| Deutschland
ist kein Rechtsstaat [ und kein "Wie halten Sie es nur aus", wurde der jüdische Psychoanalytiker Sammy Speier einmal von einer zartfühlenden deutschen Seele gefragt, "wie halten Sie es nur aus, in Deutschland zu leben?" Er gab die Frage prompt zurück: "Und Sie? Wie halten Sie es aus?" Franz-Josef Hutter, Carsten Tessmer, Hg. Die Menschenrechte in Deutschland. München, 1996. S.40 Siehe dazu auch das |
| Deutschland
ist kein souveränder Staat laut Finanzminister Wolfgang Schäuble, CDU „Die Kritiker, die meinen, man müsse eine Konkurrenz zwischen allen Politikbereichen haben, die gehen ja in Wahrheit von dem Regelungsmonopol des Nationalstaates aus. Das war die alte Ordnung, die dem Völkerrecht noch zugrunde liegt, mit dem Begriff der Souveränität, die in Europa längst ad absurdum geführt worden ist, spätestens seit den zwei Weltkriegen in der ersten Hälfte des vergangenen Jahrhunderts. Und wir in Deutschland sind seit dem 8.Mai 1945 zu keinem Zeitpunkt mehr voll souverän gewesen.” Wolfgang Schäuble, CDU, auf dem European Banking Congress ECB, 18-20.11.2011, in Frankfurt am Main |
| Der Fall
G. M. In Bayern muss man mit Zivilcourage zurückhaltend sein. Schnell landet man damit im Verfassungsschutzbericht, wird geheimdienstlich beobachtet (bespitzelt) oder ins Gefängnis gesperrt. Eine andere Variante wandte die bayerische Justiz im Fall G. M. an. Dieser zeigte Schwarzgeldverschiebungen bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth an. M. wurde vor Gericht gestellt und der forensischen Psychiatrie übergeben ("paranoide Wahnsymptomatik"), das heißt weggesperrt. Die Schwarzgeldschieber dagegen blieben auf freiem Fuss. Siehe "Der Fall Gustl Mollath" und "Zivilcourage in Bayern" unter |
| Gewaltenteilung
gibt es woanders Wenn das oberste deutsche Finanzgericht der Bundesfinanzhof (BFH) entscheidet, kann der Finanzminister das Urteil einfach per Erlass für ungültig erklären. Wolfgang Schäuble, CDU, macht das auch häufig. In dieser Wahlperiode (etwa zur Hälfte vorbei) wischte Wolfgang Schäuble, CDU, bereits acht Mal Entscheidungen, die ihm nicht passten, vom Tisch. Er versandte einen "Nichtanwendungserlass" an die Finanzämter. Die Judikative ist in Deutschland weitgehend entmachtet oder wird schlicht ignoriert (siehe nachfolgenden Beitrag). |
Bundestag reagiert nicht auf
Verfassungsverstöße
Siehe dazu: Bundestagspräsident Norbert Lammert, CDU, kritisierte das Versagen des Parlaments bei der vom Verfassungsgericht geforderten Korrektur des Wahlrechts: “Die Situation ist ärgerlich und zweifellos auch peinlich”. Man stelle sich einen unvergleichlich geringeren Verstoss eines Bürgers vor. Beispielsweise ist am Pkw der TÜV abgelaufen und der Bürger erhält eine Frist das nachzuholen und ... Lammert beklagt das Versagen des Bundestags, SZ, 16. Juni 2011, S. 1 – |
| Zu
auffällig gegen die Gewaltenteilung agiert Erstmals soll ein Justizminister angeklagt werden, der zu auffällig gegen die Gewaltenteilung verstossen hat: Heinz Georg Bamberger, SPD, Justizminister Rheinland-Pfalz. Bamberger hatte am 22. Juni 2007 den Chefposten des Koblenzer Oberlandesgerichts besetzt, wie es in Deutschland Brauch ist: die Legislative bestimmt die Richter. Doch das Bundesverwaltungsgericht urteilte: Bamberger habe verfassungswidrig gehandelt: "dem Justizminister musste zum Zeitpunkt der Ernennung bekannt sein, dass er die Ernennung noch nicht vornehmen durfte". Heribert Prantl dazu in einem Kommentar: "Anzuklagen ist aber nicht nur der Minister, sondern das in ganz Deutschland geltende Beförderungssystem, das die Unabhängigkeit der Justiz verhöhnt.", SZ, 3.2.1011, S. 4 Doch in Deutschland sind Politiker nahezu sankrosankt: Die Zweidrittelmehrheit im Landtag, die es nach der Landesverfassung braucht, um diese Anklage zu beschließen, kommt kaum zustande. Die SPD wird das verhindern. |
| Gewaltenteilung in Deutschland bröselig und
von den Parteien zerfressen Die Gewaltenteilung ist eine Grundsäule in einem Rechtsstaat. In Deutschland ist sie immer noch nicht verwirklicht. Der saarländische Ministerpräsident Peter Müller, CDU, wechselt laut Medienberichten im Herbst 2011 zum Bundesverfassungsgericht. Die CDU kann damit einen weiteren wichtigen Spitzenpolitiker ins höchste deutsche Gericht platzieren. In Karlsruhe solle Müller dem scheidenden Richter Udo di Fabio nachfolgen. Peter Müller, Anfang November 2010 zu SPIEGEL ONLINE: "Ich bin Ministerpräsident des Saarlands und werde es bleiben. Alles andere sind Spekulationen, die von interessierter Seite in die Welt gesetzt werden." – Es wäre verfehlt, Peter Müller, CDU, hier der Lüge zu bezichtigen. Parteiamt, Ministerposten und höchster Richter muss sich in Deutschland nicht ausschließen. |
| Drei
neue Richter am Bundesverfassungsgericht: streng nach Parteipopanz
ausgewählt von der Legislative bestimmt und gewählt
Die Auswähler sind: Peter Altmaier, CDU, Brigitte Zypries, SPD, Renate Künast, Grüne. Alle drei gehören zur Legislative. Prinzip der Gewaltenteilung ? Die Ausgewählten sind:
|
| Die Bundesregierung handelte
verfassungswidrig Die Bundesregierung aus CDU, CSU und SPD behinderte verfassungswidrig den BND-Untersuchungsausschuss. Das stellte das Verfassungsgericht in Karlsruhe fest. Die Regierung verweigerte Unterlagen und unterdrückte Zeugenaussagen. Der BND-Ausschuss soll die Verschleppung von Deutschen durch die US-Behörden und die Rolle der deutschen Geheimdienst dabei klären. Az: 2 BvE 3/07; SZ, 24. Juli 2009, S. 1, 6 – |
