| Deutschland ist kein Rechtsstaat [ und kein "Wie halten Sie es nur aus", wurde der jüdische Psychoanalytiker Sammy Speier einmal von einer zartfühlenden deutschen Seele gefragt, "wie halten Sie es nur aus, in Deutschland zu leben?" Er gab die Frage prompt zurück: "Und Sie? Wie halten Sie es aus?" Franz-Josef Hutter, Carsten Tessmer, Hg. Die Menschenrechte in Deutschland. München, 1996. S.40 Siehe dazu auch das |
| Die
Bundesregierung handelte verfassungswidrig Die Bundesregierung aus CDU, CSU und SPD behinderte verfassungswidrig den BND-Untersuchungsausschuss. Das stellte das Verfassungsgericht in Karlsruhe fest. Die Regierung verweigerte Unterlagen und unterdrückte Zeugenaussagen. Der BND-Ausschuss soll die Verschleppung von Deutschen durch die US-Behörden und die Rolle der deutschen Geheimdienst dabei klären. Az: 2 BvE 3/07; SZ, 24. Juli 2009, S. 1, 6 |
| Die ich rief, die Geister,
werd' ich nun nicht los Die Richter der höchsten Gerichte werden von den Politikern nach Parteibuch bestimmt: von Gewaltenteilung eines Rechtsstaat ist das weit entfernt. Im Verfassungsgerichtshof NRW, Münster, sitzt Verfassungsrichter Jürgen Brand, SPD. Die CDU schäumt, da er über Klagen der rot-grünen Opposition urteilen soll. Jetzt wird dem Justiziar der Landtagsfraktion Wilhelm Droste, CDU, bewusst, dass das Gericht nicht unabhängig ist. Pikant: der eventuelle Nachrücker für den SPD-Mann ist Arbeitsrichter Thomas Griese, Grüne. Jetzt dämmert es Sven Volmering, JU NRW: "Was die Unabhängigkeit der Urteile angeht, kämen wir also vom Regen in die Traufe". "Urteil: befangen", SZ 23.3.2009, S. 6 |
| Das
Verfassungsgericht bestätigt: das Wahlrecht Deutschlands ist
verfassungswidrig Das Bundeswahlgesetz muss so geändert werden, dass Zweitstimmen keine negativen Auswirkungen für die gewählte Partei (war bisher möglich!) haben können. Sonderbarerweise erklärte das BVG Karlsruhe aber die Bundestagswahl 2005 nicht für ungültig, es darf bis 2011 weiter nach dem verfassungswidrigen Verfahren gewählt werden. Az.: 2 BvC. 2 BvC 7/07; SZ 4.7.2008, S. 1 |
| Die Justiz- und
InnenministerInnen Deutschlands verabschieden am laufenden Band
verfassungswidrige Gesetze, d.h. die Verfassungsfeinde sitzen in der
Regierung Dabei werden sie oft vom Bundesverfassungsgericht gebremst, abgewascht und zurechtgewiesen: Online-Durchsuchungen ( Rasterfahndung ( Kennzeichen-Scanning ( Vorratsdatenspeicherung ( |
| Die
Realität klafft weit ab vom Grundgesetz "Auch dieser jüngste Fall [ Hildegard Hamm-Brücher: "Das bestrafte Gewissen", SZ, 17.3.2008, S. 2 - |
| In Bayern gibt es
rechtsfreie Räume zuhauf Ein Gesetz mit überharten Restriktionen für Raucher wurde vom Landtag mehrheitlich beschlossen und nach Stimmenrückgang für die CSU bei den Kommunalwahlen am 2. März 2008 hurtig für Bierzelte außer Kraft Gesetz. Aber nicht wie es einem Rechtsstaat entsprechen würde durch die Volksvertretung. In Bayern genügt die Mitteilung des Gesundheitsministers Otmar Bernhard, CSU, um Gesetze auszuhebeln. |
| Der
Rechtsstaat ist eine Illusion Dieter Simon, ein bedeutender Rechtswissenschaftler, stellte die Frage zum Rechtsstaat: "Ist das nicht eine grandiose Illusion?" Internationale Fachtagung "Die Wahrheit der Illusion" 7. - 9. Februar 2008, Potsdam. Beim Rechtsstaat als dem gerechten und sozialen Staat handelt sich um ein Ideal. Selbst wenn man bescheidener unter Rechtsstaat den formellen Rechtsstaat versteht, die Gesetzesbindungen des staatlichen Handelns, darf man nicht genau hinschauen, sonst erkennt man: ebenfalls Illusion. Auch die Gewaltenteilung ist eine Illusion. SZ, 9.2.2008, S. 16 |
| Richterwahl ist wieder ein
Spielball der Partei-Interessen Da der Staatsrechtler und Rechtsphilosoph Horst Dreier ihnen nicht genehme Positionen vertritt, verhindern die C-Parteien sein Ernennung zum Verfassungsrichter in Karlsruhe. Er wurde dazu von Brigitte Zypries, SPD, Justizministerin, vorgeschlagen. Die proportionale Verteilung der Richtersitze soll gewährleisten, dass immer entsprechende Mehrheiten entstehen. Die ehemalige Präsidentin des Verfassungsgerichts Jutta Limbach hält die Verflechtung von Legislative (Gesetzgebung) und Judikative (Rechtssprechung) für gut. SZ: Das jetzige Verfahren über den Richterwahlausschuss des Bundestags oder den Bundesrat wollen Sie also beibehalten? Limbach: "Das halte ich sogar echt für gut." SZ, 2.2.2008, S. 6 Anderer Meinung ist beispielsweise Richard Thoma, Staatsrechtslehrer. Die Auswahl und Wahl der Verfassungsrichter hielt er für verfassungswidrig (Richard Thoma). Bekanntlich entscheiden einige wenige Personen der CDU, CSU und SPD. Zwei Prozent der Mitglieder des Bundestags bestimmen darüber, wer Verfassungsrichter wird. Eine Reform des Auswahlverfahrens ist überfällig. SZ, 16.2.2008, S. 5 |
| Die
Bundesanwaltschaft führte rechtswidrig Razzien gegen Kritiker
