Enteignungen SBZ/DDR 1945 - 1949 |
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Wer über 100 Hektar hatte (egal ob Sand- oder
Bördeboden) wurde entschädigungslos gänzlich enteignet. Wer von
den Betroffenen so dumm war, nicht vor den Sowjets geflohen zu sein, kam in der
Regel in KZs (hier wurden verschiedene Nazi-KZs einfach weiterbenutzt) oder
wurde in die Sowjetunion deportiert. In beiden Fällen war es so, dass die,
denen ist so erging, dort überwiegend ermordet worden sind. Das enteignete
Land ist im Zuge der sogenannten "demokratischen Bodenreform" teilweise
aufgesiedelt worden, der andere Teil ging in sog. "volkseigenen Gütern
auf". Von dem damals enteigneten Land war zur Wende
etwa 70 % in Staatshand und ging ins Eigentum der Bundesrepublik
über, insgesamt wohl zwischen 2 und 3 Millionen Hektar. Das in
Staatshand befindliche Land versuchten sich die Enteigneten vor dem
Bundesverfassungsgericht 1991 vergeblich zurückzuerklagen. Im
Einigungsvertrag war festgeschrieben worden, das Land auf keinen Fall
zurückzugeben. Begründung, die auch von der Bundesregierung in der
BVerfG-Verhandlung angeführt wurde und auf die sich das ablehnende Urteil
im Wesentlichen stützt, war damals: Die Sowjetunion hätte bei den 2 +
4 - Verhandlungen die Nichtrückgabe zur Bedingung der deutschen Einheit
gemacht. Nur: Sowohl Gorbatschow als auch Schewardnadse haben inzwischen
erklärt, dies sei niemals Bedingung zur deutschen Einheit gewesen.
Gleiches hörte man vom ehemaligen Verkehrsminister Krause, der damals
Mitglied der DDR-Delegation war. Berichterstattung fand sich damals sehr
ausführlich in der FAZ (inkl. einigen bitterbösen Kommentaren, in
denen u.a. die Worte "Verfassungsskandal" und "Hehlerei" auftauchten),
gelegentlich liest man auch heute noch was davon darin. |