| Streit ums Kopftuch Die Gleichstellung aller Religionen wird in einigen Bundesländern durch verschiedene Kleidervorschriften verletzt |
| Im Streit um das öffentliche
Tragen eines Kopftuchs sehen viele lediglich einen Konflikt zwischen der
Religionsfreiheit der Bürger und der religiösen
Neutralitätspflicht des Staates. Es geht jedoch auch um eine
Gleichbehandlung aller Religionen und Weltanschauungen. Wer das Kopftuch in
einem bestimmten Bereich verbietet, muss auch andere religiöse
Bekleidungen in diesem Bereich verbieten. Baden-Württemberg, Hessen,
Niedersachsen, Saarland und Bayern haben ein Kopftuchverbot in der Schule
erlassen. Nonnenhabit und Kippa bleiben aber erlaubt. |
| Ludwig Schick, Erzbischof von Bamberg: "Wir brauchen
die freie Religionsausübung in Tolernaz und keine intoleranten
Religionsverbote" (SZ, 10.6.2008, S. 45). Meint er damit das intolerante
Kopftuchverbot der CSU? Oder will er eine weitere bevorzugte Behandlung der
Katholiken? Oder wehrt er sich gegen die Gleichbehandlung der
Religionen? Ludwig Schick weiter: "Nur intolerante, autokratische Regierungen, in denen die Bürgerrechte reglementiert seien, würden das religiöse Bekenntnis und die religiösen Symbole in der Öffentlichkeit verbieten." |
| Das Kopftuchverbot für Lehrerinnen
an öffentlichen Schulen in Baden-Württemberg bleibt bestehen. Von der
Kopfbedeckung gehe eine abstrakte Gefährdung der religiösen
Neutralität der Schule und des religiösen Schulfriedens aus, urteilte
der Verwaltungsgerichtshof (VGH) am 14. Mai 2008 in Mannheim. Eine Lehrerin
verstoße gegen die Dienstpflicht, wenn sie in der Schule erkennbar aus
religiösen Gründen ein Kopftuch trage. In merkwürdiger Zwiedeutigkeit (also nicht wirklich merkwürdig, Juristen denken kreuz und quer, aber selten folgerichtig) merkte der VGH an: Das Tragen religiös motivierter Kleidung anderer Bekenntnisse, wie beispielsweise Ordensgewänder christlicher Gemeinschaften oder etwa die jüdische Kippa, sei Lehrkräften an öffentlichen Schulen nicht mehr erlaubt. Es spreche viel dafür, dass es gerechtfertigt sei, gegen drei Nonnen nicht einzuschreiten, die an einer staatlichen Grundschule in Baden-Baden in Ordenstracht unterrichteten, erklärte das Gericht. Und gleich noch ein Dämpfer für etwaige Gleichbebehandlung der Religionen: Auf eine etwaige Ungleichbehandlung gegenüber den Nonnen könne sich die klagende muslimische Lehrerin nicht berufen. Eine Revision gegen das Urteil lies der VGH nicht zu. Aktenzeichen: VGH Baden-Württemberg 4 S 516/07 Bayern verstößt permanent gegen die Gleichbehandlung der Religionen: etwa 50 Lehrkräfte unterrichten in Bayern im Ordenshabit. Joachim Herrmann, CSU, erwartet aufgrund des Urteils in Baden-Württemberg keine Auswirkungen auf diese Ungleichbehandlung in Bayern. OVB, 16.5.2008, S. 1 Auch Christine Haderthauer, Generalsekretärin der CSU, bekannte sich ausdrücklich für eine Ungleichbehandlung der Religionen. SZ, 19.5.2008, S. 6 |
| Obwohl in Bayern (im
Gegensatz zu Baden-Württemberg) noch nicht einmal Lehrern und Lehrerinnen
das Tragen des Kopftuchs in der Schule verboten ist, wurde jetzt eine
Schülerin in Dingolfing gezwungen, das Kopftuch abzulegen. Schulleiterin
Adele Rump der Hauptschule in Dingolfing
drängte das Kind das Kopftuch abzulegen. Im Büro der Schulleiterin
wurde das Kind belehrt. Inzwischen darf das Kind wieder ihre Kleidung tragen.
