialplan einzurichten.
  • Demokraten sind für freien Wettbewerb und für Freedom for Links.

Zu den Aufgaben der Zentrale zählt "Rechtsfortbildung durch: Musterprozesse"; "Der Verein dient der Förderung gewerblicher Interessen" (Zitate von der Webauftritt der Zentrale, Stand 12.1.2001; ein Link mit Button ist mir aufgrund einer Unterlassungserklärung verwehrt). Damit ist klar: Zentrale für die gewerblichen Interessen, meist also gegen die Verbraucher. Oft klagt die Zentrale aufgrund des Rabattgesetzes von anno dazumal. Daß dieses Rabattgesetz verbraucherunfreundlich ist, haben endlich auch einige Parteien erkannt. Verbraucherzentrale Wegfall
"Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. in Bad Homburg hat 1250 Mitglieder, darunter alle Industrie- und Handelskammern, zirka 400 Organisationen und Verbände aus allen Wirtschaftsbereichen sowie selbständige Unternehmen. Der Verein soll gewerbliche Interessen schützen, den lauteren Geschäftsverkehr fördern und zusammen mit den zuständigen Stellen der Rechtspflege den unlauteren Wettbewerb bekämpfen." Zentrale WettbewerbBerliner Morgenpost Dienstag, 9. März 1999
1998 suchte ich eine Homepage dieser Zentrale im Web. Über das Ergebnis der Suche darf ich aufgrund einer Unterlassungserklärung nicht berichten. Ruft mich an: 08071-2107. Die Webauftritt darf ich aufgrund derselben Unterlassungserklärung "im Internet oder sonst für Dritte zugänglich" nicht verlinken, da ich keinen "Button" mit dem Namen der Zentrale "unterhalten" darf. Die Zentrale tritt oft dann auf, wenn es um Vorteile für den Verbaucher geht. Diese sind ihr ein Dorn im Auge. Beispiel: Verbraucherzentrale Ausgabe der T-Online-Aktien.
Die Zentrale in Bad Homburg wurde 1912 gegründet, soll die gewerblichen Interessen wahren (also nicht die der Verbaucher!) und dient zur Bekämpfung des Wettbewerbs.
Mitglieder der Zentrale sind: sämtliche Verbraucherzentrale Industrie- und Handelskammern (Zwangsinstrumente); weitere 400 Verbände und Organisationen der Wirtschaft, etwa 1000 Unternehmen.
Quelle: Münchner Merkur, 11.1.2002, S.28
Die Zentrale zur Bekämpfung des Wettbewerbs in Bad Homburg wollte der Deutschen Bahn AG verbieten, für die Ausgabe einer Bahncard mit Kreditkartenfunktion (Bahncard-Visa) zu werben, wenn der Preis der Bahncard mit Kreditkartenfunktion dem Preis der Bahncard ohne Kreditkartenfunktion (Bahncard pur) entspricht. Die kostenlose Zugabe der Kreditkartenfunktion ist den Bekämpfern des Wettbewerbs zuwider. Das Landgericht und der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts haben dies zurückgewiesen. Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 20.11.1995 - 6 U 140/95
Verbraucherzentrale Anfang

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© by Herbert Huber, Am Fröschlanger 15, 83512 Wasserburg, Germany, 22.8.2010