| Walter Brandmüller: Galilei und die
Kirche oder Das Recht auf Irrtum Regensburg: Pustet, 1982. Gebunden, 175 Seiten |
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| Der Fall Galilei wird in diesem Werk
von einem Kirchengeschichtler aufgegriffen. Man darf also fundiertes
historisches Fachwissen erwarten. Diese Erwartung wird nicht enttäuscht.
Allerdings hapert es wissenschaftstheoretisch. Zudem macht es sich der Autor
mit Abwägung und Bewertung zu leicht: er tendiert zu sehr dazu, den
gesamten Fall Galilei herunterzuspielen. Brandmüllers Hauptthesen sind:
Einkerkerung Galilei wurde nicht eingekerkert, doch sein Bewegungsraum war von 1633 bis zu seinem Tode 1642 auf ein Gebäude (zuletzt seine eigene Villa in Arcetri) eingeengt. Daran änderte weder seine allgemeine Gebrechlichkeit noch seine Blindheit ab 1638 etwas. Er bekam lediglich die Erlaubnis sich von seinem Haus bis zum Ufer von San Giorgio und zurück zu begeben. Die Stammtischvorstellung, wie gut es Gefangenen doch geht, wenn sie täglich Zeitung lesen dürfen, ist verfehlt. Galilei durfte weder seine sterbende Tochter noch seine Schwägerin in München besuchen. Noch 1639 wurden ihm Vergünstigungen ("diversas gratias") vom Papst abgelehnt. Ja schlimmer: in Rom wurden Galilei 1633 schon vor seiner Verurteilung harte Auflagen erteilt: keine Besuche, Bewegung auf den Palazzo Medici eingeschränkt. Wieder führt Brandmüller eine Selbstverständlichkeit Galilei wurde vor der Verurteilung nicht verhaftet als grosszügige Vergünstigung an (S. 95). Folter Auch hier beschwichtigt Brandmüller die Leser: Galilei wurde nicht gefoltert. Sie wurde ihm "nur" angedroht: "eine prozessuale Formalität" (S. 14). Der Ex-Polizei-Vizepräsidenten Wolfgang Daschner wird dies gerne lesen ( Zensur und Bestrafung Ausser der Bestrafung, die ja, Brandmüller betont es mehrmals (z.B. "längst nicht mit jener Härte, die möglich gewesen wäre", S. 131) leicht hätte schärfer ausfallen können ( Anmerkung: die scharfe Wortwahl des Biografen Johannes Hemleben ist nicht sachgerecht. Vielleicht wollte er nur die im Deutschen verpönte Wiederholung vermeiden. Zuvor schrieb er treffender von "Verurteilung des Kopernikanismus" (Hemleben 96), "Dekret gegen den Kopernikanismus", "Verdammungsurteil der Indexkongregation", Attentat "auf die Denkfreiheit" (Hemleben 97). Brandmüller beschwichtigt Freigeister weiter. Galilei durfte, wie jeder andere Gelehrte, an der Hypothese weiterarbeiten, aber halt "nur" nichts öffentlich vortragen oder publizieren (S. 74). Das ist eine Standardverteidigung der Zensur, wenn man den Schein der Zensurfreiheit wahren will. Ich meine, völlig ungenügend. Recht auf Irrtum Ein weitere Unterlinie der Verteidigung der Inquisition und des Papstes Urban VIII. klingt schon im Buchtitel an: der Kirche ist ein Recht auf Irrtum zuzugestehen. Ob es solch ein Recht gibt, wäre zu diskutieren. Man sollte bei Irrtum nicht zu strenge urteilen. Doch: Brandmüller beruft sich gerade nicht auf einen Irrtum durch die Kirche, sondern siehe Thesen 2, 3 und 5 er beruft sich darauf, dass Galilei im Irrtum (mit den Kenntnissen der damaligen Zeit) war. Wer vom heutigen Wissensstand aus urteilt, nimmt den Standpunkt "des unhistorisch urteilenden Pharisäers" (S. 21) ein. Beide Punkte schlagen voll gegen die Inquistion aus:
Die päpstliche Rehabilitation Galileis von 1992 zeigt ja immerhin, dass der Papst zehn Jahre nach Erscheinen es hier zu besprechenden Werkes, die Kirche des 17. Jhdts. im Irrtum sah. |
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| Zu These 1 Galilei scheint einige Erfindungen und Entdeckung, die er sich selbst zuschrieb, nur verbessert oder weiter entwickelt zu haben. Er war charakterlich schwierig; schreibt einmal, er habe seine Gegner überzeugt, ein andermal, die Professoren weigerten sich durchs Fernrohr zu schauen (S. 35). Zurecht tadelt Brandmüller das überzogene Vorgehen Galileis gegen ein Plagiat des jungen Baldassare Capra, obwohl ihm dieser Widerruf und öffentliche Genugtuung angeboten hatte (S. 27-28). Doch wie reagierte die Kirche auf Galileis Irrtumsbekennntis am 22. Juni 1633? Nur der Autor betont, die Strafe hätte viel schärfer ausfallen können. |
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| Zu These
2 Galilei konnte mit den Venusphasen und anderen Beobachtungen das kopernikanische Weltbild gut begründen. Beweise im strengen Sinn wie es Kardinal Bellarmino in These 2 forderte gibt es in der Naturwissenschaft nicht. Bellarmino gab zu, dass alle Beobachtungen mit dem kopernikanischen Bild übereinstimmen (S. 63). Die Venusphasen sind nur sinnvoll erklärbar, wenn sich die Venus um die Sonne bewegt. Noch im 20. Jhdt. versuchen der Autor Walter Brandmüller, aber auch Wolfgang Wild, Physiker, Ex-Präsident der TUM ( Hier zeigen sich Brandmüllers wissenschaftstheoretische Lücken. Er meint, es sei "doch ein beträchtlicher Unterschied, ob sich die Kirche einer zweifelsfrei bewiesenen Erkenntnis widersetzt hat, oder einer letztlich nicht bewiesenen Annahme" (S. 89). Dazu gibt es etliche Einwände. Ich nenne wenige.