aus Der Bundesgerichtshof BGH entschied: die Durchsuchung von 40 Wohnräumen und Kulturzentren in sechs Bundesländern mit 900 Polizisten im Einsatz (!) am 9. Mai 2007 bei Kritikern der Globalisierung und des Weltwirtschaftsgipfel in Heiligendamm war rechtswidrig. Die Generalanwaltschaft war überhaupt nicht zuständig. Az: StB 12/07, 13/07, 47/07; Sz, 5.1.2008, S. 1. |
| Ein Rechtsstaat teilt seinen Bürgern die
einzuhaltenden Gesetze in verständlicher Form mit. In Deutschland produzieren die Abgeordneten zwar eine Gesetzesflut (500 Gesetzentwürfe pro Legislaturperiode; der Bürger muss verunsichert und hereingelegt werden), doch: die Gesetze sind schwer lesbar (zahlreiche sprachlichen Verrenkungen) die Gesetze sind schwer verständlich die Gesetze sind schwer anwendbar Aufbau und innere Logik der Gesetzestexte sind mangelhaft wichtige Definitionen sind inkonstant, diffus, verstreut über die Texte (alle Eigenschaften aus: "Wozu braucht's Juristen?", Satirius, Fachschaftszeitung der Jura-Studierenden der LMU München, Dezember 2007, S. 11). Satirius nennt folgende Gründe der Gesetzgeber schlampt > die Gesetze werden anders angewandt als intentiert > eine Auslegung contra legem ist keine Seltenheit Gesetzestexte lassen sich ohne Kenntnis der richterlichen Anwendung kaum nutzen die meisten Texte sind isoliert unverständlich oder gar anwendbar; sie stehen in einem weiten Kontext die Gesetzestexte sind ohne Not verschachtelt. Die zitierte Zeitung Satirius zieht den Schluß: Gesetzesauslegung und - anwendung nur nach intensivem Studium. Ich folgere: endliche Gesetze für die Bürger. Schließlich sollen die sich daran halten. Bis dahin kann es sich nicht um einen Rechtsstaat halten, denn zum Sollen gehört Können. |
| Deutschland bricht das Völkerrecht Nach dem Genfer Abkommen dürfen Sanitätssoldaten Waffen nur zur Selbstverteidigung (und das nicht in der extrem weiten Auslegung, nachdem Niederbayern auch am Hindukusch verteidigt wird |
| Duckmäusertum wird erzwungen In einem Rechtsstaat sollte jedem Bürger der Rechtsweg offenstehen. Selbstverständlich schließt das ein, dass ihm kein Nachteil daraus entstehen darf. Nicht so in Deutschland. Ein IHK-Zwangsmitglied ( Lehre: nur keine Anzeige! wegschauen! bloß keine Zivilcourage! ( es könnte zurückfeuern und man steht selbst vorm Kadi. |
| Richterwahl ist weiterhin ein Spielball der
Partei-Interessen Zum Richter am Bundesverfassungsgericht wird der Richterwahlausschuss im Bundestag im Juli 2007 Ferdinand Kirchhof berufen. Kirchhof? Ja richtig, Bruder des ehemaligen Verfassungsrichters Paul Kirchhof, parteilos, doch zum er zum Team der CDU/CSU um Kanzlerkandidatin Angela Merkel gehörig. Wolfgang Neskovic, Linke, der selbst Richter am Bundesgerichtshof war, meinte, Union und SPD würden die Richterposten unter sich im Hinterzimmer auskungeln. Die Große Koalition = Legislative stellt auch gleich die Rechtssprechung = Judikative. Und sie nennen es Rechtsstaat Auch 1993/94 gab es eine Parteienstreit zur Besetzung des Verfassungsgerichts. Es ging um die Nachfolge des Richters Gottfried Mahrenholz. Die C-Parteien blockierten die Ernennung der stellvertretenden SPD-Vorsitzenderin Herta Däubler-Gmelin. Im Gegenzug verhinderte die SPD die Besetzung hoher Staatsämter mit C´Vasallen der C-Parteien. |
| Literatur |
| Stolleis, Michael: Artikel Rechtsstaat, in: Erler, Adalbert; Kaufmann, Ekkehart, Hg.: Handwörterbuch zur Deutschen Rechtsgeschichte 4. Berlin 1990, Sp. 367-375. |
| Keine Haft ohne
Verurteilung: das ist ein wichtiges Prinzip des Rechtsstaats. In
Deutschland gilt es nicht: potentielle Störer (und das ist jeder
Bürger) können in Unterbindungsgewahrsam genommen werden. Es wird
definiert: Unterbindungsgewahrsam ist keine
Strafe
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| Richterwahl, ein Spielball der
Partei-Interessen Die höchsten Richter werden vom Parteiklüngel beeinflusst ausgewählt. Von einer unabhängigen Wahl der Rechtssprechung kann keine Rede sein. Wolfgang Krämer sollte auf Vorschlag der SPD an den Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz gewählt werden; dafür sollte im Gegenzug der CDU Mann gewählt werden. Jeweils nach Absprache der Parteien und mit Zweidrittelmehrheit. Nun passte der CDU die liberale Gesinnung des SPD-Kandidaten nicht: für sie ist Krämer nicht wählbar. Die SPD konterte damit, dann den CDU-Richter nicht zu wählen. SZ, 21.11.2006, S. 6 |
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| In Deutschland werden Journalisten,
Rechtsanwälter und Bürger massiv abgehört, so der Münchner
Rechtsanwalt Manfred Gnjidic ( |
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| Abmahnungen und Abmahnvereine zum Abzocken der
Bürger sind in Deutschland völlig legal. Man lese:
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| In einem Rechtsstaat erwartet man, dass
Bundestagsbeschlüsse eingehalten werden. In Deutschland sollte man dies
nicht erwarten. Bundestagsbeschlüsse zur Veröffentlichung der
Nebeneinkünfte von Abgeordneten (siehe
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| Wer in Deutschland bei den
Gerichten eine Beschwerde einreicht riskiert eine Missbrauchsgebühr bis zu 2600 Euro.
