Das Verfahren der Wahl zu den fünf
Bundesgerichten am Bundesgerichtshof Karlsruhe (wie
auch das der Wahl der Verfassungsrichter) lässt für die
"Richtermacher" viel Raum. Es ist weder für Außenstehende noch
für Betroffene einsehbar. Man kann sich nicht bewerben, sondern wird
vorgeschlagen. Nach stundenlangen Vorstellungsgesprächen bei den
jeweiligen Bundesgerichten tritt der "Richterwahlausschuss" zusammen, gebildet
aus
- 16 Bundestagsabgeordneten und
- 16 Vertretern der zuständigen
Länderministerien.
Parteienproporz spielt eine zentrale
Rolle. |