| Straftäter-Therapie in Bayern
mangelhaft Immer wieder kommt es zu Rückfällen von entlassenen Straftätern. Die bayerische CSU verweigert eine angemessene Therapie und Betreuung |
| Schwere Kommunikationsdefinzite im bayerischen
Justizministerium Entgegen der Absage des Ministeriumssprecher Stefan Lenzenhuber: "Fachambulanzen sind nicht vorgesehen" (siehe weiter unten) will die bayerische Justizministerin Beate Merk, CSU, doch prüfen, ob die Fachambulanz für entlassene Sexualstraftäter die Sicherheit verbessere. Anscheinend spricht sich der Sprecher nicht mit seiner Ministerin ab. Und die Ministerin weiß nicht, was in ihrem Amt alles vor sich geht. Das Evangelische Hilswerk legte im Januar 2006 ein Konzept für die Fachambulanz dem Ministerium vor. Im Juli ging ein verbessertes Konzept an das Ministerium. Frau Merk bekam es erst im August vorgelegt. Wie so oft geht es statt um rasche Sachlösungen um Kompetenzengerangel und Verantwortungsumherschieberei: wenn die Nachsorge entlassener Straftäter als Gesundheitsmaßnahme eingestuft wird, ist das Sozialministerium zuständig. OVB, 31.10.2006, S. 9 |
| Anfang Oktober 2006 Ein Sexualstraftäter wird nach einem positiven Gutachten entlassen. In Bayreuth vergewaltigt er eine Krankenschwester und ermordet sie. Die bayerische Regierung will die vorzeitige Entlassung erschweren. Diese Augenwischer-Aktion verschärft und verschiebt das Problem. |
| Seit Januar 2006 lag dem bayerischen Justizministerium unter Beate Merk, CSU, ein Therapie- Konzept des Evangelischen Hilfswerks vor. Es sieht Fachambulanzen für Sexualstraftäter vor, für die Prof. Dr. Martin Krupinski schon 2001 plädierte. Beate Merk, CSU, reagierte nicht. Erst jetzt meinte Ministeriumssprecher Stefan Lenzenhuber: "Fachambulanzen sind nicht vorgesehen". |
| Im Mai 2006 beschloss der Bund eine
Reform der Führungsaufsicht entlassener Straftäter. Es empfiehlt
Fachambulanzen, die in Stuttgart und Berlin bereits erfolgreich arbeiten.
Prof. Dr. Martin Krupinski, Leiter der
Abteilung für Forensische Psychiatrie in der Klinik für Psychiatrie
und Psychotherapie der Universität Würzburg: "Ich bin überzeugt,
dass eine ambulante Nachsorge erheblich billiger kommt als die Unterbringung in
Psychiatrie oder Gefängnis". OVB, 30.10.2006, S. 9
Krupinski warnte schon im Jahre 2001: "Schon bei der Entscheidung, ob solche
Täter in die Psychiatrie oder in eine Haftanstalt gelangen, kommt es zu
Fehlern". Zum Beispiel landet ein eigentlich psychisch kranker Täter im
Gefängnis. Er sitzt seine Strafe ab, kommt ohne Therapie auf freien
Fuß und wird dann eventuell rückfällig. |
| Fachleute und Bundespolitiker fordern seit Jahrzehnten: Verbessert die Betreuung entlassener Sexualstraftäter. Die Einrichtung von Fachambulanzen ist dringend notwendig. Thomas Westermann, Leiter des Münchner Bodelschwingh-Hauses, spricht von "massiven Lücken in der Betreuung". Die bayerische Justizministerin Beate Merk, CSU, meint naiv: "Ich setze stark auf ehrenamtliche Helfer". OVB, 30.10.2006, S. 9 |
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| Norbert Nedopil: Forensische
Psychiatrie Klinik, Begutachtung und Behandlung zwischen Psychiatrie und
Recht. Stuttgart: Thieme 2000. 402 Seiten. 2., aktualis. u. erw. Aufl.
Unter Mitarbeit von Volker Dittmann, Franz J. Freisleder, Reinhard Haller
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