| Keine
Informationsfreiheit für die bayerischen Bürger
»Schlecht informierte Bürger lassen sich besser regieren.« |
![]() |
![]() |
|
| China, Iran und Nordkorea haben noch
kein Informationsfreiheitsgesetz. Wie es in Europa im August 2007 aussieht kann
man der nebenstehenden Karte entnhmen.
|
||
| rot = kein Informationsfreiheitsgesetz © Walter Keim, Norwegen; mit freundlicher Genehmigung | ||
| Wen scheut die CSU noch mehr als den Bürger?
Hier kann man, solange es die CSU gewährt, die Drucksachen zur Informationsfreiheit online abholen. ¦ |
| Zweite Lesung zum Gesetzentwurf Informationsfreiheit der Abgeordneten ... | Drucksache online | |
| Franz Maget, Franz Schindler, Prof. Dr. Peter Paul Gantzer u. a. und Fraktion SPD zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Freistaates Bayern und zur Änderung weiterer Vorschriften (Bayerisches Informationsfreiheitsgesetz - BayIFG) | 13.1.2006 | |
| 12.10.2006 | ||
| Margarete Bause, Dr. Sepp Dürr, Ulrike Gote u. a. und Fraktion BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN zur Gewährleistung des freien Zugangs zu amtlichen Informationen im Freistaat Bayern (Bayerisches Informationsfreiheitsgesetz - BayIFG) | 16.1.2006 | |
| 12.10.2006 |
| Die Mehrheit der CSU
Landtagsabgeordneten steht dem informierten Bürger skeptisch
gegenüber. Die zahlreichen Nebeneinkünfte der Landtagsabgeordneten
sollen auch weiterhin nicht veröffentlicht werden. Eine entsprechende
Gesetzesregelung auf Bundesebene wurde nach jahrelangem Widerstand gegen
ein Gesetz (!) durch ein paar MdB endlich umgesetzt. Das
Bundesverfassungsgericht hielt die Veröffentlichung in 3 Verdienstklassen
für nicht verfassungswidrig. Joachim Herrmann, CSU, bezeichnete die Regelung, dass die MdL die Art ihrer Haupt- und Nebenjobs angeben (ohne Verdienstraster) als ausreichend für Bayerns Bürger. SZ, 7.7.2007, S. 49 |
| Staatliche Akten bleiben geheim. Die Landtags-CSU lehnt
Informationsfreiheit für den Bürger ab: sie will sich und ihre Amigos
nicht in die Akten schauen lassen. Die CSU-Mehrheit im Landtag lehnte am Mittwoch die von SPD und Grünen geforderte Informationsfreiheit für alle Bürger als überflüssig ab. Der Bürger soll weiterhin die Erlasse der CSU ohne Widerrede und ohne Akteneinsicht schlucken. Die CSU kennen nur ihre braven Parteilämmer und folgerten für alle: die bayrischen Bürger hätten kein Interesse an einer solchen Regelung. |
| Informationsfreiheitsgesetze gibt es
in USA, Kanada, vielen EU- Staaten und mehreren Bundesländern. Nicht
jedoch in Nordkorea, Lybien, Iran, Haiti,
Weißrußland und Bayern. |
| Etwas naiv meinte
Frau Christine Stahl, Grüne,MdL, in
der Landtagsdebatte am 18.10. 2006: »Die Verwaltung ist zuallererst für die Bürger da und nicht umgekehrt«. Sie argumentierte, größere Transparenz sei auch im Kampf gegen die Korruption sinnvoll. Florian Ritter, SPD, MdL sagte: »Schlecht informierte Bürger lassen sich besser regieren«. Richtig und sie wählen eher CSU. Deshalb muß die Bildung weiter gesenkt werden ( Innenstaatssekretär Georg Schmid, CSU, konterte, die Bürger könnten jetzt schon Informationen von den Behörden erhalten wenn sie ein berechtigtes Interesse nachweisen. Nur: das berechtigte Interesse wird regelmässig bestritten. Alexander König, CSU, MdL, stritt Korruption in Bayern als böswillige Unterstellungen ab. |
| Was eigentlich
selbstverständlich ist, wurde in Deutschland auf Bundesebene Gesetz:
für die Bürger gilt ab 1.1.2006 die Informationsfreiheit.
Während bisher der Bürger begründen mußte, warum und wozu
er wissen will, was die Behörden über ihn speichern, muß
nunmehr der Beamte begründen, warum er eine bestimmte Information nicht
herausrückt. Ob das wirklich zu mehr Information des Bürgers
führt, wird sich erst herausstellen. Man denke an die Informationsmengen,
die jetzt schon die Behörden ( Auch die Bundesländer Brandenburg, Berlin, NRW und Schleswig-Holstein haben für das Selbstverständliche (Akteneinsicht der Bürger) entsprechende Landesgesetze erlassen. Doch Bayerns Bürgern bleibt das Recht auf Akteneinsicht bei den Landesbehörden verwehrt. Im Rechtsausschuss des bayerischen Landtags lehnte die CSU-Mehrheit Gesetzentwürfe der SPD und Grünen ab. Alexander König, CSU, erwies als entschiedener Gegner das bayerischen Bürgers: "Und da können wir in keiner Weise einen solchen Bedarf erkennen" Maximilianeum, 4/2006, S. 51. Wer etwas zu verbergen hat, will sich nicht in die Karten schauen lassen. Es soll weiterhin gelten: |
| Ab 1. Januar 2006
tritt ein neues Bürgerrecht in Kraft: die Informationsfreiheit Jetzt hat jeder Bürger jederzeit ein Recht auf Einsicht in die amtlichen Akten. Neugier genügt und ein dicker Geldbeutel. Während bisher der Bürger begründen musste, warum er meinte betroffen zu sein, muß nun die Behörder begründen, warum sie die Akteneinsicht verweigert. Diese Begründung wird durch weit reichende gesetzliche Ausnahmen erleichtert. Die 15 Paragraphen regeln vor allem, wann die Akteneinsicht verweigert werden kann. Daher ist das Informationsfreiheitsgesetz ein zahnloser Tiger. Zudem sind Gebühren von 500 Euro im Gespräch. SZ, 7.1.2006, S. 11 Fazit: Informationsfreiheitsgesetz theoretisch gut, praktisch verwindbeutelt. |
| Links |
| Literatur |
| Bei Amazon nachschauen | Bei Amazon nachschauen | |
![]() |
||
| Michael Haller, Pierre Albert,
Birgid Rauen: Pressevertrieb und Informationsfreiheit in Europa. Nomos
2005. Broschiert, 265 Seiten. 2., Aufl.
|
||
![]() |
![]() |
|
| Oliver M Köppen: Das
Grundrecht der Informationsfreiheit unter besonderer Berücksichtigung der
neuen Medien. Eul 2004. Broschiert, 256 Seiten
|
||