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| Zu These 3 Brandmüller lobt die Astronomen der Jesuiten. Sie erkannten wie Galilei, dass das ptolemäische System unhaltbar war (siehe These 2!, ausreichender Beleg gegen Geozentrik erbracht!), nahmen aber die Position Tycho Brahes ein, der durch allerlei Ad-Hoc-Annahmen zu retten versuchte (S. 43). Ich lobe mehr den Weitblick Galileis und den Mut, dies öffentlich zu bekennen. Auch Kardinal Bellarmino stellte sich auf einen wissenschaftstheoretischen Standpunkt von heute: die kopernikanische Lehre sollte als Hypothese benannt werden (S. 62-62). Brandmüller zitiert dazu ausführlich Pierre Duhem von 1908 (S. 150). Brandmüller nimmt also den Standpunkt von 1908 an um die Kirche des 17. Jahrhunderts zu entlasten. Auch Duhem (wie schon seinerzeit die Indexkongregation) erkennt, dass Galilei nur vorgeblich von Annahmen und nicht Wahrheiten schreibt:
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| Zu These
4 Als 1616 Galilei zum ersten Mal hart gemassregelt wurde (wenn er im Dekret auch nicht genannt wurde), geschah das wie eine moderne Abmahnung, der man unter Drohung zustimmen muß. Wenn man später dagegen verstößt ist man fällig. Kardinal Bellarmino hatte den Auftrag Galilei von seinen Behauptungen abzubringen. Wenn er sich weigert, so darf er zukünftig das kopernikanische Weltbild weder lehren noch verteidigen. Sollte sich Galilei dazu nicht bereit erklären, so sei er zu verhaften (S. 69). Genau besehen hatte Galilei wenig Chancen: alle drei Opionen laufen auf dasselbe hinaus, nur jeweils verstärkt.
Heimtückisch werden Brandmüllers Vorwürfe zur Veröffentlichung des Dialogo von 1632. Aufgrund des Dekrets (und vielleicht auch aus anderen Überlegungen) verfasste Galilei das Werk in Dialogform, wie es schon Platon bevorzugte und nach ihm noch viele andere, beispielsweise Bischof (!) George Berkeley in Three Dialogues between Hylas and Philonous (1713). Oberflächlich mußte und wollte sich Galilei an das Verbot von 1616 halten. Er gab den Anschein, "als entspreche das Indexdekret von 1616 seiner Überzeugung". Der aufmerksame Leser merkt jedoch, auf wessen Seite Galilei steht. Die vom Dialogpartner Salviati "als stringent dargestellten Beweise" bezeugen es. Das verurteilt Brandmüller als "blanker Hohn" (S. 88). |
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| Zu These 5 Zurecht streicht Brandmüllers Galileis überragende Leistung beim Anstoß der modernen Naturwisssenschaft heraus. Das Neuartige war, dass man sich nicht mehr auf die Autorität Aristoteles berufen konnte, sondern den Beobachtungen, Messungen und mathematischen Berechnungen den Vorrang gab (S. 50-51). Wenn das nur Kardinal Bellarmino und das Kirchenpersonal in Bezug auf die Bibel so gesehen hätten! Was für Aristoteles nicht leisten kann, gilt ebenso von Jesus oder Thomas von Aquin. Benedetto Castelli (siehe
Dabei bescheinigte Piero Dini Galilei, dass er nicht von der katholischen Lehre abgewichen sei. Trotzdem riet er ihm zu schweigen (S. 65). |
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| An vielen
anderen Stellen nimmt Brandmüller die Kirchenvertreter in Schutz
Die Inquisition erkundigte sich nach Galileis Vorleben. Brandmüller korrigiert: die Nachfrage erfolgte nicht am 17. Mai 1611 (Hemleben S. 70), sondern am 17. Februar, tut aber dann so ("Einbildungskraft des Autors"; Dostojewskys Großinquisitor hat Modell gestanden; S. 44), als ob die Nachfrage nicht geschehen sei. (Das erinnert an die Bespitzelung einer bayerischen Landrätin Ende 2006, wobei die Nachfrage zugestanden wurde, aber dies nicht als Bespitzelung einzustufen sei. Wenn das nicht, was sonst? Eine Argumentationsschiene Brandmüllers zur Entlastung der Kirche ist diese: Galilei hat das Verbot von 1616 übertreten, daher erfolgte die Verurteilung von 1633 völlig zurecht (S. 131). Mag sein, aber das spricht dann gegen das Dekret von 1616; dieses war eben schon ungerechtfertigt. Nach Brandmüller ging es nicht