Voraussetzung ist, dass die Beschwerde von jedem Einsichtigen als völlig
aussichtslos angesehen werden muss. SZ, 21.9.2005, S.6
Was von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss
legen vermutlich Juristen fest. |
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| Das Prinzip: "Im Zweifel
für den Angeklagten" gilt in Deutschland nicht. Im
Zivilprozeß liegt die Beweispflicht beim Beschuldigten. Ein Anwalt
konfrontierte den früheren Besitzer einer Wäschereinigung mit einer
Forderung über 230,72 Euro aus einer Reklamation einer Kundin. Der
Beklagte versicherte, dass er die Reinigung schon vor Jahren verkauft habe. Der
Anwalt der Kundin betritt dies und der Beklagte wurde zur Schadenersatzzahlung
verurteilt. Az.: 155 C 5769/05. SZ, 6.9.2005, S.
50 |
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Deutschland ist Weltmeister im Abhören. Schlimm
genug. In einem Rechtsstaat wird
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| "Der Modus der Richterwahl
[Bundesverfassungsgericht, H.H.] sorgt dabei für ein hohes Maß an
Konformität mit den Vorstellungen der politisch dominanten Kräfte:
Niemand wird an das Bundesverfassungsgericht berufen, der nicht die Akzeptanz
der beiden großen Bundestagsparteien genießt was allerdings
keineswegs bedeutet, daß die Richterinnen und Richter jeweils als
»Parteisoldaten« agieren" (Martin Kutscha:
"Militäreinsätze vor dem Bundesverfassungsgericht", S. 334, in:
Helmut Kramer, Wolfram Wette, Hg.: Recht ist, was den Waffen nützt.
Justiz und Pazifismus im 20. Jahrhundert. Berlin: Aufbau, 2004. S. 321-336.
|
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| Das Bundesverfassungsgericht in
Karlsruhe behandelt rekordmässig Verfassungsbeschwerden. Wie in einem
vorbildlichen Rechtsstaat ist die Verfassunsbeschwerde für Bürger
einfach: es genügt die Behauptung, "durch die öffentliche Gewalt in
einem seiner Grundrechte" verletzt zu sein. Doch ausserdem muß der
Rechtsweg erschöpft, die Beschwerde begründet sein und zahlreiche
interne Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sein. Diese sind
weder in Lehrbüchern noch Kommentaren
niedergelegt. Selbst Spitzenanwälte und Rechtsprofessoren kennen die
Forderungen und Hürden des Gerichts nicht. Die Erfolgsquote der
Bürger beträgt deshalb nur zwei Prozent. SZ,
10.12.2004, S. 9 |
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| Weltweit einzigartiges Verbot der Rechtsberatung Spiegel: "Ist deutschen Bürgern wirklich verboten, sich von einem Freund oder Verwandten in Rechtsfragen unentgeltlich beraten oder vertreten zulassen?" Helmut Kramer, Ex-OLG-Richter, Vorsitzender "Forum Justizgeschichte": "Nein aber derjenige, der dem anderen gefälligkeitshalber juristisch hilft, muss mit Strafe rechnen." Der Spiegel 33/2004, S. 19. |
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| "Die herrschende Politik macht die
dritte Gewalt, die Justiz, mehr und mehr zur Unterabteilung der zweiten, also
der Exekutive - und es geschieht dies sehr schleichend. Es irritiert deshalb
kaum jemanden, wenn der Bundesinnenminister die Strafgerichte quasi als eine
Abteilung der Polizei betrachtet, und es irritiert das Publikum auch kaum, wenn
ein Justizministerium einfach dem Innenressort zugeschlagen wird und somit ein
Symbol der Gewaltenteilung verschwindet", S. 131, Heribert
Prantl: Verdächtig; |
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| Artikel 90 der Bayerischen Verfassung: "Die
Verhandlungen vor allen Gerichten sind öffentlich". Dieses wichtige
Kennzeichen der Rechtsstaatlichkeit kann leicht ausgehebelt werden. Der Richter
ist berechtigt, Zuhörern den Zutritt zur Verhandlung zu verweigern, die in
einer der Würde des Gerichts nicht entsprechender Weise erscheinen. Ein
Berliner Jugendrichter verweigerte der Mutter des volljährigen
Angeklagten, die als Zuhörerin erschienen war, das Tragen des Kopftuchs.
FAZ, 24.3.2004, S.4 |
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Michael
Balke, Steuerrichter: "Ich halte mich an meinen Lehrer, Professor Klaus Tipke, den deutschen Steuerpapst
(
FAZ, 23.9.2003, S.36; Hervorhebungen: H.H. |
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| Auf dem Richter- und Staatsanwaltstag in Dresden
wurde die Abhängigkeit von Richtern und
Staatsanwälten von der Minsterialverwaltung kritisiert.