Die Eltern prüfen rechtliche Schritte gegen die Schulleiterin, die von der
Aufsichtsbehörde bereits gemaßregelt wurde. OVB,
29.9.2006, S. 8 |
| Das Kopftuch
Entschleierung eines Symbols? Sicher erwartete die CDU nahe Konrad-Adenauer-Stiftung etwas anderes. Aber eine Untersuchung dieser Gesellschaft belegt, dass kopftuchtragende Türkinnen damit nicht ihre Unterdrückung zeigen. 90 % der befragten Frauen gewinnen durch das Kopftuch Selbstvertrauen. Bereits in 8 von 16 deutschen Bundesländern ist den Lehrerinnen das Tragen eines Kopftuchs verboten. Die Studie zeigt : diese Verbote beruhen auf falschen Annahmen. Frank Jessen, Ulrich von Wilamowitz-Moellendorff : Das Kopftuch Entschleierung eines Symbols? Sankt Augustin: Konrad-Adenauer-Stiftung, 2006. |
| Das Land
Baden-Württemberg verbot den Lehrerinnen ein Kopftuch zu tragen. Die
Lehrerin Doris Graber setzte am
Verwaltungsgericht Stuttgart durch, dass sie als Lehrerin ein Kopftuch tragen
darf. Da anderen Religionsgemeinschaften die Tracht nicht verboten wurde
(Nonnen tragen beispielsweise die Nonnentracht) verletze das Landesgesetz den
Gleichheitsgrundsatz. Frau Graber erschien zum Unterricht an der Schillerschule
in Bad Cannstadt mit Kopftuch. SZ, 11.7.2006, S.
5 |
| Die bayerische Landtagsopposition
veranlasste eine Expertenanhörung zum geplanten "Kopftuchverbot". Die
Ergänzung zum bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz will Lehrern
das Tragen aller äußeren Symbole und Kleidungsstücke verbieten,
die eine religiöse oder weltanschauliche Überzeugung ausdrücken,
welche nicht verfassungskonform sei. Professor Peter Michael Huber, Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Staatsphilosophie, LMU München, sagte bei der von der Landtagsopposition initiierten Expertenanhörung, das bayerische Gesetz entspreche den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Huber gab zu bedenken, dass sich aus dem Gesetz auch die Forderung ableiten lassen könnte, die Nonnentracht an öffentlichen Schulen ebenfalls zu untersagen, denn auch die Kleidung von Nonnen drücke eine religiöse Überzeugung aus. Professor Johannes Masing, Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, Universität Augsburg, meinte, dass es bereits jetzt unzulässig sei, einerseits das Kopftuch zu verbieten, den Nonnenhabit dagegen zu erlauben. "Zum Kopftuch Nein, zum Habit Ja das ist nicht möglich." Masing berief sich auf das Grundgesetz, das es verbiete, Religionen unterschiedlich zu behandeln. "Es gilt der Grundsatz der weltanschaulichen Neutralität des Staates." Das Christentum dürfe "als Religion nie bevorzugt werden", so Masing, "auch dann nicht, wenn es Werte vermittelt". Maximilianeum, 06/2004, S. 92-93. |
| "Die relevante Frage
ist deshalb nur, was sich aus einer politischen Dimension des Kopftuchs
für dessen Zulassung oder Verbot ergeben kann. Wenn das Tragen eines
Kopftuchs durch eine muslimische Lehrerin für sie die Wahrnehmung ihrer
Bekenntnisfreiheit darstellt dies war im konkreten Streitfall
unbestritten , muss sich diese Grundrechtsausübung nicht anderen
Deutungen des Kopftuchs unterwerfen und sie sich zurechnen lassen. Das
wäre völlig unverhältnismäßig und würde das
Grundrecht von vornherein entleeren." Ernst-Wolfgang Böckenförde
(Staatsrechtslehrer, 1983-96 Bundesverfassungsrichter): "Ver(w)irrung im
Kopftuchstreit", SZ, 16.1.2004, S.2 |
| Joseph