so sehr um eine naturwissenschaftliche Positionierung der katholischen Kirche als "um das Verständnis und die Autorität der Bibel" (S. 141; S. 150). Umso schlimmer! Dann hat die katholische Kirche nicht auf einem ihr fremden Gebiet der Naturwissenschaft versagt und fehl geurteilt, sondern auf ihrem eigenen, dem Bibelverständnis. Folgen Die Blüte und die Erfolge der Naturwissenschaften nach Galilei und trotz katholischer Kirche führt Brandmüller dafür ins Feld, dass die Fehlurteile der Kirche keineswegs "die naturwissenschaftliche Forschung im katholischen Europa für die Folgezeit lahmgelegt" (S. 144) hätten. Hier übersieht der Autor, dass viele Wissenschaftler nur im protestantischen Holland publizieren konnten, dass sie auch weiterhin den Represallien der Kirche ausgesetzt waren, noch heute Angriffen der Kirchen ausgesetzt sind (Gentechnik) und viele immer die Schere im Kopf haben. |
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| Brandmüller widerspricht sich und den
Tatsachen "Niemand hat je von Galilei verlangt dem heliozentrischen System als einer Häresie abzuschwören!" (S. 105). Das Dekret vom 22. Juni 1633 verurteilte Galilei wegen Häresie und er sei daher "allen Zensuren und Strafen verfallen" (S. 98), die dafür vorgesehen sind. Die Strafen werden grosszügig abgeschwächt, wenn er den "genannten Irrtümer und Häresien" (S. 98) abschwört und das in der ihm "zu überreichenden Form" (S. 99). Galilei verlas "Galilei die ihm vorgelegte Abschwösungsformel" (S. 99), die Brandmüller sogar auszugsweise wörtlich zitiert (S. 99-100). Da ich weder glaube, dass Brandmüllers Gedächtnis nicht von Seite 99 bis zur Seite 105 reicht, noch ihm böswillige und dreiste Lüge unterstelle, führe ich seinen Widerspruch auf die geschwärzte Brille zurück, mit der er Galilei und die Kirche oder Das Recht auf Irrtum verfasste. |
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| Fazit | |
| Brandmüller
schreibt vom Pharisäertum derjenigen, die der Kirche des 17. Jahrhunderts
im Falle Galilei schwere Fehler vorwerfen (S. 151). Eine Institution, die sich
als wahrheitsbesitzend und -verkündend einstuft, ist pharisäerhaft,
wenn sie historische Fehler wenn überhaupt nur verhaltend
zugibt. Papst Johannes Paul II. hat 1992
Brandmüllers Rechtfertigungsversuch von 1982 arg zugesetzt. In Galilei und die Kirche oder Das Recht auf Irrtum zeigt der Autor den Fall Galilei aus der Sicht eines Insiders. Das ist zugleich Vor- und Nachteil des Werks. Brandmüller berichtigt manche Fehleinstufung oder Übertreibung bei der Beurteilung des Falls, argumentiert aber zu stark unter der Prämisse, die Inquisition, die Kirche und ihre Vertreter entlasten zu wollen. |
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| Walter Brandmüller und Ingo Langner gaben 2006 ein weiteres Werk mit Themaüberschneidung heraus: Der Fall Galilei und andere Irrtümer. Macht, Glaube und Wissenschaft. Dieses wird hier ebenfalls bald rezensiert werden. | |
| Walter Brandmüller | |
| * 1929 Professor emerit. für Kirchengeschichte des Mittelalters und der Neuzeit an der Universität Augsburg 1970 bis 1997 Ordinarius für Kirchengeschichte an der Universität Augsburg seit 1981 Mitglied der Päpstlichen Kommission der historischen Wissenschaften seit 1998 Präsident der Päpstlichen Kommission der historischen Wissenschaften und Präsident der Internationalen Kommission für vergleichende Kirchengeschichte. Prof. Dr. Walter Brandmüller lebt in Rom. |
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| Links | |
| Walter Brandmüller:
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| Literatur | |
| Duhem, Pierre: Ziel und Struktur der
physikalischen Theorien. Hamburg 1998. Hemleben, Johannes: Galileo Galilei. In Selbstzeugnissen und Bilddokumenten. Reinbek 2006 |
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| Walter Brandmüller: Galilei
und die Kirche. Aachen: Mm, 1994. Sondereinband, 329 Seiten
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