Bundesverfassungsrichterin Renate Jaeger
plädierte für ein grundsätzliche Änderung der Auswahl von
Richtern. Dagegen sprach sich [wer hätte es anders erwartet?] der
sächsische Justizminister Thomas de
Maizière, CDU, aus. Er verteidigte die Einstellung und
Beförderung von Richtern durch die Exekutive. Dagegen fragte Lore Maria Peschel-Gutzeit, Ex-Justizsenatorin von
Berlin und Hamburg: "Woher kommt der Recht der Exekutive, Richter einzustellen
und zu befördern?" SZ, 18.9.2003, S.6 |
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| Keine
strikte Gewaltenteilung, wie es zu einem Rechtsstaat gehören
würde. Der Deutsche Richterbund will den Einfluss der Politik auf die Staatsanwälte einengen. Der Verband hat hierzu einen Gesetzentwurf ausgearbeitet, erklärte ein Sprecher am Wochenende. Die Neuregelung soll verhindern, dass die Justizministerien und ihre Ressortchefs Ermittlungen abwürgen [ |
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| Mounir el
Motassadeq wurde im Februar 2003 in Hamburg wegen Mitgliedschaft in
einer terroristischen Vereinigung in Tateinheit mit Beihilfe zum Massenmord in
3066 Fällen (Anschläge vom 11.9.2001) zu 15 Jahren Haft verurteilt.
Vor dem Oberlandesgericht Hamburg beginnt am 14.8.2003 der Prozess gegen den
Marokkaner Abdelghani Mzoudi. Ihm wird
vergeworfen, bei den Anschlägen vom 11. September geholfen zu haben. Ein
Zeuge könnte Mzoudi belasten, aber auch entlasten. In den Tresoren
deutscher Geheimdienste liegen einige seiner Aussagen, aber sie durften auf
Druck der USA nicht in den früheren Motassadeq-Prozess eingeführt
werden. In einem Rechtsstaat wird dagegen entlastendes Material
selbstverständlich zur Verteidigung herangezogen. Nicht so in
Deutschland. Hans Leyendecker: Das Problem der Terror-Prozesse, SZ. 8.8.2003, S.2 |
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| Wer bisher meinte, staatliche Willkür betreffe nur Ausländer
( "Vorgeführt von einer Willkür-Justiz". Wilhelm Christbaum, OVB, 13.9.2003, S.3 |
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| Wichtiges Merkmal eines
Rechtsstaates ist die |
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| Im Dokumentationsfilm "Maulkorb für den
Staatsanwalt" von Christoph Maria Fröhder und Hans Leyendecker
(ARD, Mittwoch, 25.09.02 21:45 Uhr) wird gezeigt, wie
die Politiker die Justiz behindern. Staatsanwälte werden von
Justizministern kontrolliert. Wenn es der Politik nützt, werden
Ermittlungen behindert, die Ermittler abgemahnt und bei Bedarf versetzt,
geplante Hausdurchsuchungen vorab ausgeplaudert, Maulkörbe verhängt.
Die Parteispendenskandalen bleiben ohne nennenswerte juristische Folgen: die
meisten Verfahren, mit oder ohne Geldbußen, eingestellt. Der Film
rekonstruiert brisante Fälle von A" wie Adenauer über K"
wie Koch, |
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| In Deutschland werden Webauftritts
aufgrund eines "Anfangsverdacht wegen Beleidigung" gesperrt. Das widerspricht
dem rechtsstaatlichen Prinzip: Unschuldsvermutung vorm Urteilsspruch; das
widerspricht der auf dem Papier ( a) ich sonst selbst fällig bin und b) der Link auf eine gesperrte Webauftritt eh nutzlos ist. |
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| "Man
nannte ihn Rechtsstaat" Heribert Prantl, SZ, 15.12.2001, S4 |
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| In der
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| Der Stuttgarter Zensurgegner Alvar Freude hat
bei neun Staatsanwaltschaften eine 38 Seiten lange Strafanzeige gegen die
Sperrung von vier amerikanischen Webauftritts durch mehrere Internet-Provider
und Bildungseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen gestellt. In einem Rechtstaat würden die Anzeigen selbstverständlich gelesen und bewertet. Nicht so in Deutschland. Auf der »Angesichts der aus der Feder eines Laien stammenden Papiermenge würden die angeschriebenen Staatsanwaltschaften die Vorlage vermutlich nicht einmal prüfen. "In sechs Monaten wird der Anzeigensteller ein Schreiben erhalten, dass sich die Verdachtsmomente nicht bestätigt hätten und ein Verfahren daher nicht eingeleitet worden sei."«Anzeigen von Laien und fast alle Bürger sind Laien werden nicht einmal geprüft. Damit ist eine wichtige Voraussetzung für einen Rechtsstaat ("auf die Verwirklichung von Recht ausgerichtet") nicht erfüllt. |
|||||
| Bei den zahlreichen Affären der Regierungsparteien zeigt
sich immer wieder die Politisierung der Justiz = keine
Gewaltenteilung der Justiz und der Regierungspartei CSU, siehe
|
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| Die Verfassung der Bundesrepublik wurde ohne
Volk beschlossen. Dabei gehört es zum demokratischen Gemeingut, dass
Verfassungen vom Volk zu beschließen sind. SZ, 24.9.2001,
S.11 |
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| Deutschland verweigert Michael Hickman, Südafrika, die
Besuchsrechte zu seinen Söhnen, die von ihrer Mutter entführt wurden.
