| Anprangerung von Kinderarbeit
in der Benetton-Werbung ist zulässig Die Pressefreiheit eines Zeitschriftenverlegers kann verletzt werden, wenn ihm die Veröffentlichung von Werbeanzeigen untersagt wird, für die der Werbende den Schutz der Meinungsfreiheit genießt. |
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| Verbot
aller ausbeuterischen Kinderarbeit Zwangsarbeit, Schuldknechtschaft, sowie alle Arbeiten, die die körperliche, seelische und geistige Entwicklung der Kinder bedrohen, sind verboten. Aus der UN Konvention über die Rechte des Kindes, 1989. Selbstverständlich ist auch das Steine schleppen von Kindern anzuprangern und nicht diejenigen, die es Anprangern (Benetton) anzuzeigen. |
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| Eine Zentrale, deren Namen ich aufgrund einer
Unterlassungserklärung nicht mit einem "Button" "unterhalten" darf,
klagte wegen der Benetton Schockwerbung [die Zentrale war für ein
Verbot dieser wirklichkeitsnahen Fotos], gewann erst vor dem
Bundesgerichtshof, verlor aber in letzter Instanz vor dem
Bundesverfassungsgericht, das die Meinungs- und Pressefreiheit höher
ansetzte als das labile Gemüt der Zentrale. Dies ist kein Zitat, beruht aber auf Informationen in einem Artikel in der Süddeutschen Zeitung, 13.12.2000, S.14. |
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Auszüge: "Die Beschwerdeführerin, ein Presseunternehmen, wendet sich mit den Verfassungsbeschwerden gegen zwei Urteile des Bundesgerichtshofs, durch die ihr die Veröffentlichung von Werbeanzeigen der Firma Benetton wegen eines Verstoßes gegen die guten Sitten (§ 1 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb; im Folgenden: UWG) untersagt wird." "Eine Anzeige zeigt eine auf einem Ölteppich schwimmende ölverschmutzte Ente. Auf einer weiteren sind schwer arbeitende Kinder verschiedener Altersstufen in der Dritten Welt abgebildet. Die dritte besteht aus dem Foto eines nackten menschlichen Gesäßes, auf das die Worte "H.I.V. POSITIVE" aufgestempelt sind. Am Bildrand befindet sich jeweils auf grünem Feld der Schriftzug "United Colors of Benetton". Die beiden zuerst genannten Anzeigen sind Gegenstand der Verfassungsbeschwerde 1 BvR 1787/95, die Verfassungsbeschwerde 1 BvR 1762/95 betrifft die dritte Anzeige. Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. forderte die Beschwerdeführerin auf, die Veröffentlichung dieser Anzeigen zu unterlassen, und rief, als diese ablehnte, die Gerichte an." "1. Im Verfahren 1 BvR 1787/95 (ölverschmutzte Ente und Kinderarbeit) trägt die Beschwerdeführerin vor, das angegriffene Urteil beeinträchtige die Presse- und Meinungsfreiheit der Beschwerdeführerin nachhaltig und entfalte Einschüchterungseffekte. Es beruhe auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung des Art. 5 GG, indem es einer Äußerung mit offensichtlich politisch-sozialem Gehalt und hoher Gemeinwohlaktualität wegen ihres kommerziellen Zwecks den Schutz dieses Grundrechts nicht zubillige und einer Abwägung mit kollidierenden Rechtsgütern nicht zugänglich mache. 13 Die untersagte Betätigung liege im Schutzbereich sowohl der Presse- als auch der Meinungsfreiheit.
Kommentar: die Rechtsanwälte der Kläger des Ausgangsverfahrens [die Zentrale] sahen nicht in der Kinderarbeit, sondern in der Anprangerung der Kinderarbeit die Menschenwürde und das Persönlichkeitsrecht der abgebildeten Kleinkinder verletzt. |
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| Mehr als 1.200.000 Buben und
Mädchen werden jährlich als Sklaven, Bettler oder Prostituierte
verkauft. Unicef-Schirmherrin Christina Rau: "Die Profiteure nutzen
Armut und Unwissenheit aus. ... Die Täter machen Millionengewinne." SZ, 26.11.2002, S.5 Daß es weiter so
bleibt, dafür sorgt auch die Zentrale in Bad Homburg; sie wollte die
Anprangerung der Kinderarbeit gerichtlich unterbinden. "Kinderhandel
ist ein Milliardengeschäft. Allein in Asien werden rund eine Million
Kinder zur Prostitution gezwungen." |
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| Die Firma Benetton wandte sich in ihrer Werbung gegen Kinderarbeit. Die Zentrale in Bad Homburg prozessierte (und verlor letztlich) gegen diese Anprangerung der Kinderarbeit. Wer sich über die schlimmen Auswirkungen der Kinderarbeit informieren will, dem empfehle ich: |
| Zum Buch Die
neue Sklaverei: "Ein Buch, das aufrüttelt und zum Handeln
mahnt. Ein politisches Buch – ein provozierendes Buch. Zur Lektüre
empfohlen, zum Handeln verpflichtend." Rita Süssmuth, CDU, Bundestagspräsidentin a. D. SZ, 9.4.2001, S.10 |