| Die
ich rief, die Geister, werd' ich nun nicht los Die Richter der höchsten Gerichte werden von den Politikern nach Parteibuch bestimmt: von Gewaltenteilung eines Rechtsstaat ist das weit entfernt. Im Verfassungsgerichtshof NRW, Münster, sitzt Verfassungsrichter Jürgen Brand, SPD. Die CDU schäumt, da er über Klagen der rot-grünen Opposition urteilen soll. Jetzt wird dem Justiziar der Landtagsfraktion Wilhelm Droste, CDU, bewusst, dass das Gericht nicht unabhängig ist. Pikant: der eventuelle Nachrücker für den SPD-Mann ist Arbeitsrichter Thomas Griese, Grüne. Jetzt dämmert es Sven Volmering, JU NRW: "Was die Unabhängigkeit der Urteile angeht, kämen wir also vom Regen in die Traufe". "Urteil: befangen", SZ 23.3.2009, S. 6 |
| Das Verfassungsgericht bestätigt: das
Wahlrecht Deutschlands ist verfassungswidrig Das Bundeswahlgesetz muss so geändert werden, dass Zweitstimmen keine negativen Auswirkungen für die gewählte Partei (war bisher möglich!) haben können. Sonderbarerweise erklärte das BVG Karlsruhe aber die Bundestagswahl 2005 nicht für ungültig, es darf bis 2011 weiter nach dem verfassungswidrigen Verfahren gewählt werden. Az.: 2 BvC. 2 BvC 7/07; SZ 4.7.2008, S. 1 |
| Die
Justiz- und InnenministerInnen Deutschlands verabschieden am laufenden
Band verfassungswidrige Gesetze, d.h. die Verfassungsfeinde sitzen in
der Regierung Dabei werden sie oft vom Bundesverfassungsgericht gebremst, abgewascht und zurechtgewiesen: • Online-Durchsuchungen ( • Rasterfahndung ( • Kennzeichen-Scanning ( • Vorratsdatenspeicherung ( |
| Die Realität klafft weit ab vom Grundgesetz "Auch dieser jüngste Fall [ Hildegard Hamm-Brücher: "Das bestrafte Gewissen", SZ, 17.3.2008, S. 2 - |
| In
Bayern gibt es rechtsfreie Räume zuhauf Ein Gesetz mit überharten Restriktionen für Raucher wurde vom Landtag mehrheitlich beschlossen und nach Stimmenrückgang für die CSU bei den Kommunalwahlen am 2. März 2008 hurtig für Bierzelte außer Kraft Gesetz. Aber nicht – wie es einem Rechtsstaat entsprechen würde – durch die Volksvertretung. In Bayern genügt die Mitteilung des Gesundheitsministers Otmar Bernhard, CSU, um Gesetze auszuhebeln. – |
| Der Rechtsstaat ist eine Illusion Dieter Simon, ein bedeutender Rechtswissenschaftler, stellte die Frage zum Rechtsstaat: "Ist das nicht eine grandiose Illusion?" Internationale Fachtagung "Die Wahrheit der Illusion" 7. - 9. Februar 2008, Potsdam. Beim Rechtsstaat als dem gerechten und sozialen Staat handelt sich um ein Ideal. Selbst wenn man bescheidener unter Rechtsstaat den formellen Rechtsstaat versteht, die Gesetzesbindungen des staatlichen Handelns, darf man nicht genau hinschauen, sonst erkennt man: ebenfalls Illusion. Auch die Gewaltenteilung ist eine Illusion. SZ, 9.2.2008, S. 16 |
| Richterwahl
ist wieder ein Spielball der Partei-Interessen Da der Staatsrechtler und Rechtsphilosoph Horst Dreier ihnen nicht genehme Positionen vertritt, verhindern die C-Parteien sein Ernennung zum Verfassungsrichter in Karlsruhe. Er wurde dazu von Brigitte Zypries, SPD, Justizministerin, vorgeschlagen. Die proportionale Verteilung der Richtersitze soll gewährleisten, dass immer entsprechende Mehrheiten entstehen. Die ehemalige Präsidentin des Verfassungsgerichts Jutta Limbach hält die Verflechtung von Legislative (Gesetzgebung) und Judikative (Rechtssprechung) für gut. SZ: Das jetzige Verfahren über den Richterwahlausschuss des Bundestags oder den Bundesrat wollen Sie also beibehalten? Limbach: "Das halte ich sogar echt für gut." SZ, 2.2.2008, S. 6 Anderer Meinung ist beispielsweise Richard Thoma, Staatsrechtslehrer. Die Auswahl und Wahl der Verfassungsrichter hielt er für verfassungswidrig (Richard Thoma). Bekanntlich entscheiden einige wenige Personen der CDU, CSU und SPD. Zwei Prozent der Mitglieder des Bundestags bestimmen darüber, wer Verfassungsrichter wird. Eine Reform des Auswahlverfahrens ist überfällig. SZ, 16.2.2008, S. 5 |
| Die Bundesanwaltschaft führte rechtswidrig
Razzien gegen Kritiker aus Der Bundesgerichtshof BGH entschied: die Durchsuchung von 40 Wohnräumen und Kulturzentren in sechs Bundesländern mit 900 Polizisten im Einsatz (!) am 9. Mai 2007 bei Kritikern der Globalisierung und des Weltwirtschaftsgipfel in Heiligendamm war rechtswidrig. Die Generalanwaltschaft war überhaupt nicht zuständig. Az: StB 12/07, 13/07, 47/07; Sz, 5.1.2008, S. 1. |
| Ein Rechtsstaat teilt seinen
Bürgern die einzuhaltenden Gesetze in verständlicher Form mit. In Deutschland produzieren die Abgeordneten zwar eine Gesetzesflut (500 Gesetzentwürfe pro Legislaturperiode; der Bürger muss verunsichert und hereingelegt werden), doch: • die Gesetze sind schwer lesbar (zahlreiche sprachlichen Verrenkungen) • die Gesetze sind schwer verständlich • die Gesetze sind schwer anwendbar • Aufbau und innere Logik der Gesetzestexte sind mangelhaft • wichtige Definitionen sind inkonstant, diffus, verstreut über die Texte (alle Eigenschaften aus: "Wozu braucht's Juristen?", Satirius, Fachschaftszeitung der Jura-Studierenden der LMU München, Dezember 2007, S. 11). Satirius nennt folgende Gründe • der Gesetzgeber schlampt —> die Gesetze werden anders angewandt als intentiert —> eine Auslegung contra legem ist keine Seltenheit • Gesetzestexte lassen sich ohne Kenntnis der richterlichen Anwendung kaum nutzen • die meisten Texte sind isoliert unverständlich oder gar anwendbar; sie stehen in einem weiten Kontext • die Gesetzestexte sind ohne Not verschachtelt. Die zitierte Zeitung Satirius zieht den Schluß: Gesetzesauslegung und - anwendung nur nach intensivem Studium. Ich folgere: endliche Gesetze für die Bürger. Schließlich sollen die sich daran halten. Bis dahin kann es sich nicht um einen Rechtsstaat halten, denn zum Sollen gehört Können. |