Ratzinger, Kardinal der Katholischen Kirche, sprach sich beim
Silvestergottesdienst im Regensburger Dom gegen ein Kopftuchverbot aus. "Ich
würde keiner muslimischen Frau das Kopftuch verbieten, aber noch viel
weniger lassen wir uns das Kreuz als öffentliches Zeichen einer Kultur der
Versöhnung verbieten". SZ, 16.1.2004, S.2 |
| Joachim Herrmann, Vorsitzender der
CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag,
|
| Frau Simone
Schneppensiefen, für den Bayerischen Rundfunk und der ARD im
Iran tätig, fiel auf, weil sie in Studio-Berichten für Tagesschau und
Tagesthemen ein Kopftuch trägt. Bei der ARD gingen Anrufe ein und
Schneppensiefen erklärte schließlich während einer
Interview-Schaltung in eigener Sache, sie trage das Tuch, weil das Sitte sei in
Iran. SZ, 30.12.2003, S.15 |
| Bundespräsident Johannes Rau sprach sich im
Kopftuchstreit für eine Gleichbehandlung der Religionen aus. Er meinte,
wenn das Kopftuch als Glaubensbekenntnis gelte, müsse das auch für
die Kutte des Mönchs und das Kruzifix gelten. Ich bin für
Freiheitlichkeit, aber ich bin gleichzeitig für die Gleichbehandlung aller
Religionen. Die öffentliche Schule müsse für jeden
zumutbar sein, ob er Christ, Heide, Agnostiker, Muslim oder Jude
ist. SZ, 29.12.2003, S.5 |
| Friedensnobelpreis 2003 geht an
Iranerin Schirin Ebadi. Damit wird der
Einsatz der Menschenrechtlerin für Demokratie und Menschenrechte
gewürdigt. Auf die europäische Debatte ums Kopftuch angesprochen,
erwiderte sie: Jede Frau, die das Kopftuch aus freien Stücken tragen
möchte, sollte dies tun können. Wenn sie nicht missionieren
will, sollte sie das Kopftuch tragen dürfen. Genauso wie man das Recht
haben sollte, mit Hut spazieren zu gehen. Oder nackt. Sie meint auch,
europäische Staaten sollten sich nicht mit dem iranischen Gottesstaat
gemein machen, indem auch sie den Frauen vorschreiben, wie sie sich zu kleiden
haben: Ich bin der Überzeugung, dass Menschen die Freiheit besitzen
müssen, so zu leben, wie sie es wollen. Dass bestimmte Länder nun
Musliminnen verbieten wollen, mit Kopftuch in der Schule zu unterrichten,
widerspricht der Idee von Freiheit. Dass in Europa eine Frau wegen ihres
Kopftuchs nicht Parlamentsabgeordnete sein darf, widerspricht der Idee von
Freiheit. Wir müssen lernen, nebeneinander in Frieden zu leben, auch wenn
wir unterschiedliche Glauben und Meinungen haben. SZ,
10.12.2003, S.13 |
| Ernst Gottfried Mahrenholz, der frühere
stellvertretende Präsident des Bundesverfassungsgerichts, hat den
geplanten neuen Paragrafen 38 des baden-württembergischen Schulgesetzes zu
einem Anti-Kopftuch-Gesetz massiv kritisiert. Der Gesetzentwurf widerspricht
den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Dieses hat ausdrücklich darauf
hingewiesen, dass Angehörige unterschiedlicher
Religionsgemeinschaften gleich behandelt werden müssen. In
Baden-Württemberg soll das Kopftuch verboten werden, eine Ordenstracht
nicht. SZ, 25.11.2003, S.6 |
| ZdK-Präsident Hans Joachim Meyer zum so
