| Viele
Religionen oder Glaubensgemeinschaften werden benachteiligt und
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| Islam |
| Schulgebet
durch Muslime gefährdet den Schulfrieden Justiz und Politik geben sich gerne den Anschein der Neutralität gegenüber Religionsgemeinschaften. Wenn das Christentum von Richtern bevorzugt wird, andere Religion aber diskriminiert werden, betont man deshalb den Einzelfallcharakater. Die Direktorin am Diesterweg-Gymnasium in Berlin verbot einem muslimischen Schüler das öffentliche Gebet. Der Streit ging durch die gerichtlichen Instanzen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied im November 2011: Das öffentliche Gebet in der Schule bleibt den muslimischen Schülern versagt. • Werner Neumann, der Vorsitzende Richter des 6. Senats, betonte, es handle sich um eine Einzelfallentscheidung • Er erklärte, grundsätzlich hätten Schüler durchaus das Recht, in der Schule öffentlich zu beten. • Die Religionsfreiheit wird aber eingeschränkt, wenn der Schulfrieden gefährdet sei. Das sei an der Schule in Berlin der Fall. Klartext: • Christen dürfen in Schulen öffentlich beten, da es nicht den Schulfrieden gefährdet. • Muslime dürfen es nicht, da es den Schulfrieden gefährdet. So einfach funktioniert juristisch einwandfrei Bevorzugung und Benachteiligung aufrund von Religion und Weltanschauung. |
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| Der bayerische Landtag verbot am 11.11.2004 (Faschingsanfang) den muslimischen Lehrerinnen ein Kopftuch zu tragen. Das ist merhfach diskriminierend: Es betrifft nur Frauen! Es betrifft nur Muslime! | |
| Oberbürgermeister von Landshut Josef Deimer, CSU, bedauerte die Diskriminierung des Islams. Im Bausenat des Stadtrats stimmte die CSU gegen seinen Vorschlag eine Gewerbehalle in ein islamisches Zentrum umzuwidmen. Die Türkisch-Islamische Union wollte dort ihre Religion ausüben. Die CSU ist dagegen und predigt damit, "nur Hass gegen Christen und Juden" (OB Deimer). OVB, 15.5.2004, S. 7 | |
Widerspruch erhält Monika Hohlmeier,
CSU, die in einer Kopftuchträgerin eine Gefahr für den Staat sieht, von
Pax Christi.
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| Monika Hohlmeier, CSU, bewertet das Kopftuch als "politisch-religiöses Zeichen, das gerade Fundamentalisten für sich als Symbol für den Gottesstaat missbrauchen". Es soll deshalb in der Schule verboten werden. Streit ums Kopftuch wie Kreuz oder Ordenstracht bleiben. SZ, 13.10.2003, S.52 | |
| Muslimische
Lehrerinnen dürfen in Bayern nicht mit Kopftuch unterrichten.
Kultusministerin Monika Hohlmeier, CSU, kündigte eine entsprechende
Regelung an. OVB, 25.9.2003, S.1 Wohlgemerkt: nur muslimischen Lehrerinnen soll das Tragen eines Kopftuches verboten werden! |
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| Muslime können in Deutschland ihre Relgion laut einer Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung nicht so selbstverständlich ausüben wie Christen. SZ, 27.6.2001, S.6 | |
| Unbekannte beschmierten die türkische Moschee in Immenstadt mit Nazi-Symbolen. SZ, 4.5.2001, S.52 | |
| Helmut Kratzer, CSU Freising, warnt vor einer Moschee in der Domstadt. Der Standort käme für die CSU nicht in Frage. Kratzer äußerte "erhebliche städtebauliche Bedenken". SZ, 4.5.2001, S.48 | |
| "Bayern hat
einen höheren Anteil an Ausländern als der Bundesdurchschnitt. Trotzdem
will man zum Beispiel in bayerischen Dörfern nicht, dass neben der
Kirche ein Minarett steht, dass der Muezzin mit derselben Lautstärke
wie die Glocken ins Dorf ruft." Günther
Beckstein, CSU, SZ
24.4.2001, S.5
Die Islamische Föderation, eine muslimische Vereinigung, wird vom Berliner Verfassungsschutz beobachtet. Straftaten konnten ihr bisher nicht nachgewiesen werden. Süddeutsche Zeitung, 20.1.2001, S.10 Wolfgang Zeitlmann, CSU, MdB: Einen "kaitalen Fehler" nannte er den Beitritt der Türkei zur EU. Europa müsse eine "christlich abendländische Kultur- und Wertegemeinschaft" bleiben. Oberbayerisches Volksblatt, 4.4.2000, S.17 Friedrich Merz, CDU/CSU Fraktionsvorsitzender: "Ich habe größte Probleme mit einem islamischen Land in der Union." (gemeint ist nicht die CDU sondern die EU). Oberbayerisches Volksblatt, 30.3.2000, Seite 1 Muslimische Lehrerin darf nicht mit Kopftuch unterrichten. Christliche Lehrer dürfen dagegen ihre Hauben, Kutten und sonstigen Uniformen tragen. Verwaltungsgericht Stuttgart: Das Tragen des Kopftuchs im Unterricht verletze das für Beamte geltende Neutralitätsgebot. Süddeutsche Zeitung, 25.3.2000, Seite 7 Die Islamische Föderation erkämpfte sich vor dem Bundesverwaltungsgericht das Recht Religionsunterricht erteilen zu dürfen. Ein Sprecher des Berliner Verfassungsschutzes bestätigte, dass diese Religionsgemeinschaft "seit einigen Wochen" vom Staatssicherheitsdienst beobachtet wird. Süddeutsche Zeitung, 24.2.2000, Seite 14 Eine islamische Lehrerin, die auch im Unterricht ein Kopftuch trägt, wurde in Hamburg in den Schuldienst übernommen. Der schulpolitische Sprecher der CDU, Wolfgang Beuß, kritisierte die Entscheidung. Er lehnt das Tragen eines Kopftuchs im Unterricht ab, weil es "Ausdruck einer bestimmten Geisteshaltung " sei. Süddeutsche Zeitung, 19.August 1999, Seite 6. Richtig. Aber christliche Lehrer dürfen im Unterricht ihre Uniform tragen! |
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