| Deutschland bricht das Völkerrecht Nach dem Genfer Abkommen dürfen Sanitätssoldaten Waffen nur zur Selbstverteidigung (und das nicht in der extrem weiten Auslegung, nachdem Niederbayern auch am Hindukusch verteidigt wird |
| Duckmäusertum wird erzwungen In einem Rechtsstaat sollte jedem Bürger der Rechtsweg offenstehen. Selbstverständlich schließt das ein, dass ihm kein Nachteil daraus entstehen darf. Nicht so in Deutschland. Ein IHK-Zwangsmitglied ( Lehre: nur keine Anzeige! wegschauen! bloß keine Zivilcourage! ( es könnte zurückfeuern und man steht selbst vorm Kadi. |
| Richterwahl ist weiterhin ein Spielball der
Partei-Interessen Zum Richter am Bundesverfassungsgericht wird der Richterwahlausschuss im Bundestag im Juli 2007 Ferdinand Kirchhof berufen. Kirchhof? Ja richtig, Bruder des ehemaligen Verfassungsrichters Paul Kirchhof, parteilos, doch zum er zum Team der CDU/CSU um Kanzlerkandidatin Angela Merkel gehörig. Wolfgang Neskovic, Linke, der selbst Richter am Bundesgerichtshof war, meinte, Union und SPD würden die Richterposten unter sich im Hinterzimmer auskungeln. Die Große Koalition = Legislative stellt auch gleich die Rechtssprechung = Judikative. Und sie nennen es Rechtsstaat Auch 1993/94 gab es eine Parteienstreit zur Besetzung des Verfassungsgerichts. Es ging um die Nachfolge des Richters Gottfried Mahrenholz. Die C-Parteien blockierten die Ernennung der stellvertretenden SPD-Vorsitzenderin Herta Däubler-Gmelin. Im Gegenzug verhinderte die SPD die Besetzung hoher Staatsämter mit C-Vasallen der C-Parteien. |
| Literatur |
| Stolleis, Michael: Artikel Rechtsstaat, in: Erler, Adalbert; Kaufmann, Ekkehart, Hg.: Handwörterbuch zur Deutschen Rechtsgeschichte 4. Berlin 1990, Sp. 367-375. |
| Keine
Haft ohne Verurteilung: das ist ein wichtiges
Prinzip des Rechtsstaats. In Deutschland gilt es nicht: potentielle
Störer (und das ist jeder Bürger) können in Unterbindungsgewahrsam
genommen werden. Es wird definiert: Unterbindungsgewahrsam
ist keine Strafe |
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| Richterwahl, ein Spielball der
Partei-Interessen Die höchsten Richter werden vom Parteiklüngel beeinflusst ausgewählt. Von einer unabhängigen Wahl der Rechtssprechung kann keine Rede sein. Wolfgang Krämer sollte auf Vorschlag der SPD an den Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz gewählt werden; dafür sollte im Gegenzug der CDU Mann gewählt werden. Jeweils nach Absprache der Parteien und mit Zweidrittelmehrheit. Nun passte der CDU die liberale Gesinnung des SPD-Kandidaten nicht: für sie ist Krämer nicht wählbar. Die SPD konterte damit, dann den CDU-Richter nicht zu wählen. SZ, 21.11.2006, S. 6 |
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| In Deutschland werden Journalisten,
Rechtsanwälter und Bürger massiv abgehört, so der Münchner Rechtsanwalt
Manfred Gnjidic
( |
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| Abmahnungen und Abmahnvereine
zum Abzocken der Bürger sind in Deutschland völlig legal. Man lese: |
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| In einem Rechtsstaat erwartet man,
dass Bundestagsbeschlüsse eingehalten werden. In Deutschland sollte man
dies nicht erwarten. Bundestagsbeschlüsse zur Veröffentlichung der
Nebeneinkünfte von Abgeordneten (siehe |
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| Wer in
Deutschland bei den Gerichten eine Beschwerde einreicht riskiert eine Missbrauchsgebühr bis zu 2600 Euro.
Voraussetzung ist, dass die Beschwerde von jedem Einsichtigen als
völlig aussichtslos angesehen werden muss. SZ,
21.9.2005, S.6 Was von jedem Einsichtigen als völlig
aussichtslos angesehen werden muss legen vermutlich Juristen fest.
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| Das
Prinzip: "Im Zweifel für den Angeklagten" gilt in Deutschland nicht.
Im Zivilprozeß liegt die Beweispflicht beim Beschuldigten. Ein Anwalt
konfrontierte den früheren Besitzer einer Wäschereinigung mit einer
Forderung über 230,72 Euro aus einer Reklamation einer Kundin. Der
Beklagte versicherte, dass er die Reinigung schon vor Jahren verkauft
habe. Der Anwalt der Kundin betritt dies und der Beklagte wurde zur
Schadenersatzzahlung verurteilt. Az.: 155 C 5769/05. SZ,
6.9.2005, S. 50
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Deutschland ist Weltmeister im Abhören.
Schlimm genug. In einem Rechtsstaat wird
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| "Der Modus der Richterwahl
[Bundesverfassungsgericht, H.H.] sorgt dabei für ein hohes Maß an
Konformität mit den Vorstellungen der politisch dominanten Kräfte:
Niemand wird an das Bundesverfassungsgericht berufen, der nicht die
Akzeptanz der beiden großen Bundestagsparteien genießt – was allerdings
keineswegs bedeutet, daß die Richterinnen und Richter jeweils als
»Parteisoldaten« agieren" (Martin Kutscha:
"Militäreinsätze vor dem Bundesverfassungsgericht", S. 334, in: Helmut
Kramer, Wolfram Wette, Hg.: Recht ist, was den Waffen nützt.