"Ich habe keine Recht, meine Kinder zu sehen, nur weil meine Frau Nein sagt"
erklärt Hickman verbittert. "Das hier ist kein
Rechtsstaat." Der Spiegel 32/2001,
S.41 |
|||||
| Seit 1975 gibt es den Paragrafen 153 a der
Strafprozessordnung, nach dem ein Strafverfahren gegen zahlung einer
Geldauflage eingestellt werden kann. Zahlt der Täter genügend, ist
die Sache aus der Welt. Der Vorteil für den beschuldigten: Er/sie bleibt
juristisch unbescholten. Vorteil: für die Staatsanwaltschaft: Sie erspart
sich viel Arbeit. Es handelt sich um legale Korruption. Dazu Wolfgang Naucke, emeritierter Professor für Strafrecht,
Strafprozessrecht, Kriminologie und Rechtsphilosophie: "Mit den
rechtsstaatlichen Prinzipien, mit Gesetzlichkeit, Kontrollierbarkeit,
Unschuldsvermutung, Bestimmtheit der Sanktionen, ist das alles nicht
vereinbar." SZ, 28.7.2001, S.2 |
|||||
| Obwohl die Bundesrepublik die Genfer Menschenrechtskonvention von
1951 unterschrieben hat, hält sie sich nicht daran. Insbesondere sind
dagegen auch nicht-staatliche Verfolgung als schutzwürdig anzuerkennen:
CSU und SPD (Otto Schily). BRII, 24.7.2001, 19:30 Asylbewerber
und Flüchtlinge in Deutschland |
|||||
| Plagt die Richter das Gewissen oder das
Rechtsbewußtsein? Jedenfalls: "Einem Vorschlag des Deutschen
Richterbundes folgend, bereitet Baden-Württemberg eine
Bundesratsinitiative zur Änderung des Richterwahlgesetzes vor: Jede Stelle
soll öffentlich ausgeschrieben und die Eignung der Bewerber anhand eines
Anforderungsprofils überprüft werden. Bislang liegt das Vorschlags-
und Wahlrecht allein bei dem nach Partei- und Länderproporz mit Politikern
besetzen [ohne "t"] Richterwahlausschuss."
Der Spiegel 28/2001, S.19 |
|||||
| Der für die Prüfung der NPD-Verbotsanträge
zuständige Karlsruher Verfassungsrichter ist der frühere
CDU-Politiker Hans-Joachim Jentsch. SZ, 1.6.2001, S.1.
Man stelle sich vor, ein Manager von British Tobacco entscheidet über ein
Verbot von Marlboro von Philip Morris! |
|||||
| SPD-Landtagsfraktionschef Franz Maget feiert das
Selbstverständliche im Rechtsstaat als seltene Ausnahme: "Es ist eine
Sternstunde des Parlaments, wenn es nicht strikte Fraktionsvorgaben gibt,
sondern ein Abgeordneter sich trauen kann, seine Meinung zu äußern."
Münchner Merkur, 11.5.2001, S.5 |
|||||
| "Die Verfolgung Homosexueller unter der Regierung des
Christdemokraten Konrad Adenauer gehört zu den besonders dunklen Kapiteln
des Bundesdeutschen Staates, die ihn keineswegs durchgängig als
Rechtsstaat ausweist." Dr.Johannes Wasmuth, München,
Leserbrief an die Süddeutsche Zeitung, 19.3.2001, S.12 |
|||||
| Nach Artikel 78 Absatz 2 der Hessischen
Verfassung machen folgende Fehler eine Landtagswahl ungültig:
"Unregelmäßigkeiten im Wahlverfahren und strafbare und gegen die
guten Sitten verstoßende Handlungen, die das Wahlergebnis beeinflussen."
Von erheblichen Vermögen der hessischen CDU (1998 etwa 18 Millionen DM)
kann nicht ausgeschlossen werden, dass es aus Waffen-,
Drogenhandel und Kinder- prostitution stammt. Mit Entnahmen daraus
wurde der Wahlkampf 1998/99 mitfinanziert. Trotzdem wurde das
Wahlprüfungsverfahren eingestellt. In Deutschland verstößt es
nicht gegen die guten Sitten, wenn der Wahlkampf mit Schwarzgeld geführt
wird. SZ, 22.2.2001, S.11; Münchner Merkur, 24.2.2001,
S.4 |
|||||
| Wie stark die Parteilichkeit der
obersten Gerichte in die öffentliche Meinung eingegangen ist,
zeigt ein Kommentar zur hessischen Wahlprüfungsklage in Karlsruhe: "Auch
die Zulassung vor dem hessischen Staatsgerichtshof gegen das Urteil des
Gremiums stärkt die Position der CDU.
Insbesondere angesichts der anstehenden Neubesetzungen zweier
Richterstühle." Münchner Merkur, 9.2.2001.
S.2 |
|||||
| Die angebliche Unabhängigkeit der Gerichte
und Staatsanwälte beschäftigt einen Untersuchungsausschuss des
bayerischen Landtags. "Im Mittelpunkt der Untersuchungen steht die Frage: Wie
unabhängig können bayerische Staatsanwälte ermitteln, wenn
prominente Mitglieder der Union mit besten verbindungen zur Landes- und alten
Bundesregierung besteiligt sind", formulierte es Ausschussvorsitzender Harald
Güller, SPD. Es gäbe Hinweise aus Versuche unzulässiger
Einflussnahme. Süddeutsche Zeitung, 7.2.2001,
S.L7 |
|||||
Eine Zentrale mit Hauptsitz in Bad Homburg (
|
|||||
| Im Rechtsstaat erfährt der Beschuldigte,
was ihm vorgworfen wird. Nicht so in Deutschland. "Zeugenfragebogen. ... wird
vorgeworfen, am 17.11.2000, um 21.00 Uhr eine Ordnungwidrigkeit nach § 24
STVG begangen zu haben." Der Bogen enthält weder was vorgeworfen wird,
noch wo es geschehen ist. Ein Anruf bei der absendenden Behörde ergab: es
handelt sich um eine Geschwindkeitsüberschreitung. Näheres wird aus Datenschutzgründen nicht
mitgeteilt! Kafkas "Der Prozeß" ist teilrealisiert. |
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| Parteienfinanzierung ist derzeit (2000) seit 1983
verfassungswidrig. Dies stört anscheinend wenige, schon garnicht die
Parteien, die die Steuergelder auf die Straße werfen (z.B. Wahlplakate).
