| Menschwerdung und
Embryonenschutz Karl Lehmann u.a. zu Menschwerdung und Embryonenschutz |
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| Die katholische Kirche (u.a.) vertritt
die Ansicht, dass mit der Vereinigung von Ei und Samenzelle der Mensch mit
Seele entsteht. Allerdings ... befreit die katholische Kirche die mit der Erbsünde belastete Seele erst neun Monate später durch die Taufe. Nach katholischer Lehre wird die Erbsünde erst durch die Taufe aufgehoben. Bis vor wenigen Jahren kamen daher alle Seelen der Menschen, die vor der Taufe starben oder erst nicht geboren wurden, in die Hölle oder Vorhölle. AFAIK ist das inzwischen anders. "... die [katholische] Kirche [lehrte] stets, daß das unermeßliche Elend, das auf den Menschen lastet, und ihr Hang zum Bösen und zum Tode nicht verständlich sind ohne den Zusammenhang mit der Sünde Adams und mit dem Umstand, daß dieser uns eine Sünde weitergegeben hat, von der wir alle schon bei der Geburt betroffen sind" ( ist die Argumentation für genau diesen Zeitpunkt zumindest bei Karl Lehmann (immerhin Kardinal) schwach. Allerdings gibt er im ZEIT-Essay vom 17.1.2008 nicht alle Argumente preis; er hat also (hoffentlich) noch bessere Argumente im Köcher; die hier ausser Betracht bleiben müssen, da Lehmann sie nicht nennt.
Lehmanns Argument ist aber grundsätzlich schwach. Denn wenn man eine vage Eigenschaft hat (und das behaupten andere zur Eigenschaft "Mensch sein"), so steht man immer vor der Schwierigkeit: Wann bezeichnet man eine Sandkörneransammlung als Sandhaufen? Nimmt man Lehmanns Argumentation, so ergibt sich:
Auch in der Phylogenese des Menschen führt Lehmanns Argument (das er für die Ontogenese anführt) zu absurden Konsequenzen:
Lehmann bringt aber noch ein weiteres Argument, das man kurz mit "in dubio pro vita" zusammenfassen kann. Selbst wenn es in der Diskussion unterschiedliche Standpunkte bezüglich des Beginn menschlichen Lebens gibt, so ist das Thema so überlebenswichtig (zumindest für den Embryo), dass man zur sicheren Variante greifen soll. D.h. Menschwerdung zum Zeitpunkt der Befruchtung. Das Argument hat viel für sich. Wieder aber steht die Praxis der Katholischen Kirche entgegen. 1) Oben wurde schon die Taufe erwähnt, die ohne Willenszustimmung des Säuglings nach der Geburt erfolgt. Also keinesfalls zum Zeitpunkt der Befruchtung oder sobald als möglich danach. 2) Beim geborenen Leben hält sich die Katholische Kirche ebenfalls nicht an "in dubio pro vita". In kunstvollen Argumentationen hat sie sehr viel zur Lehre des Gerechten Krieges ( 3) Das geborene Leben wird im Rang auch nicht mit der Empfängnisverhütung gleichgestellt. Diese bleibt verboten, auch wenn man sich damit das HI-Virus zuzieht. Siehe dazu: 4) Beim Einsatz für die Menschenwürde des geborenen Lebens schweigt die Katholische Kirche ebenfalls (ausgenommen bei starkener Behinderung oder kurz vorm Tod). Es ist zumindest unredlich, wenn nicht gar scheinheilig, andere an "in dubio pro vita" zu erinnern, wenn man selbst in vielen Fällen gegen das Leben entscheidet (wobei dahingestellt sei, ob diese höheren Ziele den Tod anderer rechtfertigen; ich bezweifle es). Zum Schluß seines Essays verwendet Lehmann eine Überredungsfigur (Argument wäre überzogen), die man schon nicht mehr hören kann.
Das ist an Arroganz kaum zu überbieten: der Wissenschaftler wird erinnert, dass er irren kann, die katholische Kirche (in bestimmten Belangen) jedoch nicht |
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| Karl Lehmann: "Im
Zweifel für das Leben. Embryonenschutz ist keine Frage des Stichtags",
Die ZEIT, 17.1.2008, S. 10 |
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| Links | ||||
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| Literatur |
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| Eberhard J Wormer: Stammzellen -
Mehr Wissen? Lingen: 2003. Gebunden, 90 Seiten
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