Justiz und Pazifismus im 20. Jahrhundert. Berlin: Aufbau,
2004. S. 321-336. |
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| Das
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe behandelt rekordmässig
Verfassungsbeschwerden. Wie in einem vorbildlichen Rechtsstaat ist die
Verfassunsbeschwerde für Bürger einfach: es genügt die Behauptung,
"durch die öffentliche Gewalt in einem seiner Grundrechte" verletzt zu
sein. Doch ausserdem muß der Rechtsweg erschöpft, die Beschwerde
begründet sein und zahlreiche
interne Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sein.
Diese sind weder in
Lehrbüchern noch Kommentaren niedergelegt.
Selbst Spitzenanwälte und Rechtsprofessoren kennen die Forderungen und
Hürden des Gerichts nicht. Die Erfolgsquote der Bürger beträgt deshalb
nur zwei Prozent. SZ,
10.12.2004, S. 9
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| Weltweit einzigartiges Verbot der Rechtsberatung Spiegel: "Ist deutschen Bürgern wirklich verboten, sich von einem Freund oder Verwandten in Rechtsfragen unentgeltlich beraten oder vertreten zulassen?" Helmut Kramer, Ex-OLG-Richter, Vorsitzender "Forum Justizgeschichte": "Nein – aber derjenige, der dem anderen gefälligkeitshalber juristisch hilft, muss mit Strafe rechnen." Der Spiegel 33/2004, S. 19. |
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| "Die
herrschende Politik macht die dritte Gewalt, die Justiz, mehr und mehr
zur Unterabteilung der zweiten, also der Exekutive - und es geschieht
dies sehr schleichend. Es irritiert deshalb kaum jemanden, wenn der
Bundesinnenminister die Strafgerichte quasi als eine Abteilung der
Polizei betrachtet, und es irritiert das Publikum auch kaum, wenn ein
Justizministerium einfach dem Innenressort zugeschlagen wird und somit
ein Symbol der Gewaltenteilung verschwindet", S. 131, Heribert Prantl: Verdächtig; |
|||||
| Artikel 90 der Bayerischen
Verfassung: "Die Verhandlungen vor allen Gerichten sind öffentlich".
Dieses wichtige Kennzeichen der Rechtsstaatlichkeit kann leicht
ausgehebelt werden. Der Richter ist berechtigt, Zuhörern den Zutritt
zur Verhandlung zu verweigern, die in einer der Würde des Gerichts
nicht entsprechender Weise erscheinen. Ein Berliner Jugendrichter
verweigerte der Mutter des volljährigen Angeklagten, die als Zuhörerin
erschienen war, das Tragen des Kopftuchs. FAZ,
24.3.2004, S.4
|
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Michael Balke,
Steuerrichter: "Ich halte mich an meinen Lehrer, Professor Klaus Tipke,
den deutschen Steuerpapst (
FAZ, 23.9.2003, S.36; Hervorhebungen: H.H. |
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| Auf dem Richter- und
Staatsanwaltstag in Dresden wurde die Abhängigkeit
von Richtern und Staatsanwälten von der
Minsterialverwaltung kritisiert. Bundesverfassungsrichterin Renate Jaeger
plädierte für ein grundsätzliche Änderung der Auswahl von Richtern.
Dagegen sprach sich [wer hätte es anders erwartet?] der sächsische
Justizminister Thomas de
Maizière, CDU, aus. Er verteidigte die
Einstellung und Beförderung von Richtern durch die Exekutive. Dagegen
fragte Lore Maria
Peschel-Gutzeit, Ex-Justizsenatorin von Berlin
und Hamburg: "Woher kommt der Recht der Exekutive, Richter einzustellen
und zu befördern?" SZ, 18.9.2003, S.6
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| Keine strikte Gewaltenteilung,
wie es zu einem Rechtsstaat gehören würde. Der Deutsche Richterbund will den Einfluss der Politik auf die Staatsanwälte einengen. Der Verband hat hierzu einen Gesetzentwurf ausgearbeitet, erklärte ein Sprecher am Wochenende. Die Neuregelung soll verhindern, dass die Justizministerien und ihre Ressortchefs Ermittlungen abwürgen [ |
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| Mounir
el Motassadeq wurde im Februar 2003 in Hamburg
wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung in Tateinheit
mit Beihilfe zum Massenmord in 3066 Fällen (Anschläge vom 11.9.2001) zu
15 Jahren Haft verurteilt. Vor dem Oberlandesgericht Hamburg beginnt am
14.8.2003 der Prozess gegen den Marokkaner Abdelghani Mzoudi.