genannten Kopftuchstreit: "Was diese Frage bedeutungsvoll macht, ist die unbestreitbare Tatsache, dass es im Islam Kräfte gibt, für die das Kopftuch Zeichen der Unterordnung der Frau ist und die damit der Gleichstellung von Mann und Frau als einem Grundpfeiler unserer freiheitlichen Verfassungsordnung in elementarer Weise widersprechen. Für andere Muslime dagegen ist das Kopftuch lediglich Ausdruck eines religiösen Bekenntnisses ohne diskriminierende Wirkung für die Frauen. Überdies gibt es Menschen und Länder, für die der Islam wichtig ist, das Kopftuch dagegen nicht. Wer sich als Christ der Tatsache erinnert, dass es auch in der Geschichte des Christentums kräftige Tendenzen gab, den Frauen die Gleichberechtigung aus religiösen Gründen zu versagen, wird in dieser uneinheitlichen Haltung von Muslimen einen Grund für Hoffnung sehen. Allerdings begründet zugleich das Tragen eines Kopftuches im öffentlichen Dienst auch die Sorge, dass damit der Gleichberechtigung von Mann und Frau widersprochen werden soll. [...] In einer solchen Gesellschaft [gemeint ist Deutschland ] haben religiöse Symbole ihren Platz, aber keine politischen Zeichen, welche die Grundlagen unserer Verfassungsordnung in Frage stellen." Prof. Dr. Hans Joachim Meyer, Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK); In der Katholischen Kirche wird der Grundpfeiler der freiheitlichen Verfassungsordnung der Bundesrepublik, die Gleichstellung von Mann und Frau, ständig eklatant verletzt. |
| Kultusministerin Monika
Hohlmeier, CSU: Das Kopftuch
verstößt gegen die Bayerische Verfassung und wird an den
Schulen verboten. Hohlmeier: "Wir dürfen dem Fundamentalismus und
Extremismus an unseren Schulen keine Tür öffnen." Das Tragen eines
Kopftuchs widerspreche den Vorstellungen der großen Mehrheit der Eltern
und Schüler und könne den Schulfrieden stören. Die christlichen
Symbole wie das Kruzifix im Klassenzimmer und der Unterricht durch Nonnen im
Habit sind Hohlmeier zufolge von der Neuregelung nicht betroffen.
30.09.2003 sueddeutsche.de/AP/dpa |
| Während
muslimischen Lehrerinnen in Bayern das Tragen von Kopftüchern verboten
werden soll (Viele Religionen oder Glaubensgemeinschaften
werden benachteiligt: |
| Bekanntlich darf eine
muslimische Lehrerin nicht unterrichten, weil sie dabei ein Kopftuch tragen
will. Viele christliche Erzieher/innen tragen Kreuze, christliche Medaillons,
ja sogar Ordenstracht im Unterricht. Das Verwaltungsgericht Giessen erlaubte
nun auch christliche Gebete im Kindergarten. SZ 7.2.2003, S.5 |
| Das Bundesverwaltungsgericht in Berlin
(Az.: BVerwG 2 C 21.01) bestätigte das "Kopftuchverbot" im Schuldienst
gegen eine muslimische Lehrerin. "Die Pflicht zu strikter Neutralität im
Bereich der staatlichen Schule wird verletzt, wenn eine Lehrerin im Unterricht
ein Kopftuch trägt", urteilten die Bundesrichter. Selbstverständlich
unterrichten katholische (Religions)Lehrer weiterhin in schwarzer Uniform,
katholische Ordensbrüder und - schwestern unterrichten weiterhin in Tracht
und Ornat. |
| Der 4.Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg wies eine Klage der 28-jährigen muslimischen Lehrerin Fereshta Ludin zurück (Az. 4 S 1439/00). Demnach darf sie im Unterricht kein religiös motiviertes Kopftuch tragen. Als Lehrerin ist sie zu weltanschaulicher Neutralität verpflichtet. Dem Schutz der Schüler komme größere Bedeutung zu als der individuellen Bekenntnisfreiheit. SZ, 27.6.2001, S.6. Fest steht: christlichen Lehrern und Lehrerinnen wurde bislang noch nie eine Kleidungsvorschrift gemacht, obwohl diese schwarze Talare und Kreuze tragen. Ich selbst wurde in der Volksschule von Nonnen in ihrer Tracht unterrichtet. |
| Links |
| Der bayerische Landtag verbot am
11.11.2004 (Faschingsanfang) den muslimischen Lehrerinnen ein Kopftuch zu
tragen: |