| Seit 1945
zahlten die Bürger 14 Milliarden Euro Staatsleistungen an die
Grosskirchen Die Humanistische Union zeigte, dass die Länder, auch die DDR, seit dem zweiten Weltkrieg mehr als 14 Milliarden Euro als sogenannte Staatsleistungen an die Kirchen gezahlt haben. Die deutsche Verfassung verlangt seit 1919, dass die Länder diese angeblich auf alten Rechtstiteln beruhenden Leistungen ablösen sollen und der Bund gesetzlich dafür Grundsätze aufzustellen hat. Doch das Grundgesetz juckt die deutschen Politiker kaum: seit 1919 haben sie diesen Verfassungsauftrag nicht vollzogen. |
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| Katholische
Kirche darf aufgrund der Religionszugehörigkeit diskriminieren Während für alle anderen Arbeitgeber europaweit strenge Antidiskriminierungsgebote gelt, gilt das für die christlichen Tendenzbetriebe nicht. Das Grundgesetz ist in solchen Betrieben – meist sind es soziale Einrichtungen, die zu über 90 % aus Steuergeldern finanziert werden, also von Menschen jeglischer Religion und Weltanschauung – nicht! Die Leiterin eines katholischen Kindergartens ist geschieden und will wieder heiraten: bevor ihr gekündigt wird, nimmt die den Hut. Der Sprecher des Erzbischöflichen Ordinariats, Bernhard Kellner, meint dazu: „Der katholische Kindergarten ist keine Bewahranstalt, sondern eine Bildungseinrichtung. Dazu gehört, dass die Mitarbeiter entsprechend der katholischen Lehre leben und das auch vorleben.“ Aus dem allgemeinen Steuertopf finanzierte Sozialbetriebe sollten aber gerade nicht religiös indoktrinieren. Kellener meint zynisch weiter, keiner werde dazu gezwungen, in der katholischen Kirche zu arbeiten. Dabei unterschlägt er, dass die Kirchen bei solchen Einrichtungen nahezu ein Monopol besitzen. |
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| Verwaltungsgericht
urteilt: Privilegien bleiben! Das Verwaltungsgericht Ansbach wies am 28. Juli 2011 die Klage der Professorin Ulla Wessels ab, die durch die Besetzung der 21 Konkordatslehrstühle durch die katholische Kirche, benachteiligt worden war. Die katholischen Bischöfe haben weiter das Privileg bei der Besetzung der Konkordatslehrstühle an Bayerns Universitäten ihre Zustimmung zu geben oder ein Veto einzulegen. Dadurch ist gewährleistet, dass nur der katholischen Kirche genehme Leute diese Stellen besetzen. Es handelt sich dabi nicht um theologische Lehrstühle sondern um ganz profan weltliche. Anderen Kirchen, Religionen oder Weltanschauungen wird dieses Privileg verweigert. Vom weltanschaulich neutralen Staat, wie er im Grundgesetz vorgesehen, ist damit Deutschland noch weit entfernt. Verwaltungsgericht stärkt Konkordat, SZ, 30. 7.2011, S. 45 – – |
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| Bundesministerium für Arbeit und Soziales:
Privilegien bleiben! Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bestätigte die Privilegien der christlichen Kirchen und die Teilaussetzung der Grundrechte innerhalb der christlichen Kirchen. In kirchlichen Einrichtungen – auch wenn sie grossenteils aus den Steuergeldern aller Bürger finanziert sind – • darf es keine Streiks geben. • Die Kirchen können ihr eigenes Arbeitsrecht beibehalten. • Grundrechte – wie keine Diskriminierung der Frau oder die Religionsfreiheit – sind dabei aufgehoben. • Das Arbeitsrecht ist "im Licht des verfassungsrechtlichen Selbstbestimmungsrechts der Kirchen auszulegen", d.h. es gilt in kirchlichen Einrichtungen nicht. • Lohndumping in kirchlichen Krankenhäusern, Pflege- und Sozialeinrichtungen ist hinzunehmen. Allerdings wird der Freibrief durch die Politik von den Gerichten gelegentlich unterlaufen. • Das Landesarbeitsgericht Hamburg erklärte am 18. 3. 2011 einen Streik in einer Diakonie-Klinik für rechtens. Das vom Grundgesetz geschützte Streikrecht sei höher zu bewerten als das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen. • Das Landesarbeitsgericht Hamm wies im Januar 2011 eine Klage der evangelischen Diakonie gegen Streikaufrufe der Gewerkschaft Verdi ab. > |
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Für den Papst, Oberhaupt einer der
reichsten Organisationen der Welt, sieht es im Jenseits schlecht aus.