Ihm wird vergeworfen, bei den Anschlägen vom 11. September geholfen zu
haben. Ein Zeuge könnte Mzoudi belasten, aber auch entlasten. In den
Tresoren deutscher Geheimdienste liegen einige seiner Aussagen, aber
sie durften auf Druck der USA nicht in den früheren Motassadeq-Prozess
eingeführt werden. In einem Rechtsstaat wird dagegen entlastendes
Material selbstverständlich zur Verteidigung herangezogen. Nicht so in
Deutschland. Hans Leyendecker: Das Problem der Terror-Prozesse, SZ. 8.8.2003, S.2 |
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| Wer bisher
meinte, staatliche Willkür
betreffe nur Ausländer ( "Vorgeführt von einer Willkür-Justiz". Wilhelm Christbaum, OVB, 13.9.2003, S.3 |
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| Wichtiges
Merkmal eines Rechtsstaates ist die |
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| Im Dokumentationsfilm "Maulkorb für
den Staatsanwalt" von Christoph Maria Fröhder und Hans Leyendecker (ARD, Mittwoch, 25.09.02 21:45 Uhr)
wird gezeigt, wie die Politiker die Justiz behindern. Staatsanwälte
werden von Justizministern kontrolliert. Wenn es der Politik nützt,
werden Ermittlungen behindert, die Ermittler abgemahnt und bei Bedarf
versetzt, geplante Hausdurchsuchungen vorab ausgeplaudert, Maulkörbe
verhängt. Die Parteispendenskandalen bleiben ohne nennenswerte
juristische Folgen: die meisten Verfahren, mit oder ohne Geldbußen,
eingestellt. Der Film rekonstruiert brisante Fälle von „A" wie Adenauer
über „K" wie Koch, |
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| In
Deutschland werden Webauftritts aufgrund eines "Anfangsverdacht wegen
Beleidigung" gesperrt. Das widerspricht dem rechtsstaatlichen Prinzip:
Unschuldsvermutung vorm Urteilsspruch; das widerspricht der auf dem
Papier ( a) ich sonst selbst fällig bin und b) der Link auf eine gesperrte Webauftritt eh nutzlos ist. |
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| "Man nannte ihn Rechtsstaat" Heribert Prantl, SZ, 15.12.2001, S4 |
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| In der |
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| Der Stuttgarter Zensurgegner
Alvar Freude hat bei neun Staatsanwaltschaften eine 38 Seiten lange
Strafanzeige gegen die Sperrung von vier amerikanischen Webauftritts
durch mehrere Internet-Provider und Bildungseinrichtungen in
Nordrhein-Westfalen gestellt. In einem Rechtstaat würden die Anzeigen selbstverständlich gelesen und bewertet. Nicht so in Deutschland. Auf der »Angesichts der aus der Feder eines Laien stammenden Papiermenge würden die angeschriebenen Staatsanwaltschaften die Vorlage vermutlich nicht einmal prüfen. "In sechs Monaten wird der Anzeigensteller ein Schreiben erhalten, dass sich die Verdachtsmomente nicht bestätigt hätten und ein Verfahren daher nicht eingeleitet worden sei."«Anzeigen von Laien – und fast alle Bürger sind Laien – werden nicht einmal geprüft. Damit ist eine wichtige Voraussetzung für einen Rechtsstaat ("auf die Verwirklichung von Recht ausgerichtet") nicht erfüllt. |
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| Bei den zahlreichen Affären der Regierungsparteien
zeigt sich immer wieder die Politisierung der Justiz = keine Gewaltenteilung der Justiz und der
Regierungspartei CSU, siehe |
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| Die Verfassung der
Bundesrepublik wurde ohne Volk beschlossen. Dabei gehört es zum
demokratischen Gemeingut, dass Verfassungen vom Volk zu beschließen
sind. SZ, 24.9.2001, S.11
|
|||||
| Deutschland verweigert Michael Hickman, Südafrika, die
Besuchsrechte zu seinen Söhnen, die von ihrer Mutter entführt wurden.
"Ich habe keine Recht, meine Kinder zu sehen, nur weil meine Frau Nein
sagt" erklärt Hickman verbittert. "Das
hier ist kein Rechtsstaat." Der
Spiegel 32/2001, S.41
|
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| Seit 1975 gibt es den
Paragrafen 153 a der Strafprozessordnung, nach dem ein Strafverfahren
gegen zahlung einer Geldauflage eingestellt werden kann. Zahlt der
Täter genügend, ist die Sache aus der Welt. Der Vorteil für den
beschuldigten: Er/sie bleibt juristisch unbescholten. Vorteil: für die
Staatsanwaltschaft: Sie erspart sich viel Arbeit. Es handelt sich um
legale Korruption. Dazu Wolfgang
Naucke, emeritierter Professor für Strafrecht, Strafprozessrecht,
Kriminologie und Rechtsphilosophie: "Mit den
rechtsstaatlichen Prinzipien, mit Gesetzlichkeit, Kontrollierbarkeit,
Unschuldsvermutung, Bestimmtheit der Sanktionen, ist das alles nicht
vereinbar." SZ, 28.7.2001, S.2
|
|||||
| Obwohl die Bundesrepublik die Genfer
Menschenrechtskonvention von 1951 unterschrieben hat, hält sie sich
nicht daran. Insbesondere sind dagegen auch nicht-staatliche Verfolgung
als schutzwürdig anzuerkennen: CSU und SPD (Otto Schily). BRII, 24.7.2001, 19:30 Asylbewerber und
Flüchtlinge in Deutschland
|
|||||
| Plagt die Richter das Gewissen
oder das Rechtsbewußtsein? Jedenfalls: "Einem Vorschlag des Deutschen
Richterbundes folgend, bereitet Baden-Württemberg eine
Bundesratsinitiative zur Änderung des Richterwahlgesetzes vor: Jede
Stelle soll öffentlich ausgeschrieben und die Eignung der Bewerber
anhand eines Anforderungsprofils überprüft werden. Bislang liegt das
Vorschlags- und Wahlrecht allein bei dem nach Partei- und Länderproporz
mit Politikern besetzen [ohne "t"] Richterwahlausschuss."
Der Spiegel 28/2001, S.19
|
|||||
| Der für die Prüfung der NPD-Verbotsanträge zuständige
Karlsruher Verfassungsrichter ist der frühere CDU-Politiker
Hans-Joachim Jentsch. SZ, 1.6.2001, S.1.
Man stelle sich vor, ein Manager von British Tobacco entscheidet über
ein Verbot von Marlboro von Philip Morris!
|
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| SPD-Landtagsfraktionschef Franz Maget
feiert das Selbstverständliche im Rechtsstaat als seltene Ausnahme: "Es
ist eine Sternstunde des Parlaments, wenn es nicht strikte
Fraktionsvorgaben gibt, sondern ein Abgeordneter sich trauen kann,
seine Meinung zu äußern." Münchner
Merkur, 11.5.2001, S.5
|
|||||
| "Die Verfolgung Homosexueller unter der Regierung des
Christdemokraten Konrad Adenauer gehört zu den besonders dunklen
Kapiteln des Bundesdeutschen Staates, die ihn keineswegs durchgängig
als Rechtsstaat ausweist." Dr.Johannes
Wasmuth, München, Leserbrief an die Süddeutsche Zeitung, 19.3.2001, S.12
|
|||||
| Nach Artikel 78 Absatz 2 der
Hessischen Verfassung machen folgende Fehler eine Landtagswahl
ungültig: "Unregelmäßigkeiten im Wahlverfahren und strafbare und gegen
die guten Sitten verstoßende Handlungen, die das Wahlergebnis
beeinflussen." Von erheblichen Vermögen der hessischen CDU (1998 etwa
18 Millionen DM) kann nicht ausgeschlossen werden, dass es aus Waffen-, Drogenhandel und Kinder-
prostitution stammt. Mit Entnahmen daraus wurde
der Wahlkampf 1998/99 mitfinanziert. Trotzdem wurde das
Wahlprüfungsverfahren eingestellt. In Deutschland verstößt es nicht
gegen die guten Sitten, wenn der Wahlkampf mit Schwarzgeld geführt
wird. SZ, 22.2.2001, S.11; Münchner
Merkur, 24.2.2001, S.4
|
|||||
| Wie stark die
Parteilichkeit der obersten Gerichte in die
öffentliche Meinung eingegangen ist, zeigt ein Kommentar zur hessischen
Wahlprüfungsklage in Karlsruhe: "Auch die Zulassung vor dem hessischen
Staatsgerichtshof gegen das Urteil des Gremiums stärkt die Position der CDU.
