Bevorzugung der Grosssekte Christentum durch
den Staat![]() Trotzdem der Staat religiöse Neutralität üben muß und Artikel 33 GG ausdrücklich sagt: "Niemand darf aus seiner Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zu einem Bekenntnisse oder einer Weltanschauung ein Nachteil erwachsen" wird die Grosssekte Christentum oft bevorzugt (=Nachteil für die anderen). Hier können nicht all die bestehenden Vorteile für die Christen (z.B. bezahlt der Staat, d.h. alle Steuerzahler, die Gehälter der christlichen Oberschamanen, dort Bischöfe genannt); ab 15.4.2000 werde ich publik werdende Vorteile auflisten. – Zum ![]()
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Fristlose Entlastung wegen falscher Religion: in kirchlichen
Einrichtungen gelten nicht alle Grundrechte Einer Erzieherin in einem evangelischen Kindergarten wurde fristlos gekündigt, da die Frau Mitglied der Religionsgemeinschaft "Universalen Kirche" war. Die Klägerin argumentierte, ihre Mitgliedschaft bei der Universalen Kirche habe keine Auswirkungen auf die Arbeit im Kindergarten gehabt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied am 3.2.2011, dass keine Verletzung der in der Menschenrechtskonvention verankerten Religionsfreiheit vorliege. In kirchlichen Einrichtungen gilt die Religionsfreiheit nicht: der kirchliche Arbeitgeber darf nach Konfession auswählen. Außerdem sind die kirchlichen Einrichtungen Tendenzbetriebe. Wer die Werte des jeweiligen Trägers nicht repräsentiert kann auch die Kinder, Alten, Kranken, Behinderten nicht im Sinne des jeweiligen Trägers beeinflussen. Das Sonderrecht der Kirchen – außerhalb des Grundgesetzes zu stehen – beschränkt sich aber auf Jobs mit Aussenwirkung. So – das meint jedenfalls die Süddeutsche Zeitung – muss der Koch im katholischen Altenheim nicht katholisch sein. Das müßte erst noch durch die gerichtlichen Instanzen geprüft werden. – ![]() |
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Verhöhnung der Bayerischen Verfassung Am Festakt zum Bayerischen Verfassungstag 2010, 3. Dezember, würdigte Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer, CSU, das hervorragende Verhältnis von Kirchen (gemeint: röm.kath. und die protestantische Kirche) und Staat in Bayern. Den Artikel 142 BV kennt er wohl nicht:
PM Nr. 520 der Staatskanzlei, 3. Dezember 2010 – ![]() | |
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Prof. Dr.
Martina Blasberg-Kuhnke, Universität Osnabrück: "In der Tat geniessen die beiden christlichen Grosskirchen, die katholische und evangelische, Privilegien eben als anerkannte öffentlich-rechtliche Körperschaften, die schon gemessen an der politischen und rechtlichen Stellung der Kirchen in anderen europäischen Ländern in der Tat heraussragend sind." ![]() ![]() | |
Bundesinnenminister
Wolfgang Schäuble, CDU, schlug die
Aufnahme verfolgter Christen aus dem Irak in Deutschland vor; verfolgte,
andersgläubige Iraker werden – trotzdem ihr Land im Kriegszustand ist
– zurückgewiesen. Die Innenminister der Länder, ansonsten eher
für Ausländerabwehr bekannt, stellten sich hinter Schäubles
Plan. SZ, 19.4.2008, S. 6 Auch der Münchner Erzbischof Reinhard Marx unterstützte die Absicht der Bundesregierung, verfolgte Christen aus dem Irak aufzunehmen. SZ, 18.4.2008, S. 46 | |
Oft geleugnet, zumindest aber
verschwiegen: Gemäss dem Konkordat zwischen Vatikan und Bayern von 1924, unter Adolf Hitler und unter Edmund Stoiber erneuert, zahlt der bayerische Staat und damit alle Steuerzahler die Gehälter der bayerischen Bischöfe. Selbstverständlich sind diese Gehälter in dem üppigen rahmen, wie es der Katholischen Kirche, der reichsten Organisation der Welt, angemessen ist. An die katholische Kirche überweist der bayerische Staat alleine im jahr 2007 Gehälter und Gehaltszuschüsse von 62 Millionen Euro, an die evangelische Landeskirche – die grundgesetzliche Neutralitätspflicht des Staates gegenüber den Religionsgemeinschaften kann man auch ohne Konkordat verletzen – 19,5 Millionen Euro. Zu diesen Beträgen kommen dann noch 27 Millionen Euro für Gebäudeinstandhaltung und viele weitere Millionen (Finanzierung der Caritas, etc.) SZ, 3.12.2007, S. 49 | |