1) Es ist Unfug Unmögliches durch "eher" sozusagen zu steigern. Aber das kann man dem einfachen Geist der Evangelienaufschreiber nachsehen. Es wurde wohl bildlich übertrieben. 2) Aber – um ein anderes Tierbild zu verwenden –, da beißt die Maus keinen Faden ab: für einen Reichen ist es unmöglich in das Reich Gottes zu gelangen. Die grosse Frage ist: wer gilt als reich? Antwort: Wenn überhaupt jemand als reich gilt (und von der leeren Menge sprach Jesus sicherlich nicht), dann sind es die obersten Manager der Katholischen Kirchen, allen voran der Papst. |
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| »Hinter jedem großen Vermögen steht ein
Verbrechen« Die katholische Kirche hat im Laufe der Jahrhunderten das wohl größte Vermögen weltweit angehäuft. Die deutschen Steuerzahler bluten noch heute um die Folgen der Säkularisation zu begleichen. Dabei gilt das bekannte Verdikt von Honoré de Balzac: »Hinter jedem großen Vermögen steht ein Verbrechen«. Dabei ist "ein" nicht die Zahl 1, sondern der unbestimmte Artikel. Dazu passt, dass Mario Puzo dieses Bonmot Balzacs seinem Roman Der Pate als Motto vorangestellt hat. Nach vorsichtigen Schätzungen hat die katholische Kirche ein Vermögen von mindestens 700 Milliarden Euro. |
| Anti-Toleranz der katholischen Kirche,
zugleich ein Lehrbuchbeispiel der Doppelzüngigkeit Eine 17-jährige Gymnasiastin aus Illertissen hatte den Mut zur Glaubensfreiheit (Art. 4 GG) und wagte den Ausstieg ( Das katholische Gymnasium ist das einzige am Ort, ein "Kolleg der Schulbrüder", betrieben vom Schulwerk der Diözese Augsburg und finanziert durch unser aller Steuergeld. Auf massivem öffentlichen Druck lenkte die katholische Kirche ein: die Schülerin darf am Gymnasium bleiben. Das Schulwerk der Diözese Augsburg (derzeit noch unter dem Bischof Walter Mixa; Der Schulvertrag des kirchlichen Gymnasiums in Illertissen ist sittenwidrig und mit Art. 4 des Grundgesetzes unvereinbar. In ihren Sonntagsreden sprechen sich die katholischen Manager oft gegen Intoleranz und Diskriminierung aus; gemeint ist wohl nur Intoleranz und Diskriminierung gegenüber Katholiken „Weil sie dem Plan Gottes widerspricht, muss jede Form der Diskriminierung beseitigt werden“, betonte Dr. Peter-Paul Straube, Rektor des Bischof-Benno-Hauses in Schmochtitz, in seinem Vortrag "Blick gen Osten". |
| „Es entsteht
der Verdacht, dass die Katholische Kirche bei der ganz großen Politik
lieber in Deckung geht und sich mit dem Staat arrangiert, weil der ihr
den Rahmen schafft, in dem sie wie je und eh den einzelnen kleinen
Menschen kontrollieren und sittlich schuriggeln möchte.“ Susanne Betz in: "Dossier Politik: Unantastbar bis in alle Ewigkeit? Das Verhältnis zwischen katholischer Kirche und Staat in Deutschland". 24.03.2010 Bayern 2 |
| Papst
Joseph Ratzinger aka Benedikt XVI. mahnte in
einer Predigt zum Fest der Heiligen Drei Könige im Petersdom, die Welt
brauche Hoffnung, «eine grössere Hoffnung, die es möglich macht, das
Gemeinwohl aller dem Luxus weniger vorzuziehen». «Nur bei Übernahme
eines nüchternen Lebensstils, begleitet von einer ernsthaften
Verpflichtung zu einer gerechteren Verteilung des Reichtums, wird es
möglich sein, ein gerechtes und nachhaltiges Entwicklungsmodell
umzusetzen.» Er setzte sich also für eine einfacheren Lebensstil und eine gerechtere Verteilung des Reichtums ein. • Benedikt XVI. ist Oberhaupt des Vatikanstaats und oberster Chef der reichsten Organisation der Welt. • Er zelebrierte die Messe in prachtvollen Luxusgewändern. • Der Petersdom, die größte Basilika in Rom fasst 60.000 Personen und ist mit einer überbauten Fläche von 15.000 Quadratmetern eine der größten und luxoriösten Kirchen der Welt. Den einfacheren Lebensstil legte Ratzinger anscheinend nur den anderen ans Herz. SZ, 7.1.2008, S. 1 In derselben Predigt: |
| Kirchensteuer erfolgt durch die Finanzämter = staatlich.
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| Taufe Durch die Taufe von Neugeborenen (warum nicht die befruchtete Eizelle, die doch laut Kirchen bereits die volle menschliche Person ist, mit allen Rechten und Würden?) werden Minderjährige zu einem bestimmten Glauben gezwungen. Dies widerspricht einigen Grundgesetzartikeln, u.a. verletzt es eklatant die menschliche Würde, da die Neugeborenen instrumentalisiert werden. |
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| Religionsunterricht Trotz der in Art.3 GG geforderten religiösen Neutralität, wird einigen Religionen der Unterricht an öffentlichen Schulen gestattet und teilfinanziert. |
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| Militärseelsorge wird staatlich finanziert obwohl es alleinige Angelegenheit der einzelnen Religionen ist. |
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| Vereinsrecht im Vereinsrecht werden Religionen bevorzugt behandelt. |
Soll abgeschafft werden (9/2001) |
| Theologische Fakultäten und
Hochschulen Die Ausbildung der kirchlichen Funktionäre wird staatlich finanziert und verstößt damit u.a. gegen Art.3 GG, Art.5 (3) Freiheit von Forschung und Lehre |
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| Wohlfahrt und Jugend Die großen Religionen treten hier als staatlich finanzierte Arbeitgeber auf. Die demokratischen Grundwerte (z.B. Betriebsverfassungsgesetz; Art.3 GG Gleichberechtigung) werden nicht eingehalten. |
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| Polizei-, Gefängnis- und Krankenhausseelsorge wird staatlich finanziert obwohl es alleinige Angelegenheit der einzelnen Religionen ist. |
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| Baumaßnahmen an kirchlichen Gebäuden Die bayerische Staatsbauverwaltung stellt für Baumaßnahmen an kirchlichen Gebäuden jährlich etwa 19,5 Millionen Euro bereit, teilte Innenminister Dr. Günther Beckstein am 10. Juli 2003 in München mit. |
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| Medienpräsenz Hier werden die großen Religionen bevorzugt behandelt.
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| Diese Privilegienliste ist unvollständig. | |