Insbesondere angesichts der anstehenden Neubesetzungen zweier
Richterstühle." Münchner Merkur,
9.2.2001. S.2
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| Die angebliche Unabhängigkeit
der Gerichte und Staatsanwälte beschäftigt einen Untersuchungsausschuss
des bayerischen Landtags. "Im Mittelpunkt der Untersuchungen steht die
Frage: Wie unabhängig können bayerische Staatsanwälte ermitteln, wenn
prominente Mitglieder der Union mit besten verbindungen zur Landes- und
alten Bundesregierung besteiligt sind", formulierte es
Ausschussvorsitzender Harald Güller, SPD. Es gäbe Hinweise aus Versuche
unzulässiger Einflussnahme. Süddeutsche
Zeitung, 7.2.2001, S.L7
|
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Eine Zentrale mit Hauptsitz in Bad Homburg (
|
|||||
| Im Rechtsstaat erfährt der
Beschuldigte, was ihm vorgworfen wird. Nicht so in Deutschland.
"Zeugenfragebogen. ... wird vorgeworfen, am 17.11.2000, um 21.00 Uhr
eine Ordnungwidrigkeit nach § 24 STVG begangen zu haben." Der Bogen
enthält weder was vorgeworfen wird, noch wo es geschehen ist. Ein Anruf
bei der absendenden Behörde ergab: es handelt sich um eine
Geschwindkeitsüberschreitung. Näheres
wird aus Datenschutzgründen nicht mitgeteilt!
Kafkas "Der Prozeß" ist teilrealisiert.
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| Parteienfinanzierung ist derzeit (2000) seit 1983
verfassungswidrig. Dies stört anscheinend wenige, schon garnicht die
Parteien, die die Steuergelder auf die Straße werfen (z.B.
Wahlplakate). Ein weiterer Hinweis darauf, daß Deutschland kein
Rechtsstaat ist. |
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| Die Absprache zwischen den
Parteien zur Berufung von Verfassungsrichtern heißt, daß sich Herta Däubler-Gmelin, Justizministerin, SPD,
und Rupert Scholz, CDU,
auf diese beiden Richter geeinigt haben. Süddeutsche
Zeitung, 7.12.2000, S.4
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Vertreter der Koalitionsparteien (= SPD und Grüne)
haben sich mit der Union (= CDU und CSU) geeinigt, welche zwei Richter
neu ins Bundesverfassungsgericht "gewählt" werden sollen. Süddeutsche Zeitung, 5.12.2000, S6 und Münchner
Merkur, 5.12.2000 S.4
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| Die |
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| Generalstaatsanwalt Hermann
Froschauer, München fiel schon öfters durch
Strafver- oder -behinderung auf. Gegen ihn wurde Anzeige wegen Strafvereitelung im Amt
erstattet. Es besteht der Verdacht, daß Froschauer in den Amigo-Fällen
gegen Karlheinz Schreiber,
Max Strauss, Holger Pfahls, Franz Neubauer, Hermann Leeb (alles CSU)
eine Verschleppung provozierte. Die Staatsanwaltschaft München (Chef:
Froschauer!!!) lehnte ein Ermittlungsverfahren ab. Ausnahmsweise wurde
die Anzeige in der Rekordzeit von einer Woche abgeschmettert. Münchner Merkur, 21.7.2000, S.3 -
Über einen Ermittlungsantrag vom Juni 1998 gegen Hermann Leeb, Georg von Waldenfels und
Erwin Huber (alle CSU) wegen Untreue und Rechtsbeugung
im Steuerfall Eduard Zwick hat die Staatsanwaltschaft bis heute nicht
entschieden. Süddeutsche Zeitung,
21.7.2000, S.L7
|
|||||
| Das Bundesverfassungsgericht
hält sein Mitglied Hans-Joachim
Jentsch, CDU, im Verfahren der hessischen
Landesregierung gegen die Rechtmäßigkeit des hessischen
Wahlprüfungsgerichts nicht für befangen. Das obwohl die Landesregierung
von der CDU geführt ist und Jentsch ebenfalls dieser Partei (oder soll
man sagen: diesem Devisenschieberverein?) angehört. Das obwohl es beim
Verfahren um die CDU-Schwarzgelder und damit um den früheren CDU-Vorsitzenden Manfred Kanther
geht. Kanther gehört pikanterweise der Anwaltskanzlei von Jentsch an.
Der Verfassungsrichter Jentsch mischt bei seiner Kanzlei noch fleißig
mit. Trotzdem erklären ihn seine Richterkollegen für nicht befangen. Süddeutsche Zeitung, 19.7.2000, S.6. Wie
befangen muß man sein um nicht zu erkennen, daß hier eine Riesen
-Amigo- Klüngelei stattfindet? Das System der Verfassungsrichterwahlen
durch die Parteien, "das immer wieder verdiente Parteipolitiker nach
Karlsruhe bringt" (Süddeutsche Zeitung,
19.7.2000, S.4) ist nicht rechtsstaatlich!
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| Schon 1995 erklärten die Karlsruher Verfassungsrichter
Sozialabgaben ohne Gegenleistung für verfassungwidrig.
Dieses verfassungsfeindliche Verhalten praktizierte die Regierung Kohl
seit 1984. Doch der Richterspruch von 1995 kümmerte die Koalition aus CDU/CSU/FDP wenig.
Jetzt entschied das Gericht erneut: verfassungswidrig!
Süddeutsche Zeitung, 23.6.2000, S.2
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| Nach einer Intervention der
Generalstaatsanwaltschaft München (Hermann
Froschauer) ist 1997 eine Anklage wegen Untreue
gegen Vorstände der Kreis- und Stadtsparkasse Rosenheim unterblieben.