Ein weiterer Hinweis darauf, daß Deutschland kein Rechtsstaat ist.
|
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| Die Absprache zwischen den Parteien zur
Berufung von Verfassungsrichtern heißt, daß sich Herta Däubler-Gmelin, Justizministerin, SPD,
und Rupert Scholz, CDU, auf diese beiden
Richter geeinigt haben. Süddeutsche Zeitung, 7.12.2000,
S.4 |
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Vertreter der Koalitionsparteien (= SPD und Grüne) haben
sich mit der Union (= CDU und CSU) geeinigt, welche zwei Richter neu ins
Bundesverfassungsgericht "gewählt" werden sollen. Süddeutsche Zeitung, 5.12.2000, S6 und Münchner Merkur,
5.12.2000 S.4
|
|||||
| Die |
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| Generalstaatsanwalt Hermann
Froschauer, München fiel schon öfters durch Strafver- oder
-behinderung auf. Gegen ihn wurde Anzeige wegen Strafvereitelung im Amt erstattet. Es besteht der
Verdacht, daß Froschauer in den Amigo-Fällen gegen Karlheinz Schreiber, Max Strauss, Holger Pfahls, Franz
Neubauer, Hermann Leeb (alles CSU) eine Verschleppung provozierte.
Die Staatsanwaltschaft München (Chef: Froschauer!!!) lehnte ein
Ermittlungsverfahren ab. Ausnahmsweise wurde die Anzeige in der Rekordzeit von
einer Woche abgeschmettert. Münchner Merkur, 21.7.2000,
S.3 - Über einen Ermittlungsantrag vom Juni 1998 gegen Hermann Leeb, Georg von Waldenfels und Erwin Huber (alle
CSU) wegen Untreue und
Rechtsbeugung im Steuerfall Eduard Zwick hat die Staatsanwaltschaft
bis heute nicht entschieden. Süddeutsche Zeitung,
21.7.2000, S.L7 |
|||||
| Das Bundesverfassungsgericht hält sein
Mitglied Hans-Joachim Jentsch, CDU, im
Verfahren der hessischen Landesregierung gegen die Rechtmäßigkeit
des hessischen Wahlprüfungsgerichts nicht für befangen. Das obwohl
die Landesregierung von der CDU geführt ist und Jentsch ebenfalls dieser
Partei (oder soll man sagen: diesem Devisenschieberverein?) angehört. Das
obwohl es beim Verfahren um die CDU-Schwarzgelder und damit um den
früheren CDU-Vorsitzenden Manfred
Kanther geht. Kanther gehört pikanterweise der Anwaltskanzlei
von Jentsch an. Der Verfassungsrichter Jentsch mischt bei seiner Kanzlei noch
fleißig mit. Trotzdem erklären ihn seine Richterkollegen für
nicht befangen. Süddeutsche Zeitung, 19.7.2000, S.6.
Wie befangen muß man sein um nicht zu erkennen, daß hier
eine Riesen -Amigo- Klüngelei stattfindet? Das System der
Verfassungsrichterwahlen durch die Parteien, "das immer wieder verdiente
Parteipolitiker nach Karlsruhe bringt" (Süddeutsche
Zeitung, 19.7.2000, S.4) ist nicht rechtsstaatlich! |
|||||
| Schon 1995 erklärten die Karlsruher Verfassungsrichter
Sozialabgaben ohne Gegenleistung für verfassungwidrig. Dieses verfassungsfeindliche
Verhalten praktizierte die Regierung Kohl seit 1984. Doch der Richterspruch von
1995 kümmerte die Koalition aus CDU/CSU/FDP wenig. Jetzt entschied das Gericht
erneut: verfassungswidrig! Süddeutsche Zeitung, 23.6.2000, S.2 |
|||||
| Nach einer Intervention der
Generalstaatsanwaltschaft München (Hermann
Froschauer) ist 1997 eine Anklage wegen Untreue gegen Vorstände
der Kreis- und Stadtsparkasse Rosenheim unterblieben. Es ging um 1,1 Millionen
Mark Schaden. Ein Vorstands-Banker stammt aus Stephanskirchen, wie auch
CSU-Spezl Franz Neubauer, Sparkassen-Chef
in Bayern, früherer CSU-Minister, der wegen des Falls bei Hermann Leeb, CSU, damals Justizminister,
intervenierte. Süddeutsche Zeitung, 3.6.2000,
S.64 |
|||||
| "Es ist doch nicht so furchtbar verwunderlich, dass die
Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes oft ähnlich ausfällt wie
die Vorlage des Innenministeriums." Hildegund
Holzheid, CSU, Präsidentin des Bayerischen
Verfassungsgerichtshofs, im Interview mit der Süddeutschen Zeitung, 19.5.2000, Seite L7 |
|||||
| Die bayerische Staatsanwaltschaft wird von
der CSU-Regierung am Gängelband
geführt. Der Chef der Augsburger
Staatsanwaltschaft Reinhard Nemetz wundert sich: "Wir haben uns doch
in den meisten Fällen mit unseren Auffassungen durchgesetzt."
Süddeutsche Zeitung, 13.5.2000, Seite
13 Damit hat Nemetz die Einflussnahme bestätigt. |
|||||
| CDU-Spenden-Skandal: Massive Einflussnahme auf die Ermittlungen.
Siehe dazu Der Generalstaatsanwalt der CSU Regierung bremste die Ermittler und er verhinderte oder verzögerte die Zeugenvorladung Helmut Kohls, CDU, |
|||||
| "Der Streit um die Besetzung des
Verfassungsgerichts ist beendet." Die fünf neu zu besetzenden Stellen
am Berliner Verfassungsgerichtshof werden
nicht nach Befähigung sondern nach Parteienproporz vergeben.
