Zweites Fallbeispiel aus der bundesrepublikanischen Praxis, Mai 2008 Zur Vermeidung von kostenpflichtigen Sofort-Verurteilungen per Abmahnung anonymisiere ich die MdB |
| Mai 2008: Anfrage an einen MdB via
abgeordnetenwatch.de Sehr geehrte(r) Frau / Herr ..., gibt es eine Stelle im Bundestag, die die Interessen des normalen. parteilosen Bürgers vertritt? Bisher fand ich noch keine. MdB reagieren auf parteilose Bürger selten oder speisen sie mit Modulen aus dem Parteiprogramm ab oder bestellen sie in ein Bürgersprechstunde irgendwo in der Republik. Sind auch Sie der Meinung, dass die Bürger mindestens je 1 Vertreter in Land- und Bundestag für ihre Anliegen erhalten sollten, so eine Art Ombudsfrau oder -mann? Die 612 MdB könnten dann 4 Jahre lang Urlaub am Ort ihrer Wahl machen. Gerne würde der Steuerzahler die 612 Flüge bezahlen und Diäten, steuerfreie Pauschalen und alle weiteren Privilegien weiterlaufen lassen. Allen wäre geholfen. Hochachtungsvoll Ihr Herbert Huber |
| Sehr geehrter Herr
Huber, zunächst möchte ich mich vielmals für Ihre Frage vom 20. Mai 2008 , via www.abgeordnetenwatch.de, bedanken. Sie sprechen hierin ein wichtiges Thema an. Aufgrund der Vielzahl der zu beantwortenden Bürgerbriefe und E-Mails kann ich mich leider nur auf die Beantwortung von Fragen konzentrieren, welche aus meinen Fachgebieten (Finanzen/Recht) oder meinem Wahlkreis [...] kommen. Hierfür bitte ich um Verständnis. Gleichzeitig möchte ich Ihnen den Vorschlag machen, dass Sie sich am besten direkt an Ihren Wahlkreisabgeordneten oder entsprechenden Fachpolitiker wenden. Dieser wird Ihnen sicherlich eine aufschlussreiche Antwort zukommen lassen. Mit freundlichen Grüßen |
| Der MdB bestätigte mir, dass ich
mit meiner Frage ein wichtiges Thema ansprach. Gleichzeitig teilte er mir mit,
er habe für mich (bin ja nur ein kleines parteiloses Bürgerlein)
keine Zeit. Damit bestätigte nochmals er die Wichtigkeit meiner
Frage. Obwohl laut Grundgesetz Art.38 (1) die Abgeordneten des Deutschen Bundestages Vertreter des ganzen Volkes sind, haben sei keine Zeit für mich. Ich stellte dieselbe Frage daher an eine weitere MdB und erhielt die folgende Antwort: |
| Sehr geehrter Herr
Huber, danke für Ihre "Frage". Auch, wenn Sie parteilos sind und es bisher als Missachtung des § 38 GG empfunden haben, wenn die Kollegen Sie an "Ihren" Abgeordneten verweisen haben, so sind Sie als Wasserburger nun bei mir richtig. Denn genau dafür gibt es die Wahlkreiseinteilungen und die Vertreter der Wahl- und Landkreise auf kommunaler, Landes- und Bundesebene. Ihnen ist doch sicherlich bewusst, dass wir Abgeordneten uns neben vielen Terminen und inhaltlichem Arbeiten tatsächlich mit einer erheblichen Zahl von ernsthaften Anfragen aus unseren Wahlkreisen und darüber hinaus beschäftigen. Deshalb bin ich so frei, Ihren Vorschlag eines Ombudsmannes oder eines vierjährigen Urlaubs für mich in die Abteilung "kleiner Scherz unter Freunden" einzuordnen. Sollten Sie tatsächlich einmal ein ernstes Anliegen haben, so können Sie gerne den Weg nach Rosenheim auf sich nehmen, um dort in meine Sprechstunde zu kommen. |
| Mein Frage wurde nicht ernst genommen
("Frage" in Anführungszeichen gesetzt). Da die Abgeordneten mit vielen Terminen, Arbeiten und ernsthaften Anfragen ausgelastet sind ist mein Vorschlag eines Ombudsmanns für die Bürger verfehlt. Ich sehe es genau andersherum: Da die Abgeordneten mit vielen Terminen, Arbeiten und ernsthaften Anfragen ausgelastet sind (dazu kommen noch die zahlreichen anderen Tätigkeiten der MdB, wie Anwaltsbüro, Aufsichtsrat etc.) sollte man einen Ombudsmann für die Bürger einrichten, der für die Interessen der Bürger auch wirklich Zeit hat und keine weiteren Jobs gleichzeitigt aufübt. |
| Ob ich es jemals
wieder wage, einen Abgeordneten zu kontaktieren? Ich werde es mir nicht drei
Mal (wie bisher), sondern dreiunddreissig Mal überlegen. Umso dringender wiederhole ich: Übrigens bin ich der Meinung, dass die Bürger mindestens je 1 Vertreter in Land- und Bundestag für ihre Anliegen erhalten. |
| Links |
| Bürgerferne auch
und besonders bei der |