Täterschutz
hat in Deutschland hohen Stellenwert und oft
Vorrang vor Meinungs- und Pressefreiheit
Links Literatur |
Es geht
auch anders: Täter verurteilt Zum ersten Mal hat ein
deutsches Gericht eine Gruppe von Abofallen- Betreibern wegen vollendeten
gewerbsmäßigen Betruges zu Freiheitsstrafen auf Bewährung
verurteilt. Drei Jurastudenten betrieben seit dem Jahr 2007 eine Abofalle.
Es ging in dem Verfahren 986 vollendete und 196 versuchte Taten. Das
Landgericht Göttingen (Urteil vom 17.08.2009, Az.: 8 KLS
1/09) sah in diesem Vorgehen nun den Tatbestand des Betruges
erfüllt, es handelte sich eindeutig um eine Abofalle. Zum ersten Mal
wurden damit in Deutschland gegen Abofallen-Betreiber Freiheitsstrafen
verhängt. Bisher wurden die Verbraucher als Opfer von solchen Abofallen
an- und abgemahnt und hatten wie man an der erstmaligen Freiheitsstrafe
für die Betrüger erkennt auch vor Gericht das Nachsehen.. Man
kann nur hoffen, dass vermehrt die Verantwortlichen solcher Abofallen-Seiten
vorurteilt werden. Internet-Betrug: Erstmals Haftstrafen für
Abofallen-Betreiber, 28.08.2009
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Bekanntestes
Beispiel für den Täterschutz sind wohl die Warnungen im Rundfunk bei
zu hoher Ozonbelastung durch die Autoabgase. "Alten und anfälligen
Personen wird geraten keinen Sport zu betreiben und das Haus nicht zu
verlassen", so oder so ähnlich lautet die Warnung an die
Opfer. sollten Personen, die besonders empfindlich auf Ozon reagieren,
vorsorglich ungewohnte und erhebliche körperliche Anstrengungen im Freien
vermeiden. Von besonderen sportlichen Ausdauerleistungen zu dieser Zeit raten
wir allgemein ab. Auch sollten Kraftfahrzeuge und Verbrennungsmotoren im nicht
gewerblichen Bereich nicht benutzt werden, sobald ein Ozonkonzentrationswert
von 180 µg/m3 erreicht wird. Aus:
Aktueller Ozonbericht des Bayerischen Landesamt für Umwelt,
24.8.2009. Nach zwei einschränkenden Verhaltensempfehlungen
für Opfer folgt eine zahme Verhaltensempfehlung für Privatfahrten.
Die Täter sollen anscheinend weiterfahren.
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Die Verbraucherzentralen warnen vor
den Abzockern im Internet Konkret werden "fünf fiese Verbraucherfallen"
erläutert. Die
Abonnement-Falle Rat der Verbraucherzentrale: Opfer sollten sich
nicht unter Druck lassen Das Gratis
Angebot Rat einer Verbraucherschützerin: Verbraucher sollten
bei Gratisangeboten aufmerken Die
Inkasso-Drohung Rat eines Verbraucherschützers: Wer mit der
drohenden Firma keinen Vertrag hat, sollte sich nicht einschüchtern
lassen. Die Gewinn-Mitteilung Rat
einer Verbraucherschützerin: Schreiben am bestn in den Papierkorb
werfen. Die
Verbraucher-Täuschung Rat einer Verbraucherzentrale: dem
"Willkommensschreiben" der Organisation innerhalb von zwei Wochen
widersprechen.
Marco Völklein: "Fiese Verbraucherfallen. Die Tricks der
Betrüger", SZ 24.8.2009, S. 22 Offensichtlich werden in keinem der fünf Fälle die
Täter (dubiose Anbieter) belangt. Die Abzockportale
Routenplaner, Gedichte-Datenbank, Rezepte-Ideen u.v.a. sind seit Jahren aktiv,
locken in seichte Verträge, schicken Inkasso-Drohungen und mahnen eifrig
ab. Das deutsche Justizministerium sieht im Abmahnwesen immer noch ein gutes
Verfahren, siehe Links. |
| Links |
Art.5 GG, 1.3 "Eine Zensur
findet nicht statt." |
Angegriffene Literatur in
der Bundesrepublik Deutschland |
Hinweise für Opfer von Abmahnungen, Abmahnanwälten oder
Abmahnvereinen |
Nummer gegen Kummer e.V. Kinder und Jugendtelefon |
Portal der
Verbraucherzentralen in Deutschland |
| Literatur |