| Entschuldigtes Fehlen der
Bundestagsabgeordneten an den Sitzungen des Bundestages |
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| Nach Artikel 38
Grundgesetz sind Bundestagsabgeordnete "an Aufträge und Weisungen nicht
gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen". Nach Artikel 13 der bayerischen
Verfassung sind die Landtagsabgeordneten "nur ihrem Gewissen verantwortlich und
an Aufträge nicht gebunden". Vom Bürger steht nichts drin. Damit ist
die Bürgerferne fast schon verfassungsmässig vorgeschrieben. ( Die Bundestagsabgeordneten können an den Sitzungen des Bundestages teilzunehmen oder nicht. |
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Die ersten
Fünf im entschuldigten Fehlen von Bundestagsabgeordneten an den
Sitzungen des Bundestages in der laufenden Legislaturperiode (seit der
Bundestagswahl 2002)
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| Beim Kunden (= Volk; siehe Artikel 38 Grundgesetz; Artikel 13 der bayerischen Verfassung) sind die Abgeordneten auch nicht. Ja, wo sind sie denn? |