An sogenannten vom
Staat geschützten kirchlichen (damit ist gemeint: katholisch oder
protestantisch; keine andere Religion oder Weltanschauung kommt zu diesem
Privileg) Feiertagen sind von sieben bis elf Uhr alle vermeidbaren
lärmerzeugenden Handlungen verboten, sofern Gottesdienste gestört
werden könnten. SZ, 14.8.2007, S. 33 | |
Josef
Ranner, MdL, CSU, erlebte die Biermösl
Blosn in der bayerischen Staatsoper und warf der Gruppe Blasphemie
vor. Ranner läßt auf seiner Webauftritt unter "Ansichtssache",
"Politik vor Ort", "Positionen" und "Ziele" jede eigenen Standpunkt vermissen
und hat jeweils nur Presseerklärungen der eigenen Parteispitze, sofern die
entsprechenden Rubriken nicht gleich leer sind. Zum Auftritt der Biermösl
Blosn findet man auf Ranners Webauftritt nichts: "Leider hatte Ihre Suche keine
Ergebnisse". In der SZ wird er zitiert mit: "Mit großer Betroffenheit
musste ich erleben, dass die Biermösl Blosn christliche Überzeugungen
primitiv lächerlich machte". Auf Nachfrage verweigerte er jede genauere
Auskunft. SZ, 24.7.2007, S. 35 –
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Sibylle Laurischk, Sprecherin der FDP
Bundestagsfraktion für Integrationsfragen (!) zum Kopftuchverbot an den
Schulen: "Da gilt Neutralitätspflicht. Eine Lehrerin muss das Kopftuch in
der Schule ablegen." Bekanntlich gilt die Neutralitätspflicht nicht
für christliche Symbole oder Kleidung. ... "Ich würde mir
wünschen, dass in den Moscheen mehr Deutsch gesprochen wird." Gegen Latein
in den christlichen Kirchen sprach sich – soweit ich weiß –
noch kein(e) Politiker(in) aus. Interview von Christian Deutschländer mit Sibylle Laurischk, OVB, 8.12. 2006, S. 2 |
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Ministerpräsident Dr. Edmund Stoiber, CSU, will die Meinungsfreiheit
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Die Politiker der CSU schenken
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Damit die bayerischen
Schüler das Oberhaupt des Vatikans bei dessen Besuch in Deutschland
bejubeln können plant das bayerische Kultusministerium einen schulfreien
Tag. Die Idee dazu stammt von Heinz
Donhauser, CSU, MdL, aus Amberg. Peter
Kammerer, Geschäftsführer der IHK für München
und Oberbayern (![]() Das ist völliger Quatsch, da Joseph Ratzinger (derzeit: Papst und Oberhaupt des Vatikans) schon oft in Deutschland war, zuletzt als Papst im Jahre 2005. Zur Vorbildfunktion Joseph Ratzingers: als Benedikt XVI. bewohnt er den apostolischen Palast, mit rund 1400 Zimmern, 1000 Treppen und 12.500 Fenstern der größte Palast der Welt. Schloß Versailles: lausige 700 Zimmer. Allerdings bewohnt Ratzinger von den 1400 Zimmern "nur" sieben privat. Profil. Das unabhängige Nachrichtenmagazin Österreichs 32 (2007) S. 76 | |
Im neuen Antidiskriminierungsgesetz zur
Umsetzung europäischer Antidiskriminierungsrichtlinien ist eine
Diskriminierung unter § 9 Zulässige
unterschiedliche Behandlung wegen der Religion oder Weltanschauung
durch "Religionsgesellschaften und Vereinigungen, die sich die
gemeinschaftliche Pflege einer Weltanschauung zur Aufgabe machen" zulässig. ![]() | |
Ministerpräsident Dr. Edmund Stoiber hat aus Anlass der
Wahl des früheren Erzbischofs von München und Freising Joseph
Ratzinger zu Papst Benedikt XVI die Beflaggung aller staatlichen Gebäude
in Bayern angeordnet. ... Der Ministerpräsident bat zugleich die
Gemeinden, Landkreis und Bezirke sowie die übrigen Körperschaften,
Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, in gleicher Weise zu
verfahren. PM 148 Staatskanzlei: Beflaggung aus Anlass
Papstwahl, 19.4.2005 | |
Der Weltbild-Konzern in Augsburg mit über 240
Filialen gehört zu 100 % der katholischen Kirche. SZ 07.10.2003 Wirtschaftliche Ausrichtung ist für die katholischen Kirche in Deutschland kein Problem. Verschiedenen Sekten dagegen wird Gewinnorientierung zum Vorwurf gemacht. | |
Ökumenischer Kirchentag in Berlin
2003 Subventionen durch den "religiös neutralen" Staat: Land Berlin: 1.800.000 Euround viele weitere vom Steuerzahler finanzierte Sponsoren wie Polizei, Feuerwehr. Rundbrief IBKA August 2003, S. 27 | |
An vielen Feiertage der katholischen
und evangelischen Kirche sind öffentliche Tanz- und Musikaufführungen
verboten. Dieses Verbote gilt auch für Andersgläubige, selbst dann
dann, wenn kein einziger Katholik oder Evangelij gestört wird. Susanne Meiller, Münchner Rechtsanwältin
und Betreiberin der Diskothek "KingDomParc" in Mühldorf will ihr
Grundrecht einklagen. SZ, 1.8.2003, S.40 | |
Der Freistaat Bayern
zahlt für zahlreiche Kirchensanierungen großzügig mit. Dies
resultiert aus dem Bayerischen Landrecht 1756 und der Säkularisation 1803,
die durch einen Rechtsbruch zustande kam. So bezahlen in Deutschland die
Ungläubigen die christlichen Ritualgebäude mit. OVB,
19.4.2003, S.XIII | |
In unseren Kirchen liegen Skelette und
mumifizierte Leichen als sogenannte Reliquien haufenweise herum. Über
Gunther von Hagens' Ausstellung "Körperwelten" (![]() | |
An den 9 Theologischen Fakultäten in Bayern herrschen
paradiesische Zustände. Den 987 Studierenden stehen 364 wissenschaftliche
Fachkräfte, davon 131 Professoren, zur Verfügung. Auf einen Professor
entfällt jährlich eine Diplomprüfung. Dies rügte der
Bayerische Oberste Rechnungshof ORH. Es
könnten locker 7.000.000 Euro jährlich eingespart werden. Alles wird
dank Konkordat (Vertrag Nazi-Deutschland - Vatikan)und Kirchenvertrag durch den
Staat finanziert. SZ, 5.12.2002, S.45. Dabei dürfte
dies der Staat wegen grundgesetzlich verankerter Religionsneutralität
nicht oder er müßte jeder Religionsgemeinschaft dieselben Mittel
schenken. | |
Hinter Klostermauern berieten die
katholischen Bischöfe in Würzburg über sexuellen Missbrauch durch Priester. Angepasst an
die Politiker geht es dabei nach dem Motto: "Verschweigen, vertuschen
versetzen". Die zahlreichen Sexualdelikte sind schlimm genug (Annegret Laakmann, Referentin der "Kirche von
unten": "Die jetzt bekannten Fälle sind erst die Spitze des Eisbergs"),
schlimmer ist, dass die katholische Kirche dem Täterschutz Vorrang gibt
(![]() | |
Arbeitslose müssen Kirchensteuer zahlen, auch wenn sie
keine Christen sind. Dies entschied das Sozialgericht Dortmund in
einem Prozess, den eine arbeits- und konfessionslose Ingenieurin gegen die
Kirchensteuerabzüge des Arbeitsamtes angestrengt hatte (Az.: S 5 AL
264/01). dpa 5.8.2002 | |
Durch langjährige Bevorzugung und
Bezuschussung der christlichen Kirchen wurden die beiden großen
Christen-Gemeinschaften zu Deutschlands reichsten Unternehmern. ![]() |
"Sie sind wie die unvernünftigen Tiere, die von Natur nur dazu da sind, gefangen und getötet zu werden." Petrus über die Nicht-Christen; 2 Petr 2,12 | "Es lebe die Hölle für die Ungläubigen! Und nieder mit allen Demokratien und allen Demokraten!" Ümmet-i-Mohammed, 24.2.1001. Chefredakteur Metin Kaplan und Harun Aydin standen deshalb wegen Aufruf zum Mord vor Gericht. Kaplan: 4 Jahre Haft, Aydin: Freispruch mangels Beweisen. SZ, 24.10.2001, S.6 |
Geplantes Zuwanderungsgesetz:
vorgesehen ist die Einrichtung eines "gesonderten Kirchenkontingents" für
Fälle, in denen sich Flüchtlinge in den Schutz der Kirchen [gemeint
sind: die beiden großen christlichlichen Religionen] begeben.
