| Bayerns Gemeinderat muß mit der Fraktion stimmen oder sie/er wird gemaßregelt. |
| Gemeindeordnung für den Freistaat
Bayern (Gemeindeordnung - GO) Art. 30 Rechtsstellung; Aufgaben des Gemeinderats (1) Der Gemeinderat ist die Vertretung der Gemeindebürger. So sieht die Wirklichkeit in Bayern aus: CSU-Fraktion verbannt Abweichlerin zu Recht Die für die CSU in den Geiselhöringer Stadtrat gewählte Politikerin Gabriele Gebeßler bleibt aus ihrer Fraktion ausgeschlossen. Die Stadträtin Gabriele Gebeßler gab mehrmalig ihre Stimme gemäß ihrer Überzeugung abweichend von ihrer Fraktion ab. Die CSU schloß sie aus der Fraktion aus. Der Richter Hans Korber am Verwaltungsgericht Regensburg wies eine Klage der 43-Jährigen Stadträtin gegen den Beschluss ihrer Fraktionskollegen ab, da sie eine "nachhaltige atmosphärische Störung" verursacht habe, eine weitere "gedeihliche Zusammenarbeit" erscheine nicht mehr möglich. Zwar gebe es keinen Fraktionszwang, jedoch könne ein Stadtrat nicht verlangen, Mitglied seiner Fraktion zu bleiben, wenn er in zentralen Fragen abweichend abstimme. Süddeutsche Zeitung Nr.116, 21. Mai 2004 , S. 45 |