Süddeutsche Zeitung, 9.3.2000, Seite 10 Siehe dazu
|
|||||
| Staatsanwalt Winfried Maier entdeckte und vermerkte, dass es bei
den |
|||||
| Der in Sachen Korruption, CDU, Spenden, Geldwäsche
ermittelnde Augsburger Staatsanwalt Winfried Maier kann nicht mehr mit
Beförderung rechnen. Ihm wird das Verfahren entzogen! Winfried Maier:
"Ich gehe davon aus, dass ich das verfahren in naher Zukunft nicht mehr
betreuen werde." Ihm sei in Augsburg deutlich gemacht worden, dass er dort
nicht mit einer Beförderung rechnen könne. Süddeutsche Zeitung, 25.2.2000, Seite 1 |
|||||
| Die Parteien streiten um die Besetzung des
höchsten Gerichts in Berlin. Fest steht: die Parteien entsenden ihre
Vertreter in den Berliner Verfassungsgerichtshof. Von
Unabhängigkeit der Rechtssprechung - Kennzeichen eines
Rechtsstaates - also keine Spur.
Süddeutsche Zeitung, 18.2.2000, Seite 10. |
|||||
| "Auf weitere Strafen für falsche
CDU-Rechenschaftsberichte in den vergangenen Jahre werde Thierse aus
Ermessensgründen verzichten." CDU Mitgliedsausweis schützt vor
Strafe.
|
|||||
| In München will Beckstein die öffentliche
Überwachung mit Kameras ausbauen. Die SPD ist dagegen. Sonderbar: bei der
Entscheidung der Überwachung privater Räume vor einigen Jahren war
sie dafür. |
|||||
| Der bayerische Verfassungsgerichtshof verwarf
den Antrag der Bürgeraktion "Mehr Demokratie", alle Verfassunsrichter
wegen Befangenheit abzulehen, obwohl es beim Bürgerbegehren eben um jene
Richter geht. Sie sollen endlich nicht nur von der CSU
bestimmt werden (einfache Mehrheit im Landtag genügt).
Begründung der Ablehnung: auch wenn der Richter zur betroffenen Gruppe
gehört (und es um seine berufliche Existenz geht), sei kein
persönliches Interesse zu begründen. Süddeutsche
Zeitung, 1.2.2000, S.L6 |
|||||
Seit 1968 (noch vor 1984!) wurden die
polizeilichen Eingriffserlaubnisse erheblich ausgeweitet.
|
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| Das Bundesverfassungsgericht setzt auf
Abschreckung. In 1999 wurden 64 "substanzlose" Verfassungsbeschwerden mit
Strafen von zusammen 51 000 DM belegt. Wer also den vermeintlich vorhandenen
Rechtsweg nutzen will, muß mit einer Strafe rechnen. Die Durchsetzung von
Verfassungsrechten wird zum teuren Risiko. Süddeutsche
Zeitung, 24.12.1999, Seite 6 |
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| Der Nürnberger Haftrichter Uwe Stark zeigte sich selbst an,
damit er als befangen abgelehnt werde: "In diesem Zusammenhang wurde unter
anderem geäußert, daß der Bayerische Innenministrium dem
anerkennenden Richter andernfalls >die Türe einrennen werde< und der
Bayerische Innenminister verlautbaren habe lassen, daßer >denjenigen
Richter, der den Betroffenen Abdalla aus der Haft entlasse, einen Kopf
kürzer machen werde.<" Süddeutsche Zeitung, Seite
L13, Die Tageszeitung Seite 6, beide 11.November 1999. In einem Rechtsstaat gibt es Gewaltenteilung, in Bayern offensichtlich nicht. |
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| "Verfassungsrichter
brechen Verfassung!""In Artikel 2 der Bayerischen Verfassung steht:
'Mehrheit entscheidet'... Die Verfassungsrichter haben nun eine
Verfassungsänderung beschlossen, ohne daß die Verfassung
geändert wird. Das ist ein unglaublicher Verfassungsbruch. Nach Art.74 und
75 der Bayerischen Verfassung kann allein das Volk die Verfassung ändern,
sonst niemand. Darüber haben sich die neun Richter dreist hinweggesetzt."
"Bayerisches Verfassungsgericht ist als verlängerter Arm der CSU
bekannt. Alle neun Richter, die das Urteil fällten, wurden mit einfacher
Mehrheit von der Landtags-CSU gewählt. Damit ist die Gewaltenteilung
aufgehoben." Anzeige von Mehr Demokratie in
Bayern, SZ 25.9.1999. |
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| Rainer Voss, Vorsitzender des Deutschen
Richterbundes: Die Gewaltenteilung werde bestenfalls "als lästig empfunden" oder existiere im Bewusstsein vieler politischen Mandatsträger "gar nicht". Er nannte dazu den niedersächsischen Ministerpräsidenten Gerhard Glogowski (SPD?), den nord-rhein-westfälischen Ministerpräsidenten Wolfgang Clement, SPD, den bayerischen Ministerpräsidenten Edmund Stoiber, CSU. SZ, 5.Oktober 1999, Seite 6 |
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| Bayerns Innenminister
Günther Beckstein will von seiner unten dokumentierten
Aufhebung der Gewaltenteilung ablenken: die
Sache sei Angelegenheit des Außenministers Joschka Fischer.