Es ging um 1,1 Millionen Mark Schaden. Ein Vorstands-Banker stammt aus
Stephanskirchen, wie auch CSU-Spezl
Franz Neubauer, Sparkassen-Chef in Bayern,
früherer CSU-Minister, der wegen des Falls bei Hermann Leeb, CSU, damals
Justizminister, intervenierte. Süddeutsche
Zeitung, 3.6.2000, S.64
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| "Es ist doch nicht so furchtbar verwunderlich, dass die
Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes oft ähnlich ausfällt wie die
Vorlage des Innenministeriums." Hildegund
Holzheid, CSU, Präsidentin des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs,
im Interview mit der Süddeutschen
Zeitung, 19.5.2000, Seite L7
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| Die bayerische
Staatsanwaltschaft wird von der
CSU-Regierung am Gängelband geführt. Der Chef der Augsburger
Staatsanwaltschaft Reinhard Nemetz wundert sich:
"Wir haben uns doch in den meisten Fällen mit unseren Auffassungen
durchgesetzt." Süddeutsche Zeitung,
13.5.2000, Seite 13 Damit hat Nemetz die Einflussnahme bestätigt. |
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| CDU-Spenden-Skandal: Massive Einflussnahme auf die Ermittlungen.
Siehe dazu Der Generalstaatsanwalt der CSU Regierung bremste die Ermittler und er verhinderte oder verzögerte die Zeugenvorladung Helmut Kohls, CDU, |
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| "Der Streit um die
Besetzung des Verfassungsgerichts ist beendet." Die fünf neu
zu besetzenden Stellen am Berliner
Verfassungsgerichtshof werden nicht nach
Befähigung sondern nach Parteienproporz vergeben. Süddeutsche
Zeitung, 9.3.2000, Seite 10 Siehe dazu |
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| Staatsanwalt Winfried Maier entdeckte und vermerkte,
dass es bei den |
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| Der in Sachen Korruption, CDU, Spenden, Geldwäsche
ermittelnde Augsburger Staatsanwalt Winfried Maier kann nicht mehr mit
Beförderung rechnen. Ihm wird das Verfahren entzogen! Winfried Maier: "Ich
gehe davon aus, dass ich das verfahren in naher Zukunft nicht mehr
betreuen werde." Ihm sei in Augsburg deutlich gemacht worden,
dass er dort nicht mit einer Beförderung rechnen könne. Süddeutsche Zeitung, 25.2.2000, Seite 1
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| Die Parteien
streiten um die Besetzung des höchsten Gerichts in Berlin. Fest steht:
die Parteien entsenden ihre Vertreter in den Berliner
Verfassungsgerichtshof. Von
Unabhängigkeit der Rechtssprechung - Kennzeichen
eines Rechtsstaates - also keine
Spur. Süddeutsche
Zeitung, 18.2.2000, Seite 10.
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| "Auf weitere Strafen für
falsche CDU-Rechenschaftsberichte in den vergangenen Jahre werde
Thierse aus Ermessensgründen verzichten." CDU Mitgliedsausweis schützt
vor Strafe. |
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| In München will Beckstein die öffentliche Überwachung
mit Kameras ausbauen. Die SPD ist dagegen. Sonderbar: bei der
Entscheidung der Überwachung privater Räume vor einigen Jahren war sie
dafür.
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| Der bayerische
Verfassungsgerichtshof verwarf den Antrag der Bürgeraktion "Mehr
Demokratie", alle Verfassunsrichter wegen Befangenheit abzulehen,
obwohl es beim Bürgerbegehren eben um jene Richter geht. Sie sollen endlich nicht nur von
der CSU bestimmt werden (einfache Mehrheit im
Landtag genügt). Begründung der Ablehnung: auch wenn der Richter zur
betroffenen Gruppe gehört (und es um seine berufliche Existenz geht),
sei kein persönliches Interesse zu begründen. Süddeutsche
Zeitung, 1.2.2000, S.L6
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Seit 1968 (noch vor 1984!) wurden
die polizeilichen Eingriffserlaubnisse erheblich ausgeweitet.
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| Das Bundesverfassungsgericht
setzt auf Abschreckung. In 1999 wurden 64 "substanzlose"
Verfassungsbeschwerden mit Strafen von zusammen 51 000 DM belegt. Wer
also den vermeintlich vorhandenen Rechtsweg nutzen will, muß mit einer
Strafe rechnen. Die Durchsetzung von Verfassungsrechten wird zum teuren
Risiko. Süddeutsche Zeitung, 24.12.1999,
Seite 6
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| Der Nürnberger Haftrichter Uwe Stark zeigte sich selbst
an, damit er als befangen abgelehnt werde: "In diesem Zusammenhang
wurde unter anderem geäußert, daß der Bayerische Innenministrium dem
anerkennenden Richter andernfalls >die Türe einrennen
werde< und der Bayerische Innenminister verlautbaren habe
lassen, daßer >denjenigen Richter, der den Betroffenen Abdalla
aus der Haft entlasse, einen Kopf kürzer machen werde.<" Süddeutsche Zeitung, Seite L13, Die Tageszeitung
Seite 6, beide 11.November 1999. In einem Rechtsstaat gibt es Gewaltenteilung, in Bayern offensichtlich nicht. |
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| "Verfassungsrichter
brechen Verfassung!""In Artikel 2 der
Bayerischen Verfassung steht: 'Mehrheit entscheidet'... Die
Verfassungsrichter haben nun eine Verfassungsänderung beschlossen, ohne
daß die Verfassung geändert wird. Das ist ein unglaublicher
Verfassungsbruch. Nach Art.74 und 75 der Bayerischen Verfassung kann
allein das Volk die Verfassung ändern, sonst niemand. Darüber haben
sich die neun Richter dreist hinweggesetzt." "Bayerisches
Verfassungsgericht ist als verlängerter Arm der CSU bekannt. Alle neun
Richter, die das Urteil fällten, wurden mit einfacher Mehrheit von der
Landtags-CSU gewählt. Damit ist die Gewaltenteilung aufgehoben."
Anzeige von Mehr
Demokratie in Bayern, SZ 25.9.1999.