Der Spiegel 31/2001, S.17 |
Für eine
Romfahrt zur Heiligsprechung der Crescentia Höß von Kaufbeuren
können sich bayerische Schüler zufolge Kultusministerin Monika
Hohlmeier beurlauben lassen. SZ, 20.7.2001,
S.43 |
Muslime können in Deutschland ihre
Religion laut einer Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung nicht so
selbstverständlich ausüben wie Christen. SZ,
27.6.2001, S.6 |
Der Mainzer katholische Kardinal
Karl Lehmann erzwang die Nachnominierung
eines weiteren Katholiken (Moraltheologe Eberhard
Schockenhoff) zum Ethikrat, obwohl mit Gebhard Fürst bereits ein katholischer Bischof
drin ist. Mit nunmehr drei Theologen der beiden Grosskirchen, sind diese im
24-köpfigen Ethikrat völlig überproportional vertreten.
SZ, 16.5.2001, S.6 |
Wolfgang Behnk, Sektenbeauftragter der evangelischen
Grosssekte (SZ: "Sektenpfarrer) darf vor Datenmissbrauch durch andere Sekten
warnen. Az 9 O – 18855/98. So sehr hier die Meinungsfreiheit zu loben ist,
bleibt abzuwarten, ob dieses Grundrecht umgekehrt auch anderen Sekten
zugestanden wird. SZ, 15.5.2001, 53, Münchner Merkur,
15.5.2001, S.6 |
Für Pfarrer der Grosssekten gilt
– ähnlich wie für Journalisten, Ärzte und
Rechtsanwälte –, ein besonderes
Privileg: Sie dürfen vor der Justiz über alles schweigen,
was sie bei ihrer Arbeit von Dritten erfahren. Der Spiegel
8/2001, S.128 |
Zur
Beförderungsfeier der Katholischen Kirche in Rom werden die katholischen
Bischöfe von Politikern begleitet: Ministerpräsident Erwin Teufel,
CDU, Baden-Württemberg, Otto Schily, SPD, Bundesinnenminister, Monika
Hohlmeier, CSU, bayerische Kultusministerin. Süddeutsche
Zeitung, 22.2.2001, S.1, Münchner Merkur, 20.2.2001, S.5 |
Umgekehrt funktioniert es auch:
Den Erfolg der CSU in den fünfziger Jahren begründete Jaromir Balcar,
Historiker vom Institut für Zeitgeschichte, München, auch mit der
"massiven Unterstützung durch die Kirche". Wasserburger
Zeitung, 1.2.2001, S.16 |
Das Kultusministerium
erkannte Orden mit mehr als 200 Mitgliedern als Körperschaft an. Der
katholische Deutsche Orden brachte es auf 27 Mitgliedern in ganz Deutschland.
Trotzdem erhielt er den begehrten Status. Süddeutsche
Zeitung, 15.12.2000, S.12 |
Am 19.Januar 1998 setzte sich Ministerpräsident Edmund Stoiber, CSU,
dafür ein, daß der Deutsche Orden
(Organisation der katholischen Kirche) den privilegierten Status
einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zuerkannt bekommt, obwohl
er nicht die Voraussetzungen erfüllte. Im Dezember 2000 kam es zum
finanzielle Desaster des Ordens. Süddeutsche Zeitung,
14.12.2000, S.L11. Stoiber, Spezialist für
haarsträubende Ratschläge:
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Der Bayerische
Oberste Rechnungshof (ORH) prangert die idyllischen Lehrverhältnisse an
den theologischen Fakultäten an, wonach zum Teil auf einen Professor nur
mehr zehn Studenten kommen. Die Ausbildung für die beiden Grossekten wird
vom Staat überproportional gefördert; wobei die Ausbildung der
Priester, Medizinmänner und Schamanen durch den Staat bereits
grundsätzlich tabu sein sollte. Süddeutsche Zeitung,
11.12.2000, S.L7 |
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