Unerklärlich ist, warum sich Beckstein dann einmischt. Süddeutsche Zeitung, Seite L6, Münchner Merkur, Seite 6,
beide 1.Oktober 1999 |
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| "Verfassungsrichter brechen
Verfassung!" - "Bayerisches
Verfassungsgericht ist als verlängerter Arm der CSU bekannt. Alle neun
Richter, die das Urteil fällten, wurden mit einfacher Mehrheit von der
Landtags-CSU gewählt. Damit ist die Gewaltenteilung aufgehoben." Aus einer
Anzeige von Mehr Demokratie in der Süddeutschen
Zeitung, 25.September 1999, Seite 7 |
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| Bayerns Innenminister
Günther Beckstein hat dem Landratsamt Miesbach untersagt, ein
Urteil zu vollziehen. Das Verwaltungsgericht hatte den Stopp von Bauarbeiten am
umstrittenen US-Sender Oberlaindern angeordnet. Beckstein, CSU, verbot dem
Landrat Norbert Kerkel dies förmlich. Süddeutsche
Zeitung, 23.September 1999, Seite L9 |
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| Die Parteien "gefährden die Reputation der
Demokratie" und die vier Prozent der Bevölkerung, die in Parteien
organisiert sind, "herrschen auf eine bisweilen schon bizarre Weise
über die 96 Prozent", die keiner Partei angehören. Rolf
Winter: Nein, so hat diese Republik nicht werden sollen, zitiert nach Süddeutsche Zeitung, 20.September 1999, Seite
17 |
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| "Die Staatsanwaltschaft ist eine
Institution mit unglückseligem Zwittercharakter: Einerseits Teil der
Justiz als unabhängiger dritter Gewalt, andrerseits weisungsgebundene
Behörde." Hans Holzhaider, Süddeutsche Zeitung
28.August 1999, Seite 55. Das bayerische Justizministerium hat mit
Schreiben vom 13.April 1999 die Staatsanwaltschaft gebeten, das Verfahren gegen
CSU-Amigo Albert Schmid einzustellen. SZ 28.8. 1999, Seite
55. Weiteres zu dieser Amigo-Affäre unter
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| Die |
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| Bananenstaat
Deutschland. Im Prozeß um den geschmierten Hausbau von
Bodo Hombach, SPD, sagte die ermittelnde
Staatsanwältin, bei VEBA sei es "Praxis gewesen, Prominente durch
günstige Verrechnungen für die Zukunft zu verpflichten."
Süddeutsche Zeitung, 13.August 1999, Seite
5 |
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| Obwohl der Lufttransport von 363 Gramm, völlig unzureichend
verpacktes Plutonium von Moskau nach München nicht nur die Flugzeugcrew
sondern auch die elf Millionen Einwohner Bayerns arg
gefährdete, wurden die beteiligten Politiker und
Stasi-Mitarbeiter Bernd Schmidbauer, Konrad Porzner,
Dieter Emrich, Günther Beckstein nach fünf Jahren
freigesprochen. Die Beweisaufnahme ergab, "dass die BND- und LKA-Leute
nachdrücklich darauf gedrängt hatten, dass das Plutonium nach
Deutschland gebracht werde, ..." Vermutung: Das
richtige Parteibuch macht's möglich. Süddeutsche Zeitung 13.August 1999, Seite L7
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| GG Art.38 (1) Die Abgeordneten des Deutschen
Bundestags ... sind ... an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur
ihrem Gewissen unterworfen. "In Wahrheit müssen sie sich einer strengen Disziplin beugen. Die Fraktion legt fest, wie sie abzustimmen haben. Wer ausbricht, begeht politischen Selbstmord; er muß damit rechnen, daß er bei der nächsten Wahl von der Kandidatenliste gestrichen wird." Rolf Lamprecht, Süddeutsche Zeitung, 31.Juli 1999, Seite I |
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| Klage der PDS und ÖDP gegen die Fünf-Prozent-Hürde
bei den Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen. "Da gaben die Richter ...
einen zarten Hinweis. Sie regten an, die Düsseldorfer Regierung sollte
ihre dürftigen Argumente noch einmal nachbessern. Als Termin für eine
erneute Anhörung schlugen sie den 14.September vor." Süddeutsche Zeitung, 16.Juli 1999, Seite 10. Das ist zwei
Tage nach der Kommunalwahl. So kann man denen helfen, die für die eigene
Beförderung zuständig sind. |
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| "Überaus kritisch beurteilt der
90jährige Hannsheinz Bauer, ..., was die Politiker aus dem deutschen
Grundgesetz und der bayerischen Verfassung gemacht haben." Hannsheinz Bauer ist
das letzte noch lebende Mitglied der Verfassungsgebenden Landesversammlung, die
vor 53 Jahren in der Münchner Universität die Bayerische Verfassung
beschloß. Er sagt: "Die Verfassungsidee ist von der
Verfassungswirklichkeit eingeholt worden, der Artikel
20 ('alle Macht geht vom Volke aus'), der
ist längst schon überholt". Er gelangt zu dem
Schluß, daß es in der deutschen Verfassungswirklichkeit
"zappenduster aussieht". Süddeutsche Zeitung, 20.Mai 1999,
Seite L10 |
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| Während die CSU Unterschriften gegen Ausländer sammelt,
wurde auf die Unterschriften-Gegenaktion C.S.U. - Clowns sammeln Unterschriften
- von Regensburger Studenten mit vorläufigen Festnahmen reagiert.
Süddeutsche Zeitung, 11.Februar 1999, Seite
L7 |
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| Grundgesetz 12a 2.2 "Die Dauer des Ersatzdienstes darf die Dauer des
Wehrdienstes nicht übersteigen." Jedermann weiß,
daß der Ersatzdienst den Wehrdienst um drei (in Ziffern: 3) Monate
überschreitet. |
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| Wichtiges Merkmal eines Rechtsstaat: Trennung von Gesetzgebung,
Rechtssprechung und Gewaltausübung. In Deutschland bestimmen jedoch die
großen Parteien in Bundestag und Bundesrat (= Gesetzgebung) die
höchsten Richter. Ohne richtiges Parteibuch geht dabei kaum was. Neue
Bundesverfassungsrichterin: Helga Seibert, SPD. Süddeutsche Zeitung 19.12.1998, Seite 2 |
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