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| Rainer
Voss, Vorsitzender des Deutschen Richterbundes: Die Gewaltenteilung werde bestenfalls "als lästig empfunden" oder existiere im Bewusstsein vieler politischen Mandatsträger "gar nicht". Er nannte dazu den niedersächsischen Ministerpräsidenten Gerhard Glogowski (SPD?), den nord-rhein-westfälischen Ministerpräsidenten Wolfgang Clement, SPD, den bayerischen Ministerpräsidenten Edmund Stoiber, CSU. SZ, 5.Oktober 1999, Seite 6 |
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| Bayerns Innenminister Günther Beckstein
will von seiner unten dokumentierten Aufhebung
der Gewaltenteilung ablenken: die Sache sei
Angelegenheit des Außenministers Joschka Fischer. Unerklärlich ist,
warum sich Beckstein dann einmischt. Süddeutsche
Zeitung, Seite L6, Münchner Merkur, Seite 6, beide 1.Oktober 1999
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| "Verfassungsrichter
brechen Verfassung!" - "Bayerisches
Verfassungsgericht ist als verlängerter Arm der CSU
bekannt. Alle neun Richter, die das Urteil fällten, wurden mit
einfacher Mehrheit von der Landtags-CSU gewählt. Damit ist die Gewaltenteilung aufgehoben."
Aus einer Anzeige von Mehr Demokratie in der Süddeutschen Zeitung, 25.September 1999, Seite 7
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| Bayerns
Innenminister Günther Beckstein hat dem
Landratsamt Miesbach untersagt, ein Urteil zu vollziehen. Das
Verwaltungsgericht hatte den Stopp von Bauarbeiten am umstrittenen
US-Sender Oberlaindern angeordnet. Beckstein, CSU, verbot dem Landrat
Norbert Kerkel dies förmlich. Süddeutsche
Zeitung, 23.September 1999, Seite L9
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| Die Parteien "gefährden die Reputation der
Demokratie" und die vier Prozent der Bevölkerung, die in
Parteien organisiert sind, "herrschen auf eine bisweilen
schon bizarre Weise über die 96 Prozent", die keiner
Partei angehören. Rolf Winter: Nein, so hat diese Republik
nicht werden sollen, zitiert
nach Süddeutsche Zeitung, 20.September 1999, Seite 17
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| "Die
Staatsanwaltschaft ist eine Institution mit unglückseligem
Zwittercharakter: Einerseits Teil der Justiz als unabhängiger dritter
Gewalt, andrerseits weisungsgebundene Behörde." Hans Holzhaider, Süddeutsche Zeitung 28.August
1999, Seite 55. Das bayerische Justizministerium hat mit
Schreiben vom 13.April 1999 die Staatsanwaltschaft gebeten, das
Verfahren gegen CSU-Amigo Albert Schmid einzustellen. SZ 28.8. 1999, Seite 55. Weiteres zu dieser Amigo-Affäre unter |
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| Die |
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| Bananenstaat
Deutschland. Im Prozeß um den geschmierten
Hausbau von Bodo Hombach,
SPD, sagte die ermittelnde Staatsanwältin, bei
VEBA sei es "Praxis gewesen, Prominente durch günstige
Verrechnungen für die Zukunft zu verpflichten." Süddeutsche Zeitung, 13.August 1999, Seite 5
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| Obwohl der Lufttransport von 363 Gramm, völlig
unzureichend verpacktes Plutonium von Moskau nach München nicht nur die
Flugzeugcrew sondern auch die
elf Millionen Einwohner Bayerns arg gefährdete,
wurden die beteiligten Politiker und Stasi-Mitarbeiter Bernd Schmidbauer, Konrad Porzner, Dieter
Emrich, Günther Beckstein nach fünf Jahren
freigesprochen. Die Beweisaufnahme ergab, "dass die BND-
und LKA-Leute nachdrücklich darauf gedrängt hatten, dass das Plutonium
nach Deutschland gebracht werde, ..." Vermutung: Das richtige Parteibuch
macht's möglich. Süddeutsche
Zeitung 13.August 1999, Seite L7 – |
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| GG Art.38 (1) Die Abgeordneten
des Deutschen Bundestags ... sind ... an Aufträge und Weisungen nicht
gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen. "In Wahrheit müssen sie sich einer strengen Disziplin beugen. Die Fraktion legt fest, wie sie abzustimmen haben. Wer ausbricht, begeht politischen Selbstmord; er muß damit rechnen, daß er bei der nächsten Wahl von der Kandidatenliste gestrichen wird." Rolf Lamprecht, Süddeutsche Zeitung, 31.Juli 1999, Seite I |
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| Klage der PDS und ÖDP gegen die Fünf-Prozent-Hürde bei
den Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen. "Da gaben die
Richter ... einen zarten Hinweis. Sie regten an, die Düsseldorfer
Regierung sollte ihre dürftigen Argumente noch einmal nachbessern. Als
Termin für eine erneute Anhörung schlugen sie den 14.September vor." Süddeutsche Zeitung, 16.Juli 1999, Seite 10.
Das ist zwei Tage nach der Kommunalwahl. So kann man denen helfen, die
für die eigene Beförderung zuständig sind.
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| "Überaus kritisch beurteilt
der 90jährige Hannsheinz Bauer, ..., was die Politiker aus dem
deutschen Grundgesetz und der bayerischen Verfassung gemacht haben."
Hannsheinz Bauer ist das letzte noch lebende Mitglied der
Verfassungsgebenden Landesversammlung, die vor 53 Jahren in der
Münchner Universität die Bayerische Verfassung beschloß. Er sagt: "Die
Verfassungsidee ist von der Verfassungswirklichkeit eingeholt worden,
der Artikel 20 ('alle
Macht geht vom Volke aus'), der
ist längst schon überholt". Er gelangt zu dem
Schluß, daß es in der deutschen Verfassungswirklichkeit "zappenduster
aussieht". Süddeutsche Zeitung, 20.Mai
1999, Seite L10
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| Während die CSU Unterschriften gegen Ausländer sammelt,
wurde auf die Unterschriften-Gegenaktion C.S.U. - Clowns sammeln
Unterschriften - von Regensburger Studenten mit vorläufigen Festnahmen
reagiert. Süddeutsche Zeitung, 11.Februar
1999, Seite L7
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| Grundgesetz 12a 2.2 "Die Dauer des Ersatzdienstes darf
die Dauer des Wehrdienstes nicht übersteigen."
Jedermann weiß, daß der Ersatzdienst den Wehrdienst um drei (in
Ziffern: 3) Monate überschreitet.
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| Wichtiges Merkmal eines Rechtsstaat: Trennung von
Gesetzgebung, Rechtssprechung und Gewaltausübung. In Deutschland
bestimmen jedoch die großen Parteien in Bundestag und Bundesrat (=
Gesetzgebung) die höchsten Richter. Ohne richtiges Parteibuch geht
dabei kaum was. Neue Bundesverfassungsrichterin: Helga Seibert, SPD. Süddeutsche Zeitung 19.12.1998, Seite 2
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